LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 108)
eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
neuester Beitrag 03.04.24 12:47:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.569.537 von Bauglir am 21.06.21 15:36:41
Der Freiverkehr ist privatrechtlich organisiert. Zur Einbeziehung in den Handel braucht es keine Zustimmung des Emittenten, daher gibt es auch nichts zu kündigen. Die Aktie ist ja bereits in Hamburg im Freiverkehr handelbar, ich vermute mal, dass das auch so bleibt.
Zitat von Bauglir: Meines Wissens geht bei einem Delisting-Verfahren die Initiative zur Fortführung einer Kursnotierung vom Skontorführer aus, der von sich aus aktiv werden und einen Antrag an den Freiverkehsausschuss richten muss. Ich verstehe das Prozedere so, dass die Kursnotierung an allen Börsenplätzen (inkl. HH) eingestellt und die Aktie im Freiverkehr automatisch "mitdelisted" wird, wenn nicht ein Mitglied einer Börse einen anderslautenden Antrag stellt.
Im vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass mwb im Anschluss an das Delisting im Regulierten Markt von den Börsenplätzen Frankfurt (inkl. XETRA) und Düsseldorf von sich aus die Fortführung des Listings der LS Invest-Aktie im Freiverkehr an der Börse HH beantragen müsste.
Vor dem Hintergrund der besonderen Konstellation mit der Beauftragung der Fairness Opinion bin ich skeptisch, daher gehe ich persönlich nicht von einer Fortführung der Kursnotierung in HH aus.
Der Freiverkehr ist privatrechtlich organisiert. Zur Einbeziehung in den Handel braucht es keine Zustimmung des Emittenten, daher gibt es auch nichts zu kündigen. Die Aktie ist ja bereits in Hamburg im Freiverkehr handelbar, ich vermute mal, dass das auch so bleibt.
Worin läge Nutzen für LS Invest bzw. den Großaktionär, dass keine Folgenotiz im Freiverkehr gestartet wird? Ich sehe nur während der Laufzeit des Delistingangebots einen Nutzen aus der Angst der Anleger vor einer Handelseinstellung. Sonst verkaufen nur wenige ihre Aktien. Anschließend kann es aber doch egal sein, oder nicht?
Ich kann mich noch an das Delisting der UR Holding Group erinnern.
Da war dann auch endgültig kein Handel mehr.
Ich halte dies bei LS ebenfalls für möglich.
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/ur-holding-spa-del…
Da war dann auch endgültig kein Handel mehr.
Ich halte dies bei LS ebenfalls für möglich.
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/ur-holding-spa-del…
Erwartungsgemäß kann, darf und wird man bei mwb keinerlei Auskünfte über die eventuelle Fortführung oder Einstellung der Kursnotierung einer Aktie erteilen.
Daher kann ich mich hier im Forum lediglich auf meine eigene Einschätzung aufgrund meines persönlichen Eindrucks und meiner Einordnung der vorliegenden Informationen berufen.
Meines Wissens geht bei einem Delisting-Verfahren die Initiative zur Fortführung einer Kursnotierung vom Skontorführer aus, der von sich aus aktiv werden und einen Antrag an den Freiverkehsausschuss richten muss. Ich verstehe das Prozedere so, dass die Kursnotierung an allen Börsenplätzen (inkl. HH) eingestellt und die Aktie im Freiverkehr automatisch "mitdelisted" wird, wenn nicht ein Mitglied einer Börse einen anderslautenden Antrag stellt.
Im vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass mwb im Anschluss an das Delisting im Regulierten Markt von den Börsenplätzen Frankfurt (inkl. XETRA) und Düsseldorf von sich aus die Fortführung des Listings der LS Invest-Aktie im Freiverkehr an der Börse HH beantragen müsste.
Vor dem Hintergrund der besonderen Konstellation mit der Beauftragung der Fairness Opinion bin ich skeptisch, daher gehe ich persönlich nicht von einer Fortführung der Kursnotierung in HH aus.
Daher kann ich mich hier im Forum lediglich auf meine eigene Einschätzung aufgrund meines persönlichen Eindrucks und meiner Einordnung der vorliegenden Informationen berufen.
Meines Wissens geht bei einem Delisting-Verfahren die Initiative zur Fortführung einer Kursnotierung vom Skontorführer aus, der von sich aus aktiv werden und einen Antrag an den Freiverkehsausschuss richten muss. Ich verstehe das Prozedere so, dass die Kursnotierung an allen Börsenplätzen (inkl. HH) eingestellt und die Aktie im Freiverkehr automatisch "mitdelisted" wird, wenn nicht ein Mitglied einer Börse einen anderslautenden Antrag stellt.
Im vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass mwb im Anschluss an das Delisting im Regulierten Markt von den Börsenplätzen Frankfurt (inkl. XETRA) und Düsseldorf von sich aus die Fortführung des Listings der LS Invest-Aktie im Freiverkehr an der Börse HH beantragen müsste.
Vor dem Hintergrund der besonderen Konstellation mit der Beauftragung der Fairness Opinion bin ich skeptisch, daher gehe ich persönlich nicht von einer Fortführung der Kursnotierung in HH aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.567.278 von Bauglir am 21.06.21 11:24:20Hallo Bauglir,
das finde ich sehr löblich. Könntest Du (mir) Dein Ergebnis hieraus mitteilen? Der Sachverhalt stellt sich m.E. folgendermaßen dar:
Die selbst börsengehandelte mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG (man beachte den Begriff "fairtrade") ist einziger Skontroführer in Hamburg.
Die Aufnahme einer Aktie im Freiverkehr Hamburg erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags eines von der
Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg "zugelassenen Unternehmens". Ich nehme an, dabei handelt es sich um diese Unternehmen: https://www.boersenag.de/Gremien/Hamburg/Handelsteilnehmer?g…
Ich glaube, in den seltensten Fällen wird dieser Antrag von einem anderen Unternehmen als der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG gestellt.
Die Aufnahme (Beibehaltung) im Freiverkehr entscheidet der Freiverkehrsausschuss. Allerdings ist dafür benannter Antrag notwendig.
Man kommt also nicht an mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG vorbei.
Jetzt hat ausgerechnet mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG aber eine aus meiner Sicht ausgesprochen ungewöhnliche "Fairness Opinion" über IS Invest erstellt. Dafür wird mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Geld bekommen haben. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG erstellt in der Regel keine "Fairness Opinions" und ich bezweifle, ob dieses Maklerunternehmen hierfür überhaupt entsprechende professionelle Kapazitäten vorhält.
Die Sache stinkt also.
Ich sehe also die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch an, dass mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG im vorliegenden Fall "ausnahmsweise" mal keinen Antrag auf Einbeziehung stellen wird.
Der Sachverhalt ist auch deshalb so dramatisch, weil jetzt natürlich der gesamte Freiverkehr in Hamburg zur Disposition steht: Jetzt kann jede Freiverkehrs-Aktiengesellschaft kommen, mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG mit einer Beratungsleistung "kaufen" und so den Handel dort einstellen lassen.
Außerdem wird die Hanseatische Wertpapierbörse natürlich von einem eigenen Mitglied hintergangen.
Außerdem stellt sich ja die Frage, wann IS Invest von der Börse Düsseldorf genommen wird. Nach deren Regeln dürfte das eigentlich erst im Sommer 2022 erfolgen. Aber auch hier plant IS Invest einen "Sonderantrag".
Der Sachverhalt wird also für den Börsenverbund BÖAG AG (Hamburg, Hannover, Düsseldorf) zunehmend pikant. Insbesondere aber für die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG. Hier bräuchte es halt Öffentlichkeit und Lobbyarbeit. Aber das ist eher unwahrscheinlich.
das finde ich sehr löblich. Könntest Du (mir) Dein Ergebnis hieraus mitteilen? Der Sachverhalt stellt sich m.E. folgendermaßen dar:
Die selbst börsengehandelte mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG (man beachte den Begriff "fairtrade") ist einziger Skontroführer in Hamburg.
Die Aufnahme einer Aktie im Freiverkehr Hamburg erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags eines von der
Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg "zugelassenen Unternehmens". Ich nehme an, dabei handelt es sich um diese Unternehmen: https://www.boersenag.de/Gremien/Hamburg/Handelsteilnehmer?g…
Ich glaube, in den seltensten Fällen wird dieser Antrag von einem anderen Unternehmen als der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG gestellt.
Die Aufnahme (Beibehaltung) im Freiverkehr entscheidet der Freiverkehrsausschuss. Allerdings ist dafür benannter Antrag notwendig.
Man kommt also nicht an mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG vorbei.
Jetzt hat ausgerechnet mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG aber eine aus meiner Sicht ausgesprochen ungewöhnliche "Fairness Opinion" über IS Invest erstellt. Dafür wird mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Geld bekommen haben. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG erstellt in der Regel keine "Fairness Opinions" und ich bezweifle, ob dieses Maklerunternehmen hierfür überhaupt entsprechende professionelle Kapazitäten vorhält.
Die Sache stinkt also.
Ich sehe also die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch an, dass mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG im vorliegenden Fall "ausnahmsweise" mal keinen Antrag auf Einbeziehung stellen wird.
Der Sachverhalt ist auch deshalb so dramatisch, weil jetzt natürlich der gesamte Freiverkehr in Hamburg zur Disposition steht: Jetzt kann jede Freiverkehrs-Aktiengesellschaft kommen, mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG mit einer Beratungsleistung "kaufen" und so den Handel dort einstellen lassen.
Außerdem wird die Hanseatische Wertpapierbörse natürlich von einem eigenen Mitglied hintergangen.
Außerdem stellt sich ja die Frage, wann IS Invest von der Börse Düsseldorf genommen wird. Nach deren Regeln dürfte das eigentlich erst im Sommer 2022 erfolgen. Aber auch hier plant IS Invest einen "Sonderantrag".
Der Sachverhalt wird also für den Börsenverbund BÖAG AG (Hamburg, Hannover, Düsseldorf) zunehmend pikant. Insbesondere aber für die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG. Hier bräuchte es halt Öffentlichkeit und Lobbyarbeit. Aber das ist eher unwahrscheinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.567.917 von unicum am 21.06.21 12:31:49
Kauf und Verkauf sind zwei voneinander getrennte und unabhängige Rechtsgeschäfte. Deshalb dürfte der "Rückkauf" für 42 Mio vor Gericht nicht angegriffen werden. Der Rückkauf(preis) ist nur ein Argument für Lopesan, dass damals der Kaufpreis nicht überhöht war. Da aber dieser Rückkaufpreis ein getürkter sein könnte, halte ich dieses Argument für schwach.
Zitat von unicum: ... Nun muss man an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass Lopesan aufgrund der Streitigkeiten um Catarina das Hotel dann damals für 42 Mio. wieder zurückgekauft hat. Fraglich ist jetzt, inwieweit der Rechtsstreit jetzt dazu führt, dass auch dieser Verkaufsprozess wieder (und auf welche Weise) korrigiert wird. ....
Kauf und Verkauf sind zwei voneinander getrennte und unabhängige Rechtsgeschäfte. Deshalb dürfte der "Rückkauf" für 42 Mio vor Gericht nicht angegriffen werden. Der Rückkauf(preis) ist nur ein Argument für Lopesan, dass damals der Kaufpreis nicht überhöht war. Da aber dieser Rückkaufpreis ein getürkter sein könnte, halte ich dieses Argument für schwach.
Heutiger Wasserstand
Bis zum 18. Juni 2021, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M.), (Meldestichtag) ist das Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin für insgesamt 23.417 LS Invest-Aktien angenommen worden. Das entspricht einem Anteil von rund 0,047 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der LS Invest.1. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar insgesamt 37.748.485 LS Invest-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 76,26 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der LS Invest. Die Stimmrechte aus diesen von der Bieterin gehaltenen LS Invest-Aktien werden den die Bieterin unmittelbar und mittelbar kontrollierenden Gesellschaftern, der Hijos de Francisco López Sánchez, S.A., der Invertur Helsan, S.L.U. und Herrn Eustasio Antonio López González (Bieter-Muttergesellschafter), jeweils nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.567.278 von Bauglir am 21.06.21 11:24:20
Auf Seite 34 heisst es ja außerdem:
"Zwar ist es möglich, dass die LS INVEST-Aktien weiterhin im Freiverkehr einer Börse gehandelt werden können. LS INVEST wird jedoch keinen entsprechenden Antrag stellen und hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, wirtschaftlich sinnvolle Schritte zu unternehmen, um etwaig bestehende Einbeziehungen in Freiverkehre von Börsen zu beenden. Daher geht LS INVEST davon aus, dass die LS INVEST-Aktien nach Durchführung des Delistings nicht mehr börslich handelbar sind."
"Ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt" könnte ja sein, mwb etwas Geld zu geben oder als Anreiz etwas mehr als üblich für die Fairness Opinion zu bezahlen.
Zitat von Bauglir:Zitat von phillipptue: Da mwb die Fairness Opinion geschrieben hat und auch Makler in Hamburg ist, sehe ich schon die Gefahr, dass es KEINEN Handel in Hamburg geben wird nach dem Delisting.
philipptue,
das ist ein sehr interessanter Aspekt.
Zum Delisting vom Freiverkehr ist in Abschnitt 9.1 der Angebotsunterlage zu lesen:
"In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Gesellschaft verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein Delisting vom Freiverkehr zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder so bald wie möglich danach zu bewirken, soweit die Einbeziehung der LS Invest-Aktien auf Antrag oder mit der Zustimmung der Gesellschaft erfolgt ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bieterin sind die LS Invest-Aktien in den Freiverkehr der Börsen Hamburg, Berlin, München und Stuttgart einbezogen. Die Bieterin hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Kenntnisse darüber, ob und an welchen Börsen eine Einbeziehung in den Freiverkehr nicht auf Antrag oder ohne Zustimmung der LS Invest AG erfolgt ist. Die Bieterin kann daher weder beurteilen, ob die Einbeziehung der LS Invest-Aktien in den Freiverkehr der Börsen Hamburg, Berlin, München und/oder Stuttgart beendet wird, noch kann sie beurteilen, zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten eine etwaige Beendigung der jeweiligen Einbeziehung wirksam werden würde."
(https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterla…)
Ich werde mal bei mwb versuchen herauszufinden, ob a) die Freiverkehrsnotierung auf Antrag der Gesellschaft erfolgt ist und b) ob die Fortführung auch über das Delisting hinaus geplant ist.
Interessant ist übrigens auch die von straßenköter hier eingestellte Ergebnisbandbreits der Wertanalysen aus der Fairness Opinion von mwb (3,21 EUR - 6,36 EUR). Bei einer Bandbreits von über 100% kann man das Ergebnis auch gleich auswürfeln.
Auf Seite 34 heisst es ja außerdem:
"Zwar ist es möglich, dass die LS INVEST-Aktien weiterhin im Freiverkehr einer Börse gehandelt werden können. LS INVEST wird jedoch keinen entsprechenden Antrag stellen und hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, wirtschaftlich sinnvolle Schritte zu unternehmen, um etwaig bestehende Einbeziehungen in Freiverkehre von Börsen zu beenden. Daher geht LS INVEST davon aus, dass die LS INVEST-Aktien nach Durchführung des Delistings nicht mehr börslich handelbar sind."
"Ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt" könnte ja sein, mwb etwas Geld zu geben oder als Anreiz etwas mehr als üblich für die Fairness Opinion zu bezahlen.
Der Sachverhalt "Catarina" ist bezeichnend für die ganze Situation bei LS Invest. Hier gibt es riesige Assets, die willkürlich hin und her bewertet, bilanziert (oder auch so gut wie gar nicht bilanziert) und gehandelt werden.
Nun muss man an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass Lopesan aufgrund der Streitigkeiten um Catarina das Hotel dann damals für 42 Mio. wieder zurückgekauft hat. Fraglich ist jetzt, inwieweit der Rechtsstreit jetzt dazu führt, dass auch dieser Verkaufsprozess wieder (und auf welche Weise) korrigiert wird.
Bei der LS Invest ist die Lage mittlerweile so dermaßen komplex geworden, wie ich sie bei keiner anderen börsengehandelten Aktie kenne:
Situation Anfi (allein dieser Sachverhalt hat zahlreiche Untersachverhalte),
Situation Grundstücke Mogán,
Situation Faro,
Situation Catarina,
Situation Fuerteventura,
Situation Valdeláguila,
Situation Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Fehmarn
Situation Alexander Vik.
Nun muss man an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass Lopesan aufgrund der Streitigkeiten um Catarina das Hotel dann damals für 42 Mio. wieder zurückgekauft hat. Fraglich ist jetzt, inwieweit der Rechtsstreit jetzt dazu führt, dass auch dieser Verkaufsprozess wieder (und auf welche Weise) korrigiert wird.
Bei der LS Invest ist die Lage mittlerweile so dermaßen komplex geworden, wie ich sie bei keiner anderen börsengehandelten Aktie kenne:
Situation Anfi (allein dieser Sachverhalt hat zahlreiche Untersachverhalte),
Situation Grundstücke Mogán,
Situation Faro,
Situation Catarina,
Situation Fuerteventura,
Situation Valdeláguila,
Situation Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Fehmarn
Situation Alexander Vik.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.567.311 von Bauglir am 21.06.21 11:27:38
Ok du verstehst das "In Zusammenhang..." wortwörtlich, das sehe ich so nicht. Aber mit der Absage der HV hat sich das Thema nun auch erledigt :-)
Zitat von Bauglir:Zitat von phillipptue: Das Delisting Ewerbsangebot dürfte wohl erst am 5.8. und nicht schon am 24.6. enden:
"Wird im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Zielgesellschaft einberufen, so verlängert sich die Annahmefrist auf zehn Wochen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 5. August 2021, 24.00 Uhr."
Hier irrst Du Dich, da die Einberufung nichts mit dem Delisting-Erwerbsangebot zu tun hat. Es hätte sonst auch ein entsprechender Hinweis auf eine Verlängerung der Annahmefrist veröffentlicht werden müssen.
Gruß
Bauglir
Ok du verstehst das "In Zusammenhang..." wortwörtlich, das sehe ich so nicht. Aber mit der Absage der HV hat sich das Thema nun auch erledigt :-)