Antwort auf Beitrag Nr.:
32.069.415 von Kroesus2 am 18.10.07
18:13:34Mangelnde Transparenz schützt schwarze
Schafe
Die Doppelrolle des Initiators
Von Martin Klingsporn(FINANZWELT)
Das Instrument „Geschlossener Fonds“ ist mit nicht vollständig
ausräumbaren
Interessenkonflikten behaftet, was zum Nachteil
der Branche ausschlägt. Kern ist die Doppelrolle des Initiators:
Zunächst verkauft er den Anlegern die Beteiligungsgesellschaften
samt den darin verpackten Investitionsobjekten wie Immobilien,
Schiffen oder Windräder und ist dann anschließend formal als
Dienstleister tätig, der die Geschäfte in der Bewirtschaftungsphase
führt. Schon bei Fragen der Gewährleistung des Initiators für
fehlerhaft oder verspätete Fertigstellung oder Lieferung von
Anlage, Gebäuden oder Schiffen müsste der
Initiator als
Geschäftsführer gegen den Initiator als Lieferanten oder
Dienstleister vorgehen.
Diese
Rolle als angestellter Geschäftsführer im Auftrag der
Anleger lädt zudem aufgrund der – nur verliehenen – Kompetenzen zum
Missverständnis ein, die Beteiligungsgesellschaft als „eigenes“
Unternehmen anzusehen und entsprechend zu verfahren und sich etwa
bei finanziellem Stress eigenmächtig zu bedienen. Die gewöhnliche
Struktur einer Initiatorengruppe zeigt die starke Versuchung. Neben
dem eigentlichen Emissionshaus gehören eine
Treuhandgesellschaft und verschiedene
Mangement- und
Beratungsgesellschaften als Töchter dazu.
Die Beschäftigung
der eigenen Unternehmen im Auftrag und auf Rechung der Fonds
ermöglicht dann ein scheinbar legales und geräuschloses Absaugen
des Anlegervermögens. Die große Mehrheit der kleinen und großen
Skandale des Beteiligungsmarktes folgt diesem Grundmuster.
Gegen eine unseriöse oder inkompetente Geschäftsführung können sich
die Anleger nur mit Hilfe von entsprechenden Beschlüssen der
Gesellschafterversammlung wehren. Die dafür notwendigen Mehrheiten
kommen aber nur zusammen, wenn den Anlegern untereinander und –
sofern vorhanden – ihren Vertretern in den Bei- oder
Verwaltungsräten vernünftige Kommunikationswege zur Verfügung
stehen. Für den Fonds-Altmeister Ove Franz (früher Bankhaus
Wölbern) ist denn auch diese Kommunikation unter den Anlegern eines
der wichtigsten Elemente des Marktes. Indes steht es gerade hier
nicht zum Besten. Denn im Normalfall sind die Anleger als Treugeber
über den allein im Register eingetragenen Treuhand-Kommanditisten
beteiligt und die Treuhandverträge sehen in aller Regel vor, dass
der Treuhänder Namen und Adressen der Anleger vertraulich zu
behandeln hat. Diese Regel hat durchaus einen vernünftigen Grund:
Werden die Adressen bekannt, können sich die Betroffenen nicht vor
Angeboten retten. Zudem wollen Vertriebe und Initiatoren ihren
Kundenbestand vor der Konkurrenz schützen. Diese Regel kommt aber
fast immer auch dann ins Spiel, wenn nicht Außenstehende, sondern
die Anleger selbst untereinander in Kontakt treten wollen.
Der Hintergrund: Solange im Fonds alles glatt läuft, interessiert
sich kein Anleger dafür, wer die anderen Anteile hält. Anleger
suchen nur dann ernsthaft untereinander Kontakt, wenn irgendetwas
nicht planmäßig funktioniert. Da die Geschäftsführung und der
dahinter stehende Initiator die Verantwortung für einen offenbar
unbefriedigenden Ist-Zustand tragen, ist der direkte
Kontakt der
Anleger gleichbedeutend mit Kritik und mehr oder weniger gut
organisiertem Widerstand. Ob bei der Fundus Fondsverwaltung mit
ihren vielen schwachen Fonds oder Axa Merkens: Im Konfliktfall wird
das Verlangen der Anleger, untereinander in Kontakt zu treten –
jedenfalls nach den bisherigen Erfahrungen – effektiv blockiert.
Wenn dann selbst das naheliegende Kompromissangebot, es dem
Treuhänder zu überlassen, die Informationen im Auftrag und auf
Rechnung des interessierten Anlegers selbst weiterzugeben,
abgelehnt wird, ist wohl klar, dass der Datenschutz nur
vorgeschoben wird.
Auch Dr. Hans-Joachim Chauvel, der vom Initiator (früher IC) zum
institutionellen Zweitmarktanleger (IFB AG) mutierte, urteilt
kritisch über solche Praktiken: „Das ist eine nicht hinnehmbare
Beschneidung der Rechte der Anleger und verweist auf die
Lasten der Anleger, wenn die Beteiligung scheitert. Schon von daher
seien sie gerade im Krisenfall darauf angewiesen, handlungsfähig zu
bleiben. Und das setze eben eine funktionierende Kommunikation
voraus. Vor diesem Hintergrund wird die Forderung von Ove Franz
verständlich, dass sich jeder Initiator und der zugehörige
Treuhänder verpflichten müssen, für offene Kommunikationskanäle
zwischen den Anlegern zu sorgen.
Die
Sprachlosigkeit der Anleger wird vor allem dann
gefährlich, wenn der
Umgang mit den Stimmrechten nicht
vertretener Anleger nachteilig geregelt ist. Besonders kritisch
ist die nach wie vor verwendete Regelung zu sehen, dass der in der
Regel meist sogar rechtlich
mit dem Initiator „verbandelte“
Treuhänder von den Stimmen der bei den
kontrGesellschafterversammlungen nicht vertretenen Anleger nach
eigenem Ermessen Gebrauch macht. Geht man von der üblicherweise
eher geringen Präsenz bei den Gesellschafterversammlungen aus,
kolliert sich die Geschäftsführung bei den entscheidenden
Abstimmungen über die Genehmigung der Jahresanschlüsse und die
Entlastung der Organe faktisch selbst.
Diese Missbräuche können sich auch deshalb halten, weil die
ultimative Kontrolle durch einen echten
Sekundärmarkt fehlt,
dessen Preise besser als alles andere die Leistung der Initiatoren
bewerten. Geschäftsberichte und Protokolle der
Gesellschafterversammlungen sind unentbehrliche Grundlage für eine
Bewertung.
Genau diese Informationen versuchen gerade schwache
Initiatoren dem offenen Markt vorzuenthalten zum Schaden für ihre
Anleger. „Solche Angebote kommen für unser Haus gar nicht erst
infrage“, macht
Zweitmarkt-Investor Dr. Chauvel den Schaden
durch die Informationsverweigerer deutlich. Die Verweigerung der
notwendigen Information wird zum KO-Kriterium, das letztlich als
Indiz für Schlimmeres gesehen werden muss.
So entsteht den Anleger aus der mangelnden Transparenz sogar ein
doppelter Schaden: Aktive Investoren werden abgeschreckt und so die
Chancen eines Verkauf verringert. Gerade umsatzarme Märkte
sind aber für Verzerrungen anfällig: Von mangelnder Transparenz
profitieren neben den schlechten Initiatoren vor allem die
Schnäppchen-Jäger. Die Preisbildung und damit die Bewertungen sind
auf den Finanzmärkten immer nur effizient und im Hinblick auf den
gegebenen Informationsstand der Marktteilnehmer. Je mehr
Geheimniskrämerei gestattet wird, desto größer wird der Spielraum
für schwarze Schafe und desto größer wird das Risiko einer
Fehlbewertung. Je stärker die geschlossenen Fonds in Konkurrenz zu
anderen Instrumenten geraten, desto eher liegt es im Interesse der
Branche, hier Abhilfe zu schaffen.
Quelle: FINANZWELT Ausgabe 01.2007
Ähnlichkeiten zur Geschäftsführung von DOBA-Fonds und zum
DOBA-Treuhändler sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.