Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 23805)
eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
neuester Beitrag 28.03.24 13:20:32 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.844 von Zensierter am 12.01.11 00:00:03Ich hab also kein Recht MEIN eingezahltes Geld zurückzubekommen
LV steht für LebensVersicherung und nicht für Tagesgeld.
Demnächst willst du noch dein Geld zurück wenn deine Aktien den Orkus runtergehen.
LV steht für LebensVersicherung und nicht für Tagesgeld.
Demnächst willst du noch dein Geld zurück wenn deine Aktien den Orkus runtergehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.733 von gornikzabrze am 11.01.11 23:24:38Du hast irgendwie ein Untergangsmeldungssyndrom
Und meine Aufenthaltsdauer hier richtet sich nach der Länge die mich mein Knicks zum Rumsitzen verdammt hat
Und meine Aufenthaltsdauer hier richtet sich nach der Länge die mich mein Knicks zum Rumsitzen verdammt hat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.704 von Entbehrungsreicher am 11.01.11 23:16:12Au Klasse!
Ich hab also kein Recht MEIN eingezahltes Geld zurückzubekommen
Wird immer dubioser so eine LV
Ich hab also kein Recht MEIN eingezahltes Geld zurückzubekommen
Wird immer dubioser so eine LV
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.635 von Zensierter am 11.01.11 23:01:49Na, na , na...was ist denn das für ein Wortschatz!
Wie ich sehe, hast Du den Kontext immer noch nicht verstanden...ebenso hast Du die Regelungen des VAG (die schon recht lange bestehen und einen guten Grund haben) nicht verstanden. Ich empfehle das Studium der §§ 81 bis 89b (habe ich heute anläßlich der Diskussion auch gelesen), dann könnte Dir ein Licht aufgehen...wobei...laß es lieber...hat keinen Zweck!
Solltest Du hier einen längeren Aufenthalt planen, so empfehle ich Dir die Eintragung in die BM-Liste von Mister10K...er kündigt regelmäßig die BM´s im Schräd an...so versäumst Du garantiert keine wichtige Untergangsmeldung...könnte auch von der "Wellenlänge" hinhauen...
Wie ich sehe, hast Du den Kontext immer noch nicht verstanden...ebenso hast Du die Regelungen des VAG (die schon recht lange bestehen und einen guten Grund haben) nicht verstanden. Ich empfehle das Studium der §§ 81 bis 89b (habe ich heute anläßlich der Diskussion auch gelesen), dann könnte Dir ein Licht aufgehen...wobei...laß es lieber...hat keinen Zweck!
Solltest Du hier einen längeren Aufenthalt planen, so empfehle ich Dir die Eintragung in die BM-Liste von Mister10K...er kündigt regelmäßig die BM´s im Schräd an...so versäumst Du garantiert keine wichtige Untergangsmeldung...könnte auch von der "Wellenlänge" hinhauen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.841.111 von Zensierter am 11.01.11 17:31:04Der Autor zitiert das kürzlich in die Wege geleitete Versicherungsaufsichtsgesetz § 89, das es unter Umständen ermöglicht, dass Auszahlungen aus Lebensversicherungen zeitweise oder ganz gestoppt werden.
Das stimmt nicht!
Bei Lebensversicherungen können den Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf zeitweilig verboten werden.
Das stimmt nicht!
Bei Lebensversicherungen können den Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf zeitweilig verboten werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.317 von gornikzabrze am 11.01.11 22:04:40Ach so du fickst gerne auf Spitzfindigkeiten rum, die irrelevant sind und niemand interessieren
Laß Dir beim lesen Zeit...achte insbesondere auf die unterstrichenen und fett hervorgehobenen Textteile
Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Mehr muß man nicht wissen als das Kapital-LV bedeutet:
Zahlen mußt du auf jeden Fall ob du dein Geld zurückkriegst steht in den Sternen
Darüber reden die Versicherungsvertreter natürlich nicht, ist schließlich schwer genug täglich einen neuen Vollidioten zu finden der solche Verträge unterschreibt
Laß Dir beim lesen Zeit...achte insbesondere auf die unterstrichenen und fett hervorgehobenen Textteile
Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Mehr muß man nicht wissen als das Kapital-LV bedeutet:
Zahlen mußt du auf jeden Fall ob du dein Geld zurückkriegst steht in den Sternen
Darüber reden die Versicherungsvertreter natürlich nicht, ist schließlich schwer genug täglich einen neuen Vollidioten zu finden der solche Verträge unterschreibt
Zitat von solar-rente: Ich gehe mal davon aus, dass Du unfallfrei in der Lage bist den § 89 in Deinem Link anzuklicken
In Rabulistik kannst du dich meinetwegen alleine die ganze Nacht üben.
Du hattest behauptet, es hätte kurzfristig keine Gesetzesänderung gegeben - und damit hast du gelogen.
Ich gebe zu...Deine Antwort enttäuscht mich sehr...ich hätte mehr erwartet...auf der anderen Seite verstehe ich Deine Situation, was sollst Du auch schreiben...kannst ja bei diesem Thema keinen Blumentopf mehr gewinnen.
Der Ordnung halber würde ich Dich bitten die Stelle zu zitieren, in der ich behauptet haben soll, es hätte keine Gesetzesänderung gegeben...alternativ dazu kannst Du natürlich auch die die Behauptung, ich hätte gelogen, zurückzunehmen!!!
Du darfst Dich dann auch entschuldigen...mußt Du aber nicht...überlasse ich Dir...
Zitat von gornikzabrze: Hier ist der Auszug des zugehörigen Bundesgesetzblattes...Er wäre darauf sicherlich nicht eingegangen, somit blieb ja nur die Möglichkeit zu zeigen, dass es ihm recht offensichtlich nur um Diffamierung geht, nicht aber um seriöse Information.
Oh...damit hast Du mir jetzt ein wenig den Spaß verdorben...das sollte doch der Bratwurstökonom herausfinden. Ich war schon ganz gespannt, wie lange er dafür benötigt hätte... ;-)
Zitat von EuerGeldWirdMeinGeld:Zitat von minister.grasser: gold NaseDas ist wohl die Abgeltungssteuer
"Durch die Einführung der Vermögenszuwachssteuer hat der Staat noch mal ein Viertel des Ertrages gekürzt bzw. für sich vereinnahmt.
Also nicht staatlich gedeckter Betrug, sondern Beihelfer und Mittäterschaft"
In welchem Land gibts solche Steuern? In D? Oder in Ö?
Inwiefern sind versicherungen betroffen? Da ist durch die Versicherungssteuer bereits alles bezahlt, oder?
okay, habe etwas unüberlegt und voreilig geschrieben.
Muss mich daher korrigieren. Die ab 2011 eingeführte Vermögenszuwachststeuer wird nur auf Aktiengewinne und Fonds einbehalten wird. Nicht sämtliche Lebensversicherungen sind davon betroffen sonder nur:
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind auch Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung von Kapital- und fondsgebundenen Lebens- sowie Rentenversicherungen, wenn nicht laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages mindestens fünfzehn Jahre beträgt.
Weiters muss ich ergänzen, dass diese Gesetzesänderung nur Österreich betrifft. In Deutschland wurde die vergleichbare Änderung bereits mit Beginn des Jahres 2009 mit Einführung der Abgeltungssteuer vollzogen.
http://www.xperi.at/2010/12/31/steuern/vermoegenszuwachssteu…
Auch interessanter Beitrag zu den heute geführten Diskussionen:
http://www.xperi.at/2011/01/10/politik/die-zeche-zahlt/
Das was du mit der Abgeltungssteuer in Österreich ansprichst, ist vermutlich die Quellenensteuer für Zinserträge. Da Österreich bes jetzt an seinem Bankgeheimnis festhält, war es seit 2005 für ausländische Personen lukrativ, Geld in Österreich zu veranlagen. Es wurde zwar eine (etwas geringere 20%-ige) Quellensteuer einbehalten, vergleichbar der Kapitalertragssteuer, aber der deutsche Staat erhhält von Österreich nur einen Pauschalbetrag an Quellensteuer ohne irgendwelche Kundendaten zu nennen.
https://www.bankdirekt.at/eBusiness/bankdirekt_template2/629…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.842.266 von gornikzabrze am 11.01.11 19:52:30Ich gehe mal davon aus, dass Du unfallfrei in der Lage bist den § 89 in Deinem Link anzuklicken
In Rabulistik kannst du dich meinetwegen alleine die ganze Nacht üben.
Du hattest behauptet, es hätte kurzfristig keine Gesetzesänderung gegeben - und damit hast du gelogen.
In Rabulistik kannst du dich meinetwegen alleine die ganze Nacht üben.
Du hattest behauptet, es hätte kurzfristig keine Gesetzesänderung gegeben - und damit hast du gelogen.
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