Antwort auf Beitrag Nr.:
41.685.691 von 50667 am 22.06.11
20:19:30Ausschüttungspolitik ishares:
ich habe da per email mal nachgefragt in Bezug auf Thesaurierungen
an ansonsten ausschüttenden ETF`s und folgende Antwort per email
erhalten:
"Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Vielen Dank fr Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren
Produkten.
Es ist richtig, dass es auch bei unseren ausschttenden ETFs zu
Teilthesaurierungen kommen kann. Dies ist ein rein steuerliches
Thema und dem Umstand geschuldet, dass wir die 10%
nichtabzugsfhigen Werbungskosten, die im Fonds entstehen, als
ausschttungsgleiche Ertrge verbuchen.
Wrden wir das nicht tun, wrde sich bei Veruerung des Fonds ein
steuerlicher Nachteil fuer den Kunden ergeben!
Daher ist diese Vorgehensweise fuer deutsche Anleger immer von
Vorteil, da nur so sichergestellt wird, das beim Verkauf des ETF
eine Entlastung des Anlegers erfolgt. Diese Vorgehensweise bedingt
fr den deutschen Anleger keinen Mehraufwand. Die Besteuerung
erfolgt mit WM-Meldung ber den KEST-Einbehalt und fhrt nicht zu
einer gesonderten Veranlagung.
Eine ausfhrliche Begrndung finden Sie unten:
1. Hintergrund
Gem 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG gelten 10 % der nicht direkt
zuordenbaren Werbungskosten steuerlich pauschal als nicht
abzugsfhig. Diese Regelung gilt fr Investmentanteile im
Privatvermgen fr Geschftjahre des Investmentvermgens, die nach dem
31. Dezember 2003 beginnen und fr Anteile im Betriebsvermgen fr
Geschftsjahre des Investmentvermgens, die nach dem 31. Dezember
2004 beginnen.
Durch den steuerlichen Nichtabzug eines Betrages in Hhe von 10 %
der nicht direkt zuordenbaren Werbungskosten wird dieser Betrag der
Besteuerung unterworfen. Bei einer nachfolgenden Rckgabe bzw.
Veruerung der Fondsanteile ist hinsichtlich dieses Betrages eine
Korrektur gesetzlich nicht vorgesehen, d.h. die steuerliche
Belastung dieses Betrages wre endgltig. Gleichwohl steht der
Besteuerung ein wirtschaftlicher Ertrag nicht gegenber.
2. Zugestndnis der Finanzverwaltung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Betrag der 10 % nicht
abzugsfhigen Werbungskosten als ausschttungsgleicher Ertrag
auszuweisen. Dieser Ausweis ist gleichzeitig Voraussetzung fr die
Bildung eines aktiven steuerlichen Ausgleichspostens in der
Steuerbilanz fr bilanzierende Anleger (BMF-Schreiben vom 18. August
2009, Rz. 60; Verfgung der OFD Rheinland vom 11. Januar 2008).
Dieser Ausgleichsposten wird bei Rckgabe bzw. Veruerung der Anteile
steuerwirksam aufgelst. Diese Vorgehensweise fhrt dazu, dass der
betriebliche Anleger zunchst die nach dem InvStG ermittelten Ertrge
besteuert (d.h. auch die 10 % nicht abzugsfhigen Werbungskosten).
Bei Rckgabe bzw. Veruerung der Anteile wird der Ausgleichsposten
aufgelst, so dass die zunchst besteuerten 10 % nicht abzugsfhigen
Werbungskosten den Veruerungserfolg mindern. Im Ergebnis bedeutet
dies eine nur vorbergehende steuerliche Mehrbelastung.
Bei Privatanlegern stellt der Ausweis der 10 % nicht abzugsfhigen
Werbungskosten als ausschttungsgleicher Ertrag analog sicher, dass
bei der Ermittlung des Veruerungsgewinns nach 8 Abs. 5 InvStG der
Betrag der 10 % nicht abzugsfhigen Werbungskosten vom
Veruerungserls abgezogen wird (da er schon besteuert wurde). Ohne
diesen Ausweise wrden die 10 % nicht abzugsfhigen Werbungskosten
der Besteuerung und somit einer dauerhaften steuerlichen Belastung
unterliegen.
Ein Ausweis der 10 % nicht abzugsfhigen Werbungskosten als
ausschttungsgleicher Ertrag kann steuersystematisch auch im Falle
einer Zwischenausschttung erfolgen (BMF-Schreiben vom 5. Juni 2008,
Tz. I.8), wenngleich ausschttungsgleiche Ertrge ansonsten nur zum
Geschftsjahresende eines transparenten Investmentvermgens denkbar
sind. Diese Vorgehensweise entspricht gngiger Marktpraxis. Wir
haben Ihnen in der Anlage das BMF-Schreiben vom 5. Juni 2008
beigefgt.
3. Fazit
Der Ausweis der 10 % nicht abzugsfhigen Werbungskosten als
ausschttungsgleicher Ertrag ist fr den Anleger vorteilhaft, weil
dies dazu fhrt, dass dieser Betrag lediglich temporr, nmlich bis
zur Rckgabe bzw. Veruerung der Anteile, besteuert wird. Dies gilt
auch bei Zwischenausschttungen.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Fr weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfgung.
Mit freundlichen Gren,
Ihr iShares Team "
Auf meine telefonische Rücksprache wollte man mir noch einige
Erläuterungen per email zusenden, was aber nicht geschah.