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schrieb am 19.09.11 21:10:13
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schrieb am 02.12.11 13:26:02
Soso.
Nun hat also bayer. Staatsanwaltschaft wieder einmal einen
Anlagebetrüger vom Haken gelassen.
Manche sagen Networking.
lafen lassen, sber nicht, ohne die Anleger aufzufordern:
"Etwaige zivilrechtliche Ansprueche werden durch die Entscheidung
nicht berührt"
War das eine Aufforderung ?
Ab 31.12.2011 ist verjährt.
Der Chef der DOBA-Fonds verliert fast alle Schadensersatzprozesse
wegen Fehlern im Kapitalanlageprospekt.
Das ist Kapitalanlagebetrug.
schrieb am 04.12.11 09:58:39
> Die wo noch niemals nicht im Lebm koa Kalori gessn ham,
> die dern sich leichta.
Fuer Nicht Bayern:
"Die wo noch nie DOBA-Fonds gezeichnet...
tun sich leichter"
schrieb am 09.12.11 07:59:39
"Die in den Prospekten angegebenen Zahlen
betragen teilweise
mehr als das Doppelte der Rendite vor Steuern nach dem internen
Zinsfuß, die mit den Fonds bei einem prognosegemäßen Verlauf
hätte erzielt werden können....Die Angabe einer überhöhten
Rendite in einem Prospekt s
tellt nach rechtskräftiger,
obergerichtlicher Rechtsprechung einen Prospektfehler dar, der
die Prospektverantwortlichen zum Schadenersatz verpflichtet."
http://judis-rae.de/rechtsanwaelte/steuerberaterin-anwaeltin…
schrieb am 16.12.11 13:10:46
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Eva Meyer, Rechtsanwalt und Steuerberater. Ich möchte
mitteilen, dass gestern, am 15.12.2011 ein neues, bahnbrechendes
Urteil in einer DOBA-Fonds-Rückabwicklungsklage verkündet wurde (Az
27 O 4291/11).
Wir hatten für unseren Mandanten geltend gemacht, dass die in einer
Planrechnung wiedergegebenen Renditen vor Steuern massiv überhöht
sind und mit dem Fonds nie, auch nicht bei einem prognosegemäßen
Verlauf, erzielt werden konnten. Dies konnten wir mathematisch
beweisen. Das Gericht beurteilte daraufhin die Renditeangaben als
Prospektfehler und verurteilte die Verantwortlichen, Schadenersatz
zu leisten und unseren Mandanten von der Haftung freizustellen.
Solche Planrechnungen mit Renditeangabe enthalten die Prospekte von
insgesamt sechs DOBA-Fonds. In allen sechs Fällen können wir den
mathematischen Beweis führen, dass die angegebenen Renditen vor
Steuern mit der Kapitalanlage nie, auch nicht bei einem
prognosegemäßen Verlauf, erreichbar waren.
Die Ansprüche der Anleger der betroffenen Fonds gegen die
Prospektverantwortlichen werden jedoch zum 31.12.2011
verjähren, denn es handelt sich um DOBA Fonds, die in den
Jahren vor 1998 platziert wurden.
Da es sehr viele geschädigte Anleger gibt, denen über den
Einlagenverlust hinaus auch eine Haftungsgefahr droht, möchten wir
die erfreuliche Entwicklung öffentlich machen. Es sind zwar nur
noch wenige Tage bis zum Eintritt der Verjährung; diese können und
sollten aber von den betroffenen Anlegern unbedingt genutzt
werden.
Weitere Informationen auf unserer Homepage www.judis-rae.de unter
meiner persönlichen Seite (RA StB Eva Meyer).
Mit freundlichen Grüßen
Eva Meyer
Rechtsanwalt Steuerberater
schrieb am 16.12.11 13:14:15
Nachfolgend nochmals das Aktenzeichen des Urteils: LG München I
vom 15.12.2011, Az. 27 O 4291/11
schrieb am 17.12.11 19:22:09
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der vielen Anfragen werden wir voraussichtlich am Montag auf
unserer Homepage unter einem neuen Link "Häufig gestellte Fragen"
weitere Informationen zu dem DOBA-Urteil zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Meyer
Rechtsanwalt Steuerberater
schrieb am 29.02.12 10:25:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese seit langer Zeit in diesem Forum, aber erst heute habe ich
beschlossen mich auch anzumelden. Der Grund dafür liegt in der
Tatsache, dass mir die Fa. Doblinger gesagt hat, dass es künftig
keine Präsenz-Gesellschafterversammlungen geben wird. Mich würde
interessieren, wie sie zu diesem Thema stehen. Gründe warum ich für
eine Präsenzversammlung bin sind u.a.: Wir haben eine neue
Führungsmannschaft und die Organisation der Geschäftsabläufe wurde
neu geregelt. Ich würde u.a. gerne die Mannschaft persönlich
kennenlernen.
Gruß
Klaus Hofmann
schrieb am 29.02.12 21:03:48
Hallo
heute Klage eingereicht für den Großstadtfonds. Wurde auch aller
höchste Zeit
in meinem Fall wäre die Verjährung am 12.3. eingetreten (wg
Güteverhandlung)
Mal sehen was dabei rum kommt.
schrieb am 29.02.12 21:06:51
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.823.973 von Rhodt am 29.02.12
10:25:17Nach meinem Verständnis können die
Präsenzversammlungen aber nicht grundsätzlich abschaffen dafür
würde es eine Änderung des Gesellschaftervertrages bedürfen,
einzelne Versammlungen geht sicher aber alle?
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