KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 201)
eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
Beiträge: 7.632
ID: 1.135.292
ID: 1.135.292
Aufrufe heute: 6
Gesamt: 1.365.808
Gesamt: 1.365.808
Aktive User: 0
ISIN: DE000A0DN1J4 · WKN: A0DN1J
0,0060
EUR
+20,00 %
+0,0010 EUR
Letzter Kurs 29.12.16 Tradegate
Werte aus der Branche Nahrungsmittel
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
84.400,00 | +396,47 | |
82.600,00 | +313,00 | |
63,50 | +71,62 | |
1,6100 | +46,36 | |
1,0800 | +35,00 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
2,8200 | -14,02 | |
1,1400 | -17,39 | |
11,840 | -23,42 | |
0,6830 | -24,32 | |
1,0500 | -50,24 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.447.964 von Dr.Glocke am 16.11.07 09:57:24
Ups!
Zitat von Dr.Glocke: "hände weg!!"
hier versucht ein schlauer bauer anleger über den tisch zu ziehen, was ihm anscheinend auch gelungen ist.
Kurz und gut!
Übrigens ein Bauer, der schon schuldig gesprochen ist wegen Konkursverschleppung und Bankrott!
.
Ups!
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.771.957 von morris33 am 06.07.16 01:35:16
Wobei der 03.06 aber ein Samstag war dürfte dann der 2.6. gewesen sein.
02.06. plus 2 Tage Wertstellung plus 2 Tage Wochenende = dummerweise genau der 06.06. Pech gehabt. Wobei hier ja sogar 3 Tage Wochenende kommen da ja Pfingsten war.
Du müsstest eine Abrechnung haben mit dem Verkauf ohne Stückzinsen
Eine Zinsabrechnung die dann da es zur Nichtzahlung der Zinsen kam storniert wurde.
Somit ist alles klar
Du hättest in diesem Fall sogar 2 Tage früher verkaufen müssen um die Stückzinsen noch zu erhalten.
Aber sei froh mit den 66%
Zitat von morris33: hi,
möchte mich hier auch nochmal bei euch bedanken! nachdem ich dieses forum hier durchforstet habe bin am 3.6. bei 66% mit verlust ausgestiegen.
die stückzinsen waren sogar auf meinem konto wurden dann aber leider durch die bank wieder eingezogen. ist doch korrekt, oder? also verkauft aber keine stückzinsen erhalten....
Wobei der 03.06 aber ein Samstag war dürfte dann der 2.6. gewesen sein.
02.06. plus 2 Tage Wertstellung plus 2 Tage Wochenende = dummerweise genau der 06.06. Pech gehabt. Wobei hier ja sogar 3 Tage Wochenende kommen da ja Pfingsten war.
Du müsstest eine Abrechnung haben mit dem Verkauf ohne Stückzinsen
Eine Zinsabrechnung die dann da es zur Nichtzahlung der Zinsen kam storniert wurde.
Somit ist alles klar
Du hättest in diesem Fall sogar 2 Tage früher verkaufen müssen um die Stückzinsen noch zu erhalten.
Aber sei froh mit den 66%
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.771.957 von morris33 am 06.07.16 01:35:16War selbst seit Freitag in der KTG Energie mit 2000 Stück zu 1.65 drin, leider nicht durchgehalten und Mo. pari verkauft.Jetzt stand sie bei max.4,20.Bei der KTG Agrar war die Entwicklung abzusehen
hi,
möchte mich hier auch nochmal bei euch bedanken! nachdem ich dieses forum hier durchforstet habe bin am 3.6. bei 66% mit verlust ausgestiegen.
die stückzinsen waren sogar auf meinem konto wurden dann aber leider durch die bank wieder eingezogen. ist doch korrekt, oder? also verkauft aber keine stückzinsen erhalten....
möchte mich hier auch nochmal bei euch bedanken! nachdem ich dieses forum hier durchforstet habe bin am 3.6. bei 66% mit verlust ausgestiegen.
die stückzinsen waren sogar auf meinem konto wurden dann aber leider durch die bank wieder eingezogen. ist doch korrekt, oder? also verkauft aber keine stückzinsen erhalten....
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.710.232 von Freibauer am 28.06.16 08:54:20
Bei einem Herrn Hofreiter, der wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde und dem 5 Jahre verboten wurde eine Kapitalgesellschaft zu führen, ist alles drin. Die Aktien und Anleihen werden demnächst so wertlos ausgebucht dass es euch leid tun wird je investiert zu haben.
Natürlich ist noch der ein oder andere Insolvenzzock drin, aber das Kursziel Null ist klar zu fixieren.
Der Grund und Boden ist belastet (jetzt nicht mir Agrarchemie, das vielleicht auch, sondern mit Grundschulden) und große andere werthaltige Assets hat die KTG nicht.
Schaut euch die Histore an; Börsengang mit dem Trecker, dumme Sprüche (managing by walking around), und dann Anleihen, Anleihen und noch mal Anleihen, dazu Expansion, Expansion und Expansion. Der Mann ist entweder größenwahnsinnig oder ein Scharlatan.
KTG hat operativ nie Geld verdient, das war immer das Geschäftsmodell EU-Subventionen abgreifen und damit die Betriebsverluste ausgleichen.
Und der Verwertung von Agrarimmobilien in Litauen sehe ich mit hoher Spannung entgegen. Bestimmt sprudelt da bald etwas Geld. Ob es reicht um den restlichen laden wieder flott zu bekommen wird sich weisen.
Der Super-GAU wäre, wenn KTG Agrar die kommende Ernte nicht eingebracht bekommt mangels Liquidität. Durch die Insolvenz geht eventuell wenigstens dieser Kelch an der AG vorbei, nur nützt das den Aktionären nichts mehr. Sie gehen leer aus, soviel steht fest.
Zitat von Freibauer: hahhahhahha--- für wie blöd halten sie das publikum oder die leser eigentlich--
Aktuell sind alle Anleihen zusammen ca. 100 Mio.€ WERT-- bei Anleihekurse von 1%
5 Mio.€ -- solche Insolvenzquoten - gabs noch nie ..bei grösseren Pleiten in D - außer alles war ERFUNDEN--
Bei einem Herrn Hofreiter, der wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde und dem 5 Jahre verboten wurde eine Kapitalgesellschaft zu führen, ist alles drin. Die Aktien und Anleihen werden demnächst so wertlos ausgebucht dass es euch leid tun wird je investiert zu haben.
Natürlich ist noch der ein oder andere Insolvenzzock drin, aber das Kursziel Null ist klar zu fixieren.
Der Grund und Boden ist belastet (jetzt nicht mir Agrarchemie, das vielleicht auch, sondern mit Grundschulden) und große andere werthaltige Assets hat die KTG nicht.
Schaut euch die Histore an; Börsengang mit dem Trecker, dumme Sprüche (managing by walking around), und dann Anleihen, Anleihen und noch mal Anleihen, dazu Expansion, Expansion und Expansion. Der Mann ist entweder größenwahnsinnig oder ein Scharlatan.
KTG hat operativ nie Geld verdient, das war immer das Geschäftsmodell EU-Subventionen abgreifen und damit die Betriebsverluste ausgleichen.
Und der Verwertung von Agrarimmobilien in Litauen sehe ich mit hoher Spannung entgegen. Bestimmt sprudelt da bald etwas Geld. Ob es reicht um den restlichen laden wieder flott zu bekommen wird sich weisen.
Der Super-GAU wäre, wenn KTG Agrar die kommende Ernte nicht eingebracht bekommt mangels Liquidität. Durch die Insolvenz geht eventuell wenigstens dieser Kelch an der AG vorbei, nur nützt das den Aktionären nichts mehr. Sie gehen leer aus, soviel steht fest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.771.813 von V.L.-HH am 06.07.16 00:27:23
And der KTG IR-Seite unter HV-Einladung. Jedenfalls vor 2 Wochen noch.
Zitat von VolkerLangeHH: Habe ich etwas übersehen, wo ist bitte der Einzelabschluss KTG-A per 31.12.'15 ? Danke.
And der KTG IR-Seite unter HV-Einladung. Jedenfalls vor 2 Wochen noch.
Und der Zinssatz unterscheidet sich ja auch.
Vielleicht ist das ja eine Grundlage für eine Anfechtung/Unwirksamkeit in irgendeiner Form.
Das müssten Juristen beurteilen ....
Vielleicht ist das ja eine Grundlage für eine Anfechtung/Unwirksamkeit in irgendeiner Form.
Das müssten Juristen beurteilen ....
Ausserdem ist mir in den Anleihebedingungen zur 2017er Anleihe noch was aufgefallen.
Dort steht in Punkt 7.8 b) "Die Anleiheemittentin verpflichtet sich für die
Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen keine weitere Schuldverschreibung zu anderen Bedingungen als den hier aufgeführten zu begeben."
Aber die haben doch noch eine 2019er-Anleihe begeben.
Die sich in Ihren Bedingungen zumindest in der Regelung zur Restruktierbarkeit durch Gläubigervertretungs-Beschlüsse(§14) von den 2017er-Bedingungen unterscheidet.
Dort steht in Punkt 7.8 b) "Die Anleiheemittentin verpflichtet sich für die
Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen keine weitere Schuldverschreibung zu anderen Bedingungen als den hier aufgeführten zu begeben."
Aber die haben doch noch eine 2019er-Anleihe begeben.
Die sich in Ihren Bedingungen zumindest in der Regelung zur Restruktierbarkeit durch Gläubigervertretungs-Beschlüsse(§14) von den 2017er-Bedingungen unterscheidet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.771.384 von querdenker06 am 05.07.16 22:52:56
Es gibt momentan/bis auf weiteres keinen *IV, auch keinen vorl.*IV.
Der bestellte Mann ist der vorl.**SV !
Eben nicht *Insolvenz- sondern "betreuender" **Sach-Verwalter.
Zum Mitschreiben:
PROKON GmbH (RA S.D. von BRL vorher als jur. Berater an Bord)
Antrag normal; angenommen u. sofort vorl.IV, später IV. (RA Dr.D.P. von SJPP u. stellv. RA S.D. von BRL)
GERMANPELLETS GmbH (CRO F.G. von ONE SQUARE ADVISORS kurz vorher an Bord genommen)
Antrag Eigenverwaltung; abgelehnt u. sofort vorl.IV, später IV. (RAin B.S. von W&C)
KTG-A SE=AG (welche vorbereitenden Berater schon seit Tagen/Wochen an Bord?)
Antrag Eigenverwaltung; angenommen u. sofort vorl.SV. (RA S.D. von BRL)
Aufklärung:
http://www.deutscheranwaltspiegel.de/insolvenz-in-eigenverwa…
Ergo ist der nun sog. Schutzschirm die "leichteste" Stufe, eben n i c h t die beiden nämlich sonst viel häufiger erlebten:
Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist,
muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag
eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.
Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt,
so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter.
Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über
(s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter,
ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird,
so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.
www.kanzlei-nickert.de/mandanteninformation/glossare/
Davon haben wir weder noch, außer es steht Morgen weiteres im gestrigen Beschluss.
Fazit: Ihr komisches Beispiel aus dem Tierreich ist Stand jetzt unzutreffend.
Und ihn den S.H. ersetzenden GF-Status hätte erst ein IV automatisch bei Eröffnung 1.10. ...
Zitat von querdenker06: Dann kann aber entweder der Antrag nicht heute gestellt worden sein sondern muß wesentlich früher erfolgt sein, oder das Gericht hat sehr unprofessionell gehandelt, weil wie will jemand eine so komplexen Antrag innerhalb von einem Tag prüfen?Zum wiederholten Male zum Nachlesen <siehe meine diversen Links>:
Als weitere Variante bleibt, das das Gericht vorläufig erst einmal ja und amen gesagt hat, weil im Moment einzig und alleine wichtig war das die Meldung (vorläufige) Insolvenz eröffnet raus geht.
Die Eigenverwltung kann schon morgen, nächste Woche, oder nächsten Monat gekippt werden. Die Entscheidung hat Zeit.
In meine Augen bedeutet die momentan angeordnete Eigenverwaltung so gut wie nichts.
Ja mein Gott was anderes wurde halt nicht beantragt, und für eine andere Entscheidung lagen noch keine gesicherten Informationen vor bzw. es war noch keine Zeit zur Prüfung.
Eigenverwaltung heißt doch auch nur das der Hund (Hofreiter) an der Leine eines IV geführt wird.
Wenn der IV die Leine sehr lang läßt dann hat der Hund Freiraum, wenn der IV die Leine sehr kurz faßt, dann kann Hasso nur noch Bellen aber keinen mehr beißen.
Der Antrag seitens der KTG kann aber eigentlich erst heute erfolgt sein, weil nach meinem Wissen ist so etwas umgehend meldepflichtig.
Also bitte nicht zuviel darauf geben, das das Insolvenzgericht nicht schon heute den Hofreiter verjagt hat.
Was nicht ist kann immer noch werden.
Es gibt momentan/bis auf weiteres keinen *IV, auch keinen vorl.*IV.
Der bestellte Mann ist der vorl.**SV !
Eben nicht *Insolvenz- sondern "betreuender" **Sach-Verwalter.
Zum Mitschreiben:
PROKON GmbH (RA S.D. von BRL vorher als jur. Berater an Bord)
Antrag normal; angenommen u. sofort vorl.IV, später IV. (RA Dr.D.P. von SJPP u. stellv. RA S.D. von BRL)
GERMANPELLETS GmbH (CRO F.G. von ONE SQUARE ADVISORS kurz vorher an Bord genommen)
Antrag Eigenverwaltung; abgelehnt u. sofort vorl.IV, später IV. (RAin B.S. von W&C)
KTG-A SE=AG (welche vorbereitenden Berater schon seit Tagen/Wochen an Bord?)
Antrag Eigenverwaltung; angenommen u. sofort vorl.SV. (RA S.D. von BRL)
Aufklärung:
http://www.deutscheranwaltspiegel.de/insolvenz-in-eigenverwa…
Ergo ist der nun sog. Schutzschirm die "leichteste" Stufe, eben n i c h t die beiden nämlich sonst viel häufiger erlebten:
Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist,
muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag
eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.
Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt,
so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter.
Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über
(s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter,
ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird,
so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.
www.kanzlei-nickert.de/mandanteninformation/glossare/
Davon haben wir weder noch, außer es steht Morgen weiteres im gestrigen Beschluss.
Fazit: Ihr komisches Beispiel aus dem Tierreich ist Stand jetzt unzutreffend.
Und ihn den S.H. ersetzenden GF-Status hätte erst ein IV automatisch bei Eröffnung 1.10. ...
Ok, ich hab mir die beiden Anleihebedingungen angeschaut.
Die 2019er-Anleihe lässt gemäß §14 eine Umstrukturierung ohne Probleme zu.
Zur 2017er Anleihe gibt 3 Wertpapierprospekte.
Aber in alle steht gleichlautend dass es "keine entsprechende Vertretung von Schuldtitelinhabern nach Schuldverschreibungsgesetz" geben solle.
Die einzige Möglichkeit das zu Ändern, die mir jetzt einfällt, wäre eine Anfechtungsklage (z.B. auf Nichtigkeit dieser Regelung) dagegen.
Aber ich bin kein Jurist. Kann nicht einschätzen ob sowas sinnvoll und erfolgsversprechend ist.
Die 2019er-Anleihe lässt gemäß §14 eine Umstrukturierung ohne Probleme zu.
Zur 2017er Anleihe gibt 3 Wertpapierprospekte.
Aber in alle steht gleichlautend dass es "keine entsprechende Vertretung von Schuldtitelinhabern nach Schuldverschreibungsgesetz" geben solle.
Die einzige Möglichkeit das zu Ändern, die mir jetzt einfällt, wäre eine Anfechtungsklage (z.B. auf Nichtigkeit dieser Regelung) dagegen.
Aber ich bin kein Jurist. Kann nicht einschätzen ob sowas sinnvoll und erfolgsversprechend ist.