02. Aug. 2010
Photovoltaik
Spanien senkt Einspeisevergütung für Solarstrom
Spanien senkt Einspeisevergütung für Solarstrom (Foto: Andreas
Hermsdorf - pixelio)
Die spanische Regierung plant, die Förderung der Solarenergie in
Spanien neu zu gestalten. Nach Rödl & Partner vorliegenden,
nicht amtlichen Informationen wird die Einspeisevergütung deutlich
gesenkt. Anlagen, die bis Ende September 2008 nicht fertiggestellt
waren und noch keine Energie ins Netz eingespeist hatten, sollen
keine Förderung mehr erhalten.
„Die Solarindustrie steht in Spanien vor einem Wendepunkt“, erklärt
Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei
Rödl & Partner in Madrid. „Wichtig ist, dass rückwirkende
Kürzungen der Solarförderung weitgehend vom Tisch sind. Aber mit
der Abschmelzung der Einspeisevergütung für großflächige
Freilandanlagen dürfte der Trend weiter zu integrierten Dachanlagen
gehen. Strategische Investoren müssen jetzt umdenken. Aber Spanien
bleibt auch nach der Reform ein hoch attraktiver
Investitionsstandort im Solarbereich“, so Abegg. „Wer effiziente
Anlagen betreibt, wird auch zukünftig profitieren.“
Für die zukünftigen Projekte, deren Tarif noch nicht zugewiesen
worden ist, wird mit einer Abschmelzung der Förderung von 45
Prozent für Freilandbereich, von 25 Prozent für große Dachanlagen
und von 5 Prozent für kleine Dachanlagen gerechnet. Ziel der
Regierung ist es dabei, den Preis für Solarstrom dem
Endverbraucherstrompreis anzunähern.
Mit großer Spannung war eine Entscheidung in der Frage erwartet
worden, wie mit Anlagen umgegangen werden sollte, die eine
Einspeisevergütung nach den RD 661 erhalten, allerdings bis Ende
September 2008 weder fertiggestellt noch Energie in das Netz
eingespeist hatten. Ein bisher unveröffentlichtes Königliches
Dekret vom 30.7.2010 sieht nach Rödl & Partner vorliegenden
Informationen vor, dass die Betreiber keine Vergütung mehr erhalten
werden. Allerdings wirft dieses Vorgehen komplexe rechtliche Fragen
auf, da in die Regelungskompetenz der autonomen
Gebietskörperschaften eingegriffen wird.
„Wir gehen davon aus, dass eine solche Regelung zahlreiche Klagen
provozieren dürfte“, betont Abegg. „Es könnten hier erhebliche
Schadensersatzansprüche auf die betroffenen Regionen zukommen, weil
sich die Investoren trotz verspäteter Anmeldung bisher auf die
Gültigkeit regionaler Sonderregelungen verlassen haben.“
Vorgesehen ist auch eine wichtige neue Regelung, dass es
zukünftig nicht zu einem substanziellen Aktionärswechsel oder
Wechsel des Inhabers der Lizenz während der Beantragungs-Bauphase
und bis zu 24 Monate nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
kommen darf. „Die meisten Projekte, die von der Abschmelzung
der Tarife betroffen sind, wurden entweder schon teuer gekauft oder
können nur durch den Einsatz von anderen Technologien
wirtschaftlich sinnvoll verwirklicht werden. Wenn die spanische
Regierung diese Anlagen nicht gefährden will, sollte hier eine
flexiblere Lösung gefunden werden“, betont Rechtsanwalt Abegg.
Quelle: Rödl & Partner
... genau das ist auch bei solarthermischen Kraftwerken
vorgesehen.