Antwort auf Beitrag Nr.:
31.642.876 von noch-n-zocker am 18.09.07
13:08:01Deiner Meinung nach ist also das Unternehmen
und nicht der Anleger meldepflichtig?
Ich bin auch kein Jurist, daher werden wir beide mit Sicherheit
zu keiner juristisch handfesten Bewertung kommen können.
Und bitte versuche meine Aussagen bzw. Annahmen im genauen
Kontext
zu sehen bzw. zu lesen.
Die Meldepflicht liegt beim Anleger, der durch seine
Wertpapiertranskaktionen die Meldepflicht auslöst. Allerdings
müssen wir davon ausgehen, dass die Verantwortlichen bei
Intershop
wissen, an wenn sie die Aktien aus der Kapitalerhöhug gegeben
haben. Somit ist Intershop aus meiner Sicht auch in der
Verantwortung, wenn gegen Meldepflichten verstossen wird.
aber dass eine luxemburgische Lebensversicherung sich zur
Tarnung vor einen anonym bleibenden Investor stellt und Intershop
diese Vorgehensweise aktiv unterstützt ist für mich ...
für mich auch. Daher habe ich doch explizit gesagt, dass ich mir
nicht vorstellen kann, dass Verantwortliche bei Intershop das
hinnehmen würden. Wo ist also das Proplem?? Und genau das ist
der
Grund weshalb ich davon ausgehe, dass keine Organe Intershops
die
KE gezeichnet haben können....
Klarheit kannst Du Dir am besten verschaffen, wenn Du Intershop
direkt fragst, ob sie es ausschliessen können, dass die 4 %
Anteile
Lombards einer anderen Person zugeordnet werden können