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MLP mal echt billig - dank Riester

Diskussionsstatistik
eröffnet am 08.01.07 16:15:41
von
neuster Beitrag 28.09.10 12:56:51
von

Anzahl Beiträge: 138
Aufrufe gesamt: 55.916
Aufrufe heute: 3
Diskussionsnr.: 1.103.912
Produkte auf MLP
WKNHebel
Short: WAVE XXL auf MLPDE0N7B3,34
Long: WAVE XXL auf MLPDB7B272,39

MLP

WKN: 656990
ISIN: DE0006569908
Symbol: MLP
5,41
 
+4,02 %
+0,209
Xetra (EUR), 09.02.12 | 17:35
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[ Seite: 123121314neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 08.01.07 16:15:41
Beitrag Nr.1 
(26.770.334)
Antwort
Zitat
Quelle:

http://www.geldtipps.de/?menuID=192&navID=62&softlinkID=9411…

Themen
[08.01.2007] - Vertriebskosten bei der Riester-Rente: Achten Sie auf das Kleingedruckte!


Wegen missverständlicher Vertragsbedingungen brauchen Sparer des Riester-Produkts „MLP Balance Invest Rentenversicherung“ (Tarif IRVAVMG1) nur wesentlich weniger Abschlusskosten zu bezahlen, als das Unternehmen jährlich abzieht. Das entschied das Amtsgericht Heidelberg (Urteil vom 18.8.2006, Az. 30 C 122/06).

In den Vertragsbedingungen heißt es, dass in den ersten zehn Jahren Abschlusskosten in Höhe von 0,692 Prozent der Beitragssumme fällig werden. Der Versicherer ging davon aus, dass der Anleger die 0,692 Prozent jährlich und damit in zehn Jahren insgesamt 6,92 Prozent bezahlt. Der klagende Sparer verstand den Passus als Einmalzahlung von insgesamt 0,692 Prozent, die auf zehn Jahre zu verteilen wäre.

Dieser Auffassung gab das Gericht jetzt Recht. Bei mehrdeutigen Formulierungen gilt immer die verbraucherfreundlichere Variante. Im konkreten Fall (Beitragssumme von 36.000 Euro) muss der Anleger nun nur 250 Euro statt knapp 2.500 Euro an Abschlusskosten zahlen. Bei größeren Beitragssummen fällt die Ersparnis sogar noch höher aus. Von dem Urteil sind allein bei MLP mindestens 15.000 gleichlautende Verträge betroffen. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig. MLP hat wegen der exemplarischen Bedeutung des Urteils bereits Berufung angekündigt.

Geldtipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Riester-Vertrag ähnlich missverständliche Formulierungen stehen. Achten Sie auch auf die vorgeschriebene Angabe der Abschlusskosten. In der genauen Aufschlüsselung der Abschlusskosten besteht ein Vorteil der Riester-Rente.

Ende

Meine Meinung dazu: Jeder Betroffene sollte sich seinen Vertrag anschauen und entsprechend reagieren. Auf jeden Fall sollte man erst mal nicht (!!!) kündigen!
Avatar
schrieb am 08.01.07 17:17:25
Beitrag Nr.2 
(26.771.759)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.770.334 von interna am 08.01.07 16:15:41@Interna:
Habe schon reagiert:D:D

Update im Forum folgt in Kürze

Murdo
Avatar
schrieb am 08.01.07 22:28:32
Beitrag Nr.3 
(26.779.035)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.771.759 von Murdo am 08.01.07 17:17:25@all:

Aufgrund einer Boardmail möchte ich die Querverbindung zum Dauerbrenner "MLP Fondspolice / Erfahrungen" herstellen, in der auch das Riesterprodukt diskutiert wird: Thread-Nr: 904677

Ab Beitrag #1106 von Lempika wird es interessant für alle mitzulesen ...

Weitere Links:
http://www.dr-schulte.de/index.php?option=com_letterman&task=view&Itemid=41&id=123
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/357/85272/

u.v.m.

Frage an die Berater: Zahlt meine von MLP vermittelte Concordia den RS-Fall?:laugh:

Ich freue mich auf zahlreiche Updates:D

Murdo
Avatar
schrieb am 09.01.07 12:29:11
Beitrag Nr.4 
(26.788.554)
Antwort
Zitat
@all:

Welche Vorgehensstrategie haltet Ihr für sinnvoll?

A) mit der Gesellschaft sich einigen

B) Klageweg, d.h. Einschaltung eines Anwaltes

C) Ombudsmann

Zu C) hierzu die Frage. Kann ich den Ombudsmann überhaupt noch einschalten? Es gibt bereits ein Berufungsverfahren - jedoch nicht für meinen Fall. Wenn, dann müßte ich selbst klagen!?! Hierzu wäre eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Wer kann die Erfolgsaussichten über den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschätzen? Wer hat Erfahrungen gemacht?

Gruß
Murdo
Avatar
schrieb am 09.01.07 13:20:56
Beitrag Nr.5 
(26.789.791)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.788.554 von Murdo am 09.01.07 12:29:11Hallo Leute, bitte beachtet, dass es sich hier lediglich um ein erstinstanzliches Urteil eines Amtsgerichts handelt. Einzelurteile vom Amtsgerichten haben für die Rechtswirklichkeit in Deutschland keine all zu hohe Bedeutung, weil Sie ja von einem Einzelricher stammen. Soweit ich weiß hat MLP gegen dieses Urteil auch längst Berufung eingelegt. Es gilt abzuwarten, was die nächst höhere Instanz - das Landgericht - dazu sagt.
Avatar
schrieb am 09.01.07 13:48:24
Beitrag Nr.6 
(26.790.497)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.789.791 von Ole1970 am 09.01.07 13:20:56Ole1970,

Dummheiten müssen auch bestraft werden. Es paßt bei MLP leider ins Bild, es mit den Formulierungen nicht immer zu 100% genau zu nehmen.

Für MLP mal ein kleine Liste:


1. KVP - zu hoher Todesfallschutz
2. Vorschüsse/Darlehen für die Berater (BaFin)
3. BU-Umdeckungen - Listen ohne steuerliche Betrachtung
4. Umschichtungsgebühren nicht aufgeführt und nicht berücksichtigt
5. Riester - falsche Kosten
6. STL-Airbag-Modell - BP anscheinend auch schon vereinnahmt
7. Bilanzprobleme, welche auch Dr. T. zur Abdankung "zwangen"


Das ist einfach unprofessionell und dafür sollte MLP auch zahlen.
Avatar
schrieb am 24.01.07 19:34:24
Beitrag Nr.7 
(27.158.729)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.790.497 von interna am 09.01.07 13:48:24@Interna & all:

Danke für Deine Aufstellung. Es fehlen nur noch die unwirksamen Kindervorsorgepolicen...:cry:

Neuigkeiten zum Flat-Rate-Riester von MLP:

Für MLP Kunden, die bevor sie klagen, eine Deckungsanfrage an die RS (i.d.R. die Concordia) stellen, sind die beiden Abschlußdatums der RS und des Riestervertrages maßgeblich. D.h. für eine Deckungszusage muß die RS vor dem Riestervertrag gelegen haben.

"Nach den ARB ist der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß entscheidend.

Nach dem Inhalt der ARB kommt es nicht darauf an, wann der Versicherungsnehmer von diesem Verstoß erstmals Kenntnis erlangt hat.

Die Ursache für die Auseinandersetzung liegt also vor Beginn des Versicherungsschutzes. Wir können deshalb in dieser Sache leider nicht behilflich sein.":mad:

Egal, warten wir das Berufungsurteil vor dem LG ab und dann klagen wir mit.:D

Murdo
Avatar
schrieb am 25.01.07 10:56:20
Beitrag Nr.8 
(27.173.113)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.158.729 von Murdo am 24.01.07 19:34:24Viel Erfolg!

interna
Avatar
schrieb am 01.02.07 20:56:29
Beitrag Nr.9 
(27.355.523)
Antwort
Zitat
scheint doch ein gutes Produkt zu sein:

(openPR) - Franke & Bornberg bescheinigt renditeorientiertem Riester-Tarif der Heidelberger Leben exzellente Produktqualität

Heidelberg, 01. Februar 2007. Der Riester-Tarif FörderPerformer Rente der Heidelberger Lebensversicherung AG ist von Franke & Bornberg mit FFF („hervorragend“) bewertet worden. Damit hat die Rating-Agentur eines der wenigen Riester-Produkte am Markt ausgezeichnet, das die staatlich geförderte Riester-Rente mit einem gemanagten Garantiefonds kombiniert und hierdurch zusätzliche Sicherheit und höhere Renditechancen eröffnet.

Als staatlich geförderte Altersvorsorge müssen Riester-Tarife per Gesetz die einbezahlten Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn garantieren (Beitragsgarantie). Die meisten Riester-Anbieter legen den überwiegenden Teil der Kapitalanlage wenig gewinnträchtig in festverzinsliche Wertpapiere an. Anders beim Riester-Produkt der Heidelberger Leben: Bei der FörderPerformer Rente können z.B. bei einer 6-prozentigen Wertentwicklung der eingezahlten Beiträge und Zulagen über 90 Prozent der Sparbeiträge in den gemanagten Garantiefonds A80G (Universe, the CMI Global Network Fund – Access 80% Guaranteed Fund) fließen.

Mehr Sicherheit und höhere Renditechancen

Durch Kapitalanlage in einen Garantiefonds bietet die FörderPerformer Rente neben der gesetzlichen Beitragsgarantie zusätzliche Sicherheit: Es wird garantiert, dass der Rücknahmepreis der Anteile im A80G nie unter 80 Prozent des jemals erreichten Höchststandes fällt. Zu jedem Zeitpunkt der Ansparphase stehen damit mindestens 80 Prozent der im Garantiefonds angelegten Sparbeiträge zur Verfügung – nicht zuletzt, um die erforderlichen garantierten Renten zu bilden. Daher ist die Kapitalanlage beim Riester-Tarif der Heidelberger nur zu einem im Marktvergleich geringeren Teil in festverzinsliche Wertpapiere investiert.

Aktualisierte Rentenberechnung zu Rentenbeginn

Die Heidelberger Leben garantiert bereits bei Vertragsabschluss für ein Vertragsguthaben in Höhe der eingezahlten Beiträge und Zulagen ein bestimmtes Rentenniveau. Bei Rentenbeginn wird eine aktualisierte Rentenberechnung durchgeführt, indem die gegebene Garantie mit einer neu ermittelten Rente verglichen wird, die für die dann zum Rentenbeginn aktuellen Tarife gilt. Sollte diese neu ermittelte Rente einen höheren Wert ergeben, erhält der Rentenempfänger diesen höheren Wert.

Die Kombination von Sicherheitsplus und Performance-Chancen für Riester-Sparer eröffnen deutsch-britische Synergien der HBOS-Gruppe: Die Heidelberger Leben steuert ihr versiertes Versicherungs-Know-how zur FörderPerformer Rente bei, während der Garantiefonds A80G durch CMI Asset Management (Luxembourg) SA gemanagt wird.
* * *
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schrieb am 01.02.07 21:20:00
Beitrag Nr.10 
(27.355.919)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.355.523 von Falk1234 am 01.02.07 20:56:29jetzt haben`s ja auch Unternehmen geführt die etwas von Geldanlage verstehen sollten..

[ Seite: 123121314neuster Beitrag ]

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