Antwort auf Beitrag Nr.:
40.511.894 von Boersenbommel am 12.11.10
14:44:58Hi, ich bin steuerlich nicht so bewandert,
deshalb frage ich mal in die Runde. Habe noch Pfaff Aktien im
Depot, die ja quasi nichts mehr wert sind. Die Aktien sind nicht
ausgebucht worden, sondern nur mit 0 bewertet worden, mangels Kurz
und Handelsfähigkeit.
Kann ich die kompletten Anschaffungskosten bei meiner
Einkommensteuererklärung in den Verlustvortrag aus
Wertpapiergeschäften eingehen lassen ?
Die Aktien von Pfaff werden doch eh nie wieder gehandelt ? Die
bleiben doch in meinem Depot bis ich tot bin oder ?!?!?
Grüße, Friedie