schrieb am 11.04.07 13:47:55
hier
http://www.investmentclub-online.de/rechtfaq.php
steht:
Gegen die Gründung eines Vereins spricht, dass ein Investmentclub
auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Dies wird aber als
wirtschaftliche Tätigkeit angesehen, was zur Folge hat, dass der
Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen wird (es handelt sich
in diesem Fall nicht mehr um einen ideellen Verein) und somit keine
Haftungsbegrenzung möglich ist.
schrieb am 10.04.07 23:54:47
Hilfe!!
Ist es sinnvoll, aus einem Investmentclub GbR einen eingetragenen
Verein zu machen?
Die Frage stellt sich, weil es möglicherweise bald kaum noch
möglich sein wird, als GbR irgendwo ein Konto-/Depot zu
eröffnen.
Wer kann mit einer Antwort aushelfen?
Danke im voraus!!
Les_Flics
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