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    DEUFOL SE NA O.N. -- ehem. D. LOGISTICS AG - News Infos & Aktionäre mit Meinung dazu (Seite 578)

    eröffnet am 29.11.07 03:36:24 von
    neuester Beitrag 25.04.24 01:01:51 von
    Beiträge: 7.938
    ID: 1.135.787
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      schrieb am 21.06.11 16:43:25
      Beitrag Nr. 2.168 ()
      Ein neuer Thread steigert den Wert der Aktie nachhaltig!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 22:53:18
      Beitrag Nr. 2.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.493 von StefanHofi am 11.06.11 15:10:06Hast ja immernoch keinen neuen Thread eröffnet ..!?!

      Kannste lassen, antwortet sowieso keiner ...!
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 10:28:52
      Beitrag Nr. 2.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.493 von StefanHofi am 11.06.11 15:10:06OK. Vielleicht hilft das der Aktie auf den Sprung.
      Avatar
      schrieb am 11.06.11 15:10:06
      Beitrag Nr. 2.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.628.582 von Malztrunk am 09.06.11 18:39:42Wie wäre es eigentlich mal einen neuen Thread unter Deufol zu eröffnen? Immerhin ist die Umbenennung schon eine Weile her.

      Fundamental sieht es meiner Meinung nicht schlecht aus und die Dividende von 3 Cent hatte ich Anfang des Jahres auch noch nicht erwartet. Seit meinem Einstieg hab ich zwar nur eine Seitwärtsbewegung - sehe die Aktie trotzdem nicht negativ sondern mit Potential.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.06.11 18:39:42
      Beitrag Nr. 2.164 ()
      gäääähn... LOI seit fast 10 Jahren Depotleiche... Geht jemand auf die HV? Ich schenke mir den Weg wohl...
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.06.11 20:57:15
      Beitrag Nr. 2.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.229.353 von lupos1 am 18.03.11 10:19:55Wie schrieb ich damals, den mutigen gehört die Welt ...!

      Manche sind aber übermütig!
      Avatar
      schrieb am 23.05.11 21:32:29
      Beitrag Nr. 2.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.407.289 von benni2 am 24.04.11 15:25:25Na also, hat einen Monat gedauert ...!

      ... oder müssen wir doch nochmal die 1,40 oder gar 1,30 sehen ...?!?
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 16:26:30
      Beitrag Nr. 2.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.532.880 von schaerholder am 20.05.11 15:27:13Toller Beitrag ...! Das wusste nun wirklich noch keiner hier ...!
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:27:13
      Beitrag Nr. 2.160 ()
      Deufol Aktiengesellschaft
      Hofheim am Taunus
      – ISIN: DE 0005101505 –
      – WKN: 510150 –
      Einladung zur Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
      am Mittwoch, dem 29. Juni 2011, um 10:00 Uhr

      in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Deufol AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010

      Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.deufol.com im Bereich „Investor & Public Relations“ unter dem Punkt „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 6.237.837,63 € wie folgt zu verwenden
      Ausschüttung einer Dividende von 0,03 € je dividendenberechtigter Aktie = 1.313.209,65 €
      und Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung = 4.924.627,98 €

      Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf der im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger Zahl an für das Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigten Aktien in Höhe von 43.773.655.

      Die Zahl der für das Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,03 € je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit aller drei Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich der Herren Georg Melzer, Helmut Olivier und Prof. Dr.-Ing. Kai Furmans endet gemäß § 11 Abs. 2 bzw. Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG aus von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt,
      a)

      Herrn Georg Melzer, wohnhaft in 65719 Hofheim, bis zum 17. Juli 2011 Rechtsanwalt in der Sozietät Thum & Cie in Frankfurt/Main und ab dem 18. Juli 2011 bei der Rechtsanwaltskanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP, Frankfurt/Main; seine weitere Tätigkeit als Syndikus bei der DZ Bank AG, Frankfurt/Main, endet bereits am 15. Juni 2011; Herr Melzer ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat: DeDeMa AG, Hofheim,
      b)

      Herrn Helmut Olivier, wohnhaft in 61352 Bad Homburg, Vorstandsmitglied Lehman Brothers Bankhaus AG i. Ins., Frankfurt/Main; er übt keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus,
      c)

      Herrn Prof. Dr. Wolfgang König, wohnhaft in 63571 Gelnhausen, Geschäftsführender Direktor des House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt/Main; Herr Dr. König ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat: Veritas AG, Gelnhausen,

      in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zusätzlich zu den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zum Ersatzmitglied für sämtliche auf dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

      Herrn Wulf Matthias, wohnhaft in 61462 Königstein, Managing Director bei der Bank Sarasin AG, Frankfurt am Main; Herr Matthias ist jeweils als Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften: Wirecard AG, Wirecard Bank AG und Wirecard Technologies AG, jeweils mit Sitz in Aschheim.

      Die Wahl von Herrn Matthias erfolgt mit der Maßgabe, dass er nach näherer Maßgabe der Satzung Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von dieser Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass seine Stellung als Ersatzmitglied wieder auflebt, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herr Matthias als Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt.
      6.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen, Stimmrecht

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am Mittwoch, den 22. Juni 2011, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:

      Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Fax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag, also auf den Beginn des Mittwochs, 8. Juni 2011 (nachfolgend „Nachweisstichtag“ genannt), beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am Mittwoch, den 22. Juni 2011, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:

      Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Fax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann ist ein fristgemäßer Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft für diesen Zweck bereithält. Es wird den Personen, die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gesellschaft ordnungsgemäß nachgewiesen haben, zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter www.deufol.com im Bereich „Investor & Public Relations“ unter dem Punkt „Hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der folgenden Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden:

      Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei ihrer Bevollmächtigung sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

      Soll der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung erfolgen, so kann dies bis zum Ablauf des 28. Juni 2011 durch Übermittlung an die folgende Adresse erfolgen:

      Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de.

      Die Gesellschaft bietet den Aktionären die Möglichkeit an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter ist – sofern sie nicht durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre in der Hauptversammlung erfolgt – nur möglich, wenn die Vollmacht bis spätestens zum Ablauf des 28. Juni 2011 den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse der für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugeht:

      Stimmrechtsvertreter der Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de.

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 € am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. Mai 2011 unter nachfolgender Adresse zugegangen sein.

      Deufol AG
      Der Vorstand
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München

      Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 29. März 2011, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter www.deufol.com im Bereich „Investor & Public Relations“ unter dem Punkt „Hauptversammlung“ bekannt gemacht.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      Deufol AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Fax: +49 (89) 210 27 298
      E-Mail: info@haubrok-ce.de

      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

      Bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2011 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.deufol.com im Bereich „Investor & Public Relations“ unter dem Punkt „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 14. Juni 2011 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

      Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.deufol.com im Bereich „Investor & Public Relations“ unter dem Punkt „Hauptversammlung“ abrufbar.

      Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 43.773.655 € und ist eingeteilt in 43.773.655 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit 43.773.655.

      Sonstiges

      Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung ist der Anspruch des Aktionärs nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz auf Übermittlung der Mitteilung nach § 125 Abs. 1 Aktiengesetz auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Das Kreditinstitut ist zu einer Übermittlung in Papierform berechtigt. Der Vorstand sieht vor, die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG auf elektronischem Weg durchzuführen, behält sich aber vor, auf freiwilliger Basis gedruckte Exemplare an anfordernde Kreditinstitute zu übersenden.



      Hofheim (Wallau), im Mai 2011

      Der Vorstand
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.05.11 21:50:04
      Beitrag Nr. 2.159 ()
      Schade, dass in diesem "Diskussions"-Forum niemand bereit ist zu diskutieren ...!

      Hätte diejenigen gern gefragt, ob die evtl. auch einen kleinen "Hammer" heute gesehen haben oder nicht!?
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