Halli hallo,
passt nicht ganz in diesen Thread, aber ich habe eine dringende
Frage, die mir bsiher nicht einmal zwei RA beantworten konnten.
Angenommen man gründet einen kleinen IC. Er ist so ausgelegt, dass
die Geschäftsführung alles erledigt - auch die
Anlageentscheidungen. Die Mitglieder zahlen nur ein und er arbeitet
dann mit dem Vermögen.
Welche erlaubnispflichtige Dienstleistung nach §1 KWG liegt dann
vor?
a) Finanzkommissionsgeschäft ( Er kauft im eigenen Namen, aber auf
fremde Rechnung)
b) Finanzportfolioverwaltung
c) Eigenhandel (Kauf auf eigene Rechnung als Dienstleistung)
Ich steige da nicht so richtig durch. Also
Finanzportfolioverwaltung wohl auf jeden fall, wenn er aber etwas
kauft, ist das dann Eigenhandel oder ein
Finanzkommissionsgeschäft?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar..