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Wieviel Miete an die Eltern, wenn Tochter die Mietwohnung bewohnt?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.05.07 10:41:38
von
neuster Beitrag 06.06.07 21:35:12
von

Anzahl Beiträge: 20
Aufrufe gesamt: 5.998
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.127.982
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 29.05.07 10:41:38
Beitrag Nr.1 
(29.520.339)
Antwort
Zitat
Hallo zusammen.

Die Eltern haben ein Haus, in dem 4 vermietete Wohungen sind.

In einer Wohnung davon lebt allerdings die eigene Tochter.

Wieviel Miete muss die jetzt an die Eltern zahlen, aus steuerlicher Sicht?

Für die Tochter ist die Miete, die sie an die Eltern zahlt, ja eine Privatausgabe. Das heißt sie kann diese Miete steuerlich nicht geltend machen.

Für die Eltern allerdings ist es eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung und muss voll versteuert werden.

Das heißt, es macht steuerlich keinen Sinn, wenn die Tochter die volle Miete zahlt.

Wie "wenig" Miete darf denn die Tochter zahlen, ohne das das Finazamt was dagegen hat? Muss die Tochter "offiziell" überhaupt Miete zahlen?
Avatar
schrieb am 29.05.07 10:44:11
Beitrag Nr.2 
(29.520.383)
Antwort
Zitat
ohne miete und schwaz den eltern geben:D
Avatar
schrieb am 29.05.07 10:45:24
Beitrag Nr.3 
(29.520.409)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.520.339 von Choco2 am 29.05.07 10:41:38Selbstverständlich MUSS die Tochter keine Miete zahlen.
Avatar
schrieb am 29.05.07 11:10:14
Beitrag Nr.4 
(29.520.864)
Antwort
Zitat
Die Tochter muss an die Eltern keine Miete zahlen. Alledings hat dies die steuerliche Folge, dass die Wohnung der Tochter in der "Anlage V" als eigenbewohnt ausgewiesen werden muss. Für diese Wohnung dürfen keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Avatar
schrieb am 29.05.07 11:11:23
Beitrag Nr.5 
(29.520.884)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.520.339 von Choco2 am 29.05.07 10:41:38Urteil des Bundesfinanzhof:

Bei einer langfristigen Vermietung liegt nur dann eine voll absetzbare Gewinn-Erzielungs-Absicht vor, wenn der Mietzins mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Liegt die vereinbarte Miete bei bis zu 50 Prozent des Vergleichsmaßstabs, muß die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Werbungskosten sind dabei nur anteilig auf den entgeltlichen Teil abziehbar. Zwischen 50 und 75 Prozent müssen die Finanzämter prüfen, ob eine Gewinn-Erzielungs-Absicht besteht.
Avatar
schrieb am 29.05.07 21:55:40
Beitrag Nr.6 
(29.531.538)
Antwort
Zitat
Im Moment ist es so, dass die Tochter die Hälfte der Miete zahlt.

Offiziell über der Ihr Konto, soviel ich das weiß.

Das Haus ist Finanziert. Das heißt, die Eltern können Zinsen steuerlich geltend machen und sonstige Werbungskosten.

Aber wäre es nicht in jedem Fall besser, wenn die Tochter die Miete nicht \"offiziell\" zahlen würde?

Also offiziell unentgeltlich in der Wohnung wohnen würde? Das müsste ja gehen?

Kann es sein, das es da noch Probleme mit dem Landratsamt geben kann? Z.B. dass die Wohnung nur zur Vermietung gedacht ist, und nicht eigengenutzt werden darf?

Danke Choco
Avatar
schrieb am 29.05.07 22:49:16
Beitrag Nr.7 
(29.532.512)
Antwort
Zitat
Sagen wir mal so, es gibt keine Sollbesteuerung. Wenn eine Person ein 10 Familienhaus kauft und es leerstehen lässt, dann will das Finanzamt auch keine fiktiven Steuern. Es kommt drauf an, ob man Einkünfte erzielt und nicht ob man es könnte. Das Finanzamt verpflichtet nicht, mit Vermögen Einkünfte zu erzielen.

Wie schon geschrieben wurde, wenn die Tochter die Wohnung kostenlos nutzt, dann kann der Vater auch nur noch Werbungskosten verhältnismäßig ansetzen. Bei einem 4-Fam. Haus mit gleich großen Wohnungen sind dann eben nur noch 3/4 der gesamten Kosten als Werbungskosten absetzbar inkl. der Finanzierungskosten.

Die Miete zu 50%, die die Tochter zahlt, hat schon zur Folge, dass eine Aufteilung der Werbungskosten anteilig der von der Tochter genutzten Wohnung zu erfolgen hat Siehe hierzu § 21 (2) EStG. Das bedeutet, die Werbungskosten die zu 1/4 auf die Wohnung der Tochter entfallen, können nur zu 50% angesetzt werden. Aus dem 1/4 wird also die Hälfte.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

Im Zuge von Massenverfahren bei den Finanzämtern kann sowas natürlich nicht sogleich festgestellt werden und den Angaben der Steuerpflichtigen wird zuerst mal geglaubt. Dennoch rate ich, korrekte Angaben zu machen, dafür gibt es explizit Zeilen in der Anlage V.


ABER:

Wenn Sie schon sich auf das Landratsamt beziehen. Es gibt in der Tat auch außersteuerliche Dinge, die beachtet werden müssen. Wenn der Vater z. B. irgendwelche Wohnförderzuschüsse für Mietwohnungen erhält, dann kann er Sie darin auch nicht kostenlos wohnen lassen oder wenn es sich um sozialen Wohnugnsbau handelt mit entspr. Zuschüssen.
Avatar
schrieb am 29.05.07 23:53:54
Beitrag Nr.8 
(29.533.348)
Antwort
Zitat
dir richtige Antwort lautet kurz und knapp ohne das drumrumgerede: 56% der ortsüblichen Miete. Dann gibt es völlig sauber 100% WK-Abzug.
Wichtig: die 56% beziehen sich auf Kaltmiete und Nebenkosten, d. h. eine NK-Überwälzung zu 56% reicht (was den steuerlichen velrust erhöht). Und bei der Kaltmiete sollte man ein paaa EUR als Puffer draufschlagen, bevor das FA da rummeckern anfängt.
Avatar
schrieb am 30.05.07 01:21:58
Beitrag Nr.9 
(29.533.636)
Antwort
Zitat
Was der User über mir schreibt ist leider nicht korrekt, wie so oft hier im Forum. Mit 75% hat man keine Probleme. Beträgt die Bruttomiete jedoch zwischen 56 und 75%, sollte man in folgendes BMF Schreiben schauen, das ist zumindest die Verwaltungsmeinung, die auch aus BFH Urteilen hervor geht:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/B…

Randziffer 11 ff. Es wird eine Totalüberschussprognose vorgenommen und erst wenn diese positiv ist, kann man zu den Ergebnis des Users über mit kommen.

Avatar
schrieb am 30.05.07 18:22:07
Beitrag Nr.10 
(29.544.186)
Antwort
Zitat
Noch eine Frage zu dem Thema:

Was sagt das Finanzamt dazu, wenn die Tochter ab jetzt plötzlich keine Miete mehr zahlt.

Diese also auf gut deutsch den Eltern "schwarz" gibt.

Die Mieteinnahmen sind ja wahrscheinlich doch höher, als wie die Werbungskosten, die dagegen gerechnet werden können.

Somit kommt es also, wenn man die Familie als gesammtes betrachtet, zu eine positiven Einnahme, die versteuert werden muss.
Die Eltern müssen die Einnahmen versteuern. Die Tochter kann aber die Miete nicht absetzen.

Daher wäre es ja wohl steuerlich gesehen, am besten, die Tochter würde unentgeltlich in der Wohnung wohnen.

Was sagt jetzt das Finanzamt, wenn die Tochter von einem Monat auf den anderen keine Miete mehr zahlt?

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