Antwort auf Beitrag Nr.:
32.109.467 von powerschwabe am 22.10.07
16:28:40Ist das so richtig, dass die AA eingespart
werden können bei nachträglicher Erhöhng der regelmäßigen
Beiträge?
Laut DWS sind das keine AA sondern laufende Abschlusskosten die
einmalig pro zusätzlicher Einzahlung abrechnet...
Folgender Auszug:
DWS RiesterRente Premium
Die DWS RiesterRente Premium unterscheidet zwischen "regelmäßigen
Beiträgen" (bei Vertragsabschluss vereinbarte regelmäßige
Eigenbeiträge bis zum geplanten Rentenbeginn) und "zusätzlichen
Beiträgen" (alle weiteren Einzahlungen, wie z.B. Zulagen,
Sonderzahlungen, Dynamikerhöhungen etc.). Die Abschlusskosten für
die "regelmäßigen Beiträge" betragen 5,5% der regelmäßigen Beiträge
bis zum geplanten Rentenbeginn und werden von der DWS auf die
ersten 5 Jahre verteilt.
Für alle "zusätzlichen Beiträge" fallen
5% laufende Abschlusskosten während der gesamten Vertragslaufzeit
an (vergleichbar mit den Ausgabeaufschlägen eines "herkömmlichen"
Fondssparvertrages). Für die Fondsanteile fallen keine
zusätzlichen Ausgabeaufschläge mehr an (weder für die regelmäßigen
noch für die zusätzlichen Beiträge).
Eine Sofort-Rabattierung der Abschlusskosten lässt die
Fondsgesellschaft für dieses Produkt leider nicht zu. Jedoch
erhalten Sie bei uns einen attraktiven Neukundenbonus und einen
Treuebonus (siehe oben).
Sehe ich da etwas falsch?