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    Auskunft Brandschutzbeauftragter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.07 10:42:34 von
    neuester Beitrag 16.10.14 08:35:11 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.129.521
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      Avatar
      schrieb am 28.06.07 10:42:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kann mir jemand sagen, wie man Brandschutzbeauftragter wird und was man dann alles machen muss?
      Welches Gesetz schreibt den Brandschutzbeauftragten vor?
      Vielen Dank
      Cortez
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 10:56:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.363.184 von Cortez99 am 28.06.07 10:42:34[urlBrandschutzbeauftragter]http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter[/url]
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 10:59:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.363.184 von Cortez99 am 28.06.07 10:42:34geht es etwa um die Bundeslöschtage bei der Bundeswehr???

      :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 11:03:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Datteljongleur,
      vielen Dank. Da hatte ich natürlich auch schon reingesehen, allerdings steht auch da immer nur "kann" ("Jedoch können die Bundesländer.... " oder "Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern").
      Das ist halt alles relativ schwammig.
      mfg
      Cortez
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 11:07:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.363.600 von Cortez99 am 28.06.07 11:03:13Jeder Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die für den Fall eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung und erforderlichenfalls der Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten insgesamt und zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen.



      Bestellung:

      (Empfehlung) Brandschutzbeauftragte sind nach § 10 ArbSchG (ggf. nach § 22 BGV A1) schriftlich zu bestellen.

      Stellung im Betrieb:

      Der Brandschutzbeauftragte sollte unmittelbar der Leitung des Betriebes unterstellt sein, für dessen Brandschutz er zuständig ist.

      Zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen des Unternehmens - auch bei der Planung- ist er zu hören.

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      Avatar
      schrieb am 28.06.07 11:54:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      interessant ist auch diese Seite:
      www.brandschutzbeauftragter.de
      Maßgebend ist die vfdb-Richtlinie 12-09/01, aber auch hier wird nur "empfohlen".
      Wichtig ist auf jeden Fall die Ausbildung, die nach vfdb und auch den Berufsgenossenschaften 64 Unterrichtseinheiten umfassen muss. Kürzere Ausbildungen werden in der Regel von den Behörden nicht anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 12:19:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Prima, vielen Dank für die Infos !!!!!!:):):)
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 14:26:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.365.116 von Cortez99 am 28.06.07 12:19:19Du musst halt in die Gesetze deines Bundeslandes schauen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 14:21:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Cortez,

      eins hatte ich noch vergessen: der Kurs muss unbedingt 64 Unterrichtseinheiten lang sein, alles andere ist unseriös!!!
      Aber auch darüber findest du unter www.brandschutzbeauftragter.de Infos.
      So, das war´s.
      Viele Grüße
      Anabelle
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 16:51:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Fuer aktuelle Beitraege reaktivieren wir den Thread
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 08:35:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Anabelle,

      vielen Dank für den Tipp mit brandschutzbeauftragter.de !
      Ich bin jetzt auch Brandschutzbeauftragter (Hurra!) ! Habe den Kurs in St. Goar (mit Blick auf den Rhein) belegt - war echt klasse!

      Liebe Grüße
      Cortez


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