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schrieb am 14.01.11 20:07:03
Haftungsfreistellung bei Rückkaufangeboten
Bei den Fonds Leipzig Grünau und Hohenschönhausen besteht für alle
Anleger
eine Haftung bis zur Höhe ihrer Einlage. Eine
gesellschaftsvertragliche
Begrenzung auf 10% gibt es dort nicht. Bei vielen anderen Fonds
wurden trotz
vertraglicher Haftungsbeschränkungen auf 10% die
Direktkommanditisten in
vollem Umfang eingetragen. Das bedeutet, dass diese Anleger Gefahr
laufen,
die erhaltenen Ausschüttungen zurück zahlen zu müssen, soweit sie
nicht von
echten Gewinnen gedeckt waren. Die Ausschüttungen haben die Gewinne
bei
weitem übertroffen, so dass ggf. erhebliche Summen zurück zu zahlen
sind.
Bei dem Einigungsangebot stellt sich daher die bedeutende Frage, ob
die
Freistellung halten wird. Die Bilanzen der Hess Verwaltung GmbH
sind nicht
beim Handelsregister hinterlegt, so dass sich ihre Vermögenslage
nicht
einsehen kann. Die ggf. bestehenden Forderungen auf Rückzahlung
der
Ausschüttungen übersteigen das Stammkapital der Hess Verwaltung
GmbH bei
weitem.
Entscheidend ist also, ob der Anleger einen direkten Anspruch gegen
die
Doblinger Beteiligung GmbH, die nach der Auskunft von Heiter ein
Patronat
abgegeben hat, geltend machen kann. Grundsätzlich hat der Anleger
KEINEN
DIREKTEN ANSPRUCH gegen die Patronatsgeberin. Dies wäre nur dann
der Fall,
wenn sich ein solcher direkter Anspruch aus dem Wortlaut der
Patronatserklärung ergeben würde oder wenn die Doblinger
Beteiligung GmbH
direkt gegen gegenüber dem Anleger erklärt, dass sie ihn
freistellen wird.
Weiter ist bei einer Patronatserklärung zu bedenken, dass sie
gekündigt
werden kann, wenn ein solches Kündigungsrecht vorbehalten wird.
Die
Kündigung hat zur Folge, dass Ansprüche, die zur Zeit der Kündigung
noch
nicht fällig waren, nicht mehr unter das Patronat fallen.
Etwaige
Freistellungsansprüche werden erst fällig, wenn der Anleger von
dem
Gläubiger des Fonds, z.B. der finanzierenden Bank in Anspruch
genommen wird,
und sind daher derzeit noch nicht fällig. Entscheidend ist also
auch
insoweit der Wortlaut der Patronatserklärung.
Diese Erklärung war bislang nicht zu bekommen.
Der zuständige Sachbearbeiter bei Rödl & Partner erklärte auf
Nachfrage, er dürfe den Wortlaut der Erklärung nicht weiterleiten
und auch nicht am Telefon verlesen.
schrieb am 10.02.11 13:44:17
Bilderdiebe ?
Bilderstürmer ?
schrieb am 14.03.11 14:56:29
bin ein Fonds-Doblinger -Geschädigter.
Mich würde mal interessieren, kann man gegen
den Beirat vorgehen, bzw. gegen den Treuhandgeber ??
schrieb am 15.04.11 19:25:46
Na, endlich aufgewacht ?
Wenn man gegen fehlerhaften Prospekt vorgehen will, sollte man das
nicht gegen den Beirat oder Treuhänder, sondern gegen die
Prospektverantwortlichen machen.
Und wegen der kenntnisunabhängigen Verjaehrungsfrist noch bis Ende
jahr.
http://finance.groups.yahoo.com/group/DOBA-Gesellschafter/sc…
schrieb am 14.09.11 11:07:00
Hallo Kroesus2 ,
durch Zufall habe ich erst heute die Antwort gelesen und dafür
Danke.
Frage : wegen Prospekthaftung - gibt es Anwälte, di bereits
SPRINGPFUHL - Geschädigte vertreten ?
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