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    Super Dividende bei Oberland-Glas (Seite 8)

    eröffnet am 07.03.07 09:40:57 von
    neuester Beitrag 10.12.22 17:42:50 von
    Beiträge: 138
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      Avatar
      schrieb am 22.01.13 10:13:54
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ad hoc-Mitteilung:
      Rückgang des Konzernergebnisses aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds in
      Osteuropa

      Bad Wurzach, 21. Januar 2013 - Auch im Geschäftsjahr 2012 bewegte sich die
      Saint-Gobain Oberland AG in einem äußerst schwierigen Marktumfeld. Der
      Konzernumsatz 2012 stieg zwar leicht auf rund 521 Mio. Euro (2011: 512 Mio.
      Euro), das vorläufige Konzernergebnis liegt jedoch voraussichtlich im
      negativen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich und damit deutlich
      unter dem Vorjahr (2011: 19 Mio. Euro) sowie den prognostizierten Werten.
      Dieser Rückgang ist nur in sehr begrenztem Umfang der Saint-Gobain Oberland
      AG in Deutschland zuzurechnen.

      Obwohl sämtliche Unternehmen im Oberland Konzern von den signifikant
      gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen betroffen waren und sich alle
      Gesellschaften mit einem ungewöhnlich volatilen Marktumfeld
      auseinandersetzen mussten, ist die wirtschaftliche Lage für das abgelaufene
      Geschäftsjahr 2012 wiederum regional differenziert zu betrachten. In
      Deutschland konnte das Unternehmen mit erheblichen Anstrengungen auf der
      Kostenseite sowie bei der strikten Verkaufspreispolitik ein
      zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. In Osteuropa und vor allem in
      Russland erwies sich die Marktsituation als äußerst herausfordernd - mit
      erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage, welche die Erwartungen nicht
      erfüllte und das Konzernergebnis der gesamten Oberland Gruppe so
      beeinflusst, dass es insgesamt leicht negativ sein wird. Die Cashflow
      Generierung in Deutschland bleibt dennoch auf einem hohen Niveau.

      Der dividendenrelevante handelsrechtliche Jahresüberschuss der Saint-Gobain
      Oberland AG 2012 wird im Vergleich zum Vorjahr nur leicht im unteren
      einstelligen Prozentbereich zurückgehen. Über die Höhe der Dividende wird
      in der Aufsichtsratssitzung am 13. März 2013 beschlossen.
      Avatar
      schrieb am 30.08.12 10:37:16
      Beitrag Nr. 67 ()
      Da wollte jemand unbedingt 100 Stücke haben...
      Avatar
      schrieb am 29.08.12 14:13:29
      Beitrag Nr. 66 ()
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 13:41:37
      Beitrag Nr. 65 ()
      Gestern kleiner Kurs-Ausreisser in F...
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 15:14:07
      Beitrag Nr. 64 ()
      Wäre mal interessant zu wissen was Punkt 5 für Oberland bedeutet...

      Compagnie de Saint-Gobain
      Société Anonyme
      Courbevoie/Hauts-de-Seine, Frankreich
      Einladung zu einer ordentlichen und
      zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

      Die Aktionäre werden zu den nachstehenden im Grand Auditorium des Palais des Congrès, Porte Maillot, 75017 Paris, Frankreich, stattfindenden Hauptversammlungen eingeladen.

      Ordentliche Hauptversammlung
      am Donnerstag, dem 7. Juni 2012, 15:00 Uhr

      Tagesordnung
      1.–3. Unternehmens- und Konzernabschluss – Dividende
      4. Beschlussfassung bezüglich einer Vereinbarung zwischen Compagnie de Saint-Gobain und Wendel gem. Art. L.225-38 des französischen Handelsgesetzbuchs
      5. Beschlussfassung bezüglich einer Vereinbarung im Zusammenhang mit der geplanten und verschobenen Börseneinführung von Verallia
      6. Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds
      7.–10. Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern
      11. Wiederwahl des ordentlichen Abschlussprüfers
      12. Wiederwahl des zusätzlichen Abschlussprüfers
      13. Ermächtigung des Verwaltungsrats zum Kauf von Saint-Gobain Aktien

      Außerordentliche Hauptversammlung
      unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung

      Tagesordnung
      14.–15. Erneuerung der Ermächtigungen des Verwaltungsrats für die Genehmigung von Optionen zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien und kostenlose Zuteilungen bestehender Aktien vorbehaltlich der Erfüllung der Leistungsbedingungen.
      16. Verlängerung der Befugnisübertragung auf den Verwaltungsrat zwecks Ausgabe von Optionsscheinen für Aktien während der öffentlichen Angebotsfrist für Wertpapiere der Gesellschaft
      17. Vollmachten zur Durchführung der Beschlüsse

      Weitere Einzelheiten zur Tagesordnung können einer Broschüre (in französischer, englischer bzw. teilweiser deutscher Sprache) entnommen werden, die bei der Deutsche Bank AG, TSS/Global Equity Services, Post IPO Services (E-Mail: core.emfo@db.com), 60262 Frankfurt am Main, kostenfrei angefordert werden kann.

      Zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre auf den Inhaber lautenden Aktien in der Bundesrepublik Deutschland bei der

      Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main,

      bis spätestens 4. Juni 2012 hinterlegt haben.

      Die französische Gesetzgebung ermöglicht den Aktionären die Abstimmung durch Briefwahl zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Bei der Hinterlegungsstelle können Formulare zur Vollmachtserteilung bzw. zur Ausübung der Briefwahl angefordert und Eintrittskarten beantragt werden.

      Die Aktionäre können sich auf den Hauptversammlungen durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

      Die auf den Inhaber lautenden Aktien sind auch dann ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

      Per 30. April 2012 sind insgesamt 536.206.653 Aktien der Gesellschaft mit 676.389.153 Stimmrechten ausstehend.



      Frankfurt am Main, im Mai 2012

      Im Auftrag der Compagnie de Saint-Gobain



      Deutsche Bank AG

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      Avatar
      schrieb am 03.05.12 14:28:41
      Beitrag Nr. 63 ()
      Saint-Gobain Oberland AG: Zwischenmitteilung des Vorstands zum 31.03.2012

      13:43 03.05.12

      Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Zwischenbericht

      Saint-Gobain Oberland AG: Zwischenmitteilung des Vorstands zum 31.03.2012

      03.05.2012 13:39

      ------------------------------------------------------------------------------


      Lage auf dem Behälterglasmarkt

      Die wirtschaftliche Lage entwickelte sich in Deutschland generell weiterhin
      positiv. Davon profitierte im ersten Quartal 2012 auch der
      Behälterglasmarkt, der trotz des vergleichsweise langen und kalten Winters
      einen Umsatzanstieg von insgesamt +2,3% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
      verzeichnet. Ebenso positiv ist die inländische Absatzentwicklung. Gemessen
      am ersten Quartal 2011 konnte hier eine Steigerung von +3,7% erzielt
      werden. Dem gegenüber steht ein rückläufiges Exportvolumen von -9,8%, was
      schwerpunktmäßig durch den Bier- sowie Obst-, Gemüse- und
      Sauerkonserven-Bereich geprägt wird. Insgesamt ist der Behälterglasmarkt
      damit als stabil zu bezeichnen.

      In Osteuropa, sowohl in Russland als auch der Ukraine, herrscht nach wie
      vor ein hoher Wettbewerbsdruck. Dieser wird noch verschärft durch die
      weiterhin sehr restriktive staatliche Einflussnahme auf die Hersteller von
      alkoholischen Getränken. In Russland ist immerhin eine positive Entwicklung
      im Bereich Gläser spürbar.

      Umsatz und Ertrag gegenläufig

      Entsprechend dem jeweiligen Marktsegment ist die Entwicklung des
      Konzernumsatzes uneinheitlich. In Deutschland lag der Umsatzanstieg beim
      Behälterglas über dem Marktwachstum, gleichzeitig ist ein geplanter
      signifikanter Rückgang beim technischen Geschäft zu verzeichnen. In
      Russland lag der Umsatz geringfügig über Vorjahresniveau, in der Ukraine
      deutlich darunter. Insgesamt wurde mit TEUR 114.121 ein Konzernumsatz
      leicht unter dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erwirtschaftet. Das
      Ergebnis hingegen konnte gegenüber dem ersten Quartal 2011 verbessert
      werden. Hauptursachen hierfür waren verstärktes Kostenmanagement und
      Produktivitätssteigerungen sowie erzielte Preiserhöhungen für unsere
      Produkte, die notwendig geworden waren, um die Energie- und
      Rohstoffpreissteigerungen auszugleichen.

      Ausblick 2012

      Im restlichen Geschäftsjahr erwarten wir eine segmentübergreifende
      Verbesserung der Umsätze und sehen damit sämtliche im Geschäftsbericht zum
      31.12.2011 für die einzelnen geographischen Segmente gemachten Prognosen
      nach wie vor als zutreffend an. Für das Gesamtjahr 2012 rechnen wir daher
      für den Oberland Konzern - weiterhin - sowohl beim Umsatz als auch beim
      Ergebnis mit einem Anstieg im unteren zweistelligen Prozentbereich.

      Im Mai 2012
      Saint-Gobain Oberland AG
      Der Vorstand

      Alle Zahlen und Angaben sind nicht extern geprüft.

      Kontakt:
      Cornelia Banzhaf
      Public Relations Manager
      Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach
      Tel.: 07564 - 18 255
      e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com

      03.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 15:02:40
      Beitrag Nr. 62 ()
      Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft
      Bad Wurzach
      Wertpapier-Kenn-Nummer 685 160
      ISIN DE0006851603
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 10. Mai 2012, um 10.30 Uhr im Festsaal, Barockstraße 23, 88410 Bad Wurzach/Ziegelbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Saint-Gobain Oberland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) zum 31. Dezember 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

      Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.

      Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Saint-Gobain Oberland AG, Oberlandstraße, 88410 Bad Wurzach, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn der Saint-Gobain Oberland AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 25.403.827,19 EUR wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende von 23,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011, insgesamt 23.500.000,00 EUR, und einen Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von 1.903.827,19 EUR.

      Die Dividende wird ab dem 11. Mai 2012 ausgezahlt.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

      für das Geschäftsjahr 2012 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
      6.

      Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung zur Ermächtigung zur Umstellung der Aktien auf Dauer-Globalurkunden

      Da die nächste anstehende Dividendenausschüttung letztmalig gegen Vorlage des abzustempelnden Talons erfolgen kann, und die noch auf D-Mark und die alte Firma „Oberland Glas AG“ lautenden Urkunden infolge der Umstellung auf Stückaktien und der Änderung der Firma in 2000 unrichtig geworden sind, sollen diese Urkunden aus dem Verkehr gezogen werden, wobei den Aktionären im Tausch gegen ihre unrichtigen Aktienurkunden keine neuen Urkunden ausgehändigt werden. Vielmehr sollen die Aktionäre Miteigentum an einem bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zu hinterlegenden Bestand an Dauer-Globalurkunden (virtuelle Aktien) der Saint-Gobain Oberland AG erhalten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 4 Absatz 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden und etwaigen Gewinnanteils- oder Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.


      Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktien zugelassen sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Globalaktien, Sammelaktien) verkörpern.“

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Donnerstag, 03. Mai 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, bei der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden:

      Saint-Gobain Oberland AG
      c/o Deutsche Bank AG
      Securities Production
      – General Meetings –
      Postfach 20 01 07
      60605 Frankfurt/Main

      Telefax: +49 (0)69 12012-86045
      E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 19. April 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft („Nachweisstichtag“), beziehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

      Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

      Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

      Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

      Saint-Gobain Oberland AG
      Public Relations
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Deutschland
      Telefax: +49 (0)7564 18-90255
      E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zum Download zur Verfügung.

      Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich (§ 126 BGB) durch Briefwahl abgeben. Das Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zum Download zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 08. Mai 2012 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten, im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung“ angegebenen Adresse eingegangen sein.

      Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG

      Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals, das entspricht 1.300.000,00 EUR oder 50.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, dies entspricht 19.231 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 09. April 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:

      Vorstand der Saint-Gobain Oberland AG
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Deutschland

      Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht der Gesellschaft ist hierbei auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 10. Februar 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten der Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.saint-gobain-oberland.de/hv bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat (sofern Wahlen zum Aufsichtsrat Gegenstand der Tagesordnung sind) und des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

      Saint-Gobain Oberland AG
      Public Relations
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Telefax: +49 (0)7564 18-90255
      E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com

      Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/ oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 25. April 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 S. 4 AktG enthalten.

      Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

      Nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen.

      Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv eingesehen werden.

      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

      Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft von 26.000.000,00 EUR ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 1.000.000.



      88410 Bad Wurzach, im März 2012

      Saint-Gobain Oberland AG

      Der Vorstand



      Saint-Gobain Oberland AG
      Postfach 1160
      88404 Bad Wurzach
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Telefon +49 (0)75 64 18-0
      Telefax +49 (0)75 64 18-600
      www.saint-gobain-oberland.de
      hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 11:56:19
      Beitrag Nr. 61 ()
      DGAP-Media: Geschäftsentwicklung der Saint-Gobain Oberland AG in 2011 uneinheitlich

      11:28 29.03.12

      Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Unternehmen/

      Geschäftsentwicklung der Saint-Gobain Oberland AG in 2011 uneinheitlich

      29.03.2012 11:26

      ------------------------------------------------------------------------------


      Saint-Gobain Oberland AG legt Jahresabschluss 2011 vor

      Bad Wurzach, 29. März 2012 - Die Saint-Gobain Oberland AG profitierte 2011
      in Deutschland vom allgemeinen Wirtschaftsaufschwung und konnte mit einiger
      Anstrengung auf der Kosten- und Absatzseite noch zufriedenstellende
      Ergebnisse erzielen. Ähnlich stellte sich auch die Lage in der Ukraine dar.
      Als weiterhin herausfordernd erwies sich das Marktumfeld in Russland mit
      entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragslage. Sämtliche Standorte de
      Saint-Gobain Oberland Konzerns waren wie die der anderen Hersteller von
      Glasverpackungen im Berichtszeitraum von den stark gestiegenen Energie- und
      Rohstoffkosten betroffen. Eine zusätzliche Belastung stellte der deutliche
      Rückgang im Segment für alkoholische Getränke im russischen Markt dar. Der
      Konzernumsatz erhöhte sich im Berichtsjahr - wie bereits berichtet -
      insgesamt um 4,7 Prozent auf 512,0 Mio. Euro. Das Konzernergebnis nach
      Steuern, welches aus dem Jahresabschluss hervorgeht, lag bei 19,2 Mio.
      Euro, nach 26,8 Mio. Euro im Vorjahr. Der vollständige Geschäftsbericht der
      Gesellschaft wird am 29. März 2012 veröffentlicht.

      Die trotz Wirtschafts- und Finanzkrise positive Konjunkturentwicklung
      Deutschlands zeigte sich in 2011 auch im Bereich der Glasverpackungen.
      Sowohl das Segment Getränkeflaschen als auch der Bereich Konserven- und
      Verpackungsgläser sind gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die Veränderung im
      Konsumverhalten von alkoholischen Getränken hin zu nicht alkoholischen
      Getränken setzte sich weiter fort, was bspw. durch kontinuierlich sinkende
      Pro-Kopf-Verbräuche bei Bier und gleichzeitig steigender Konsummengen bei
      Mineralwasser zum Ausdruck kommt. Positiv für den Glasbedarf im Biersegment
      wirkte sich hingegen der anhaltende Trend zu Individualgebinden und dem
      damit verbunden Austausch bestehender Poolgebinde aus. Der Weinbereich
      verzeichnete im Berichtsjahr infolge der Minderernte 2010 einen deutlichen
      Rückgang der inländischen Weinproduktion. Der Absatz bei Gläsern für den
      Lebensmittelbereich konnte in 2011 insgesamt leicht zulegen. Wie in den
      Vorjahren zeigte sich auch in 2011 die starke Abhängigkeit von den
      Ernteergebnissen.

      Bei den Ostmärkten stellte sich die Situation 2011 differenziert dar. In
      Russland konnte der Umsatz, nach dem Rückgang im Vorjahr, wieder um rund
      5,5 Prozent auf 84,7 Mio. Euro gesteigert werden. Die staatlichen
      Bestimmungen für Alkohol - insbesondere für Spirituosen- und
      Weinproduzenten - erschwerten weiterhin das Geschäft enorm. Außerdem war
      der Markt für Flaschen stark durch Wettbewerber geprägt. In der Ukraine gab
      es 2011 zwar eine signifikante Senkung in der Spirituosenproduktion,
      positive Impulse zeigte jedoch der Bereich Gläser aufgrund der sehr guten
      Ernte. Dies wirkte sich entsprechend auf den Umsatz der dortigen
      Beteiligung aus, der sich im Vorjahresvergleich wieder deutlich um 13,5%
      auf 42,8 Mio. Euro erhöhte.

      Die Verfügbarkeit von Recyclingglas, das in der Glasindustrie als
      nachhaltiger Rohstoff bei der Produktion eingesetzt wird, ist auf dem
      inländischen Recyclingglasmarkt fortwährend kritisch. Trotz der reduzierten
      Qualität von Recyclingglas konnte die Einsatzquote im Geschäftsjahr auf
      einem hohen Niveau gehalten werden, was die Nachhaltigkeit des Werkstoffes
      Glas wiederholt deutlich macht.

      Kontinuierliche Anlagenoptimierungen ermöglichen es Saint-Gobain Oberland
      stetig effizienter und energiesparender zu produzieren. Zusammen mit einer
      konsequenten Qualitätsausrichtung sieht sich das Unternehmen auch für die
      Zukunft den hohen Anforderungen der Kunden an Produktqualität gewachsen.
      In der AG stieg der Umsatz von 348,3 Mio. Euro im Vorjahr um 4,8 Prozent
      auf 364,9 Mio. Euro im Berichtsjahr. Die Gründe hierfür liegen
      hauptsächlich in der Steigerung der Absatzmengen. Gleichzeitig stieg der
      Jahresüberschuss der AG - aufgrund des nicht wiederkehrenden Sondereffekts
      der Abwertung einer Finanzbeteiligung im Jahr 2010 - von 12,0 Mio. Euro
      auf 23,7 Mio. Euro. Hiervon sollen 23,50 Euro je Aktie als Dividende
      ausgeschüttet werden. Dies werden Aufsichtsrat und Vorstand der
      Hauptversammlung in Bad Wurzach-Ziegelbach am 10. Mai 2012 vorschlagen.

      --- 4.086 Zeichen (inkl. Leerzeichen) ---

      Hintergrund
      Die Saint-Gobain Oberland AG, gegründet 1946 und Mitte der 90iger Jahre von
      der französischen Saint-Gobain Gruppe übernommen, ist einer von Europas
      führenden Herstellern von Glasflaschen und -behältern für den Getränke- und
      Lebensmittelbereich. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt knapp 3.400
      Mitarbeiter und produziert in Deutschland an den Standorten Bad Wurzach,
      Wirges, Neuburg und Essen. Drei weitere Standorte in Osteuropa stellen
      ebenfalls Verpackungsglas für den jeweils lokalen russischen und
      ukrainischen Markt her.

      Das Unternehmen ist eine deutsche Tochtergesellschaft der Verpackungssparte
      von Saint-Gobain, die unter dem Namen Verallia auftritt. Verallia, der
      global zweitgrößte Hersteller für Glasverpackungen für die Lebensmitte-l
      und Getränkeindustrie, fertigt innovative, kundenspezifische und
      umweltfreundliche Verpackungslösungen für rund 10.000 Kunden weltweit. Als
      global führender Anbieter von Glasverpackungen für die Wein-, Spirituosen-
      und Lebensmittelmärkte, stellte Verallia 2011 knapp 25 Milliarden Flaschen
      und Gläser her. Das Geschäftsmodell von Verallia setzt auf die Kombination
      aus der Stärke seines weltweiten Netzwerks (Produktion in 14 Ländern,
      Vertrieb in 47 Ländern und sechs Forschungs- und Innovationszentren) und
      die Kundennähe, die durch die ungefähr 15.500 Beschäftigten gepflegt wird.
      2011 erwirtschaftete Verallia einen Umsatz von 3,6 Mrd. Euro.

      Kontakt:
      Cornelia Banzhaf - Public Relations
      Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach - Tel.: 07564 - 18 255
      e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com

      29.03.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlic
      Avatar
      schrieb am 11.02.12 08:05:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.496.898 von Kaufangebot am 18.12.11 22:59:37Rückgang des Konzernergebnisses wegen Marktumfeld in Russland

      Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis

      10.02.2012 16:18

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc-Mitteilung:
      Rückgang des Konzernergebnisses wegen Marktumfeld in Russland

      Bad Wurzach, 10. Februar 2012 - Obwohl sämtliche Unternehmen im Oberland
      Konzern von den signifikant gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen
      betroffen waren, ist die wirtschaftliche Lage für das abgelaufene
      Geschäftsjahr 2011 regional differenziert zu sehen. In Deutschland
      profitierte das Unternehmen vom allgemeinen Wirtschaftsaufschwung und
      konnte mit erheblicher Anstrengung auf der Kostenseite sowie bei der
      Verkaufspreispolitik die erwarteten zufriedenstellenden Ergebnisse
      erzielen. Ähnlich stellte sich die Lage in der Ukraine dar, in der vor
      allem ein positiver Trend gegenüber den Vorjahren die eigenen Anstrengungen
      belohnt. Als äußerst herausfordernd erwies sich dagegen das volatile
      Marktumfeld in Russland mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage,
      welche die Erwartungen nicht erfüllte.

      Gemäß dem vom Vorstand aufgestellten, vom Aufsichtsrat jedoch noch nicht
      festgestellten Jahresabschluss, erhöhte sich der Konzernumsatz 2011 zwar
      leicht auf 512,0 Mio. Euro (2010: 489,2 Mio. Euro), das vorläufige
      Konzernergebnis hingegen liegt bei 19,2 Mio. Euro und damit deutlich unter
      dem Vorjahr mit 26,8 Mio. Euro sowie den prognostizierten Werten. Dieser
      Rückgang ist nur in sehr begrenztem Umfang der Saint-Gobain Oberland AG in
      Deutschland zuzurechnen.

      Da der dividendenrelevante handelsrechtliche Jahresüberschuss der
      Saint-Gobain Oberland AG 2011 nicht durch einmalige Sondereffekte belastet
      wurde, konnte dieser im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Über die
      Höhe der Dividende wird in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2012
      beschlossen.

      Kontakt:
      Cornelia Banzhaf
      Public Relations
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Tel.: 07564 - 18 255
      e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com


      10.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Saint-Gobain Oberland AG
      Oberlandstraße
      88410 Bad Wurzach
      Deutschland
      Telefon: 07564-18 255
      Fax: 07564-18 461
      E-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com
      Internet: www.saint-gobain-oberland.de
      ISIN: DE0006851603
      WKN: 685160
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München,
      Stuttgart; Freiverkehr in Berlin

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 18.12.11 22:59:37
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zitat von gnuldi: Bei Oberland-Glas ist es eine jaehrlich wiederkehrende Garantiedividende.
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