Antwort auf Beitrag Nr.:
30.703.840 von CatiaV5 am 15.07.07
22:56:47schaut mal unter www.nicht-anrufen.de :
hier sind Gegenbeispiele, wie man die Leute wieder
verarscht.
Das Problem, wenns Du bei dem Gewinnspiel mitmachst und
die AGB`s ankreuzt genehmigst Du die unerwünschte WErbeanrufe.
Anderseits ist es so Du kannst gegen falsche Aussagen nur
klagen,
wenn Du Beweise hast. Das heißt Du mußt das Telefongesprächt
mit
aufzeichnen und den Auftrag der Mitspielgemeinschaft zustimmen.
Dann bekommst Du schiftliche Unterlagen. Hier kannst Du dann
dagegen
Klagen, da es kein Gewinn, sondern ein teuere Mitspielgemeinschaft
ist..... und hast aber wieder viel Arbeit.
Erkundige dich auch mal unter der Verbraucherzentrale, ...
es gibt auch im Internet einige Foren darüber und Informationen
über abegemahnte Firmen.
...