Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 20292)
eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
neuester Beitrag 24.04.24 12:00:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.193.123 von MrTorv am 27.02.13 16:20:04du täuscht dich:
Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Banken in Deutschland über die Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal 20.000 € abgesichert.
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Banken in Deutschland über die Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal 20.000 € abgesichert.
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Wie schrieb hier mal ein kluger Mann:
"W... ist ein Demagoge, nichts weiter. Und da er wortgewandt auftritt, scheinen ihm viele seine "kleinen" Ungenauigkeiten, Nebelkerzen und Absurditäten nicht so übel zu nehmen."
"W... ist ein Demagoge, nichts weiter. Und da er wortgewandt auftritt, scheinen ihm viele seine "kleinen" Ungenauigkeiten, Nebelkerzen und Absurditäten nicht so übel zu nehmen."
Zitat von fubu79: da frage ich mich, welche quelle diesem "tip" zugrunde liegt. hört sich für mich nach blödsinn an.
bedeutet defacto eine veruntreuung. man zeige mir das kleingedruckte einer bank (jedenfalls im EU raum) die dieses vorgehen ermöglichen soll. du bist eigentümer der wertpapiere.
dass es durchaus banken gibt, die illegal handeln nehme ich an. aber rechtlich abgesichert sind sie dann nicht.
was passiert im insolvenzfall der bank?
es muss geklärt werden wer rechtmäßig anspruch auf die wertpapiere hat. der, der die wertpapiere durch ein - sagen wir leihgeschäft deiner depotführenden bank hält - oder du. durchaus eine kritische frage. sagen wir, sie geht negativ für dich aus - was passiert dann?
richtig - in so einem fall greift die einlagensicherung - das ist natürlich gedeckelt!
Die Einlagensicherung gilt für Einlagen, nicht für zur Verwaltung überlassene Aktien, Depots etc..
Wichtig ist der Begriff "Sondervermögen", der aber lediglich besagt, dass es sich um ein rechtlich abgesondertes Vermögen handelt, dass nicht in die Insolvenzmasse einfliesst. Wenn die depotführende Bank Wertpapiere aus Kundendepots verleiht, dann üblicherweise an Leerverkäufer, denen ja wiederum Käufer gegenüberstehen, die mit dem Kauf ebenfalls rechtmäßige Eigentümer des Anteils werden, darüberhinaus aber zu diesem Zeitpunkt auch in Besitz der Aktie sind. Der Verleiher trägt zunächst mal das Risiko des Leihenden, was noch ein anderes Thema ist. Bei eigener Insolvenz kümmert sich der Insolvenzverwalter in erster - und meist ausschließlicher - Linie um die Ansprüche des insolventen Unternehmens (und damit seine eigenen), also um die Teile, die Bestandteile der Insolvenzmasse sind, wozu Sondervermögen, separierte Kundengelder/-aktien etc. nicht gehören. Auf der anderen Seite legen sehr häufig alle Schuldner (also z.B. Leihende) ihre Verbindlichkeit bis zur juristischen Klärung erstmal auf Eis. In diesem Szenario wäre eine rechtliche Klärung seitens des Insolvenzverwalters allerdings selbst schon abstruserweise nahe der Veruntreuung, weil er die Interessen primär der Gläubiger und Eigentümer zu vertreten hat und keine Ressourcen aufwenden darf, die nicht darauf ausgerichtig sind den Liquidationswert zu erhöhen.
Man befindet sich als Geschädigter da im Recht, aber es dürfte sehr schwierig und langwierig werden, da auch Recht zu bekommen. Für einen Kleinanleger ohne weiteres Drohpotenzial dürfte das in der Gemengelage nahezu unmöglich sein.
Noch zum Sondervermögen in Fonds: Wie ja auch in den meisten Prospekten beschrieben, verleihen viele Fonds sämtliche Bestandteile permanent. Als Anleger stellt halt nur der Inhalt des Fonds Sondervermögen dar, im Extremfall (z.B. bei allen 0%-ETFs) also ausschließlich Ansprüche auf Leihgebühr und Rückgabe, wobei die Rückgabe eben nicht vor der Insolvenz des Leihenden geschützt ist.
Im übrigen kannst du das Kleingedruckte, dass Wertpapierleihe auch aus Kundendepots ermöglicht bei fast allen Anbietern komplett kostenfreier Depots nachlesen. Wie soll das denn auch anders funktionieren
Zitat von wuscheler: Stück für Stück werden die Sprücheklopfer von einst von der Realität eingeholt:
Zitat von gornikzabrze: Wo muß also eine Herz-Lungen-Maschine abgestellt werden, oder eine medizinisch notwendige Untersuchung entfallen...
Du bist echt ein übler Zeitgenosse und ein Dummschwatz!
Worum ging es in meinem Beitrag Mitte 2010 und in welchem Kontext ist die obige Aussage zu sehen...?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.192.863 von Skizze am 27.02.13 15:37:37"Ich selbst arbeite in der Wertpapier-Abwicklung einer Bank. Keine
Muckel-Sparkasse oder -Volksbank"
damit ist doch schon alles gesagt. ganz eindeutig die scheinheilige verteidigungsstrategie eines banksters
bekomm ich jetzt ganz viele grüne daumen?
Muckel-Sparkasse oder -Volksbank"
damit ist doch schon alles gesagt. ganz eindeutig die scheinheilige verteidigungsstrategie eines banksters
bekomm ich jetzt ganz viele grüne daumen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.192.592 von wuscheler am 27.02.13 14:47:24Ich habe gerade gesehen, über die Lehmann-Story und Aktienleihe wurde hier bereits in einem anderen Thread ausführlich diskutiert. Dazu ein interessanter Beitrag:
aus der Diskussion: Banken-Crash - Sind Aktien sicher trotz Wertpapierleihe?
Autor (Datum des Eintrages): JuliaPapa (07.09.11 18:03:23)
Beitrag: 40 von 72
Ich habe Eure Diskussion bis hierhin verfolgt und habe das ganz große
Gefühl, dass hier eine Phantom-Diskussion geführt wird (natürlich mit dem
Tenor „Die bösen Banken“).
Ausgangspunkt der Diskussion waren verschwundene Aktien bei Lehman
Brothers. Ich kenne hierzu keine Details, nur den Link, den Big Mac gesetzt
hat. Dort ist die Rede von einem Hedge-Fonds, dem Lehman Kredit gewährt
hatte und der dafür Aktien verpfändet hatte. Das ist eine völlig andere
Hausnummer als der Privatkunde, der aus seinem vorhandenen Geld ein paar
Daimler- oder Siemens-Aktien kauft und bei seiner Bank verwahren lässt.
By the way: Wie viele Privatkunden dieser Art hatte Lehman eigentlich?
Meine Vermutung: Exakt Null, weil das sicherlich nicht deren
Geschäftsmodell war. Ich habe auch nie etwas davon gelesen, dass Private
auf diese Art und Weise bei Lehman Geld verloren haben.
Ich selbst arbeite in der Wertpapier-Abwicklung einer Bank. Keine
Muckel-Sparkasse oder -Volksbank, sondern eine der 10 größten Banken
Deutschlands. Hier stimme ich auch Gattungen ab. Das bedeutet: Wir
verwahren für unsere Kunden z.B. 100.000 Aktien der X AG. Im Gegenzug liegt
die gleiche Anzahl Aktien auf unserem Konto bei Clearstream. Damit passt
die Gattung.
Wenn jetzt die Bank hingeht und die 100.000 Aktien nimmt und verleiht, dann
sind sie bei jemand anderem, aber nicht mehr auf unserem Clearstream-Konto.
In den Kundendepots aber sind die Aktien weiterhin verbucht. Das heißt, wir
haben entweder eine Differenz, oder es muß ein internes Depot geben, auf
dem diese 100.000 Aktien als Minus-Bestand verbucht werden.
Einen solchen Fall habe ich in 20 Jahren Praxis noch nie gesehen. Und warum
nicht? Weil es so etwas nicht gibt. Keine Bank kann einfach fremde Aktien
nehmen und sie ohne Zustimmung des Eigentümers (und das ist der einzelne
Depotkunde) verleihen, verkaufen oder sonst was damit machen. Ausnahmen
sind natürlich Dinge wie Kapitalmaßnahmen, Verpfändungen o.ä., aber darum
geht es hier nicht.
Im Übrigen ist genau dieses Vorgehen durch den § 34 des Depotgesetzes
untersagt: http://www.gesetze-im-internet.de/wpapg/__34.html
Ansonsten sei zu Euren Spekulationen folgendes gesagt:
Die Auslieferung von effektiven Aktien ist in Deutschland kaum noch
möglich, weil es kaum noch Aktiengesellschaften mit effektiven
Aktienurkunden gibt. Im DAX gibt es z.B. nur noch AGen mit Globalurkunden.
Da kann sich niemand etwas ausliefern lassen.
Die einzelnen Gesellschaften zahlen Dividenden natürlich immer nur für so
viele Aktien, wie sie ausstehend haben. Wenn jetzt ein Kunde seine Aktien
verleiht, so werden die Aktien aus seinem Depot ausgebucht und beim
Entleiher eingebucht. Und damit stimmt es in der Summe wieder.
Mal zurück zu unserem Beispiel: Wenn unsere Kunden 100.000 X-Aktien
besitzen, die wir verliehen haben, so würden wir von Clearstream keine
Dividenden bekommen. Da unseren Kunden das Geld aber zusteht, müssten wir
die Dividende aus eigener Tasche zahlen. Einen solchen Fall habe ich
ebenfalls noch nie erlebt.
Also: Bleibt cool und konzentriert Euch auf die Auswahl der besten Aktien.
Den hier beschriebenen Fall gibt es nicht, und Eure Aktien sind bei einer
Insolvenz sicher (zumindest für Deutschland).
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168466-31-40/ban…
Lesenswert auch der nächste Beitrag von ihr nr. 45, in dem Julia Papa weitere Fragen von anderen usern beantwortet.
Ein Ausschnitt:
"...Auch bei einer Verpfändung der Papiere bleibst Du Eigentümer der Papiere. Du räumst bloß ein Pfandrecht ein, dass die Bank die Aktien verwerten darf, wenn bestimmte Dinge passieren.
Du bist Eigentümer der Aktien und damit gibt es kein Verleihen Deiner Aktien....."
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168466-41-50/ban…
aus der Diskussion: Banken-Crash - Sind Aktien sicher trotz Wertpapierleihe?
Autor (Datum des Eintrages): JuliaPapa (07.09.11 18:03:23)
Beitrag: 40 von 72
Ich habe Eure Diskussion bis hierhin verfolgt und habe das ganz große
Gefühl, dass hier eine Phantom-Diskussion geführt wird (natürlich mit dem
Tenor „Die bösen Banken“).
Ausgangspunkt der Diskussion waren verschwundene Aktien bei Lehman
Brothers. Ich kenne hierzu keine Details, nur den Link, den Big Mac gesetzt
hat. Dort ist die Rede von einem Hedge-Fonds, dem Lehman Kredit gewährt
hatte und der dafür Aktien verpfändet hatte. Das ist eine völlig andere
Hausnummer als der Privatkunde, der aus seinem vorhandenen Geld ein paar
Daimler- oder Siemens-Aktien kauft und bei seiner Bank verwahren lässt.
By the way: Wie viele Privatkunden dieser Art hatte Lehman eigentlich?
Meine Vermutung: Exakt Null, weil das sicherlich nicht deren
Geschäftsmodell war. Ich habe auch nie etwas davon gelesen, dass Private
auf diese Art und Weise bei Lehman Geld verloren haben.
Ich selbst arbeite in der Wertpapier-Abwicklung einer Bank. Keine
Muckel-Sparkasse oder -Volksbank, sondern eine der 10 größten Banken
Deutschlands. Hier stimme ich auch Gattungen ab. Das bedeutet: Wir
verwahren für unsere Kunden z.B. 100.000 Aktien der X AG. Im Gegenzug liegt
die gleiche Anzahl Aktien auf unserem Konto bei Clearstream. Damit passt
die Gattung.
Wenn jetzt die Bank hingeht und die 100.000 Aktien nimmt und verleiht, dann
sind sie bei jemand anderem, aber nicht mehr auf unserem Clearstream-Konto.
In den Kundendepots aber sind die Aktien weiterhin verbucht. Das heißt, wir
haben entweder eine Differenz, oder es muß ein internes Depot geben, auf
dem diese 100.000 Aktien als Minus-Bestand verbucht werden.
Einen solchen Fall habe ich in 20 Jahren Praxis noch nie gesehen. Und warum
nicht? Weil es so etwas nicht gibt. Keine Bank kann einfach fremde Aktien
nehmen und sie ohne Zustimmung des Eigentümers (und das ist der einzelne
Depotkunde) verleihen, verkaufen oder sonst was damit machen. Ausnahmen
sind natürlich Dinge wie Kapitalmaßnahmen, Verpfändungen o.ä., aber darum
geht es hier nicht.
Im Übrigen ist genau dieses Vorgehen durch den § 34 des Depotgesetzes
untersagt: http://www.gesetze-im-internet.de/wpapg/__34.html
Ansonsten sei zu Euren Spekulationen folgendes gesagt:
Die Auslieferung von effektiven Aktien ist in Deutschland kaum noch
möglich, weil es kaum noch Aktiengesellschaften mit effektiven
Aktienurkunden gibt. Im DAX gibt es z.B. nur noch AGen mit Globalurkunden.
Da kann sich niemand etwas ausliefern lassen.
Die einzelnen Gesellschaften zahlen Dividenden natürlich immer nur für so
viele Aktien, wie sie ausstehend haben. Wenn jetzt ein Kunde seine Aktien
verleiht, so werden die Aktien aus seinem Depot ausgebucht und beim
Entleiher eingebucht. Und damit stimmt es in der Summe wieder.
Mal zurück zu unserem Beispiel: Wenn unsere Kunden 100.000 X-Aktien
besitzen, die wir verliehen haben, so würden wir von Clearstream keine
Dividenden bekommen. Da unseren Kunden das Geld aber zusteht, müssten wir
die Dividende aus eigener Tasche zahlen. Einen solchen Fall habe ich
ebenfalls noch nie erlebt.
Also: Bleibt cool und konzentriert Euch auf die Auswahl der besten Aktien.
Den hier beschriebenen Fall gibt es nicht, und Eure Aktien sind bei einer
Insolvenz sicher (zumindest für Deutschland).
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168466-31-40/ban…
Lesenswert auch der nächste Beitrag von ihr nr. 45, in dem Julia Papa weitere Fragen von anderen usern beantwortet.
Ein Ausschnitt:
"...Auch bei einer Verpfändung der Papiere bleibst Du Eigentümer der Papiere. Du räumst bloß ein Pfandrecht ein, dass die Bank die Aktien verwerten darf, wenn bestimmte Dinge passieren.
Du bist Eigentümer der Aktien und damit gibt es kein Verleihen Deiner Aktien....."
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168466-41-50/ban…
Zitat von gold_nase: Anders verhält es sich, wenn jemand einer Bank oder einem Bankangestellten eine Vollmacht über sein Depot gibt. In diesem Fall stellt jemand sein Geld zur Verfügung und überlässt es jemand anderem , darüber zu verfügen indem er für mich Kauf- und Verkaufsentscheidungen trifft. Es können natürlich dann auch Fehlentscheidungen sein.
selbst eine solche bevollmächtigung ist m.w. zumeist zweckgebunden. hier muss im einzelfall betrachtet werden, was die bank machen kann, was nicht.
hört sich für mich sowieso nach einer variante des "aktiven vermögensmanagements" durch einen "vermögensverwalter" an. definitiv nichts für den kleinsparer und kleinaktionär.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.192.592 von wuscheler am 27.02.13 14:47:24Die Aktien der Spekulanten die selbst ihre Anlageentscheidungen treffen können nicht von der Bank in irgend einer Form weiterverliehen oder geshortet werden.
Das wäre schon aus dem Grund nicht denkbar, weil es dann ja keinen Lombardkredit geben könnte. Die Werte im Depot sind je nach Art des Invests mit einem bestimmten Prozentsatz belehnbar. Wenn es üblich wäre, dass die Banken die Depots ihrer Kunden schon selbst verleihen würden, könnte der tatsächliche Depotinhaber ja gar nichts mehr verpfänden.
Anders verhält es sich, wenn jemand einer Bank oder einem Bankangestellten eine Vollmacht über sein Depot gibt. In diesem Fall stellt jemand sein Geld zur Verfügung und überlässt es jemand anderem , darüber zu verfügen indem er für mich Kauf- und Verkaufsentscheidungen trifft. Es können natürlich dann auch Fehlentscheidungen sein.
Das wäre schon aus dem Grund nicht denkbar, weil es dann ja keinen Lombardkredit geben könnte. Die Werte im Depot sind je nach Art des Invests mit einem bestimmten Prozentsatz belehnbar. Wenn es üblich wäre, dass die Banken die Depots ihrer Kunden schon selbst verleihen würden, könnte der tatsächliche Depotinhaber ja gar nichts mehr verpfänden.
Anders verhält es sich, wenn jemand einer Bank oder einem Bankangestellten eine Vollmacht über sein Depot gibt. In diesem Fall stellt jemand sein Geld zur Verfügung und überlässt es jemand anderem , darüber zu verfügen indem er für mich Kauf- und Verkaufsentscheidungen trifft. Es können natürlich dann auch Fehlentscheidungen sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.192.592 von wuscheler am 27.02.13 14:47:24Ziat:...tAber man muss sich einfach auch einmal fragen, wo denn die Aktien für das Shorten eigentlich herkommen.
Denn dass man mal von der Bank angesprochen wird "hey, willst du nicht deine Aktien verleihen" habe ich noch nie gehört. Wo also kommen die Aktien her, wenn nicht aus den Kundendepots?
Die Aktien stammen von daher, wo größere Mengen zur Verfügung stehen.
So bei Investmentfonds, die diese Papiere gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen. Vom Kleinsparer Kinskilowsky dürften sie mit Sicherheit nicht sein.
ML
Denn dass man mal von der Bank angesprochen wird "hey, willst du nicht deine Aktien verleihen" habe ich noch nie gehört. Wo also kommen die Aktien her, wenn nicht aus den Kundendepots?
Die Aktien stammen von daher, wo größere Mengen zur Verfügung stehen.
So bei Investmentfonds, die diese Papiere gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen. Vom Kleinsparer Kinskilowsky dürften sie mit Sicherheit nicht sein.
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