Liste der EBK Opfer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.07 21:14:12 von
neuester Beitrag 17.10.07 11:40:07 von
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Anlegerschutz: EBK veröffentlicht Liste unbewilligter Institute
Seit dem 11. Juli 2007 veröffentlicht die EBK eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die angesichts ihrer Tätigkeiten in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus oder aufgrund der Zweckumschreibung gemäss Handelsregistereintrag möglicherweise eine unter die Aufsicht der EBK fallende Tätigkeit ausüben, ohne jedoch im Besitz der dafür notwendigen Bewilligung zu sein. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist; hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die aufgeführten Unternehmungen über keine Bewilligung der EBK verfügen.
www.ebk.admin.ch/d/publik/unbewilligt/index.html
Seit dem 11. Juli 2007 veröffentlicht die EBK eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die angesichts ihrer Tätigkeiten in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus oder aufgrund der Zweckumschreibung gemäss Handelsregistereintrag möglicherweise eine unter die Aufsicht der EBK fallende Tätigkeit ausüben, ohne jedoch im Besitz der dafür notwendigen Bewilligung zu sein. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist; hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die aufgeführten Unternehmungen über keine Bewilligung der EBK verfügen.
www.ebk.admin.ch/d/publik/unbewilligt/index.html
Datum: 12.07.2007
Auf Anordnung der EBK (Eidgenössische Bankenkommission) mussten wir unser Angebot von der Website vorübergehend entfernen, da es den allgemeinen Prospektvorschriften nicht entsprach. Wir sind derzeit bemüht, die Website den Vorschriften entsprechend abzuändern und eine Vollständigkeit so bald als möglich wieder herzustellen. Wir bitten um Ihr Verständnis und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns in Kürze hier wieder besuchen würden.
WELINTON-FINANCE INC.
Management
www.welinton-finance.com/garantie_rendite_de.htm
Auf Anordnung der EBK (Eidgenössische Bankenkommission) mussten wir unser Angebot von der Website vorübergehend entfernen, da es den allgemeinen Prospektvorschriften nicht entsprach. Wir sind derzeit bemüht, die Website den Vorschriften entsprechend abzuändern und eine Vollständigkeit so bald als möglich wieder herzustellen. Wir bitten um Ihr Verständnis und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns in Kürze hier wieder besuchen würden.
WELINTON-FINANCE INC.
Management
www.welinton-finance.com/garantie_rendite_de.htm
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.08.2007 der Private Commercial Office, Inc. (PCO), und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben. Sie hat zudem angeordnet, diese unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln und die Gelder zurückzuzahlen. (...) Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt in dieser Angelegenheit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges (Az.: 628 Js 5483/07).
Die mutmassliche "Europa Repräsentanz" von PCO Inc.: IQ.Finance Balsiger, CH-8260 Stein am Rhein
Die mutmassliche "Europa Repräsentanz" von PCO Inc.: IQ.Finance Balsiger, CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 25.09.2007
Dresdner Bank (Schweiz) AG
www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/Banken-Versicherungen/…
Dresdner Bank (Schweiz) AG
www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/Banken-Versicherungen/…
Die EBK macht Jagd auf U.E. Vermittler:
www.radiomunot.ch/artikeldetail.asp?ID=22533
www.winheller.com/dateien/aktuelles_engler.html
www.radiomunot.ch/artikeldetail.asp?ID=22533
www.winheller.com/dateien/aktuelles_engler.html
Die Schweiz erhält jetzt auch eine "BaFin":
Finanzmarktaufsicht: Umsetzung beginnt
Bern, 12.10.2007 - Die Referendumsfrist für das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) ist ungenutzt abgelaufen. Damit kann die Errichtung der Eidgenössischen. Fi-nanzmarktaufsicht (FINMA) in Angriff genommen werden. Die FINMA soll auf den 1. Januar 2009 hin operativ tätig werden. Dafür sind 2008 Vorarbeiten zu leisten. Anfang des nächsten Jahres wird der Bundesrat den Verwaltungsrat wählen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch eine Teilinkraftsetzung des FINMAG vorgesehen.
Nach Verabschiedung des neuen Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) durch die eidgenössischen Räte im Juni 2007 ist die Referendumsfrist per 11. Oktober 2007 unbenützt abgelaufen. Das FINMAG sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in einer Behörde vor, welche als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt den Namen FINMA tragen wird.
Anfang 2008 wird der Bundesrat auf Antrag des EFD den Verwaltungsrat der FINMA wählen. Dieser wird sich aus sieben bis neun fachkundigen Mitgliedern zusammensetzen, die von den Beaufsichtigten unabhängig zu sein haben. Der Verwaltungsrat wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er verantwortet die strategischen Ziele der Behörde zuhanden des Bundesrates, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt die der FINMA delegierten Verordnungen, beschliesst Rundschreiben, überwacht die Geschäftsleitung und sorgt für die interne Kontrolle. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat über die Besetzung der Position der Direktorin oder des Direktors. Diese Position wird 2008 öffentlich ausgeschrieben.
Gleichzeitig mit der Wahl des Verwaltungsrates soll zudem eine Teilinkraftsetzung des FINMAG erfolgen. Die FINMA erlangt damit eigene Rechtspersönlichkeit und kann jene Vorkehren in Eigenregie treffen, die für den Aufbau der neuen Behörde zwingend erforderlich sind. Nicht von dieser Teilinkraftsetzung betroffen ist die operative Aufsichtstätigkeit der drei betroffenen Behörden. Diese bleibt bis zur vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG vollumfänglich der EBK, dem BPV und der Kst GwG vorbehalten. Der definitive Start der neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz erfolgt mit der vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG auf den 1. Januar 2009.
Finanzmarktaufsicht: Umsetzung beginnt
Bern, 12.10.2007 - Die Referendumsfrist für das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) ist ungenutzt abgelaufen. Damit kann die Errichtung der Eidgenössischen. Fi-nanzmarktaufsicht (FINMA) in Angriff genommen werden. Die FINMA soll auf den 1. Januar 2009 hin operativ tätig werden. Dafür sind 2008 Vorarbeiten zu leisten. Anfang des nächsten Jahres wird der Bundesrat den Verwaltungsrat wählen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch eine Teilinkraftsetzung des FINMAG vorgesehen.
Nach Verabschiedung des neuen Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) durch die eidgenössischen Räte im Juni 2007 ist die Referendumsfrist per 11. Oktober 2007 unbenützt abgelaufen. Das FINMAG sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in einer Behörde vor, welche als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt den Namen FINMA tragen wird.
Anfang 2008 wird der Bundesrat auf Antrag des EFD den Verwaltungsrat der FINMA wählen. Dieser wird sich aus sieben bis neun fachkundigen Mitgliedern zusammensetzen, die von den Beaufsichtigten unabhängig zu sein haben. Der Verwaltungsrat wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er verantwortet die strategischen Ziele der Behörde zuhanden des Bundesrates, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt die der FINMA delegierten Verordnungen, beschliesst Rundschreiben, überwacht die Geschäftsleitung und sorgt für die interne Kontrolle. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat über die Besetzung der Position der Direktorin oder des Direktors. Diese Position wird 2008 öffentlich ausgeschrieben.
Gleichzeitig mit der Wahl des Verwaltungsrates soll zudem eine Teilinkraftsetzung des FINMAG erfolgen. Die FINMA erlangt damit eigene Rechtspersönlichkeit und kann jene Vorkehren in Eigenregie treffen, die für den Aufbau der neuen Behörde zwingend erforderlich sind. Nicht von dieser Teilinkraftsetzung betroffen ist die operative Aufsichtstätigkeit der drei betroffenen Behörden. Diese bleibt bis zur vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG vollumfänglich der EBK, dem BPV und der Kst GwG vorbehalten. Der definitive Start der neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz erfolgt mit der vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG auf den 1. Januar 2009.
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