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    Accentro AG -- ehem. ESTAVIS AG - die Chance? (Seite 303)

    eröffnet am 17.10.07 11:45:33 von
    neuester Beitrag 15.04.24 14:36:49 von
    Beiträge: 4.535
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      schrieb am 15.04.11 18:56:14
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Fakt ist dass die letzten Tage enorm viele Aktien meist zum XETRA Ende gekauft wurden. Heute waren es 75000 Stück. Da kommt für mich nur einer infrage Herr Elgeti, schließlich muß er nun nach der Kapitalerhöhung der Estavis das Ruder an sich reißen. Sonst hagelt es auf seiner HV auf ihn ein, mit kritischen bemerkungen was die Minderheitsbeteiligung eigentlich soll.
      Eine adhoc kann eigentlich nicht mehr lange dauern.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 17:52:05
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      Zitat von endover: Was ist mit Repo-Geschäften

      §§ 21 WpHG

      "Die Rückaufvereinbarung bei einem Repo-Geschäft löst keine eigenständige Meldepflicht nach § 25 WpHG aus."


      Der Rückforderungsanspruch aus einem Repo-Geschäft gilt als Sonstiges Finanzinstrument, welches durch die Änderungen des genannten Gesetzes, unter die Mitteilungspflicht fällt. Von daher müssen auch Aktien, die im Rahmen eines Repo-Geschäftes zwischenzeitlich bei einem Dritten liegen, berücksichtigt werden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 15:15:30
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      Estavis scheint die KE ja erfolgreich durchgezogen zu haben. Von der Verwendung der eingesammelten Gelder bin ich aber immer noch nicht überzeugt

      Technisch hat sich Estavis erstmal über 1,75€ halten können. Überzeugend ist das derzeit allerdings nicht.
      Nach ihrem letzten Tief Mitte März ist die Aktie zwar wieder etwas gelaufen, scheiterte aber an einer Zone 2 gleitender Durchschnitte (100er & 200er)bei ca. 1,8€, die jetzt einen Widerstand darstellen könnte. Dabei missfällt mir der Stochastik, der aber seit diesem Hoch wieder zurückfällt.
      Es ist daher möglich, dass Estavis nocmal bis in den Bereich des Tiefs von Mitte März zurückfällt und vielleicht einen doppelten Boden ausbildet.
      Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass diese Marke nach unten gebrochen wird. In dem Fall stünde nur noch das 52W Hoch bei 1,70€ als Unterstützung. Wird auch dieses unterschritten, drohen weitere Kursrückgänge.

      Mir stößt das mit dem fehlenden Bezugrechtehandel sauer auf, denn ich sehe darin eine Benachteiligung der Kleinaktionäre, insbesondere durch die Größe der KE bei Estavis.
      Wer sein Recht auf Ausübung nicht wahrnimmt, erleidet faktisch einen Wertverlust auf seine Position, ohne dies in irgendeiner Art kompensieren zu können. Ich frage mich ob dies zulässig ist, bin aber auch kein Jurist.
      Vielleicht gibt es hier aber Fachleute, die das ganze mal aufklären können. Vielen Dank.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 09:11:36
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      Was ist mit Repo-Geschäften

      §§ 21 WpHG

      "Die Rückaufvereinbarung bei einem Repo-Geschäft löst keine eigenständige Meldepflicht nach § 25 WpHG aus."
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 04:52:23
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Zitat von endover: Im WPHG § 22 steht unter Absatz 3

      "Die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn der
      Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben"

      Die meisten Gesetze sind so gemacht dass man immer einen Notausgang hat.


      Moment. Für was sollen denn die Aktien als Sicherheit übertragen worden sein? im Übrigen müsste das auch im Abschluss der TAG stehen. Wo steht das? -

      Es geht doch bei "schleichenden" Übernahmen eher um die Möglichkeit von Rechten aus Aktienoptionen oder anderen Finanzinstrumenten. Und da empfehle ich die §§ 25 und 25a WPHG, da dies spätestens mit den Änderungen durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz nicht mehr möglich ist.

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      schrieb am 14.04.11 23:10:16
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Im WPHG § 22 steht unter Absatz 3

      "Die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn der
      Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben"

      Die meisten Gesetze sind so gemacht dass man immer einen Notausgang hat.
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 22:08:13
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Zitat von endover: Der sammelt aber über dritte ein, oder?


      Wie soll das gehen? § 22 WPHG steht dem entgegen, oder?
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 18:18:44
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.363.949 von dogstar am 13.04.11 21:11:11Der sammelt aber über dritte ein, oder?
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 10:44:39
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Auf der Estavisseite ist was neu :
      Aktionärsstruktur:

      Aufgrund der aktuellen Kapitalerhöhung werden diese Angaben derzeit überarbeitet

      - da ist wohl meine mail angekommen - nun warte ich nur noch auf Nachricht
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 21:11:11
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Zitat von endover: Herr Elgeti kommt aus dem Investment-Geschäft und braucht von mir keine Anleitung. Aber eines ist sicher, er wird versuchen möglichst wenig für die Estavis zu zahlen und er weiß dass weit und breit kein anderer ihm die Suppe versalzen wird. Die Estavis Aktie wird erst dann steigen wenn Elgti die Mehrheit billigst eingekauft hat. Im Interesse seiner TAG Aktionäre wird er das Maximum für sich herausholen.


      Deswegen haben wir auch andauernd Stimmrechtsmitteilungen von der TAG, oder?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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