Antwort auf Beitrag Nr.:
31.568.605 von tradernumberone am 14.09.07
07:52:43aber das hieße dann doch auch, dass man diese
Stücke nicht mehr so einfach aus seiner Police herausbekommt und
eher nícht weiterverkaufen kann oder?
Innerhalb der Police kann man so viel kaufen und verkaufen, wie
man will. Sollte der wirtschaftlich Begünstigte irgendwann
nichts
mehr dagegen haben, sich zu zeigen , kann die Versicherung die
Papiere ausserbörslich an den Kunden weiterverkaufen. Das
interessante dabei ist, dass man nur vermuten
wird können, dass Käufer und Verkäufer ein und dieselbe Person
sind. Man wird es aber nicht beweisen können
Im Übrigen gibt es auch keine zwingende Notwendigkeit, die
Papiere
aus der Police herauszuholen, da die Stimmrechte ja nach wie
vor
ausgeübt werden können.