Antwort auf Beitrag Nr.:
42.659.423 von kbe am 27.01.12
17:38:50ja gibt es:
TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.01.2012 15:46
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
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In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit
Sitz in
Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur
mündlichen
Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln
stattgefunden.
In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer
des
Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages
in Höhe
von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen,
weil es
der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die
Höhe
des entstandenen Schadens konkret zu belegen.
Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat
der
Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung
darauf
hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche
Urteil
aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC
Unterhaltungselektronik AG
dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch
vom
Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen
Mindestschaden
hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht
aufgrund der
von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen
diesen
Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht
eine
Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das
Landgericht
dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben.
Das
Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung
verkünden.
Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen, dass
das
Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss
verkünden
wird.
Kontakt:
Petra Bauersachs
0049 172 65 84 139
Fax: 0049 261 984 36 36
bauersachs@telecontrol.de
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