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Beraterhaftung bei Vermittlung von geschlossenen Fonds (insbesondere steueroptimierenden Medienfonds ( Seite 8)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 04.02.07 12:58:26
von
neuster Beitrag 30.10.07 11:26:31
von

Anzahl Beiträge: 87
Aufrufe gesamt: 15.027
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Diskussionsnr.: 1.109.567
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[ Seite: 123789neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 24.05.07 12:25:50
Beitrag Nr.71 
(29.449.078)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.446.596 von Ballyclare am 24.05.07 09:58:31Hallo Bally,

zum thema anwalt

ich habe nichts gegen anwälte ... wie gut der einzelne ist ist immer erfahrungssache .. ich habe auch schon falschberatenen kunden geraten einen spezialisierten anwalt einzuschalten
*schmunzel* ich hatte bisher keine probleme mit kunden oder anwälten .. und sehe auch der zukunft gelassen entgegen ...

mir geht nur der hut hoch, wenn einer hier so unverschämt wirbt mit einer am thema vorbeiführenden masche ... auf unwissende anleger losgeht und hofft da noch über rs versicherungen selbst bei verlorenen prozessen sein geld zu machen ....
wenn informationen, dann mit hand und fuss, denn ich bin der letzte, der es anlegern vergönnt ihr geld zu lasten eines verkäufer oder beraterscharlartans erstattet zu bekommen...

zum thema anleger

deswegen schrieb ich ja, dass man auf die geschäftsroutine eingehen muss .. und natürlich auch auf die erfahrung des einzelnen im bereich der kapitalanlagen .. auch in den verschiedenen segmenten ... bsp: .. es gibt auch im schiffsbereich schiffe, die in segmenten fahren, die eher zur beimischung geeignet sind, wenn jemand schon ein portfolio aufgebaut hat, als für ein start investment eines anfängers .. schiff ist nicht gleich schiff .. obwohl mit der besteuerung nach § 5a EStG (sog. tonnagesteuer) auch alles an den mann gebracht wird .. und das sind ja hier renditeanlagen ... schau die den mist an, der über die plattformen, neben einigen akzeptablen fonds, vertrieben wird ... ich wundere mich da immer über die steigenden platzierungsstände :eek::laugh:

oma krause braucht sicherlich eine andere beratung als hilmar kopper oder auch ein höher positionierter angestellter ...
wobei man auch auf die eignung der anlageform für den anleger schauen muss

auch für anleger gilt, .. denn sie wissen nicht was sie tun .. schützt vor schaden nicht ... wenn man dann einen schlechten -> verkäufer <- hat, dann wird aus doppelter unwissenheit leider nicht das mathematische positive moment
es kommt nachher niemand daher und macht alles einfach ungeschehen
auch anwälte nicht .... und richter .. selbst am bgh .. fallen anlegern mit schöner regelmäßigkeit in den rücken ... und missachten selbst vorgaben des eugh ... würde jetzt aber den rahmen hier sprengen


aber mal im ernst ... du schreibst ..
-> Die dann bei einem als Berater getarnten Verkäufer gelandet sind. <-
hallo??
es waren wahrscheinlich ALLES verkäufer, die davon leben mit einer hoffentlich guten beratung (bin ja optimist) produkte an den anleger zu bringen
oder glaubst du allen ernstes der banker ist berater??? oder der versicherungsonkel, der dich kaiserlich verrät?

BERATER .... müssen vom kunden explizit bezahlt werden ... also gegen honorar .... dann ergibt sich aber ein ganz anderes haftungsbild ... und dann wäre auch der kick-back vorwurf gerechtfertigt, wenn der BERATER .. dann zusätzlich gelder vom emittenten bekommen und die nicht zum kunden weiterleiten würde ... es sei den dieses geld würde mit zum mit dem kunden vereinbarten honorar gehören.
... würde zum beispiel für vermögensverwalter gelten, die vom kunden beauftragt und honoriert werden ...

Ich will nun nicht sagen .. hallo anleger seid ihr blöd gewesen euer geld da zu investieren ... aber wie kickaha sagte ... gier frisst hirn ... und wenn so etwas dann auf inkompetente verkäufer trifft, dann hast du das chaos vorprogrammiert ...

um die ganze sache hier mal für mich zu beenden .. lese zwar gerne mit .. aber schreiben kostet mich zuviel zeit ..

den haftungsfall bekommst du als anleger nur

wenn du deinem verkäufer nachweisen kannst, dass er dich falsch beraten hat

also dich auf deine anlageriskobereitschaft falsch beraten hat ...
ein total konservativer anleger ist selbst im renditefall mit einem dubaifonds schlecht bedient .. ... nur du musst das auch per dokumentation nachweisen können

oder wenn dein verkäufer nicht die marktübersicht hatte und dir einen fonds empfohlen hat, der zum zeitpunkt der empfehlung schon schlechte publicity hatte .. darauf muss er dich hinweisen.. und wenn er dir dann noch dazu rät, dann muss er dir das auch entsprechend erklären können .. und dann wird er dafür sorgen, dass das in den protokollen steht !

im fall der medienfonds ...

sieht es doch so aus, dass, nachdem die ersten fonds da waren, abzusehen war, dass es auf der steuerlichen seite probleme geben könnte .. und dass die renditeseite eine blackbox war..
wenn dein verkäufer dich dann da nicht auf die steuerlichen risiken hingewiesen hat, und du das nachweisen kannst .. oder er sogar mit der steuerlichen seite als hauptverkaufsgrund akquiriert hat ... wie es eine sparkasse gemacht hat, die auch zum schadensersatz verurteilt wurde,
dann besteht die möglichkeit einer haftung seitens des verkäufers ... hoffentlich hat er auch eine vermögensschadenshaftpflicht :rolleyes:

->Solange wie nicht vom Gesetzgeber scharf zwischen seriösen Berater und Verkäufern getrennt wird - riecht die ganze Branche.<-

was der gestetzgeber nicht alles machen soll ...
erstens hat man die kompetenz des berliner kasperltheaters bei der vermittlerrichtlinie gesehen
zweitens gibt es das schon lange im versicherungsbereich zum beispiel ..
makler haben eine ganz andere haftung gegeüber ihren klienten als einfach- oder mehrfachagenten
und? .. wo schliessen die meisten leute ihre versicherungen - auch was BU schutz und bAV angeht, schau dir nur die lawine der untergedeckten pensionszusagen an - ab?

qualifikation ist ob beim verkäufer oder berater, das was den kunden schützen kann ... und eine entsprechende zulassungsbeschränkung


So, nun schreibe ich hier zu dem thema nichts mehr
freue mich aber auf reaktionen, egal ob posity oder negativ :)

allwissenheit und die totale weisheit nehme ich für mich nicht in anspruch:cool:

einen sonnigen tag und grüße

Fizban
Avatar
schrieb am 24.05.07 13:07:07
Beitrag Nr.72 
(29.449.693)
Antwort
Zitat
Klingt alles ganz verständlich. Ich glaub in der Mitte liegt die Wahrheit. Es gibt dumme Kunden. Es gibt dumme Berater. Es gibt schlaue Verkäufer. Und daraus entsteht dann ein Mix. Und wenn es dann schieft geht wird man sehen was draus wird. Manche werden erfolgreich Geld einklagen. Viele werden es versuchen und scheitern. Und auch der ein oder andere böse Anwalt wird sein geld zu machen versuchen, indem er Mandanten wirbt. So ist das Leben. Es gibt immer Gewinner und Verlierer. Wie mit der Nahrungspyramide.
Avatar
schrieb am 24.05.07 14:40:07
Beitrag Nr.73 
(29.451.091)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.429.377 von Ballyclare am 23.05.07 09:19:02Ich denke, dass Jo :) Recht hat, aber wir bieten ja auch Fondsspezialisten leider immer wieder das Forum.

@ Bally
es gab nur eine einzige Möglichkeit wirklich Steuern zu sparen. Und das waren Schiffsbeteiligungen. Alles andere waren Steuerstundungen. Nur damit der Terminus richtig gewählt ist.

Das Thema Beteiligungen im Rentenalter zu verkaufen, war zu dem Zeitpunkt als der Großteil der Gelder vernichtet wurde und die "Schäden" entstanden sind nicht up to date. Es gab nämlich faktisch keinen Zweitmarkt.

In jedem Prospekt gibt es einen Investitions- und Finanzplan. Da steht genau drin, wieviel Geld Du als Kunde - beispielsweise 15% Vertriebsgebühren - bezahlen musst.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob Dein Berater davon 5,8 oder 10 bekommt. Du zahlst die 15%. Das ist ehrlich, offen, kann jeder sofort nachlesen. Das steht nirgendswo sonst (Auto,....), so what?

Steht überall auf 1er Seite im Prospekt aufgeschlüsselt (o.k. bei HCI sind die Kosten über 10 Seiten verteilt :D).

Hurdlerates wären grundsätzlich eine super Sache. Das Problem bei Hurdlerates in dieser Branche ist (siehe aktuell bei Schiffen der Hauses K) dass die Hurdlerate nicht für eine bessere oder sehr gute (Mehr)Leistung bezahlt wird, sondern Marktschwankungen nach oben abgegriffen werden - deshalb auch Abgreiffklausel genannt, sonst bleibt bei den Kunden zu viel übrig. Eine Hurdlerate sollte der verdienen der durch seine Arbeit den Mehrwert zum Prospekt schafft und nicht der andere.

@Fachanwalt
freut mich, danke.

Deine Aussage bezüglich der Gefährdung des Kunden hab ich bei jedem Tagesgeschäft. Den Rat, den der Anwalt erteilt ist auch nicht allein auf die Interessen des Kunden ausgerichtet, sondern eventuell auch an dem des Anwaltes ein Mandat (oder einen höheren Streitwert)zu erhalten. Glaub mir, ich könnte mannigfach Beispiele nennen (oder sogar für die falsche Beratung das Honorar einfordert weil unabhängig vom Erfolg :mad:).

Sorry wegen der Ironie, aber die sieht man auf "Papier" leider schlecht. Das Geheimnis der Sprache :D.

@Fizban
Du hast, was den Markt angeht, leider Recht, ich verabschiede mich deshalb aus diesem Thread, wünsche Euch noch viel Spaß und bin nach meinem URLAAAAAAAAAAAAAAAAUUUUUUUB :eek: :D wieder in meinem Schiffsthread, den Auslandsimmobilien und ein paar anderen zu finden.

Es grüßt Euch

Kickaha




Avatar
schrieb am 24.05.07 15:59:39
Beitrag Nr.74 
(29.452.530)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.451.091 von kickaha am 24.05.07 14:40:07@kick

Dabei ist es völlig unerheblich, ob Dein Berater davon 5,8 oder 10 bekommt. Du zahlst die 15%. Das ist ehrlich, offen, kann jeder sofort nachlesen. Das steht nirgendswo sonst (Auto,....), so what?

Nun ich habe hier einen Finanzierungsplan.
Da steht nichts von Vertriebskosten. Da steht zu einer Summe zusammengefaßt : Rechts-und Steuerberatung - Verwaltungs und Emissionskosten - Dienstleistungsgebühren, Garantien.
Aus der hohen Gesamtsumme schließe ich , das die Vertriebskosten in den Dienstleistungsgebühren versteckt sind.
Ehrlich und offen ?
Das war immerhin einer der größten deutschen Fondsinitiatoren.

Gruß und schönen Urlaub Bally
Avatar
schrieb am 24.05.07 16:03:07
Beitrag Nr.75 
(29.452.599)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.452.530 von Ballyclare am 24.05.07 15:59:39ist vielleicht noch ein Investitionsplan separat drin ? Muss eigentlich ausgewiesen sein. Welchen Fonds hast du da liegen ?
Avatar
schrieb am 27.06.07 16:30:29
Beitrag Nr.76 
(30.350.938)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.452.599 von Jo1 am 24.05.07 16:03:07moin jungs - die haftung ist auch eine spannende sache - so dass ich auch einmal meinen senf loswerden will.

ich als kunde (ich selbst bin vermittler) würde nur klagen, wenn sich nicht nur das wirtschaftliche risiko der beteiligung verwirklicht. dass man geld verlieren kann, wird in jedem der mitterweile bafin geprüften propekt wirklich eindeutig gesagt. und wenn der kunde mehr geld verdient, gibt er dem vermittler ja auch nichts ab. ich würde es also - recht hin - recht her - davon abhägig machen, wie mir die sache verkauft wurde.

eigentlich ist das ganze im bereich schiffsvermittlung in teilen der branche echt ein skandal. ich kenne vermittler, die wissen nicht einmal, wie gross das schiff ist, das sie verkaufen - kein scherz. oder wieviel fremdkapital in so einem schiff drin ist. die lesen ihre prospekte nicht - nicht nur die "nervigen" gesellschaftsverträge (oft das wichtigste) sondern auch keine investionsrechnung/charterprognosen etc. da hat jeder bwler frisch von der uni - echt jeder - mehr ahnung - als diese leute, die teilweise seit 10 jahren und länger vermitteln.

und die wissen einfach gar nichts - wirklich null - und es überrascht einen, wie die (gar nicht mal schlecht) überhaupt umsätze machen. es ist wirklich dramatisch - wenn sich so ein "berater" dann noch von den meist höheren provisionen der dann meist schlechteren angebote locken läßt. das sind wirklich skandale, die sich da abspielen - viel geld (provision) - für wirklich nichts und wieder nichts.

ich habe mich sehr intensiv mit der rechtspr. zur beraterhaftung der letzten 10 jahre beschäftigt. da war es dann so, dass meistens die kunden keine chance hatten. das ist - bei oben geschilderten vermittlern - und ihren "leistungen" gelinde gesagt - ein skandal. nunmehr schlägt das pendel - m.E. etwas zu sehr in die andere richtung aus. teilweise bekommt man den eindruck - wenn der fonds schlecht läuft - dann verklage ich eben alle und hole mir so mein geld zurück (und mal im ernst - einen perfekten prospekt ohne mängel zu erstellen ist fast unmöglich). das finde ich genau so daneben. für mich kann die lösung nur in der mitte liegen - und das ist eine frage der moral - und unabhängig von dem zu sehen, was rechtlich zu erreichen ist. dazu gehört: welches risiko hat sich verwirklicht - und wie bin ich beraten worden.

wenn ich heute ein schiff verkaufe - aber dazu entsprechend sage, dass es eben auch schief gehen kann, auf die risiken hinweise - den markt scanne und mich mit allen vor - und nachteilen einer beteiligung auseinandersetze und den kunden darüber auch nach bestem wissen und gewissen aufkläre - und das auch noch in allen prospekten so steht (risiken etc.) - und dann die charterraten einbrechen sollten und mein kunde keine rendite hat - und sein geld verliert- dann frage ich mich wieso er mich verklagen sollte?

alle anderen - diese leute die mit sprüchen wie "das ist eine 100%ige sache" o.ä. verkaufen - die sollen auch verklagt werden.
Avatar
schrieb am 03.08.07 19:35:43
Beitrag Nr.77 
(31.010.306)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.350.938 von carribeansun am 27.06.07 16:30:29Guten Abend!

Eine deutsche Großbank, die ihre Kunden wissen ließ, sie stände an ihrer Seite, ermittelt mit einem internen Computerprogramm potentielle Interessenten für den Beitritt zu 2 Filmfonds, in deren Prospekten sich an prominenter Stelle das Ankerwort Garantie befindet. Sie empfängt Kunden in Beratungszentren, verschickt Briefe, mit denen sie die Vereinbarung von Beratungsterminen bestätigt. Die Mitarbeiter, die den Kunden gegenübertreten, nennen sich auch Individualkundenbetreuer und unterschreiben Erhebungsbögen als Berater. Sie rechnen den Kunden aus, mit letztlich wie wenig Eigenkapitaleinsatz sie wie erfreulich viel an Investitionsvolumen bewegen können. Selbst im (unwahrscheinlichen) schlimmsten aller Fälle sei das Risiko des Kunden minimal, weil von namhaften inländischen Banken übernommene Garantien Schlimmeres sicher verhindern würden. Unter Hinweis auf das begrenzte Kontingent und die rege Nachfrage anderer Kunden empfehlen sie den schnellen Beitritt zum Fonds.

Was der Kunde nicht erfährt ist, dass die Bank für diese Dienstleistung als Rückvergütung eine Provision erhält, die mehr 8 % betragen soll. In einem internen Papier liest der Berater, wie vorteilhaft dieser Rückfluss den Beitrittsentschluss des Kunden für das Kreditinstitut macht.

Nachdem dem Kunden zunächst die prognostizierten Steuervorteile zuteil wurden, forderte die Finanzverwaltung nicht unerhebliche Beträge nach, einschließlich Verzinsung. Das Kreditinstitut, das natürlich die Berechtigung dieses Vorgehens nicht erkennen kann, bietet zur Finanzierung einen Universalkredit und beschwichtigt die Kunden.

Mehr und mehr Geschädigte nehmen das und anderes nicht hin und wollen auch nicht warten (worauf?), weil es ihre Situation nicht verbessern würde, vielmehr die Gefahr besteht, dass sie sich durch Zuwarten verschlechtert. Das Kreditinstitut geht darauf nicht ein und es kommt zum Rechtsstreit.

Vor deutschen Zivilgerichten gilt die prozessuale Wahrheitspflicht. Die Beteiligten dürfen – anders als im Strafprozess – nicht lügen und auch nicht wider besseren Wissens Tatsachen in Abrede stellen.

Auf einmal erfährt der erstaunte Kunde, dass sein Kundenberater, zu dem er gelegentlich seit Jahren vertrauensvollen Kontakt hat, ihn gar nicht beraten haben will. Das hätte ihm klar sein müssen, liest er weiter, weil solche Anlagen grundsätzlich nur vermittelt werden, wie etwa der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Bei rechtlicher Betrachtung können die Verpflichtungen eines Vermittlers erheblich geringer sein, als die eines Beraters. Für den erfolgreichen Ausgang eines Rechtsstreits kann es maßgeblich auf diesen Unterschied ankommen.

Wer hätte gedacht, dass in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht diese Wahrheit an den Tag gelangt? Wie konnten Kunden der Bank so irren und sich beraten fühlen? Wie sieht es mit dem Selbstverständnis der Individualkundenbetreuer und anderer Mitarbeiter aus? Halten sie sich selbst für Vermittler oder werden sie weiter danach trachten, ihre guten Kunden mit guter Beratung zu überzeugen und an ihre Bank zu binden? Kann man von einer Bank überhaupt noch Beratung erwarten, die der Kunde angeblich nicht einmal bezahlen will? Weshalb fühlt sich die Bank gleichwohl berechtigt, ohne sein Wissen intern zu seinen Lasten mehr als 8 % einzustreichen (egal, ob für Beratung oder für Vermittlung)? Fragen über Fragen.

Kürzlich hat ein inländisches Gericht den Versuch eines Bankmitarbeiters, als Zeuge die schriftliche Bestätigung eines Beratungsinhaltes als missverständliche Formulierung zu relativieren, als faule Ausrede bewertet. Das ist doch mal eine gute Nachricht!
Avatar
schrieb am 05.09.07 17:10:28
Beitrag Nr.78 
(31.400.027)
Antwort
Zitat
Hallo zusammen, aufgrund der aktuellen Thematik haben wir ein Forum für geschädigte Anleger in Medienfonds gestartet. Vielleicht schaffen wir über dieses Forum mehr Transparenz. Die Adresse lautet: http://www.medienfond.net
Avatar
schrieb am 23.09.07 12:30:52
Beitrag Nr.79 
(31.704.541)
Antwort
Zitat
Die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH teilt mit Schreiben vom 21.09.2007 an unsere Mandanten mit, die auf den 24. und 25.09.2007 anberaumten Gesellschafterversammlungen der Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4 GmbH & Co. KG seien um ca. 8 Wochen verschoben worden. Daher fänden diese Versammlungen nicht wie vorgesehen statt. Die Fondsverwaltung erwarte neue ordnungsgemäße Einladungen für Mitte November.

Grund der Absage sei, dass noch kein geprüfter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 vorgelegt werden könne.
Avatar
schrieb am 29.09.07 10:58:04
Beitrag Nr.80 (31.784.697)
Moderiert
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