Antwort auf Beitrag Nr.:
36.691.213 von fondshammer am 03.03.09
17:39:07Das Anleger-Risiko bei 'Entnahmen' liegt darin,
dass der Insolvenzverwalter diese 'Ausschüttungen' bis zur Höhe der
Haftsummen, die im Handelsregister eingetragen sind, zurückfordern
wird.
Mit Entnahmen werden Ausschüttungen bezeichnet, die die Immobilie
nicht verdient hat, sondern aus der 'Substanz' oder Krediten des
Initiators geleistet werden.
Das ist bei den meisten DOBA-Fonds der Fall.
Wenn nun der Prospekt dieses Risiko verschweigt, ist das ein
fehlerhafter Prospekt.
Deshalb ist das Urteil ist ein schöner Erfolg.