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schrieb am 29.09.07 13:42:10
Antwort auf Beitrag Nr.:
31.785.286 von Jo1 am 29.09.07
13:06:38Über die Änderung der steuerlichen Situation ist
erstmals am 27.09.2007 in Fondstelegramm berichtet worden. Sie mag
nicht unerwartet kommen, wird gleichwohl für viele Fondsanleger
aber ein böses (und teures) Erwachen sein.
Ihnen weiterhin ein schönes Wochenende!
schrieb am 04.10.07 11:26:26
Antwort auf Beitrag Nr.:
31.785.445 von Finanzanwalt am 29.09.07
13:42:10na wo sind denn die ganzen werbelinks hin
schrieb am 04.10.07 14:48:09
Antwort auf Beitrag Nr.:
31.839.560 von Jo1 am 04.10.07
11:26:26Dahin wo sie hingehören .... Ablage "P" ...
endlich
danke WO
schrieb am 25.10.07 15:46:37
Bei den vielen Film Fonds Flops scheint mir da bei oft Methode
dahinter zu stecken.
Wenn man sich die teilw. echt schwachen Filme ansieht, sind Flops
nicht verwunderlich.
Folglich könnte man manchmal sogar unterstellen, dass es einzig
darum ging, dem Anleger Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn man das
beweisen könnte ...
Vermittlerhaftung bei geschlossenen Filmfonds durchzusetzen scheint
schwierig. Auf der Site der RÄ Meilicke-Hoffmann habe ich etwas
dazu gefunden. Dort wird bemängelt, dass den Anlagern des über 3 J.
vermarkteten Fonds N1 European Film Produktions Fonds manchmal nur
der urspr. Prospekt ausgehändigt wurde....
Was mich nun interessiert: Gibt es hier Jemanden, der bereits
erfolgreich Vermittlerhaftung durchgesetzt hat?
Hat Jemand Erfahrung mit Maßnahmen der Anlegervereinigungen?
Mich hat jemand von Anleger-SOS.de angerufen u. Hilfe
angeboten.
Nun weiss ich nicht, ob die mir auch nur Geld abknöpfen wollen.
Kennt jemand den Laden?
Ausserdem fühle ich mich noch geschädigt durch die MMP Investitions
GmbH .../ SachsenFonds.
Suche noch Leidensgenossen, die bei einem d.o.g. od. beiden
Filmfonds evtl. Massnahmen ergreifen wollen.
schrieb am 30.10.07 11:26:31
Antwort auf Beitrag Nr.:
27.413.955 von ichundnichtdu am 04.02.07
12:58:26Sie sollten bevor Sie rechtliche schritte
einleiten prüfen ob Ihr Berater eine vermögensschadenhaftpflicht
versicherung hat und ob er die beratung dokumentiert. Einen Kunden
ohne erfahrung in diesem bereich zu vermitteln halte ich für
fahrlässig. Die Versicherung könnte bei Beratungsfehlern für die
regulierung ihres vermögensschadens sorgen.
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