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Neuste Beiträge aus: Lohnsteuerjahresausgleich

Diskussionsstatistik
eröffnet am 28.02.07 16:53:51
von
neuster Beitrag 02.03.07 18:47:50
von

Anzahl Beiträge: 5
Aufrufe gesamt: 1.845
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.115.219
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schrieb am 02.03.07 18:47:50
Beitrag Nr.5 
(28.074.958)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.032.515 von NATALY am 28.02.07 19:11:07Wenn Goldbacher die Steuerklasse III / 2 (2 steht wohl für 2 Kinder) hat, dann hat seine Frau die Steuerklasse V.
Die Steuerklassenkombination III/V bedeutet Pflichtveranlagung, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Ein Fall der Antragsveranlgung liegt nicht vor.
Goldbacher ist in Tat zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
cu
pegru
Avatar
schrieb am 28.02.07 20:57:21
Beitrag Nr.4 
(28.035.091)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.032.515 von NATALY am 28.02.07 19:11:07Ich bin leider erklärungspflichtig, habe in den letzten Jahren immer Mahnungen bekommen, da ich den Ausgleich nicht abgeben wollte.

Wir werden einmal mit dem AG reden, evtl. auf 400,- Euro zurückzufahren, ich habe ausgerechnet, daß abzügl. Fahrtkosten
da sogar mehr übrigbleibt bei viel weniger Stunden.

Vielen Dank für die Auskunft.
Das mit dem Lohnsteuerhilfeverein werde ich machen.

Avatar
schrieb am 28.02.07 19:11:07
Beitrag Nr.3 
(28.032.515)
Antwort
Zitat
Ich habe heute meinen Steuerausgleich bekommen u. soll knapp 600,-
Euro nachzahlen.

Warum hast du überhaupt eine ESt-Erklärung abgegeben? Das war nicht klug, falls du nicht erklärungspflichtig warst.

warum wurde das Gehalt meiner Frau als Einkommen mit oben drauf gesetzt.
Gehalt in der Gleitzone ist ganz normales sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Einkommen. Nur geringfügiges vom Arbeitgeber pauschal versteuertes Einkommen muss vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden.

Wie fällt der Betrag dann wohl bei 12 Monaten aus?
Wahrscheinlich höher.

Früher wurde das als Werbungskosten anerkannt.
Das kann nicht sein. Zahnersatz gehört schon immer zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Ich empfehle Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein.
Avatar
pappenheimer2010
schrieb am 28.02.07 18:33:49
Beitrag Nr.2 
(28.031.632)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.029.260 von Goldbacher am 28.02.07 16:53:51Das mit dem Zahnersatz ist auf jeden Fall korrekt gemacht worden vom FA.
Nie im Leben fällt sowas unter Werbungskosten.
Avatar
schrieb am 28.02.07 16:53:51
Beitrag Nr.1 
(28.029.260)
Antwort
Zitat
Ich habe heute meinen Steuerausgleich bekommen u. soll knapp 600,-
Euro nachzahlen.
Ich bin in Steuerklasse III/2.
Meine Frau ist im Juni wieder eingestiegen auf "800,- Euro Gleitzone"
Hier werden monatl. ca. 25 % Abzug für Sozialversicherung vom AG
einbehalten, Lohnsteuer sollte bis 800,- Euro frei sein, so wurde uns gesagt.

Meine Frage: Warum müssen wir nachzahlen, warum wurde das Gehalt meiner Frau als Einkommen mit oben drauf gesetzt.
Als meine Frau zu Hause war, wurde mein Steuerausgleich, da ich keine Werbungskosten habe (KM-Geld vom AG, Tagesspesen vom AG) immer 0 auf 0 ausgerechnet.

Knapp 600,- Euro ist zwar nicht die Welt, ich bin aber deshalb etwas besorgt, da meine Frau erst seit Juni 06 wieder arbeitet.
Wie fällt der Betrag dann wohl bei 12 Monaten aus?

Auch haben wir Zahnersatz angegeben bei Werbungskosten von 1.100,- Euro. Die wurden vom Finanzbeamten zu den außergewöhnlichen Belastungen geschrieben. In meinem Steuerausgleich wurden dann 3 % vom Bruttolohn als zumutbare Belastung angegeben von 1.572,-, in der letzten Spalte stand dann natürlich 0. Früher wurde das als Werbungskosten anerkannt. Ich kann pro Jahr nur 982,- für das Arbeitszimmer angeben.

Kann mir hier jemand meine Fragen beantworten?

Vielen Dank im Voraus

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