Antwort auf Beitrag Nr.:
29.446.596 von Ballyclare am 24.05.07
09:58:31Hallo Bally,
zum thema anwalt
ich habe nichts gegen anwälte ... wie gut der einzelne ist ist
immer erfahrungssache .. ich habe auch schon falschberatenen kunden
geraten einen spezialisierten anwalt einzuschalten
*schmunzel* ich hatte bisher keine probleme mit kunden oder
anwälten .. und sehe auch der zukunft gelassen entgegen ...
mir geht nur der hut hoch, wenn einer hier so unverschämt wirbt mit
einer am thema vorbeiführenden masche ... auf unwissende anleger
losgeht und hofft da noch über rs versicherungen selbst bei
verlorenen prozessen sein geld zu machen ....
wenn informationen, dann mit hand und fuss, denn ich bin der
letzte, der es anlegern vergönnt ihr geld zu lasten eines verkäufer
oder beraterscharlartans erstattet zu bekommen...
zum thema anleger
deswegen schrieb ich ja, dass man auf die geschäftsroutine eingehen
muss .. und natürlich auch auf die erfahrung des einzelnen im
bereich der kapitalanlagen .. auch in den verschiedenen segmenten
... bsp: .. es gibt auch im schiffsbereich schiffe, die in
segmenten fahren, die eher zur beimischung geeignet sind, wenn
jemand schon ein portfolio aufgebaut hat, als für ein start
investment eines anfängers .. schiff ist nicht gleich schiff ..
obwohl mit der besteuerung nach § 5a EStG (sog. tonnagesteuer) auch
alles an den mann gebracht wird .. und das sind ja hier
renditeanlagen ... schau die den mist an, der über die plattformen,
neben einigen akzeptablen fonds, vertrieben wird ... ich wundere
mich da immer über die steigenden platzierungsstände

oma krause braucht sicherlich eine andere beratung als hilmar
kopper oder auch ein höher positionierter angestellter ...
wobei man auch auf die eignung der anlageform für den anleger
schauen muss
auch für anleger gilt, .. denn sie wissen nicht was sie tun ..
schützt vor schaden nicht ... wenn man dann einen schlechten ->
verkäufer <- hat, dann wird aus doppelter unwissenheit leider
nicht das mathematische positive moment
es kommt nachher niemand daher und macht alles einfach
ungeschehen
auch anwälte nicht .... und richter .. selbst am bgh .. fallen
anlegern mit schöner regelmäßigkeit in den rücken ... und
missachten selbst vorgaben des eugh ... würde jetzt aber den rahmen
hier sprengen
aber mal im ernst ... du schreibst ..
-> Die dann bei einem als Berater getarnten Verkäufer gelandet
sind. <-
hallo??
es waren wahrscheinlich ALLES verkäufer, die davon leben mit einer
hoffentlich guten beratung (bin ja optimist) produkte an den
anleger zu bringen
oder glaubst du allen ernstes der banker ist berater??? oder der
versicherungsonkel, der dich kaiserlich verrät?
BERATER .... müssen vom kunden explizit bezahlt werden ... also
gegen honorar .... dann ergibt sich aber ein ganz anderes
haftungsbild ... und dann wäre auch der kick-back vorwurf
gerechtfertigt, wenn der BERATER .. dann zusätzlich gelder vom
emittenten bekommen und die nicht zum kunden weiterleiten würde ...
es sei den dieses geld würde mit zum mit dem kunden vereinbarten
honorar gehören.
... würde zum beispiel für vermögensverwalter gelten, die vom
kunden beauftragt und honoriert werden ...
Ich will nun nicht sagen .. hallo anleger seid ihr blöd gewesen
euer geld da zu investieren ... aber wie kickaha sagte ... gier
frisst hirn ... und wenn so etwas dann auf inkompetente verkäufer
trifft, dann hast du das chaos vorprogrammiert ...
um die ganze sache hier mal für mich zu beenden .. lese zwar gerne
mit .. aber schreiben kostet mich zuviel zeit ..
den haftungsfall bekommst du als anleger nur
wenn du deinem verkäufer nachweisen kannst, dass er dich falsch
beraten hat
also dich auf deine anlageriskobereitschaft falsch beraten hat
...
ein total konservativer anleger ist selbst im renditefall mit einem
dubaifonds schlecht bedient .. ... nur du musst das auch per
dokumentation nachweisen können
oder wenn dein verkäufer nicht die marktübersicht hatte und dir
einen fonds empfohlen hat, der zum zeitpunkt der empfehlung schon
schlechte publicity hatte .. darauf muss er dich hinweisen.. und
wenn er dir dann noch dazu rät, dann muss er dir das auch
entsprechend erklären können .. und dann wird er dafür sorgen, dass
das in den protokollen steht !
im fall der medienfonds ...
sieht es doch so aus, dass, nachdem die ersten fonds da waren,
abzusehen war, dass es auf der steuerlichen seite probleme geben
könnte .. und dass die renditeseite eine blackbox war..
wenn dein verkäufer dich dann da nicht auf die steuerlichen risiken
hingewiesen hat, und du das nachweisen kannst .. oder er sogar mit
der steuerlichen seite als hauptverkaufsgrund akquiriert hat ...
wie es eine sparkasse gemacht hat, die auch zum schadensersatz
verurteilt wurde,
dann besteht die möglichkeit einer haftung seitens des verkäufers
... hoffentlich hat er auch eine vermögensschadenshaftpflicht
->Solange wie nicht vom Gesetzgeber scharf zwischen seriösen
Berater und Verkäufern getrennt wird - riecht die ganze
Branche.<-
was der gestetzgeber nicht alles machen soll ...
erstens hat man die kompetenz des berliner kasperltheaters bei der
vermittlerrichtlinie gesehen
zweitens gibt es das schon lange im versicherungsbereich zum
beispiel ..
makler haben eine ganz andere haftung gegeüber ihren klienten als
einfach- oder mehrfachagenten
und? .. wo schliessen die meisten leute ihre versicherungen - auch
was BU schutz und bAV angeht, schau dir nur die lawine der
untergedeckten pensionszusagen an - ab?
qualifikation ist ob beim verkäufer oder berater, das was den
kunden schützen kann ... und eine entsprechende
zulassungsbeschränkung
So, nun schreibe ich hier zu dem thema nichts mehr
freue mich aber auf reaktionen, egal ob posity oder negativ
allwissenheit und die totale weisheit nehme ich für mich nicht in
anspruch
einen sonnigen tag und grüße
Fizban