Sagen wir mal so, es gibt keine Sollbesteuerung. Wenn eine Person
ein 10 Familienhaus kauft und es leerstehen lässt, dann will das
Finanzamt auch keine fiktiven Steuern. Es kommt drauf an, ob man
Einkünfte erzielt und nicht ob man es könnte. Das Finanzamt
verpflichtet nicht, mit Vermögen Einkünfte zu erzielen.
Wie schon geschrieben wurde, wenn die Tochter die Wohnung kostenlos
nutzt, dann kann der Vater auch nur noch Werbungskosten
verhältnismäßig ansetzen. Bei einem 4-Fam. Haus mit gleich großen
Wohnungen sind dann eben nur noch 3/4 der gesamten Kosten als
Werbungskosten absetzbar inkl. der Finanzierungskosten.
Die Miete zu 50%, die die Tochter zahlt, hat schon zur Folge, dass
eine Aufteilung der Werbungskosten anteilig der von der Tochter
genutzten Wohnung zu erfolgen hat Siehe hierzu § 21 (2) EStG. Das
bedeutet, die Werbungskosten die zu 1/4 auf die Wohnung der Tochter
entfallen, können nur zu 50% angesetzt werden. Aus dem 1/4 wird
also die Hälfte.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
Im Zuge von Massenverfahren bei den Finanzämtern kann sowas
natürlich nicht sogleich festgestellt werden und den Angaben der
Steuerpflichtigen wird zuerst mal geglaubt. Dennoch rate ich,
korrekte Angaben zu machen, dafür gibt es explizit Zeilen in der
Anlage V.
ABER:
Wenn Sie schon sich auf das Landratsamt beziehen. Es gibt in der
Tat auch außersteuerliche Dinge, die beachtet werden müssen. Wenn
der Vater z. B. irgendwelche Wohnförderzuschüsse für Mietwohnungen
erhält, dann kann er Sie darin auch nicht kostenlos wohnen lassen
oder wenn es sich um sozialen Wohnugnsbau handelt mit entspr.
Zuschüssen.