Antwort auf Beitrag Nr.:
29.406.802 von kickaha am 21.05.07
17:59:02@ Kickaha
Hallo und Dank für die Einweisung ins Procedere!
Erzähl' mal einem Banker, dass er für Dich nichts anderes ist als
ein Autohändler. Er wird sich dagegen verwahren. Das ist schon
Unterschied eins.
Der Autoverkäufer ist Vertragshändler des PKW - Herstellers, steht
eindeutig in dessen Lager und berät nicht über verschiedene
Fabrikate, die er nach eingehender Prüfung nach den Kriterien
anleger- und objektgerechter Beratung allein im Interesse des
Kunden ausgewählt hat. Das erwartet von ihm auch keiner.
Unterschied zwei.
Die Bank tritt in der Beratungssituation unter Inanspruchnahme
hohen Vertrauens dem Kunden als allein seinen Interessen
verpflichteter Dienstleister gegenüber. Das nimmt sie durch ihr
Auftreten für sich in Anspruch. Er darf sich darauf verlassen, dass
ihre Empfehlung nicht von anderen Motiven beeinflusst wird, wie
umsatzabhängigen Zuflüssen, die einen Anreiz bieten sollen, gerade
dieses Produkt zu empfehlen. Wenn sie sich aber so vergüten lässt,
hat sie dem Kunden das zu offenbaren, und zwar so, dass er die
Fragwürdigkeit so eines Verhaltens erkennt. Der BGH verlangt die
Information auch, damit der Kunde die Seriösität seiner
Vertragspartner erkennt. Einen Fondsanbieter, der bereit ist, kick
- back (Übersetzung: Schmiergeld) zu zahlen, wird man nicht als
seriös ansehen können. Unterschied drei.
Kenne keinen Prospekt, der die Zahlung an die beratende Bank
offenlegen würde. Die gibt in ihrer Abrechnung den Erhalt nicht an
und fordert die Zahlung des Agios an die Fondsgesellschaft. Auch
stimmen die wirklichen Beträge oft nicht und sind höher.
Rechtlich wird der Bankberater in Deinem Auftrag tätig. Wenn Du
einen Dienstleister beauftragst, für Dich den geeignetsten weil
besten Kühlschrank zu besorgen und er Dir den Hersteller empfiehlt,
der ihm die höchste Provision bezahlt, kannst Du das Teil
zurückgeben.
Niemand spricht einer Bank ab, sich für ihre Dienste bezahlen zu
lassen. Wer bei einer Bank Aktien ohne Beratung ordert, bekommt
Gebühren, etc., berechnet. Die sind bei Allianz so hoch, wie bei
Bayer.
Berät Dich der Banker und sagt, Allianz ist der Hammer, Bayer aber
besser, die bezahlen mir auf Deine Kosten nochmal 3% extra(wenn es
bei einem Fonds so wenig wäre!), dann stehst Du auf und kaufst
garnichts!
Zum Rechtsanwalt: Der bekommt (hoffentlich) seine Vergütung nicht
nur, wenn er ein Vorgehen empfiehlt, sondern auch, wenn er davon
abrät. Darauf hat der Mandant Anspruch und kann sich sicher sein,
dass die Beratung s e i n e m Interesse entspricht. Warum nimmt die
Bank nicht auch ein Honorar? Weil es transparent ist und jeder
weiß, was er tatsächlich bezahlt: 1,5 und nicht 7%!
Das Thema ist komplex und wir gehen auch nicht gegen jeden Berater
vor, nur weil er einer ist. Aber wenn Unseriösität und Schaden
zusammentreffen, wie häufig, dann sollte man darüber nicht einfach
zur Tagesordnung übergehen,
Gruß, Finanzanwalt