Es wäre sicherlich nicht klug, hier öffentlich eine detaillierte
Strategie auszubreiten. Dafür wurden die oben genannten
nichtöffentlichen Foren eingerichtet, zu denen nur Zeichner
Zutritt haben.
http://finance.groups.yahoo.com/group/DOBA-Gesellschafter/
Prospekthaftung ist verjährt. Anlagebetrug nach § 264a StGB
verjährt aber erst 3 Jahre ab Kenntnis. Wenn also z.B. überhöhte
Kaufpreise der Fondsimmobilien noch nicht vor 3 Jahren auf den
Gesellschafterversammlungen diskutiert wurden, wird eine Klage in
2008 Erfolg haben.
erfolgversprechende Strategie ?
1.
Es entstehenen momentan für einige DOBA- Fonds
Musterklagen.
Man kann sich dann den Klagegemeinschaften anschliessen.
2.
Beiräte, die mit dem Initiator paktieren und kritische
Gesellschafter angreifen, müssen abgewählt weren.
Es müssen Beiräte gewählt werden, die die initiatortreue
Geschäftsführung überwacht.
3.
Auf den Gesellschafterversammlungen muss verhindert werden, dass
mit den Stimmen des Treuhändlers z.B.
Satzungsänderungen
beschlossen werden, die die Gründungsgesellschafter von Haftung
freistellen. Das wurde bereits in mehreren DOBA- Fonds
versucht.