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Hilfe!!! Habe KFZ-Steuerbescheid über 3502,- Euro!!! erhalten, sind die jetzt total verrückt geworde ( Seite 3)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 30.01.07 22:15:06
von
neuster Beitrag 25.03.07 20:44:51
von

Anzahl Beiträge: 37
Aufrufe gesamt: 4.390
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.108.510
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[ Seite: 1234neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 30.01.07 23:57:12
Beitrag Nr.21 
(27.311.160)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.311.002 von curacanne am 30.01.07 23:49:13Jahres-KFZ-Steuer hat sich von 197,- Euro auf 2480,- Euro erhöht, das sind genau 1259 % !!!
Ist aber alles nach Gesetzesblatt korrekt und in Ordnung.
Nur ist mein Problem wie begründe ich den Einspruch, denn es sind ja schon viele Gesetze der jetzigen und vorherigen Bundesregierung nicht korrekt zustande gekommen, u.a. betreffend der verfassungswidrige Rückwirkung.
Wer kennt sich damit aus?
Avatar
schrieb am 31.01.07 01:38:35
Beitrag Nr.22 
(27.311.440)
Antwort
Zitat
@Leichenfleddere: der Karren war vorher dein Dienstfahrzeug:confused::confused::confused:

Die sind dir auf die Schliche gekommen...war ein LKW oder so.
cu DL
Avatar
schrieb am 31.01.07 04:25:01
Beitrag Nr.23 
(27.311.535)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.309.994 von Graf_Voelsing am 30.01.07 23:04:00so ein Teil hab ich in meinem Fiat Panda :eek:

Avatar
schrieb am 31.01.07 07:18:20
Beitrag Nr.24 
(27.311.711)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.311.160 von pathologe am 30.01.07 23:57:12wieso eigentlich einen anwalt ??
die steuergesetze lessen sich doch einfach auf grund von fixen daten und fakten nachvollziehen. wenn die steuersätze pro hubraum so sind und du eben dein 30 liter partyfässchen in besitz hast musst du halt dafür zahlen. dafür genügt eigentlich ein gang zum finanzamt. nimm deine unterlagen mit und kläre das direkt mit dem finanzbeamten. wenn dort kein fehler zu erkennen ist, ... ja dann hast du halt pech gehabt, kannst dir dann aber auch den anwalt sparen.
übrigens könntest du auch dann direkt beim finanzamt den einspruch durchführen lassen wenn es nach der besprechung noch sinnvoll erscheint.

man mag es kaum glauben, man kann durchaus mit den finanzbeamten reden. ;)

good luck
gopa

Avatar
schrieb am 31.01.07 09:01:33
Beitrag Nr.25 
(27.312.583)
Antwort
Zitat
@ pathologe

hier mal zur klärung die aktuelle kfz steuertabelle...:cool:

Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren
(5.+6. Stelle) Steuersatz je angefangene100 cm3 in EUR
Ottomotor Dieselmotor
Euro-3 *5, Euro-4 *6,
3-Liter-Auto *7,5-Liter-Auto*8 44-48, 53-70, 72-75
6,75 €
15,44 €
Euro-3 *9, 5-Liter-Auto *8
49-52
7,36 €
16,05 €
D3 *5, D4 *6, 3-Liter-Auto *7,
5-Liter-Auto *8 30-33, 36-43
6,75 €
15,44 €
Euro-2,5-Liter-Auto*8
25, 26, 27, 35, 71
7,36 €
16,05 €
Euro-1 und vergleichbare,
5-Liter-Auto *8 01, 02, 03 *1*2*3, 04 *3, 09 *3, 11, 12, 13,14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77
15,13 €
27,35 €
nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen 10 *3, 15 *3, 17, 19, 20, 23, 24
21,07 €
33,29 €
schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen 03, 04, 05 *4, 09
25,36 €
37,58 €
übrige Pkw
00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88 25,36 € 37,58 €


quelle: zdk (alle angaben ohne gewähr)

der danach höchste satz ergibt sich danach unter der rubrik "übrige pkw" für dieselmotorfahrzeuge mit 37,58 € pro angefangene 100 ccm hubraum...

bei zu zahlenden 2480,--€ aufs jahr gerechnet, müßte das auto 1. ein sogenannter "übriger pkw" lt. tabelle sein, und 2. einen hubraum von über 6.500 ccm aufweisen...claro...?;)
Avatar
schrieb am 31.01.07 09:12:10
Beitrag Nr.26 
(27.312.795)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.311.160 von pathologe am 30.01.07 23:57:12ganz einfach, deine Karre war vorher "gewichtsbesteuert" wie LKW, daher die niedrige Steuer. Jetzt nach Schadstoffklasse. Jeder kleine VW Bus muss jetzt drastisch mehr Steuern blechen bei dir wirds halt extrem, weil deine Kiste Riesenhubraum hat. Kannste wahrscheinlich nix gegen macht außer Gnadengesuch beim Bundespräsidenten einlegen, auswandern oder Politiker werden und das Ding als Dienstwagen bezahlen lassen
Avatar
schrieb am 31.01.07 09:39:03
Beitrag Nr.27 
(27.313.405)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.311.440 von BarondeWulf am 31.01.07 01:38:35war kein LKW sondern ein sonstiges Fahrzeug! Das Fahrzeug ist ja schon längst verkauft. Das Problem für mich ist die Rückwirkung, ist das möglich?
Avatar
schrieb am 31.01.07 10:14:11
Beitrag Nr.28 
(27.314.174)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.313.405 von pathologe am 31.01.07 09:39:03...die Rückwirkung, ist das möglich?...

prinzipiell yes...:(

die verfassungsmäßigen grenzen einer gesetzlichen rückwirkung sind dann durch abwägung zu ermitteln...:rolleyes:

...einerseits "zwingende gründe des allgemeinen wohls und des gesetzgeberischen anliegens für das wohl der allgemeinheit"...

...und andererseits die rechtssicherheit, das ausmaß des möglichen vertrauensschadens beim bürger, wie weit er also auf den fortbestand der bisherigen regelung berechtigt vertrauen durfte...

für deinen fall...bad playing cards...:cool:
Avatar
schrieb am 31.01.07 11:13:38
Beitrag Nr.29 
(27.315.574)
Antwort
Zitat
@pathologe:
Bist du sicher, dass ein "rückwirkendes Gesetz" vorliegt? Auch wenn du rückwirkend für 2005 und 2006 Kfz-Steuer nachzahlen musst, bedeutet das nicht, dass dies auf einem rückwirkenden Gesetz beruht.
Avatar
schrieb am 31.01.07 14:45:05
Beitrag Nr.30 
(27.320.650)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.315.574 von NATALY am 31.01.07 11:13:38Ja weil ich ja den Bescheid von 2005 entgültig habe, und nicht unter Vorbehalt wie der 2006 Bescheid!

Aber es gibt anscheinend doch noch Wunder, und das vor allem in deutschen Finanzämtern. Gerade hat mich der Chef der FA-Abteilung angerufen, es könnte eine Änderung der "Mondabrechnung" geben. Mein Weltbild bricht zusammen, ich konnte bisher nicht glauben, dass ein Finanzamt sowas macht und mich informiert, dass ich mir doch keine Sorgen machen soll.;)

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