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[08.01.2007] - Vertriebskosten bei der Riester-Rente: Achten Sie
auf das Kleingedruckte!
Wegen missverständlicher Vertragsbedingungen brauchen Sparer des
Riester-Produkts „MLP Balance Invest Rentenversicherung“ (Tarif
IRVAVMG1) nur wesentlich weniger Abschlusskosten zu bezahlen, als
das Unternehmen jährlich abzieht. Das entschied das Amtsgericht
Heidelberg (Urteil vom 18.8.2006, Az. 30 C 122/06).
In den Vertragsbedingungen heißt es, dass in den ersten zehn Jahren
Abschlusskosten in Höhe von 0,692 Prozent der Beitragssumme fällig
werden. Der Versicherer ging davon aus, dass der Anleger die 0,692
Prozent jährlich und damit in zehn Jahren insgesamt 6,92 Prozent
bezahlt. Der klagende Sparer verstand den Passus als Einmalzahlung
von insgesamt 0,692 Prozent, die auf zehn Jahre zu verteilen
wäre.
Dieser Auffassung gab das Gericht jetzt Recht. Bei mehrdeutigen
Formulierungen gilt immer die verbraucherfreundlichere Variante. Im
konkreten Fall (Beitragssumme von 36.000 Euro) muss der Anleger nun
nur 250 Euro statt knapp 2.500 Euro an Abschlusskosten zahlen. Bei
größeren Beitragssummen fällt die Ersparnis sogar noch höher aus.
Von dem Urteil sind allein bei MLP mindestens 15.000 gleichlautende
Verträge betroffen. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig. MLP
hat wegen der exemplarischen Bedeutung des Urteils bereits Berufung
angekündigt.
Geldtipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Riester-Vertrag ähnlich
missverständliche Formulierungen stehen. Achten Sie auch auf die
vorgeschriebene Angabe der Abschlusskosten. In der genauen
Aufschlüsselung der Abschlusskosten besteht ein Vorteil der
Riester-Rente.
Ende
Meine Meinung dazu: Jeder Betroffene sollte sich seinen Vertrag
anschauen und entsprechend reagieren. Auf jeden Fall sollte man
erst mal
nicht (!!!) kündigen!