Beximco Pharma - eine Perle aus Bangladesch? (Seite 39)
eröffnet am 16.05.07 14:31:40 von
neuester Beitrag 12.02.24 17:39:26 von
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Heute wurde die Stockdividende eingebucht. Wie bei Flatex zu vermuten war, wurde natürlich die Abgeltungssteuer sofort vom Konto rechtswidrig abgezogen. Ich stehe also satt im Minus!!!
Diese Praxis entspricht zwar keinerlei gesetzlichen Regelungen, noch nicht einmal den eigenen Darstellungen auf der Flatexseite zu Negativbuchungen im Zusammenhang mit legaler Abgeltungssteuer bei Bonusaktien - es stört dieses Unternehmen natürlich trotzdem nicht.
Übrigens ist zu Flatex ein lesenswerter Artikel in der Financial Times im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Börsengang erschienen.
Auch der ehemalige Consors-Chef da mischt fleißig mit.
Ich werde sie schriftlich auffordern die Abbuchungen rückgängig zu machen; sie werden wieder nicht reagieren und ich werde eine oder zwei weitere Klagen einreichen.
Bin mal gespannt, wie es die anderen Beximco-Anleger getroffen hat oder eben auch nicht. Am 11.06 wurde laut BoNY die Stockdividende auf den Bestand verteilt. Die eigentliche zu versteuernde Dividende steht allerdings noch aus.
Diese Praxis entspricht zwar keinerlei gesetzlichen Regelungen, noch nicht einmal den eigenen Darstellungen auf der Flatexseite zu Negativbuchungen im Zusammenhang mit legaler Abgeltungssteuer bei Bonusaktien - es stört dieses Unternehmen natürlich trotzdem nicht.
Übrigens ist zu Flatex ein lesenswerter Artikel in der Financial Times im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Börsengang erschienen.
Auch der ehemalige Consors-Chef da mischt fleißig mit.
Ich werde sie schriftlich auffordern die Abbuchungen rückgängig zu machen; sie werden wieder nicht reagieren und ich werde eine oder zwei weitere Klagen einreichen.
Bin mal gespannt, wie es die anderen Beximco-Anleger getroffen hat oder eben auch nicht. Am 11.06 wurde laut BoNY die Stockdividende auf den Bestand verteilt. Die eigentliche zu versteuernde Dividende steht allerdings noch aus.
Beximco heute 7,1 % gestiegen auf ein neues Allzeit-Hoch: 184,-- Taka = 1,91 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.337.556 von Crsus am 07.06.09 11:37:21jetzt 1,72.
Aktueller Kurs von Beximco 164,-- Taka = 1,70 Euro
Unter Berücksichtigung der Stockdividende hat Beximco heute an der Heimatbörse in Bangladesch ein Allzeit-Hoch erreicht
Unter Berücksichtigung der Stockdividende hat Beximco heute an der Heimatbörse in Bangladesch ein Allzeit-Hoch erreicht
Stellungnahme Ombudsmann -Herr Peter Gass- zu Lagerstellengebühr Beximco (Az: G532/08) 27.04.2009:
"Die Bank hat mit ihrem nachgereichten Schriftsatz vom 25.03.(09) den Sachzusammenhang nachgewiesen und die Höhe der Auslagen belegt.
...
Die hohen Verwahrsgebühren der US-amerikanischen Verwahrstellen sind bekannt, die von den Beschwerdeführern monierten "Kaskade" hintereinander geschalteter Verwahrstellen ist offenbar den betreffenden Papieren immanent und von der inländischen Depotbank nicht zu beeinflussen. Da die Papiere "execution only" geordert waren, sehe ich auch nicht mit welcher Begründung die Beschwerdegegnerin in eine Verantwortung für die in der Tat ungewöhnlich hohen Verwahrkosten der amerikanischen Stelle geraten könnte."
Ein Kommentar zum Sachverstand des für deutsche Banken zuständigen Ombudsmann verbietet sich.
Die Antwort der BaFin zur Besteuerung von Stockdividenden schreibe ich am besten hier nicht mit - sie beschädigt vielleicht das letzte Vertrauen einiger Leser in eine funktionierende deutsche Finanzaufsicht. Die BaFin ist -wie auch die (un)parteiische Ombudsstelle in Berlin- Interessenvertreter der Banken und wird von diesen auch direkt finanziert und eben nicht, wie man annehmen könnte, als nachgeordnete Behörde des Bundesfinanzministeriums aus Steuermitteln.
So weit so gut - gegen Flatex werde ich Klage einreichen.
Natürlich ist ein Depotwechsel ein möglicher Weg. Allerdings kann man davon ausgehen, dass andere Depotbanken der gleichen laxen Aufsicht unterliegen und gleichfalls machen, was sie wollen (bzw. können) - Erfahrungen habe ich u.a. mit Comdirect und Consors.
Zu Beximco:
Der Auftrag zur Übertragung meiner Wertpapiere ist längst erteilt, bisher aus unerklärlichen Gründen noch nicht realisiert. Um zu testen, ob Depotbanken in D gleichermaßen vertsteuern und gleiche Gebühren berechnen, habe ich diese Papiere nunmehr in verschiedenen Depots liegen.
Wie bereits geschrieben, habe ich erstmals "Abgeltungssteuer" in bar (wurde also als Saldo auf dem V-Konto gebucht) für Stockdividenden bezahlt. Beschwerde läuft. Ich werde hier berichten, wer Auftraggeber (Datenlieferant) für die Depotbanken ist - ich vermute ein privatrechtliche Firma im Auftrag des Finanzministeriums. Wer das nicht für möglich hält, sendet mir eine e-mai (uwwu@arcor.de). Ich habe ein Verfahren zur fiktiven Besteuerung von Stockdividenden durch und die "Beweise" von Consors (sie handeln nur im Auftrag) vorliegen.
Schön wäre es, wenn ihr hier oder mir schreiben würdet, bei welcher Bank man als Beximco-Aktionär hoffendlich nicht so geschröpft wird.
UWWU
"Die Bank hat mit ihrem nachgereichten Schriftsatz vom 25.03.(09) den Sachzusammenhang nachgewiesen und die Höhe der Auslagen belegt.
...
Die hohen Verwahrsgebühren der US-amerikanischen Verwahrstellen sind bekannt, die von den Beschwerdeführern monierten "Kaskade" hintereinander geschalteter Verwahrstellen ist offenbar den betreffenden Papieren immanent und von der inländischen Depotbank nicht zu beeinflussen. Da die Papiere "execution only" geordert waren, sehe ich auch nicht mit welcher Begründung die Beschwerdegegnerin in eine Verantwortung für die in der Tat ungewöhnlich hohen Verwahrkosten der amerikanischen Stelle geraten könnte."
Ein Kommentar zum Sachverstand des für deutsche Banken zuständigen Ombudsmann verbietet sich.
Die Antwort der BaFin zur Besteuerung von Stockdividenden schreibe ich am besten hier nicht mit - sie beschädigt vielleicht das letzte Vertrauen einiger Leser in eine funktionierende deutsche Finanzaufsicht. Die BaFin ist -wie auch die (un)parteiische Ombudsstelle in Berlin- Interessenvertreter der Banken und wird von diesen auch direkt finanziert und eben nicht, wie man annehmen könnte, als nachgeordnete Behörde des Bundesfinanzministeriums aus Steuermitteln.
So weit so gut - gegen Flatex werde ich Klage einreichen.
Natürlich ist ein Depotwechsel ein möglicher Weg. Allerdings kann man davon ausgehen, dass andere Depotbanken der gleichen laxen Aufsicht unterliegen und gleichfalls machen, was sie wollen (bzw. können) - Erfahrungen habe ich u.a. mit Comdirect und Consors.
Zu Beximco:
Der Auftrag zur Übertragung meiner Wertpapiere ist längst erteilt, bisher aus unerklärlichen Gründen noch nicht realisiert. Um zu testen, ob Depotbanken in D gleichermaßen vertsteuern und gleiche Gebühren berechnen, habe ich diese Papiere nunmehr in verschiedenen Depots liegen.
Wie bereits geschrieben, habe ich erstmals "Abgeltungssteuer" in bar (wurde also als Saldo auf dem V-Konto gebucht) für Stockdividenden bezahlt. Beschwerde läuft. Ich werde hier berichten, wer Auftraggeber (Datenlieferant) für die Depotbanken ist - ich vermute ein privatrechtliche Firma im Auftrag des Finanzministeriums. Wer das nicht für möglich hält, sendet mir eine e-mai (uwwu@arcor.de). Ich habe ein Verfahren zur fiktiven Besteuerung von Stockdividenden durch und die "Beweise" von Consors (sie handeln nur im Auftrag) vorliegen.
Schön wäre es, wenn ihr hier oder mir schreiben würdet, bei welcher Bank man als Beximco-Aktionär hoffendlich nicht so geschröpft wird.
UWWU
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.334.011 von taube510 am 06.06.09 00:01:53zu Stockdividende:
Abgeltungsteuer, Anwendungs- und Zweifelsfragen
BMF, 15.8.2008, IV C 1 - S 2000/07/00009
Bezug: Schreiben des ZKA vom 9.7.2008
Schreiben des BVI vom 23.6.2008
1 Anlage
Mit o.a. Schreiben haben Sie neben der Anregung von gesetzlichen Änderungen eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich den Text Ihrer Fragen wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt). Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 gelten die unter I.2 bis I.7 getroffenen Aussagen ausschließlich für das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren.
........
"I.7 Behandlung von nicht eindeutig als steuerneutral zu klassifizierenden Kapitalmaßnahmen und bei fehlender Bewertung
Sofern die Einbuchung neuer Anteile nicht - oder nicht eindeutig bzw. nicht rechtzeitig - als steuerneutral zu behandelnde Kapitalmaßnahme qualifiziert werden kann, bedarf es einer Auffangregelung für diese nicht klassifizierbaren Fälle. Dies betrifft Fälle, bei denen dem Anleger anstelle - oder neben - neuen Anteilen andere Wirtschaftsgüter eingebucht werden, z.B. Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, die nicht den Voraussetzungen der §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungsteuergesetz entsprechen.
Darüber hinaus betrifft dies Fälle, bei denen eine Bewertung im Zeitpunkt der Abwicklung der Kapitalmaßnahme nicht möglich ist (z.B. fehlende Angaben zur Bardividende bei Stockdividenden).
Petitum:
Grundsätzlich sollte bei fehlender Klassifikation der Maßnahme von einem Zufluss von Kapitalertrag in unbarer Form ausgegangen werden. Die Bewertung der erlangten Wirtschaftsgüter erfolgt in diesem Fall mit 0 Euro. Eine Bewertung mit 0 Euro sollte auch bei fehlender Bewertung im Zeitpunkt der Abwicklung der Maßnahme erfolgen. Nachbewertungen sind nicht zulässig."
BMF: Im Vorgriff auf eine mögliche gesetzliche Änderung teile ich Ihre Auffassung.
Wenn das als jetzt auch alle Depotbanken gelesen haben, sollten die Stock-Beximcos mit Kurs Anschaffungskosten von 0 Euro eingebucht werden.
Abgeltungsteuer, Anwendungs- und Zweifelsfragen
BMF, 15.8.2008, IV C 1 - S 2000/07/00009
Bezug: Schreiben des ZKA vom 9.7.2008
Schreiben des BVI vom 23.6.2008
1 Anlage
Mit o.a. Schreiben haben Sie neben der Anregung von gesetzlichen Änderungen eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich den Text Ihrer Fragen wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt). Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 gelten die unter I.2 bis I.7 getroffenen Aussagen ausschließlich für das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren.
........
"I.7 Behandlung von nicht eindeutig als steuerneutral zu klassifizierenden Kapitalmaßnahmen und bei fehlender Bewertung
Sofern die Einbuchung neuer Anteile nicht - oder nicht eindeutig bzw. nicht rechtzeitig - als steuerneutral zu behandelnde Kapitalmaßnahme qualifiziert werden kann, bedarf es einer Auffangregelung für diese nicht klassifizierbaren Fälle. Dies betrifft Fälle, bei denen dem Anleger anstelle - oder neben - neuen Anteilen andere Wirtschaftsgüter eingebucht werden, z.B. Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, die nicht den Voraussetzungen der §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungsteuergesetz entsprechen.
Darüber hinaus betrifft dies Fälle, bei denen eine Bewertung im Zeitpunkt der Abwicklung der Kapitalmaßnahme nicht möglich ist (z.B. fehlende Angaben zur Bardividende bei Stockdividenden).
Petitum:
Grundsätzlich sollte bei fehlender Klassifikation der Maßnahme von einem Zufluss von Kapitalertrag in unbarer Form ausgegangen werden. Die Bewertung der erlangten Wirtschaftsgüter erfolgt in diesem Fall mit 0 Euro. Eine Bewertung mit 0 Euro sollte auch bei fehlender Bewertung im Zeitpunkt der Abwicklung der Maßnahme erfolgen. Nachbewertungen sind nicht zulässig."
BMF: Im Vorgriff auf eine mögliche gesetzliche Änderung teile ich Ihre Auffassung.
Wenn das als jetzt auch alle Depotbanken gelesen haben, sollten die Stock-Beximcos mit Kurs Anschaffungskosten von 0 Euro eingebucht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.288.603 von uwwu am 30.05.09 15:25:59Lagestellengebühr/Stockdividende
- diese unsägliche Lagestellengebühr schien ja eine eigene Kreation
von Flatex zu sein. Ich habe sie nicht zahlen müüssen, und soweit
ich mich erinnere hatten alle anderen auch keine derartigen
Belastungen.
Ich würde mal die Depotbank wechseln. Ob man bei Kollegen
Bernd Förtsch und seiner Flatex unbedingt Kunde muss ...........?
- ob die Stockdividende tatsächlich besteuert wird warte ich
erstmal ab. Möglicherweise wird das auch je nach Depotbank
unterschiedlich gehandhabt. Evtl. kann Flatex hier ja auch noch
mit einer eigenen Steuer aufwarten.............
Zumindest reduzieren die neuen Aktien meinen rechnerischen
Einstandskurs immer weiter. Vieleicht schaffe ich es über diesen
Weg auch mal ins Plus!
Die Aktie ist ok - wir brauchen nur korrekte Kurse in Deutschland!
- diese unsägliche Lagestellengebühr schien ja eine eigene Kreation
von Flatex zu sein. Ich habe sie nicht zahlen müüssen, und soweit
ich mich erinnere hatten alle anderen auch keine derartigen
Belastungen.
Ich würde mal die Depotbank wechseln. Ob man bei Kollegen
Bernd Förtsch und seiner Flatex unbedingt Kunde muss ...........?
- ob die Stockdividende tatsächlich besteuert wird warte ich
erstmal ab. Möglicherweise wird das auch je nach Depotbank
unterschiedlich gehandhabt. Evtl. kann Flatex hier ja auch noch
mit einer eigenen Steuer aufwarten.............
Zumindest reduzieren die neuen Aktien meinen rechnerischen
Einstandskurs immer weiter. Vieleicht schaffe ich es über diesen
Weg auch mal ins Plus!
Die Aktie ist ok - wir brauchen nur korrekte Kurse in Deutschland!
Aktueller Kurs von Beximco ex Stock-Dividende 147,-- Taka = 1,51 Euro
Abgeltungssteuer fällt wie schon geschrieben lt. meiner Depotbank (nach Rücksprache mit der zuständigen Zentralbank) erst bei Verkauf der neuen Aktien an.
Gebühren erwarte ich in ähnlicher Höhe wie letztes Jahr, also ungefähr 0,3 % vom Gesamtbestand beim derzeitigen Kurs.
Abgeltungssteuer fällt wie schon geschrieben lt. meiner Depotbank (nach Rücksprache mit der zuständigen Zentralbank) erst bei Verkauf der neuen Aktien an.
Gebühren erwarte ich in ähnlicher Höhe wie letztes Jahr, also ungefähr 0,3 % vom Gesamtbestand beim derzeitigen Kurs.
Stockdividende
Beximco Pharma emittiert jährlich neue Aktien und zahlt diese als Stockdividende an ihre Aktionäre aus. Für das Fiskaljahr 2008 war der Recordday (an dem Tag mußte man im Aktienregister der Gesellschaft stehen, um anspruchsberechtigt zu sein) der 22.05.2009 laut BoNY. Für 5 Aktien erhält man eine neue, wahrscheinlich im September 2009 in sein Depot gebucht.
Dieser Vorgang ist steuerfrei, da es sich rechtlich nicht um einen Zugewinn handelt, der Aktienkurs splittet im gleichen Verhältnis (also normalerweise fällt er um 20 % bei diesem Stocksplittverhältnis von 0,2). Der Anteil am Unternehmen bleibt für jeden Aktionär gleich.
Man muss davon ausgehen, dass weder die Depotbanken noch eine "Pseudo"-Schlichtungsstelle wie der Ombudsmann in Berlin diesen einfachen Sachverhalt verstehen. Wer sich zu den rechtlichen Bewertungen des steuerlichen Unterschieds zwischen "Bonusaktien" und Stockdividenden aus Kapitalmaßnahmen (Erhöhung der Aktienanzahl) informieren will, gibt einfach bei Google "stock dividende Steuer" ein.
Bei allen BXPHARMA-Aktionären in Deutschland wird also exakt 20% des Börsenwertes am Folgetages des records vom Konto des Depot bar abgebucht. Das ist schlicht vorsätzlich falsch, aber im Intresse der Finanzpolitik des verarmten deutschen Staates.
Geht also davon aus, dass am Tag der Einbuchung eurer Konto mit einer erheblichen Summe sofort negativ belastet wird -zwar rechtlich nicht zu begründen, aber immer wieder bei vielen Anlegern erfolgreich durchführbar.
Entweder man akzeptiert es (bei einem reserve-split wird natürlich im umgekehrten Fall nichts gutgeschrieben) oder man bemüht die Gerichte. Da ich aktuell wieder Betroffener bei einer brasilanischen Aktie bin (CEMIGRB) kann ich bald mehr berichten.
Bei Gerdau (bra. Stahlproduzent) hatte ich sogar den Effekt, dass meine Orginalaktien beteuert, die gleichen ADR aber nicht besteuert worden - die Begründung des Rechtsanwalts der Depotbank (Consors) war zwar hanebüchend, die Amtsrichterin in Nürnberg war mit der Sache sowieso völlig überfordert.
Die Lagerstellengebühr im vergangenen Jahr bei Beximco von 0,02 $ je GDR fand der von den Banken bestellte und bezahlte Ombudsmann in Berlin ganz OK - es ist eben so und gab mir den Tipp doch "zu klagen". Auch hierzu befindet sich deshalb eine Klage in Vorbereitung.
Fakt ist, dass der Abschlag der GDR zur Originalaktie durchaus (auch in dieser Höhe) sehr wohl begründet ist. Man muss nämlich mit erheblichen betrügerischen Belastungen rechnen, die ein Anleger in Deutschland hat, ein Anleger in Bangladesh aber nicht:
- Lagerstellengebühr in Höhe von jährlich ca. 20 % auf den Bestand
- Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % auf den Splittanteil (also ca. 5% des Gesamtwertes)
- Übervorteilung bei Kapitalmaßnahmen
(Wer dies nicht glaubt googelt einfach unter "Betrug ADR GDR")
Auch deshalb weigern sich alle Depotbanken (rechtlich Treuhänder, Verwahrer) rechtswidrig unter allen möglichen Ausreden (man erhält nie etwas schriftlich belastbares dazu - nur Anrufe oder max. unverbindliche emails) den beantragten Tausch durchzuführen.
Mittelfristig werde ich mich also von meinem Beximcos wieder trennen (wie von allen anderen ADR und GDR auch).
Vom Unternehmen selbst bin ich natürlich überzeugt, von den rechtlichen Rahmenbedingungen in D als Anleger mehr als enttäuscht.
UWWU
Beximco Pharma emittiert jährlich neue Aktien und zahlt diese als Stockdividende an ihre Aktionäre aus. Für das Fiskaljahr 2008 war der Recordday (an dem Tag mußte man im Aktienregister der Gesellschaft stehen, um anspruchsberechtigt zu sein) der 22.05.2009 laut BoNY. Für 5 Aktien erhält man eine neue, wahrscheinlich im September 2009 in sein Depot gebucht.
Dieser Vorgang ist steuerfrei, da es sich rechtlich nicht um einen Zugewinn handelt, der Aktienkurs splittet im gleichen Verhältnis (also normalerweise fällt er um 20 % bei diesem Stocksplittverhältnis von 0,2). Der Anteil am Unternehmen bleibt für jeden Aktionär gleich.
Man muss davon ausgehen, dass weder die Depotbanken noch eine "Pseudo"-Schlichtungsstelle wie der Ombudsmann in Berlin diesen einfachen Sachverhalt verstehen. Wer sich zu den rechtlichen Bewertungen des steuerlichen Unterschieds zwischen "Bonusaktien" und Stockdividenden aus Kapitalmaßnahmen (Erhöhung der Aktienanzahl) informieren will, gibt einfach bei Google "stock dividende Steuer" ein.
Bei allen BXPHARMA-Aktionären in Deutschland wird also exakt 20% des Börsenwertes am Folgetages des records vom Konto des Depot bar abgebucht. Das ist schlicht vorsätzlich falsch, aber im Intresse der Finanzpolitik des verarmten deutschen Staates.
Geht also davon aus, dass am Tag der Einbuchung eurer Konto mit einer erheblichen Summe sofort negativ belastet wird -zwar rechtlich nicht zu begründen, aber immer wieder bei vielen Anlegern erfolgreich durchführbar.
Entweder man akzeptiert es (bei einem reserve-split wird natürlich im umgekehrten Fall nichts gutgeschrieben) oder man bemüht die Gerichte. Da ich aktuell wieder Betroffener bei einer brasilanischen Aktie bin (CEMIGRB) kann ich bald mehr berichten.
Bei Gerdau (bra. Stahlproduzent) hatte ich sogar den Effekt, dass meine Orginalaktien beteuert, die gleichen ADR aber nicht besteuert worden - die Begründung des Rechtsanwalts der Depotbank (Consors) war zwar hanebüchend, die Amtsrichterin in Nürnberg war mit der Sache sowieso völlig überfordert.
Die Lagerstellengebühr im vergangenen Jahr bei Beximco von 0,02 $ je GDR fand der von den Banken bestellte und bezahlte Ombudsmann in Berlin ganz OK - es ist eben so und gab mir den Tipp doch "zu klagen". Auch hierzu befindet sich deshalb eine Klage in Vorbereitung.
Fakt ist, dass der Abschlag der GDR zur Originalaktie durchaus (auch in dieser Höhe) sehr wohl begründet ist. Man muss nämlich mit erheblichen betrügerischen Belastungen rechnen, die ein Anleger in Deutschland hat, ein Anleger in Bangladesh aber nicht:
- Lagerstellengebühr in Höhe von jährlich ca. 20 % auf den Bestand
- Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % auf den Splittanteil (also ca. 5% des Gesamtwertes)
- Übervorteilung bei Kapitalmaßnahmen
(Wer dies nicht glaubt googelt einfach unter "Betrug ADR GDR")
Auch deshalb weigern sich alle Depotbanken (rechtlich Treuhänder, Verwahrer) rechtswidrig unter allen möglichen Ausreden (man erhält nie etwas schriftlich belastbares dazu - nur Anrufe oder max. unverbindliche emails) den beantragten Tausch durchzuführen.
Mittelfristig werde ich mich also von meinem Beximcos wieder trennen (wie von allen anderen ADR und GDR auch).
Vom Unternehmen selbst bin ich natürlich überzeugt, von den rechtlichen Rahmenbedingungen in D als Anleger mehr als enttäuscht.
UWWU
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.273.364 von Crsus am 28.05.09 16:10:14jajajajaja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Financial
Net sales increased by 11.5% to Tk. 4,010.2m (2007: Tk. 3,597.0m)
Profit before tax increased by 78.7% to Tk. 714.1m (2007: Tk. 399.7m)
EPS increased by 54.6% to Tk. 4.33 (2007: Tk. 2.80)
The Company has declared a cash dividend equivalent to 10% of the nominal value of each ordinary share (equivalent to Tk 1 (one) per share) and a stock dividend of 20% (i.e. 20 for every 100 share) with record date on 25th May 2009 and payment date within 60 days from the date of approval of the dividend in AGM
The AGM will be held on 16th June 2009 at 09:30 a.m. at 1 Shahbag C/A, Dhaka, Bangladesh
also schau mer mal ob ich ab 16.08 "Großaktionär" von Beximco geworden bin. Ergebnisentwicklung 08 ist doch sehr gut.
Financial
Net sales increased by 11.5% to Tk. 4,010.2m (2007: Tk. 3,597.0m)
Profit before tax increased by 78.7% to Tk. 714.1m (2007: Tk. 399.7m)
EPS increased by 54.6% to Tk. 4.33 (2007: Tk. 2.80)
The Company has declared a cash dividend equivalent to 10% of the nominal value of each ordinary share (equivalent to Tk 1 (one) per share) and a stock dividend of 20% (i.e. 20 for every 100 share) with record date on 25th May 2009 and payment date within 60 days from the date of approval of the dividend in AGM
The AGM will be held on 16th June 2009 at 09:30 a.m. at 1 Shahbag C/A, Dhaka, Bangladesh
also schau mer mal ob ich ab 16.08 "Großaktionär" von Beximco geworden bin. Ergebnisentwicklung 08 ist doch sehr gut.