Antwort auf Beitrag Nr.:
27.702.874 von deejay1701 am 14.02.07
14:31:46Hallo Deejay,
dies ist der seit mehr als 2 Jahren ermittelnde Staatsanwalt.
Selbstverständlich gibt er keine detaillierte Auskunft (nur ein
Anwalt kann bei berechtigtem Grund Akteneinsicht verlangen)aber wie
SMY richtig schreibt, er wird die Sachlage bestätigen und ev.
Hinweise annehmen. Auch die Bafin wird bei Nachfrage bestätigen
(hat sie zumindest bei mir getan)das gegen Engler verschiedenes
vorliegt.
Die Masche von Engler habe ich bereits beschrieben und ich weiß
definitiv von mindestens US$ 165.000.--,die er Anlegern, auch von
ihm unbestritten, seit mehr als 2 Jahren seit schriftlich fixierter
Fälligkeit nicht rückerstattet hat.