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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 23824)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 25.04.24 12:53:51 von
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      schrieb am 12.01.11 00:24:19
      Beitrag Nr. 109.894 ()
      Buchhaltungstricks wohin man schaut. So z.B. im klammen Portugal:

      Premier José Sócrates betonte am Freitag zwar vor dem Parlament, dass sein Land die Verpflichtung gegenüber der EU-Kommission eingehalten und die Neuverschuldung auf 7,3 Prozent gesenkt habe. Der entscheidende Wermutstropfen ist aber, dass die Regierung die Pensionsfonds des halbstaatlichen Konzerns Portugal Telecom plündern musste, um das Defizit einzuhalten. (Quelle: handelsblatt, 10.01.2011)

      Da hat es Deutschland günstiger. Die Pensionen der Beamten und Ruhegehaltszusagen der Politiker sind nirgendwo bilanziert, tauchen also als 'Schulden' bzw. besser 'Verbindlichkeiten in der Zukunft' nirgends auf. Wehe, wenn man diese zu den aktuell niedrigen Zinsen kapitalisieren müßte:eek:
      Bei Telekom, Post und Bahn hat man sich der Problematik durch entsprechende Sondervermögen (z.B. Bundeseisenbahnvermögen) elegant entledigt.
      Würden die Euroländer bilanzieren wie ein Konzern, es gäbe gigantische bilanzielle Löcher schon heute. Man kann natürlich (absurd) den Wert staatlichen Grundvermögens gegenrechnen, z.B. die Flächen auf denen Straßen, Wege, Schienen oder Gewässer liegen. Aber im Falle des Falles lassen sich solche Assets nicht verkaufen, oder etwa doch? Schielt die internationale Finanzindustrie als nächstes nach öffentlichem Eigentum? In Teilgebieten waren sie ja schon erfolgreich, manche Autobahnen, Telekoms, Versorger oder Verkehrsunternehmen sind bereits (teil-)privatisiert.
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      schrieb am 12.01.11 00:14:31
      Beitrag Nr. 109.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.861 von Zensierter am 12.01.11 00:05:16Du hast irgendwie ein Untergangsmeldungssyndrom

      Ich glaube, dies ist das Einzigste, was man Gorni absolut nicht vorwerfen kann. Er ist von allen hier im Thread wahrscheinlich der, welcher am wenigsten an einen Untergang (von was auch immer) glauben würde.

      Aber auf jeden Fall wünsche ich "Gute Besserung" fürs Sprunggelenk!
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      schrieb am 12.01.11 00:12:28
      Beitrag Nr. 109.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.861 von Zensierter am 12.01.11 00:05:16Und meine Aufenthaltsdauer hier richtet sich nach der Länge die mich mein Knicks zum Rumsitzen verdammt hat

      Umgehende Besserung!
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 00:10:48
      Beitrag Nr. 109.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.844 von Zensierter am 12.01.11 00:00:03Ich hab also kein Recht MEIN eingezahltes Geld zurückzubekommen

      LV steht für LebensVersicherung und nicht für Tagesgeld.

      Demnächst willst du noch dein Geld zurück wenn deine Aktien den Orkus runtergehen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 00:05:16
      Beitrag Nr. 109.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.733 von gornikzabrze am 11.01.11 23:24:38Du hast irgendwie ein Untergangsmeldungssyndrom :laugh:

      Und meine Aufenthaltsdauer hier richtet sich nach der Länge die mich mein Knicks zum Rumsitzen verdammt hat
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      schrieb am 12.01.11 00:00:03
      Beitrag Nr. 109.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.704 von Entbehrungsreicher am 11.01.11 23:16:12Au Klasse!

      Ich hab also kein Recht MEIN eingezahltes Geld zurückzubekommen

      Wird immer dubioser so eine LV :laugh:
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      schrieb am 11.01.11 23:24:38
      Beitrag Nr. 109.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.635 von Zensierter am 11.01.11 23:01:49Na, na , na...was ist denn das für ein Wortschatz!

      Wie ich sehe, hast Du den Kontext immer noch nicht verstanden...ebenso hast Du die Regelungen des VAG (die schon recht lange bestehen und einen guten Grund haben) nicht verstanden. Ich empfehle das Studium der §§ 81 bis 89b (habe ich heute anläßlich der Diskussion auch gelesen), dann könnte Dir ein Licht aufgehen...wobei...laß es lieber...hat keinen Zweck!

      Solltest Du hier einen längeren Aufenthalt planen, so empfehle ich Dir die Eintragung in die BM-Liste von Mister10K...er kündigt regelmäßig die BM´s im Schräd an...so versäumst Du garantiert keine wichtige Untergangsmeldung...könnte auch von der "Wellenlänge" hinhauen...
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      schrieb am 11.01.11 23:16:12
      Beitrag Nr. 109.887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.841.111 von Zensierter am 11.01.11 17:31:04Der Autor zitiert das kürzlich in die Wege geleitete Versicherungsaufsichtsgesetz § 89, das es unter Umständen ermöglicht, dass Auszahlungen aus Lebensversicherungen zeitweise oder ganz gestoppt werden.

      Das stimmt nicht!

      Bei Lebensversicherungen können den Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf zeitweilig verboten werden.
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      Avatar
      schrieb am 11.01.11 23:01:49
      Beitrag Nr. 109.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.317 von gornikzabrze am 11.01.11 22:04:40Ach so du fickst gerne auf Spitzfindigkeiten rum, die irrelevant sind und niemand interessieren :(

      Laß Dir beim lesen Zeit...achte insbesondere auf die unterstrichenen und fett hervorgehobenen Textteile :kiss:

      Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.

      Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.


      Mehr muß man nicht wissen als das Kapital-LV bedeutet:

      Zahlen mußt du auf jeden Fall ob du dein Geld zurückkriegst steht in den Sternen

      Darüber reden die Versicherungsvertreter natürlich nicht, ist schließlich schwer genug täglich einen neuen Vollidioten zu finden der solche Verträge unterschreibt :laugh:
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      schrieb am 11.01.11 22:53:51
      Beitrag Nr. 109.885 ()
      Zitat von solar-rente: Ich gehe mal davon aus, dass Du unfallfrei in der Lage bist den § 89 in Deinem Link anzuklicken

      In Rabulistik kannst du dich meinetwegen alleine die ganze Nacht üben.

      Du hattest behauptet, es hätte kurzfristig keine Gesetzesänderung gegeben - und damit hast du gelogen.


      Ich gebe zu...Deine Antwort enttäuscht mich sehr...ich hätte mehr erwartet...auf der anderen Seite verstehe ich Deine Situation, was sollst Du auch schreiben...kannst ja bei diesem Thema keinen Blumentopf mehr gewinnen.

      Der Ordnung halber würde ich Dich bitten die Stelle zu zitieren, in der ich behauptet haben soll, es hätte keine Gesetzesänderung gegeben...alternativ dazu kannst Du natürlich auch die die Behauptung, ich hätte gelogen, zurückzunehmen!!!

      Du darfst Dich dann auch entschuldigen...mußt Du aber nicht...überlasse ich Dir...
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