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    Nau ist in den Mantel von eeMaxx geschlüpft - Chance für 2008 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.07 14:48:08 von
    neuester Beitrag 05.08.12 01:41:41 von
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      schrieb am 24.12.07 14:48:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es gab schon einige Pressemeldungen dazu, aber nun ist es mit dem Handelsregistereintrag amtlich: die Nau Gruppe ist in den Mantel der eeMaxx Energy Systems AG geschlüpft:

      Homepage: http://www.nau-group.de/

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 101308 B Bekannt gemacht am: 21.12.2007 12:00 Uhr

      Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

      Veränderungen

      19.12.2007


      eeMaxx Energy Systems AG, Berlin(Ehrenbergstr. 33, 14195 Berlin). Firma: Nau Real Estate Group AG Gegenstand: (1) Die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Erwerb und das Halten von Firmenbeteiligungen jeder Rechtsform im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, auch an Gesellschaften, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, sowie die Verwaltung dieser Gesellschaften und Beteiligungen, sowie weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens. (2) Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Immobiliengesellschaften. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Nicht mehr Vorstand:; 3. Ostendorf, Horst; Nicht mehr Vorstand:; 4. Rolfes, Hermann; Vorstand:; 5. Mengdehl, Matthias, *01.01.1960, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand:; 6. Nau, Ottmar, *30.07.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.11.2007 ist die Satzung insgesamt neu gefasst sowie durch weiteren Beschluss vom 14.12.2007 erneut geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 (Bekanntmachungen), § 4 (Grundkapital), § 19 (Stimmrecht), § 21 (Beschlussfassung), § 28 (Gründungsaufwand).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
      Avatar
      schrieb am 24.12.07 14:49:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.860.448 von Muckelius am 24.12.07 14:48:08Nachfolgend nun einige Pressemeldungen aus der jüngsten Vergangenheit:

      News - 21.11.07 08:11

      ots.CorporateNews: Nau Real Estate Group AG / Neuer Großaktionär baut führenden Immobilien ...

      Neuer Großaktionär baut führenden Immobilien Handelskonzern / HV beschließt die notwendigen Maßnahmen / eeMaxx Energy Systems AG - WKN 548 965 (zukünftig: Nau Real Estate Group AG) Berlin (ots) - Rechtsanwalt Ottmar Nau aus Berlin, hat mit der Nau Real Estate GmbH Berlin die Mehrheit an der eeMaxx Energy Systems AG übernommen. Auf Ihn vereinigen sich nun mindestens 75% und 1 Aktie aller stimmberechtigten Aktien. Herr Rechtsanwalt Nau gehört zu den großen privaten Immobilieninvestoren Deutschlands.

      Die eeMaxx Energy Systems AG hat auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 16.11.2007 weitreichende Beschlüsse gefasst. Auf der Hauptversammlung waren 100% aller stimmberechtigten Aktien vertreten. Die eeMaxx Energy Systems AG wird in Nau Real Estate Group AG umbenannt.

      Herr Rechtsanwalt Ottmar Nau wurde als einziger Zeichner zur Kapitalerhöhung um EUR 3.225.000 auf nunmehr EUR 9.675.000 zugelassen. Rechtsanwalt Ottmar Nau wird seine Objektgesellschaften sowie seinen privaten Immobilienbesitz in dreistelliger Millionenhöhe gegen Zeichnung des genehmigten Kapitals einbringen.

      Die Satzung wurde weitgehend geändert und den neuen Bedingungen angepasst.

      Der Sitz der Gesellschaft ist Ehrenbergstr. 33 in 14195 Berlin.

      Herr Rechtsanwalt Ottmar Nau sowie Herr Matthias Mengdehl wurden für die Dauer von 5 Jahren zu Mitgliedern des Vorstandes berufen.

      Die Hauptversammlung hat die Rechtsanwälte Beckmann, Steck und Patzer zu neuen Aufsichtsräten gewählt.

      Für das laufende Jahr wird bereits ein Konzernumsatz von um die EUR 100 Mio und unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen ein EBITDA von ca. EUR 35 Mio erwartet.

      Die Eintragungen im Handelsregister bleiben abzuwarten. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.nau-group.de .

      Nau Real Estate Group AG (vormals eeMaxx Energy Systems AG) Bereich Unternehmenskommunikation www.nau-group.de

      Informationen zum Emittenten:

      Firmenportrait Nau Real Estate Group AG Ehrenbergstr. 33 14195 Berlin Tel: +49 (0) 30-84317 151 Fax: +49 (0) 30-84317 161 www.nau-group.de email: investor-relation@nau-group.de

      Spezialist auf den Handel mit Wohnimmobilien

      Die Nau Real Estate Group Aktiengesellschaft ist auf dem Gebiet des Handels mit und der Verwaltung bzw. Vermietung von Immobilien, vorrangig von Wohnimmobilien, tätig. Hierbei kann sie sich auf die jahrelange Kompetenz, erstklassige Kontakte und den exzellenten Ruf des Vorsitzenden des Vorstandes und Hauptaktionärs, Herrn Rechtsanwalt Ottmar Nau, stützen. Das Geschäftsfeld der bisher von Herrn Ottmar Nau privat betriebenen Nau-Group wurde im Zuge der Börsennotierung auf die Nau Real Estate Group AG übertragen.

      Besonderes Augenmerk wird die Nau Real Estate Group AG auf den Erwerb von Immobilien im unteren bis mittleren Mietpreissegment legen, da hier die Mieten im Unterschied zum europäischen Ausland immer noch verhältnismäßig niedrig sind. Hinzu kommt das bereits bestehende und weiter wachsende Interesse großer ausländischer Investoren am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Besonders interessant für die Investoren ist dabei der Erwerb großer Immobilienpakete im Wert von EUR 50 Mio und größer, da der Erwerb einzelner Immobilien oder kleinerer Pakete oft einen großen Verwaltungs- und Prüfungsaufwand mit sich bringt. So sind oft Wertgutachten oder Prüfungen seitens der Immobilienkäufer und spezielle regionale Marktkenntnisse erforderlich, die seitens der Großinvestoren aufgrund der Anzahl der benötigten Immobilien für Einzelobjekte nicht durchgeführt werden können. Daher sind sie bereit, den Verkäufern der Immobilienpakete, die bereits im Vorfeld jede einzelne Immobilie selbst geprüft haben und über eine entsprechende Marktkenntnis verfügen, einen Aufschlag zu zahlen (Paketzuschlag).

      So konnte Herr Nau z. B. Ende 2005 ein Immobilienpaket im Wert von ca. EUR 170 Mio und 2006 im Wert von ca. EUR 75 Mio gewinnbringend an ausländische Investorengruppen veräußern. Im laufenden Jahr 2007 wurden bereits Immobilienbestände von ca. EUR 51 Mio an nationale wie internationale Investoren verkauft. Für ein weiteres Immobilienpaket von ca. EUR 50 Mio liegt bereits ein LOI eines Käufers vor. Dieser hat bereits Bestände im 1. Quartal 2007 erworben. Weiterhin befindet sich ein größeres Paket von ca. EUR 58 Mio in der Abwicklung.

      Die Nau Real Estate Group AG plant, im nach wie vor günstig bewerteten deutschen Immobilienmarkt die seit Jahren durch den Vorstand Ottmar Nau bereits bestehende Marktstellung weiter auszubauen.

      In der Phase des Aufbaus der Immobilienportfolien, d.h. in der Zeit zwischen Erwerb und Veräußerung der Immobilien, sollen diese zur zusätzlichen Ertragssteigerung hinsichtlich des Vermietungsstandes optimiert werden. Daneben plant die Nau Real Estate Group AG neben dem Erwerb der eigentlichen Handelsimmobilien den Erwerb ertragsstarker Immobilien, die langfristig im Bestand gehalten, vermietet und weiter entwickelt werden sollen.

      Prognose für das Geschäftsjahr 2008

      Der Konzernumsatz soll im Jahr 2008 auf über EUR 300 Mio anwachsen. Das Ergebnis vor Kosten, Zinsen und Steuern (EBITDA) soll auch unter Berücksichtigung der laufenden Mieterträge im Jahr 2008 auf über EUR 60 Mio gesteigert werden. Die Verwaltungen der Objekte sind extern angelegt. Die über Jahre bestehenden Bindungen zu den Verwaltern sorgen dafür, dass auch weiterhin die Bestände keine nennenswerten Leerstände (ca.-3%) und einen guten Pflegezustand aufweisen.

      Originaltext: Nau Real Estate Group AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69050 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69050.rss2 ISIN: DE0005489652

      Pressekontakt: CFO Matthias Mengdehl Nau Real Estate Group AG Tel: +49 (0) 30- 84317-151 investor-relation@nau-group.de

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 24.12.07 14:50:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.860.448 von Muckelius am 24.12.07 14:48:08News - 23.11.07 08:00

      DGAP-News: eeMaxx Energy Systems AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG: Konzern übernimmt Mehrheit an der DGE Deutsche Grundeigentum

      eeMaxx Energy Systems AG / Firmenübernahme

      23.11.2007

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Real Estate Group AG - WKN 548965 (vormals eeMaxx Energy Systems AG)

      Konzern übernimmt Mehrheit an der DGE Deutsche Grundeigentum AG

      Berlin, den 22.11.2007: Die Nau Real Estate Group AG (vormals eeMaxx Energy Systems AG) hat 94% der Aktien an der DGE Deutsche Grundeigentum Aktiengesellschaft, Berlin HRB 104329B, übernommen. Mit der Übernahme der Mehrheit an der DGE Deutsche Grundeigentum AG wurde gemäß unserer Berichterstattung vom 19.11.2007 der erste Schritt zur Übernahme der Immobilienbestände und der Objektgesellschaften des Herrn Ottmar Nau vollzogen.

      Weitere Übernahmen diverser Objektgesellschaften aus dem Besitz von Ottmar Nau werden zeitnah erfolgen. Für das laufende Jahr wird bereits ein konsolidierter Konzernumsatz um die EUR 100 Mio und unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen ein EBITDA von ca. EUR 35 Mio erwartet.

      Der Handel auf der Handelsplattform Xetra wurde am 22.11.2007 aufgenommen.

      Nau Real Estate Group AG (vormals eeMaxx Energy Systems AG) Bereich Unternehmenskommunikation www.nau-group.de

      Informationen zum Emittenten:

      Spezialist auf den Handel mit Wohnimmobilien

      Die Nau Real Estate Group Aktiengesellschaft ist auf dem Gebiet des Handels mit und der Verwaltung bzw. Vermietung von Immobilien, vorrangig von Wohnimmobilien, tätig. Hierbei kann sie sich auf die jahrelange Kompetenz, erstklassige Kontakte und den exzellenten Ruf des Vorsitzenden des Vorstandes und Hauptaktionärs, Herrn Rechtsanwalt Ottmar Nau, stützen. Das Geschäftsfeld der bisher von Herrn Ottmar Nau privat betriebenen Nau-Group wurde im Zuge der Börsennotierung auf die Nau Real Estate Group AG übertragen. Besonderes Augenmerk wird die Nau Real Estate Group AG auf den Erwerb von Immobilien im unteren bis mittleren Mietpreissegment legen, da hier die Mieten im Unterschied zum europäischen Ausland immer noch verhältnismäßig niedrig sind. Hinzu kommt das bereits bestehende und weiter wachsende Interesse großer ausländischer Investoren am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Besonders interessant für die Investoren ist dabei der Erwerb großer Immobilienpakete im Wert von EUR 50 Mio und größer, da der Erwerb einzelner Immobilien oder kleinerer Pakete oft einen großen Verwaltungs- und Prüfungsaufwand mit sich bringt. So sind oft Wertgutachten oder Prüfungen seitens der Immobilienkäufer und spezielle regionale Marktkenntnisse erforderlich, die seitens der Großinvestoren aufgrund der Anzahl der benötigten Immobilien für Einzelobjekte nicht durchgeführt werden können. Daher sind sie bereit, den Verkäufern der Immobilienpakete, die bereits im Vorfeld jede einzelne Immobilie selbst geprüft haben und über eine entsprechende Marktkenntnis verfügen, einen Aufschlag zu zahlen (Paketzuschlag).

      So konnte Herr Nau z. B. Ende 2005 ein Immobilienpaket im Wert von ca. EUR 170 Mio und 2006 im Wert von ca. EUR 75 Mio gewinnbringend an ausländische Investorengruppen veräußern. Im laufenden Jahr 2007 wurden bereits Immobilienbestände von ca. EUR 51 Mio an nationale wie internationale Investoren verkauft. Für ein weiteres Immobilienpaket von ca. EUR 50 Mio liegt bereits ein LOI eines Käufers vor. Dieser hat bereits Bestände im 1. Quartal 2007 erworben. Weiterhin befindet sich ein größeres Paket von ca. EUR 58 Mio in der Abwicklung.

      Die Nau Real Estate Group AG plant, im nach wie vor günstig bewerteten deutschen Immobilienmarkt die seit Jahren durch den Vorstand Ottmar Nau bereits bestehende Marktstellung weiter auszubauen.

      In der Phase des Aufbaus der Immobilienportfolien, d.h. in der Zeit zwischen Erwerb und Veräußerung der Immobilien, sollen diese zur zusätzlichen Ertragssteigerung hinsichtlich des Vermietungsstandes optimiert werden. Daneben plant die Nau Real Estate Group AG neben dem Erwerb der eigentlichen Handelsimmobilien den Erwerb ertragsstarker Immobilien, die langfristig im Bestand gehalten, vermietet und weiter entwickelt werden sollen.

      Prognose für das Geschäftsjahr 2008

      Der Konzernumsatz soll im Jahr 2008 auf über EUR 300 Mio anwachsen. Das Ergebnis vor Kosten, Zinsen und Steuern (EBITDA) soll auch unter Berücksichtigung der laufenden Mieterträge im Jahr 2008 auf über EUR 60 Mio gesteigert werden. Die Verwaltungen der Objekte sind extern angelegt. Die über Jahre bestehenden Bindungen zu den Verwaltern sorgen dafür, dass auch weiterhin die Bestände keine nennenswerten Leerstände (ca.-3%) und einen guten Pflegezustand aufweisen. 23.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 24.12.07 14:51:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.860.458 von Muckelius am 24.12.07 14:50:03News - 03.12.07 20:13

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Vorläufige Bilanzzahlen EBIT voraussichtlich EUR 31,777 Mio

      Nau Real Estate Group AG / Planzahlen/Dividende

      03.12.2007

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Real Estate Group AG - WKN 548965

      (vormals eeMaxx Energy Systems AG)

      Vorläufige Bilanzzahlen EBIT voraussichtlich EUR 31,777 Mio

      Dividende an Freefloat Aktionäre von EUR 3 je Aktie für 2007.

      Berlin, den 02.12.2007: Nach den vorläufigen Bilanzzahlen für das laufende Jahr 2007 wird die Nau Real Estate Group AG unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Abwicklung in 2007 mit einem Konzernumsatz von ca. EUR 182,53 Mio. abschließen. Das EBIT beträgt ca. EUR 31,777 Mio. Das Ergebnis vor Steuern wird ca. EUR 26,82 Mio. betragen.

      Wie der Vorstand, Rechtsanwalt Ottmar Nau, mitteilte, handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich aufgrund laufender Kaufabwicklungen noch verschieben können. Insbesondere bestehe die Möglichkeit das zwei Verkaufsvorgänge erst ertragswirksam in 2008 verbucht werden könnten.

      Die Gremien der Nau Real Estate Group AG werden der Hauptversammlung aufgrund der Entwicklung und der weiterhin starken Nachfrage nach Wohnimmobilien eine Dividende von EUR 3 je Aktie für 2007 vorschlagen. Das entspricht 19,48% auf den Schlusskurs in Frankfurt vom 30.11.2007. Der Hauptaktionär und Vorsitzende des Vorstandes, Herr Rechtsanwalt Ottmar Nau, hat zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalposition auf eine Dividende verzichtet.

      Wie der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Ottmar Nau, betont, hat man mit diesem Ergebnis die Weichen für ein positives Jahr 2008 gestellt. Im kommenden Jahr soll laut Nau der Umsatz auf über EUR 300 Mio. gesteigert werden. Auch das EBITDA soll auf über EUR 60 Mio. wachsen. Wie Nau weiter angab, befinde man sich bereits jetzt in der Ankaufphase von weiteren Wohnimmobilien für über EUR 120 Mio. Die Prüfung der Bestände dürfte jedoch bis in den Januar 2008 andauern.

      Nau Real Estate Group AG

      (vormals eeMaxx Energy Systems AG)

      Bereich Unternehmenskommunikation Ehrenbergstr. 33 14195 Berlin investor-relation@nau-group.de







      Bereich Unternehmenskommunikation Ehrenbergstr. 33 14195 Berlin investor-relation@nau-group.de Tel. 030-84 31 71 51

      03.12.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 24.12.07 17:59:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      tahnx

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      schrieb am 25.12.07 12:27:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 17:00:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.861.813 von invest2002 am 25.12.07 12:27:05Die Homepage www.nau-group.de präsentiert sich in einem neuen Gewand....
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 17:16:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.241.444 von Muckelius am 01.02.08 17:00:38in den letzten Tagen kommt so ein wenig leben in den Kurs der Aktie. So werden beispielsweise auf Xetra Aktien zu 17,55 Euro gesucht....
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 16:31:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.644.649 von Muckelius am 14.03.08 17:16:00Heute wurde im elektr. Bundesanzeiger die Einladung zur HV veröffentlicht. Von der angekündigten Dividende ist keine Rede mehr. Auf der Homepage ist der Jahresabschluss für 2007 einsehrbar. Dieser ist höchst übersichtlich. Offenbar hat man die Einbringung des operativen Geschäfts doch nicht mehr in 2007 realisieren können



      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Dienstag, dem 29. April 2008,
      um 14:00 Uhr
      im
      Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg e. V.,
      Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      A. Tagesordnung


      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 und Bericht des Aufsichtsrats


      2.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.


      3.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.


      4.

      Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds


      Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Paul Beckmann hat sein Amt zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt. Die Hauptversammlung muss somit ein neues Mitglied wählen.


      Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bernd Henke, Bankkaufmann aus Berlin, zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zu wählen.


      Herr Henke ist Mitglied im Aufsichtsrat von bit by bit Holding AG, Wittcon Management Consulting AG, Berlin, http.net AG, Berlin, Protektus AG, Berlin, und Innovativ Capital AG, Berlin.


      Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.


      5.

      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
      a)

      § 11 (Sitzungen/Einberufung) wird geändert. § 11 Absatz (1) Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
      b)

      § 15 (Vergütung) wird geändert. § 15 Absatz (1) Satz 1 wird geändert und lautet wie folgt:


      „Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung, die von der Hauptversammlung bewilligt wird.“
      c)

      § 17 (Ort und Einberufung) wird geändert. Er wird vollständig neu gefasst und lautet:

      㤠17 Ort und Einberufung
      (1)

      Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Neben der ordentlichen Hauptversammlung können jederzeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.
      (2)

      Die Hauptversammlung wird vom Vorstand, dem Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden einberufen.
      (3)

      Die Einberufung muss, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Frist zulässig ist, mindestens 30 Tage vor dem Ablauf der in § 18 bestimmten Anmeldefrist unter Mitteilung der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden, dabei sind der Tag der Bekanntmachung und der Tag des Ablaufs der Anmeldefrist nicht mitzurechnen.
      (4)

      Soweit alle Aktionäre dem Vorstand namentlich bekannt sind, kann die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mit der unter Absatz (3) genannten Frist per eingeschriebenem Brief erfolgen, wobei anstelle des Tages der Bekanntmachung der Tag der Absendung tritt.
      (5)

      Sind dem Vorstand die E-Mail- oder Faxadressen aller Aktionäre bekannt, kann die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mit der unter vorstehend Ziffer (3) genannten Frist auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
      (6)

      Beschlüsse sind ohne förmliche Einberufung zu fassen, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär einer Beschlussfassung widerspricht.
      (7)

      Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte müssen dort gegebenenfalls mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.“
      d)

      § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird geändert. Er wird vollständig ersetzt und lautet wie folgt:

      „§ 18 Voraussetzung für die Teilnahme
      (1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am siebenten Tage vor der Hauptversammlung zugehen.
      (2)

      Die Berechtigung der Aktionäre ist nachzuweisen. Sind körperliche Aktienurkunden ausgegeben, ist der Nachweis durch Vorlage der Aktienurkunde(n) zu erbringen. In allen anderen Fällen ist zum Nachweis eine in Textform und in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“
      e)

      § 19 (Stimmrecht) wird geändert. Er wird vollständig ersetzt und lautet wie folgt:

      㤠19 Stimmrecht
      (1)

      Jede gehaltene Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktie die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. In diesem Fall gewährt die Leistung der Mindesteinlage eine Stimme; bei höheren Einlagen richtet sich das Stimmverhältnis nach der Höhe der geleisteten Einlagen.
      (2)

      Der Aktionär kann Stimmrechtsvollmacht und Weisungen an einen Vertreter in jeder aktienrechtlich zulässigen Weise erteilen. Die persönlich haftenden Gesellschafter bestimmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Verfahrens. Die Gesellschaft kann von dem Vertreter eine von ihr zu bestimmende Legitimation verlangen.
      (3)

      Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Stimmrechtsvertreter zu bestellen, der die Stimmrechte nach Weisung abwesender Aktionäre in der Hauptversammlung ausübt.
      (4)

      Die Hauptversammlung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch unter Verwendung von Kommunikationsmitteln stattfinden, die eine audiovisuelle Teilnahme ermöglichen. Die persönlich haftenden Gesellschafter bestimmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten des Verfahrens. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“
      f)

      § 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung) wird geändert. Er wird vollständig ersetzt und lautet wie folgt:

      㤠20 Vorsitz der Hauptversammlung
      (1)

      Die Versammlungsleitung in der Hauptversammlung übt der Vorsitzende des Aufsichtsrates aus, im Falle seiner Verhinderung ein durch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmendes sonstiges Mitglied des Aufsichtsrates. Für den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz nicht übernimmt, wählt die Versammlung unter Leitung des ältesten anwesenden Aktionärs den Versammlungsleiter.
      (2)

      Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung. Er bestimmt über



      die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände,


      die Reihenfolge der Redebeiträge und Anträge,


      Form und Umfang der Protokollierung und Aufzeichnung, soweit nicht gesetzlich bestimmt,


      Reihenfolge, Art und Form der Abstimmung, soweit nicht gesetzlich bestimmt.
      (3)

      Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen.“
      g)

      § 21 (Beschlussfassung) wird geändert. § 21 Absatz (1) wird um einen 3. Satz ergänzt. § 21 Absatz (1) Satz 3 lautet:


      „Die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals genügt in allen Fällen, in denen nach dem Gesetz eine solche Mehrheit für ausreichend erklärt werden kann.“
      h)

      § 24 (Niederschrift über die Hauptversammlung) wird ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden Paragraphen werden dementsprechend neu nummeriert.
      i)

      § 25 (Jahresabschluss) wird geändert. Er wird vollständig ersetzt und erhält gemäß Buchstabe h) dieses Beschlusses die Nr. 24. Der neue § 24 lautet:

      „ § 24 Jahresabschluss
      (1)

      Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und gegebenenfalls den Lagebericht) in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzustellen und im Falle einer Prüfungspflicht dem Abschlussprüfer vorzulegen. Gegebenenfalls nach Eingang des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers ansonsten unverzüglich hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstandes und gegebenenfalls den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes vorzulegen.
      (2)

      Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstandes und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt.
      (3)

      Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrates hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.“


      B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
      a)

      spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des


      22. April 2008


      unter Angabe der von ihnen gehaltenen Zahl der Aktien in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter folgender Adresse


      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317
      E-Mail: info@martinbank.de


      angemeldet haben und die sich
      b)

      beim Eintritt in die Hauptversammlung durch einen Nachweis ihres Aktienbesitzes legitimieren können. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann die Gesellschaft dem Aktionär den Eintritt in die Hauptversammlung untersagen.

      Zum Nachweis des Aktienbesitzes genügt es, wenn der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse ein vom depotführenden Institut des Aktionärs erstellter besonderer Ausweis des Aktienbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform übermittelt wird.

      Der Ausweis des Aktienbesitzes sollte sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des


      8. April 2008

      beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des


      22. April 2008

      zugehen.

      Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die, soweit der Gesellschaft ein besonderer Ausweis des Aktienbesitzes vom depotführenden Institut zugesendet wurde, allein oder zusammen mit dem Nachweis des Aktienbesitzes gültig sind. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt.

      Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters wird folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mit Unterschrift des Aktionärs zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlichen Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.


      C. Veröffentlichung der Unterlagen

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 sowie der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Absatz 2 Aktiengesetz sind auf der Homepage der Gesellschaft unter


      www.nau-group.de

      zugänglich und können dort heruntergeladen werden.


      D. Anfragen und Gegenanträge

      Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@nau-group.de

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu übersenden:


      Nau Real Estate Group AG
      Ehrenbergstr. 33
      D-14195 Berlin



      Berlin, im März 2008

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 00:14:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Muckelius: "Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bernd Henke, Bankkaufmann aus Berlin, zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zu wählen.


      Herr Henke ist Mitglied im Aufsichtsrat von bit by bit Holding AG, Wittcon Management Consulting AG, Berlin, http.net AG, Berlin, Protektus AG, Berlin, und Innovativ Capital AG, Berlin."

      Das hat doch ein "Gschmäckle" oder? Sind ja äußerst dubiose Klitschen, wo der überall vertreten ist mit Mini-Marktkapitalisierung und bei allen geht der Kurs trotzdem weiter Richtung Süden:

      bitbybit Marketcap 1,4 Mio.


      http.net Marketcap 1,0 Mio. Euro


      Protektus Marketcap 700.000 Euro


      Innovativ Capital Marketcap 690.000 Euro


      Das in Kombination damit, dass die Einbringung des Geschäfts wohl doch noch nicht erfolgt ist, demzufolge keine Dividende gezahlt wird, die Nau-Aktie unter Mini-Umsätzen nach oben gezogen wird und schließlich auch noch Hot Stocks Europe, die wirklich jeden Scheiß empfehlen (und dafür teilweise in Aktien entlohnt werden), die Aktie empfohlen hat, lassen bei mir die Warnleuchten angehen.

      Hat wer einen Plan, was hier hinter den Kulissen läuft? Immerhin hat Nau eine Marketcap von 125 Mio. Euro auf dem aktuellen Niveau...
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 01:02:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Jahresabschluss nicht mehr einsehbar, HV verschoben:

      Nau Real Estate verschiebt Hauptversammlung
      Wie die Nau Real Estate Group AG, vormals eeMaxx Energy Systems AG, mitteilte, wird die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, zu der für den 29. April 2008 nach Berlin eingeladen wurde, aus organisatorischen Gründen abgesagt und zu einem anderen Termin, der rechtzeitig bekannt gemacht wird, nachgeholt.
      Unternehmensmeldung
      [dw] · [quelle] · 02.04.2008 · 07:29 Uhr · 35 Views
      [0 Kommentare]
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 01:04:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      "So konnte Herr Nau z. B. Ende 2005 ein Immobilienpaket im Wert von ca. Euro 170.000.000,- und in 2006 im Wert von Euro 75.000.000,- gewinnbringend an ausländische Investorengruppen veräußern. Daneben liegen bereits konkrete Angebote für weitere Immobilien der Nau Group im Wert von Euro 100.000.000 - von ausländischen Investoren vor."

      Ist das Geschäftsmodell wirklich nachhaltig, oder sind die Perlen schon verscherbelt?
      Das erinnert mich irgendwie an Greta Immobilien. Die kommen ja auch aus Berlin...
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 15:48:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.929.525 von Braggo2 am 21.04.08 01:04:59Nau Real Estate Group AG,
      Berlin, HRB 101308 B
      Erfolgreich durchgeführte Hauptversammlung vom
      25. Juni 2008

      An der Hauptversammlung der Nau Real Estate Group AG vom 25. Juni 2008 haben 99,59 % des Grundkapitals teilgenommen.
      Es waren 10 Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste anwesend.
      Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 wurden mit der notwendigen Mehrheit angenommen.

      Im Einzelnen haben die Aktionäre wie folgt mit „Ja“ abgestimmt:

      TOP 1 Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Paul Beckmann: 100%
      TOP 2 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds: Herr Werner Berg: 100%



      Berlin, im Juni 2008
      Nau Real Estate Group AG
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 15:17:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.390.657 von Muckelius am 27.06.08 15:48:02die Nächste bitte...


      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Freitag, dem 29. August 2008, um 10:00 Uhr
      im
      Best Western Premier Hotel Steglitz International
      Saal Lankwitz
      Albrechtstraße 2
      12165 Berlin


      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



      A. Tagesordnung

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      3.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Satzungsänderung


      Die Satzung entspricht nicht den heutigen gesetzlichen Vorgaben an eine moderne Aktiengesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, die Satzung vollständig wie folgt neu zu fassen:


      „I. Allgemeine Bestimmungen


      § 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr


      (1) Die Gesellschaft führt die Firma


      Nau Real Estate Group AG.


      (2) Sie hat ihren Sitz in Berlin.


      (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


      § 2 Gegenstand des Unternehmens


      (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Erwerb und das Halten von Firmenbeteiligungen jeder Rechtsform im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, auch an Gesellschaften, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, sowie die Verwaltung dieser Gesellschaften und Beteiligungen sowie weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens.


      (2) Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Immobiliengesellschaften.


      (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich und förderlich sind.


      (4) Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Sie kann andere Unternehmen aller Art gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen.


      § 3 Bekanntmachungen


      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger.




      II. Grundkapital und Aktien


      § 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals


      (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 6.450.000,-- (in Worten: Euro sechs Millionen vierhundertfünfzigtausend)


      (2) Das Grundkapital ist in 6.450.000 (in Worten: sechs Millionen vierhundertfünfzigtausend) nennwertlose Stückaktien eingeteilt.


      (3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.01.2012 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 3.225.000,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      - für Spitzenbeträge


      - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet,


      - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.


      (4) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.


      § 5 Aktienurkunden und Zwischenscheine


      (1) Die Aktien lauten auf den Inhaber. Eine Umwandlung der Aktien in Namensaktien kann durch Satzungsänderung ohne Zustimmung der einzelnen betroffenen Aktionäre erfolgen.


      (2) Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.


      (3) Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Absatz 2 Aktiengesetz festgesetzt werden.


      (4) Die Form und den Inhalt der Aktienurkunden, der Zwischenscheine sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest.




      III. Der Vorstand


      § 6 Zusammensetzung


      Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, deren Zahl der Aufsichtsrat bestimmt.


      § 7 Vorsitz im Vorstand, Geschäftsordnung


      (1) Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen.


      (2) Der Vorstand beschließt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands den Ausschlag. Der Stichentscheid nach Satz 2 steht dem Vorsitzenden des Vorstandes nicht zu, wenn der Vorstand nur aus 2 Mitgliedern besteht.


      (3) Der Vorstand ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die sich aus dieser Satzung sowie der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung des Vorstands ergeben.


      (4) Alle Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.


      (5) Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen.


      § 8 Die Vertretung der Gesellschaft


      (1) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Der vom Aufsichtsrat ernannte Vorsitzende des Vorstandes ist grundsätzlich einzelvertretungsbefugt.


      (2) Der Aufsichtsrat kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigten Prokuristen den Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten gestatten (Befreiung von § 181 BGB, 2. Alternative). § 112 Aktiengesetz bleibt unberührt.


      (3) Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft sind die Vorstandsmitglieder Liquidatoren. Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB, 2. Alternative befreit.




      IV. Der Aufsichtsrat


      § 9 Zusammensetzung und Amtsdauer


      (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.


      (2) Solange Nau Real Estate GmbH, Berlin, Aktionärin der Gesellschaft ist und ihr mindestens 25 % aller Stückaktien zuzüglich einer Stückaktie selbst gehören, hat sie das Recht, gemäß §§ 101 Absatz 2, 103 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden und abzuberufen.


      (3) Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.


      (4) Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können für ein oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt sein Amt, falls in der nächsten oder übernächsten Hauptversammlung nach Eintritt des Ersatzfalles eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen stattfindet, mit Beendigung dieser Hauptversammlung, anderenfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des Ausgeschiedenen.


      (5) Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Soll die Nachwahl für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrates das Ausscheiden eines nachgerückten Ersatzmitgliedes bewirken, bedarf der Beschluss über die Nachwahl einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.


      (6) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Die Niederlegung muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates erfolgen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


      § 10 Vorsitzender und Stellvertreter


      (1) Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für die Amtsdauer der Gewählten oder einen kürzeren vom Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum. Stellvertreter haben die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, wenn dieser verhindert ist. Unter mehreren Stellvertretern gilt die bei ihrer Wahl bestimmte Reihenfolge.


      (2) Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.


      § 11 Sitzungen des Aufsichtsrates


      (1) Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr, er muss zweimal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass er nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abhält, soweit dies nach § 110 Absatz 3 Aktiengesetz zulässig ist.


      (2) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen und mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder per E-Mail einberufen.


      (3) Mit der Einberufung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Ist eine Tagesordnung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich abzugeben. Der Beschluss wird erst wirksam, wenn die abwesenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der Frist nicht widersprochen oder wenn sie zugestimmt haben.


      § 12 Beschlussfassung


      (1) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Beschlussfassungen sowie Beschlussfassungen per E-Mail erfolgen, wenn sich alle Mitglieder an solchen Beschlussfassungen beteiligen.


      (2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung drei Mitglieder teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.


      (3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Abstimmungen des Aufsichtsrates dadurch teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder oder vom Aufsichtsrat zugelassene Gäste schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.


      (4) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, hierbei zählen Stimmenthaltungen nicht mit. Bei Wahlen genügt die verhältnismäßige Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrates den Ausschlag; das gilt auch bei Wahlen.


      (5) Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrats erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und den Aufsichtsrat bei der Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu vertreten.


      (6) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnen sind und allen Mitgliedern zugeleitet werden.


      § 13 Geschäftsordnung, Zustimmungskatalog


      (1) Der Aufsichtsrat setzt im Rahmen von Gesetz und Satzung seine Geschäftsordnung selbst fest.


      (2) Der Aufsichtsrat hat ferner einen Katalog zustimmungspflichtiger Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands zu beschließen, bei denen der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.


      § 14 Ausschüsse


      (1) Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen in seiner Geschäftsordnung oder durch besonderen Beschluss Aufgaben und Befugnisse übertragen.


      (2) Für Aufsichtsratsausschüsse gelten die Bestimmungen der § 11 und § 12 sinngemäß; die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats kann im Rahmen des Gesetzes Abweichendes anordnen. Bei Abstimmung und bei Wahlen gibt im Falle der Stimmgleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Ausschusses den Ausschlag.


      (3) Von einem Aufsichtsratsausschuss beschlossene Willenserklärungen gibt im Namen des Ausschusses dessen Vorsitzender ab.


      § 15 Vergütung


      (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet. § 113 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz ist zu beachten. Die Vergütung ist jeweils zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.


      (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer.


      § 16 Satzungsänderungen


      Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.




      V. Hauptversammlung


      § 17 Ordentliche Hauptversammlung


      (1) Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.


      (2) Sie beschließt u. a. über


      a) die Verwendung des Bilanzgewinns,


      b) die Entlastung des Aufsichtsrates,


      c) die Wahlen zum Aufsichtsrat,


      d) und soweit gesetzlich notwendig oder gewollt über die Wahl des Abschlussprüfers.


      (3) Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte müssen dort gegebenenfalls mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.


      § 18 Ort und Einberufung


      (1) Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Neben der ordentlichen Hauptversammlung können jederzeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.


      (2) Die Hauptversammlung wird vom Vorstand, dem Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden einberufen.


      (3) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben, einzuberufen.


      (4) Soweit alle Aktionäre dem Vorstand namentlich bekannt sind, kann die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mit der unter vorstehend Nummer (3) genannten Frist per eingeschriebenem Brief erfolgen, wobei der Tag der Absendung/Veröffentlichung und der Tag der Versammlung nicht mitgezählt werden.


      (5) Sind dem Vorstand die E-Mail-Adressen oder die Telefaxnummern aller Aktionäre bekannt, kann die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mit der unter vorstehend Nummer (3) genannten Frist auch per E-Mail oder Telefax erfolgen.


      (6) Beschlüsse können ohne förmliche Einberufung gefasst werden, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär einer Beschlussfassung widerspricht.


      § 19 Voraussetzung für die Teilnahme


      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am siebenten Tage vor der Hauptversammlung zugehen.


      (2) Die Berechtigung der Aktionäre ist nachzuweisen. Sind körperliche Aktienurkunden ausgegeben, ist der Nachweis durch Vorlage der Aktienurkunde(n) zu erbringen. In allen anderen Fällen ist zum Nachweis eine in Textform und in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.


      § 20 Vorsitz der Hauptversammlung


      (1) Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet. Ist dieser verhindert oder zur Leitung der Versammlung nicht bereit, wird die Versammlung durch seinen Stellvertreter geleitet. Ist keiner der vorgenannten zur Leitung der Versammlung bereit oder sind beide verhindert, kann vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seinem Stellvertreter ein Versammlungsleiter schriftlich bestimmt werden, welcher nicht Aktionär der Gesellschaft sein muss. Ist weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch sein Stellvertreter anwesend und wurde von diesen auch kein Versammlungsleiter bestimmt, so eröffnet der Vorstandsvorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung und lässt von ihr mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Versammlungsleiter wählen.


      (2) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung. Er bestimmt über


      - die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände,


      - die Reihenfolge der Redebeiträge und Anträge,


      - Form und Umfang der Protokollierung und Aufzeichnung, soweit nicht gesetzlich bestimmt,


      - Reihenfolge, Art und Form der Abstimmung, soweit nicht gesetzlich bestimmt.


      (3) Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner angemessen zu beschränken.


      § 21 Stimmrecht


      (1) Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.


      (2) Der Aktionär kann Stimmrechtsvollmacht und Weisungen an einen Vertreter in jeder aktienrechtlich zulässigen Weise erteilen. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Verfahrens. Die Gesellschaft kann von dem Vertreter eine von ihr zu bestimmende Legitimation verlangen.


      (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Stimmrechtsvertreter zu bestellen, der die Stimmrechte nach Weisung abwesender Aktionäre in der Hauptversammlung ausübt.


      (4) Die Hauptversammlung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch unter Verwendung von Kommunikationsmitteln stattfinden, die eine audiovisuelle Teilnahme ermöglichen. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten des Verfahrens. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.


      § 22 Mehrheit für die Beschlussfassung


      Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend fordert. Die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals genügt in allen Fällen, in denen nach dem Gesetz eine solche Mehrheit für ausreichend erklärt werden kann.


      § 23 Wahlen


      Wahlen finden, sofern gegen eine andere vorgeschlagene Wahlart Widerspruch erhoben wird, durch Einzelabstimmung offen statt. Gewählt ist jeweils, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ist diese Mehrheit bei der ersten Wahlhandlung nicht erreicht, so findet eine zweite Wahl unter den beiden Personen statt, die die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinigt haben. Haben mehr als zwei Personen die gleiche Stimmzahl erhalten, so wird die Zahl zunächst durch das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los auf zwei vermindert. Bei Stimmgleichheit in einer Stichwahl entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los.




      VI. Rechnungslegung und Gewinnverwendung


      § 24 Jahresabschluss


      (1) Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und, sofern ein solcher nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen ist, den Lagebericht) in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzustellen und im Falle einer Prüfungspflicht dem Abschlussprüfer vorzulegen. Gegebenenfalls nach Eingang des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers ansonsten unverzüglich hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstandes, sofern ein solcher nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen ist, und gegebenenfalls den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes vorzulegen.


      (2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstandes, sofern ein solcher nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen ist, und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt.


      § 25 Rücklagen


      (1) Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere Beträge bis zu einem Viertel des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder soweit sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.


      (2) Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist ein Viertel des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.


      (3) Bei der Errechnung des gemäß Abs. 1 oder 2 in andere Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind vorweg Zuweisungen zur Kapitalrücklage und Verlustvorträge abzuziehen.


      (4) Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden in den Grenzen des § 58 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz ermächtigt, den Jahresüberschuss bis zu 100 % in andere Gewinnrücklagen einzustellen.


      § 26 Gewinnverwendung


      (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Sie kann auch eine andere Verwendung bestimmen, als sie in § 58 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes vorgesehen ist.


      (2) Die Gewinnberechtigung junger Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungen entsteht mit Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.


      (3) Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates in den Grenzen des § 59 Aktiengesetz eine Abschlagsdividende an die Aktionäre ausschütten.




      VII. Sonstiges


      § 27 Gründungskosten


      Die Gesellschaft trägt die Kosten der Gründung, der Anmeldung zum Handelsregister, der Eintragung und Bekanntmachung in geschätzter Höhe von € 3.000,00. Die Gesellschaft trägt ferner sämtliche mit einer späteren Kapitalerhöhung verbundenen Kosten.


      § 28 Gerichtsstand


      Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Satzung ist der Sitz der Gesellschaft.


      § 29 Salvatorische Klausel


      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder nicht durchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen insgesamt wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche, die den mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecken in zulässiger Weise am nächsten kommen. Aktionäre und Organe der Gesellschaft sind insoweit zur Mitwirkung verpflichtet. Vorstehende Regelung gilt sinngemäß für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Vertragslücke.



      B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich

      a) spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des

      22. August 2008

      unter Angabe der von ihnen gehaltenen Zahl der Aktien in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter folgender Adresse

      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317

      angemeldet haben und die sich

      b) beim Eintritt in die Hauptversammlung durch einen Nachweis ihres Aktienbesitzes legitimieren können. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann die Gesellschaft dem Aktionär die Teilnahme an der Hauptversammlung versagen.

      Zum Nachweis des Aktienbesitzes genügt es, wenn der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse ein vom depotführenden Institut des Aktionärs erstellter Ausweis des Aktienbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform übermittelt wird. Diese Vereinfachung betrifft lediglich den Nachweis des Aktienbesitzes. Die oben genannte Pflicht zur fristgerechten Anmeldung bis zum Ablauf des 22. August 2008 bleibt bestehen.

      Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die, soweit der Gesellschaft ein besonderer Ausweis des Aktienbesitzes vom depotführenden Institut zugesendet wurde, allein oder zusammen mit dem Nachweis des Aktienbesitzes gültig sind. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben.

      Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters wird folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mit Unterschrift des Aktionärs zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlichen Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.



      C. Veröffentlichung der Unterlagen

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nau Real Estate Group AG, Hauptstr. 65, D-12159 Berlin, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Absatz 2 Aktiengesetz jeweils für das zum 31. Dezember 2007 endende Geschäftsjahr 2007 aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter www.nau-group.de zugänglich.



      D. Anfragen und Gegenanträge

      Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@nau-group.de

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

      Nau Real Estate Group AG
      Hauptstr. 65
      D-12159 Berlin



      Berlin, im Juli 2008

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 16:45:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.220 von Muckelius am 18.07.08 15:17:18News - 01.09.08 14:01

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG: Nau Group nutzt Finanzkrise für weitere Immobilienzukäufe

      Nau Real Estate Group AG / Strategische Unternehmensentscheidung/Prognose

      01.09.2008

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Group nutzt Finanzkrise für weitere Immobilienzukäufe

      Berlin, den 01.09.2008: Die Nau Real Estate Group AG, Berlin, will den Immobilienbestand in den nächsten zwei Jahren um mehr als 300 Mio. EUR ausbauen.

      Neben der Übernahme der

      -Deutsche Grundeigentum Aktiengesellschaft - DGE AG-

      -Rhein-Münster-Liegenschaften GmbH - RML GmbH

      -Bau- und Wohnungsbaugesellschaft - BWG -

      -Berlin Liegenschaften GmbH

      sind weitere Übernahmen von Objekten und Wohnungsbaugesellschaften im gesamten Bundesgebiet in Vorbereitung. Wie der Vorstandsvorsitzende Ottmar Nau anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung am 29.8.08 in Berlin ausgeführt hat, sollen die derzeit im Zuge der Finanzkrise fallenden Immobilienpreise für weitere Zukäufe genutzt werden. Man führe auch mit in- und ausländischen Banken Gespräche wegen Ankauffinanzierungen von über EUR 200 Mio. Der Handel mit größeren Wohnungsportfolios ab EUR 100 Mio soll nach Abklingen der Finanzkrise wieder verstärkt aufgenommen werden. Im Markt seien erste Signale über die Rückkehr in- und ausländischer Investoren, die nach größeren Wohnungsportfolios nachfragten, feststellbar. So verhandelt man konkret über den Verkauf eines Wohnungsportfolios von ca. EUR 50 Mio an einen inländischen Investor.

      Nau Real Estate Group AG

      Matthias Mengdehl - CFO -

      Bereich Unternehmenskommunikation

      Hauptstr. 65

      12159 Berlin

      Investor-relation@nau-group.de

      Tel. 030 - 84 31 71 51

      Fax 030 - 84 31 71 61

      Homepage: www.nau-group.de





      Nau Real Estate Group AG

      Matthias Mengdehl - CFO -

      Bereich Unternehmenskommunikation

      Hauptstr. 65

      12159 Berlin

      Investor-relation@nau-group.de

      Tel. 030 - 84 31 71 51

      Fax 030 - 84 31 71 61

      Homepage: www.nau-group.de



      01.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 08:54:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.934.920 von Muckelius am 01.09.08 16:45:44Vorstandsrede anlässlich der Hauptversammlung ist online:


      http://www.nau-group.de/de/downloads/hauptversammlung_rede.p…
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:11:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.005.699 von Muckelius am 06.09.08 08:54:19Nachtrag von gestern:


      Nau Group / Pegasus Vermögensverwaltung AG

      15.09.2008 - 10:29

      Die Nau Real Estate Group AG gewährt der Pegasus Vermögensverwaltung AG Exklusivität zur Prüfung und Übernahme aller westdeutschen Immobilienbestände in einer Größenordnung von € 200 Millionen.

      Die Pegasus Vermögensverwaltung AG, Berlin und die Nau Real Estate Group AG haben sich auf eine Exklusivität bezüglich der Übernahme aller westdeutschen Immobilienbestände der Nau Real Estate Group AG und deren künftigen Untergesellschaften bis Anfang Oktober 2008 verständigt. Ein bei Pegasus angesiedelter, von Banken unabhängig agierender Privatinvestor aus der Schweiz lässt derzeit das gesamte Portfolio über Pegasus prüfen und erwägt nach Aussage des Vorstandes Hubertus Seidler einen zügigen Ankauf. Die Transaktion ist für die erste Oktoberwoche geplant. Wie der Vorstandsvorsitzende der Nau Real Estate Group AG, Herr Ottmar Nau, mitteilte, hat Pegasus bereits für einen Teil der Bestände von ca. € 52 Mio. einen verbindlichen LOI vorgelegt.

      Die Nau Real Estate Group AG hat erst am 01.09.2008 veröffentlicht, die Bestände an Wohnimmobilien in den nächsten zwei Jahren um mehr als € 300 Mio. zu erhöhen. Ein Verkauf der Bestände in Westdeutschland würde nun die Realisierung dieser Zielsetzung beschleunigen. Wie der Vorstandsvorsitzende Ottmar Nau weiter mitteilte, habe man ebenfalls Interesse, größere Bestände aus einer soeben am Markt bekannt
      gewordenen Insolvenz eines internationalen Investors zu erwerben.
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 00:52:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.134.188 von Muckelius am 16.09.08 18:11:14Wie der Vorstandsvorsitzende der Nau Real Estate Group AG, Herr Ottmar Nau, mitteilte, hat Pegasus bereits für einen Teil der Bestände von ca. € 52 Mio. einen verbindlichen LOI vorgelegt.


      Was für ein Unfug!!! :laugh:
      Was läuft hier eigentlich wirklich ab?
      Wie seriös ist diese Firma? Alles nur Abzocke??? :confused:

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 15:02:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.159.175 von bamster am 18.09.08 00:52:27Über 4 Monate sind seit dem letzten Posting vergangen. Keine relevanten News seither ersichtlich. Da einzig Positive: Der Aktienkurs ist einigermaßen stabil.
      Avatar
      schrieb am 30.04.09 09:06:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.457.467 von Muckelius am 27.01.09 15:02:28News - 30.04.09 09:03

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG:

      Nau Real Estate Group AG / Zwischenbericht/Prognose

      30.04.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Real Estate Group AG baut Bestand trotz Krise erfolgreich aus

      Berlin, den 30.04.2009: Die Übernahme von Objektgesellschaften entsprechen
      den Zielsetzungen der Nau Real Estate Group AG.

      Wie der Finanzvorstand Matthias Mengdehl mitteilt, wurden mittlerweile die
      DGE AG, Europlan GmbH und RML GmbH und Teilbestände aus dem privaten
      Immobilienbesitz von Herrn Ottmar Nau in einer Größenordnung von ca. 82 Mio
      EUR in den Konzern integriert. Ferner hat die NRG AG eine Wohnanlage mit
      einem Verkehrswert von ca. 7 Mio EUR direkt erworben.

      Die Übernahme einer Berliner Objektgesellschaft mit einem Bestand von ca.
      10 Mio EUR sowie von 2 Objektgesellschaften im Land Brandenburg mit einem
      Bestand von ca. 27 Mio EUR stehen unmittelbar bevor.

      Wie die NRG AG außerdem mitteilt, verhandle man mit strategischen
      Investoren über einen Einstieg.

      In diesem Zusammenhang wird auch die Übernahme der restlichen von Ottmar
      Nau privat gehaltenen Immobilien in den Konzern geprüft.

      Nau Real Estate Goup AG
      Bereich Unternehmenskommunikation
      Matthias Mengdehl Finanzvorstand



      Nau Real Estate Group AG
      Matthias Mengdehl CFO
      info@nau-group.de

      30.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 16:11:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.069.504 von Muckelius am 30.04.09 09:06:20News - 18.06.09 08:20

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG: Nau Group geht gegen negative Pressemeldungen vor
      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme
      18.06.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Nau Group geht gegen negative Pressemeldungen vor:
      Entgegen der Veröffentlichungen im Internet ist die Versorgung der Hochhäuser in den Städten Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort, die der Nau Group, Berlin, zugerechnet werden, gesichert.
      Es gibt keine Versorgungssperren und mit der RWE wird über die Umstellung der Heizungsversorgung auf einen externen Wärmelieferanten (Contracter) verhandelt, da die Heizkosten wegen eines alten Fernwärmelieferungsvertrages exorbitant gestiegen sind, so dass die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten nicht mehr abdecken. Die Umstellung geschieht ausschließlich im Interesse der Mieter, um die Heizkosten und damit die Vorauszahlungen für die Zukunft zu senken. Darüberhinaus werden derzeit umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen in den Objekten in Kamp-Lintfort vorbereitet. Geprüft wird weiterhin die Möglichkeit einer energetischen Sanierung in den Häusern Neukirchen-Vluyn mit Unterstützung der KfW. Gegen den Mieterverein werden derzeit rechtliche Schritte eingeleitet, da Mieten unzulässigerweise auf ein Treuhandkonto umgeleitet und dem Eigentümer entzogen wurden. Der Eigentümer sieht darin strafbare Handlungen. Weiterhin werden rechtliche Schritte gegen die unsubstantiierte und rufschädigende Darstellung der Nau Group bei einigen öffentlichen Medien eingeleitet. Eine Gegendarstellung wird in den nächsten Tagen von den Anwälten der Nau Group bei den betroffenen Medien geltend gemacht und erforderlichenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

      Berlin, den 18.06.2009

      Nau Real Estate Group AG Abt. Öffentlichkeitsarbeit Matthias Mengdehl CFO Tel. 030/84 31 71 51 Fax 030/ 84 31 71 61 Email: mengdehl@nau-group.de
      18.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 16:31:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.419.839 von Muckelius am 18.06.09 16:11:20
      Nau Group treibt Integrationsprozess voran

      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Group treibt Integrationsprozess voran:



      Die in Berlin ansässige Nau Real Estate Group AG bewertet alle Bestände für
      die anstehende Kapitalerhöhung neu. Ein Gutachter wurde mit der
      Neuberwertung des gesamten Bestandes der Gruppe beauftragt. Wie der
      Vorstandsvorsitzende der Nau Real Estate Group AG, Ottmar Nau, mitteilt,
      soll die bereits eingeleitete Übernahme der Objektgesellschaften DGE AG,
      Europlan GmbH und RML GmbH über das bereits genehmigte Kapital finanziert
      werden. Sobald die Einwertungsprozesse abgeschlossen sind, wird die
      entsprechende Anmeldung beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg
      erfolgen. Die Nau Group gehört zu den großen privaten
      Immobiliengesellschaften in Deutschland und verfügt über einen
      Wohnungsbestand von mehr als 5.500 Wohn- u. Gewerbeeinheiten. Weitere
      Übernahmen von Gesellschaften, an denen bereits Beteiligungen gehalten
      werden, stehen unmittelbar bevor.

      Weitere ca. 2.500 Wohneinheiten befinden sich in der Ankaufsphase.

      Berlin, den 24.06.2009

      Nau Real Estate Goup AG
      Abt. Öffentlichkeitsarbeit
      Matthias Mengdehl CFO
      Tel. 030/84 31 71 51
      Fax 030/84 31 71 61
      24.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 16:07:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.458.994 von Muckelius am 24.06.09 16:31:48:rolleyes:

      News - 29.06.09 08:00

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Group plant Zukäufe in Franken/Oberfranken

      Nau Real Estate Group AG / Sonstiges/Sonstiges

      29.06.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Nau Group plant Zukäufe in Franken/Oberfranken:

      Die in Berlin ansässige Nau Real Estate Group AG beginnt mit der Umsetzung
      von Zukäufen aus teilweise kommunalen Wohnungsbeständen im Raum
      Franken/Oberfranken.

      Zunächst sollen ca. 500 WE an verschiedenen Standorten erworben werden.

      'Ein Ausbau des Engagements in Nordbayern und Südthüringen auf ca. 1.500
      Einheiten ist vorgesehen', wie heute der Vorstandsvorsitzende Ottmar Nau
      mitteilt.

      Berlin, den 29.06.2009



      Nau Real Estate Group AG
      Abt. Unternehmenskommunikation
      Matthias Mengdehl CFO
      Hauptstr. 65
      12159 Berlin
      Fax 030/84 31 71 61
      Tel. 030/ 84 31 71 51

      29.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 17:05:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.820 von Muckelius am 29.06.09 16:07:06News - 06.07.09 07:55

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG:
      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme
      06.07.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Konkurrent betreibt Rufmordkampagne gegen Nau Group:

      Ein inländischer Konkurrent der in Berlin ansässigen Nau Real Estate Group AG versucht durch gezieltes Lancieren negativer Nachrichten in den Medien die Nau Group und mit ihr verbundene Unternehmen zu diffamieren, um dadurch den Zuschlag von Wohnungspaketen, insbesondere aus kommunalen Beständen,zu verhindern.
      Offenbar versuche der Konkurrent, sich durch diese Maßnahmen den Zuschlag für Wohnungspakete zu sichern und die Nau Group als Konkurrent auszuschalten. Die Nau Group hatte vor kurzem veröffentlicht, dass sie trotz der Finanzkrise an Ihrem Ziel, den Wohnungsbestand weiter auszubauen,festhält. Wie der Vorstandsvorsitzende Ottmar Nau mitteilt, gehe man zwar rechtlich gegen negative Pressemeldungen und Veröffentlichungen im Internet vor, aus presserechtlichen Gründen sei dies aber nur bedingt erfolgversprechend, weil sich die Medien auf freie Meinungsäußerung berufen.

      Berlin, den 06.07.2009

      Ottmar Nau Vorstandsvorsitzender Hauptstr. 65 - 12159 Berlin Tel. 030-84 31 71 51
      06.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 16:27:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.525.195 von Muckelius am 06.07.09 17:05:10Link zum Jahresabschluss 2008:

      http://www.nau-group.de/de/downloads/Abschluss_2008.pdf
      Avatar
      schrieb am 24.07.09 13:26:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.632.938 von Muckelius am 23.07.09 16:27:36@ Muckelius
      Hast Du eine Ahnung, warum Nau eine MK von über 90 Mio € hat - bei einem ausgewiesenen EK per ult 08 von gerade mal rd. 5,9 Mio € ?
      Avatar
      schrieb am 24.07.09 13:37:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.640.229 von brunch68 am 24.07.09 13:26:09sreiche "Ahnung" - setze "vernünftige Begründung" :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 16:46:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.640.331 von brunch68 am 24.07.09 13:37:56ews - 04.08.09 11:09

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG: Stellungnahme zum Artikel Spiegel 32/2009 betreffend
      die BWG


      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme/Stellungnahme

      04.08.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Corporate News 04.08.2009

      Stellungnahme zum Artikel Spiegel 32/2009 betreffend die BWG

      - Die erwähnten kommunalen Darlehen werden laufend bedient mit Zins und
      Tilgung

      - Es ist unwahr, dass 'bei den städtischen Werken Rückstände für
      Strom und Gas in Höhe von mehr als 60.000,-- EUR bestehen bzw.
      bestanden'

      - Es ist unwahr, dass die bestellten Grundschulden zur Kapitaldarstellung
      dienen

      - Es ist unwahr dass die BWG 'für rund 70 Mio. EUR Kapitaleinlagen
      haftet'

      - Es ist unwahr, dass es sich bei der spanischen 'Firma Gruppe Nau
      Holding S.L. um eine Briefkastenfirma handelt'

      - Es ist unwahr, dass die BWG 'eine leer geräumte Hülle' ist, im
      Gegenteil, - in die BWG werden aktuell Immobilien in zweistelliger
      Millionenhöhe gekauft

      - Die BWG ist der Nau Real Estate Group AG nicht angeschlossen, bzw.
      verbunden.





      Matthias Mengdehl
      CFO - Bereich Unternehmenskommunikation
      Mail: info@nau-group.de

      04.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 16:57:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.708.552 von Muckelius am 04.08.09 16:46:35...der Aktienkurs geht in den letzten Tagen mächtig in die Knie. Briefkurs bei 6,70 Euro....
      Avatar
      schrieb am 07.09.09 15:58:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.886.979 von Muckelius am 31.08.09 16:57:56aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      :confused:

      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      HRB 101308 B (AG Charlottenburg)
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Freitag, dem 16. Oktober 2009,
      um 10:30 Uhr
      im
      RAVENNA Hotel, Grunewaldstr. 8-9, 12165 Berlin-Steglitz
      stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

      A. Tagesordnung

      Änderung der Firma und Sitzverlegung sowie Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Die Firma der Gesellschaft wird in Estara AG geändert.

      b) Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin nach Düsseldorf verlegt.

      c) Die Satzung wird in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) geändert. § 1 Absatz (1) und (2) werden geändert und lauten wie folgt:


      „§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr


      (1) Die Gesellschaft führt die Firma

      Estara AG.


      (2) Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf.“

      B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes in englischer oder in deutscher Sprache in Textform übermitteln:

      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317
      E-Mail: info@martinbank.de

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des
      25. September 2009

      beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des
      9. Oktober 2009

      zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt.

      Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters, der kein Kreditinstitut ist, wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden, in diesem Fall genügt zur Legitimation die Vorlage des Telefaxes. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich oder per Fax erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.

      Für einen Stimmrechtsvertreter, der ein Kreditinstitut ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 Aktiengesetz.

      C. Anfragen und Gegenanträge

      Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@nau-group.de

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

      Nau Real Estate Group AG
      Hauptstr. 65
      12159 Berlin



      Berlin, im September 2009

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.09.09 11:14:35
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.932.309 von Muckelius am 07.09.09 15:58:14schon wieder einmal eine Stellungnahme:


      News - 14.09.09 10:01

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Objekte in Münster gehören nicht der Nau Real Estate Group AG
      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme/Stellungnahme
      14.09.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Objekte in Münster gehören nicht der Nau Real Estate Group AG
      In diversen Mitteilungen der Münsterschen Zeitung wird suggeriert, dass die Wohnungen in der Killingstr.
      1-5 im Eigentum der Nau Real Estate Group AG stehen. Hierzu stellt die Nau Real Estate Group AG ausdrücklich fest:
      Die Wohnungen stehen weder im Eigentum der Nau Real Estate Group AG noch einer Gesellschaft, an der die Nau Real Estate Group AG direkt oder indirekt Beteiligungen hält.

      Nau Real Estate Group AG Matthias Mengdehl CFO info@nau-group.de Fax 030/84 31 71 61
      14.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.09.09 09:24:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.972.716 von Muckelius am 14.09.09 11:14:35momentan scheint täglich eine Mitteilung von Neu zu kommen:

      1. von gestern: (wohl als Präzisierung der Meldung vom Montag zu verstehen)

      News - 15.09.09 07:59

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG baut Bestand in Brandenburg aus
      Nau Real Estate Group AG / Sonstiges/Sonstiges
      15.09.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Nau Real Estate Group AG baut Bestand in Brandenburg aus
      Die in Berlin ansässige Nau Real Estate Group AG hat nach der Übernahme von größeren Beständen im Land Brandenburg in den vergangenen Monaten nunmehr ein weiteres Objekt in der Stadt Brandenburg erworben.
      Zu dem mittlerweile gezahlten Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Die Nau Real Estate Group AG plant trotz schwieriger Marktbedingungen den Bestand in Brandenburg und in Nordbayern weiter auszubauen.
      15.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX


      2. von heute:

      News - 16.09.09 09:17

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Ottmar Nau kündigt Rücktritt als CEO an
      Nau Real Estate Group AG / Personalie/Stellungnahme
      16.09.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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      Ottmar Nau kündigt Rücktritt als CEO an
      Die in Berlin ansässige Nau Real Estate Group AG teilt mit, dass Herr Ottmar Nau seinen Rückzug aus dem Unternehmen angekündigt hat.
      Herr Nau werde sich nun verstärkt um die Verwaltung und Sanierung seines privaten Immobilienbestandes kümmern. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, ist die Umfirmierung der Gesellschaft nach Einstieg eines Schweizer Investors in ESTARA AG anlässlich einer außerordentlichen Hauptversammlung im Oktober geplant. Nach dem Rückzug von Nau wird voraussichtlich der derzeitige Finanzchef, Herr Matthias Mengdehl, den Posten des CEO übernehmen.
      Berlin, den 16.09.2009
      Nau Real Estate Group AG Matthias Mengdehl CFO Hauptstr. 65 12159 Berlin
      16.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.09.09 10:04:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.987.915 von Muckelius am 16.09.09 09:24:35...auch ich schon ganz durcheinander mir den ganzen Meldungen. Hier nun die richtige Mitteilung der Präzisierung der Stellungnahme

      News - 14.09.09 12:28

      DGAP-News: Nau Real Estate Group AG (deutsch)

      Nau Real Estate Group AG - Presseartikel Münstersche Zeitung
      Nau Real Estate Group AG / Stellungnahme/Stellungnahme
      14.09.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Hierzu stellt die Nau Real Estate Group AG ausdrücklich fest:
      Die Wohnungen Münster, Killingstr.
      Nr 1-5 stehen weder im Eigentum der Nau Real Estate Group AG noch im Eigentum von Herrn Ottmar Nau persönlich.

      Ottmar Nau CEO Nau Real Estate Group AG info@nau-group.de
      14.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 15:58:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.988.294 von Muckelius am 16.09.09 10:04:44Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      HRB 101308 B (AG Charlottenburg)
      Absage der außerordentlichen Hauptversammlung

      Die außerordentliche Hauptversammlung der Nau Real Estate Group AG, zu der für den 16. Oktober 2009 nach Berlin eingeladen wurde (Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. September 2009) wird aus organisatorischen Gründen abgesagt und für einen späteren Zeitpunkt erneut einberufen. Die Einladung zu dieser Hauptversammlung erfolgt in einer gesonderten Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.



      Berlin, im Oktober 2009

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:34:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.140.770 von Muckelius am 08.10.09 15:58:46News - 22.12.09 07:57

      ots.CorporateNews: Nau Real Estate Group AG / Nau bleibt Vorstand

      Nau bleibt Vorstand
      Berlin (ots) - Wie die in Berlin ansässige Nau Real Estate Group
      AG mitteilt, wird Herr Ottmar Nau den Posten des
      Vorstandsvorsitzenden beibehalten. Der ursprüngliche Rückzugsplan von
      Herrn Nau aus dem Vorstand sei aufgegeben worden. Herr Matthias
      Mengdehl bleibt Finanzvorstand. Die Entscheidung sei in Abstimmung
      mit dem Aufsichtrat und einem Großaktionär des Unternehmens getroffen
      worden.

      Nau Real Estate Group AG Berlin

      Originaltext: Nau Real Estate Group AG
      Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69050
      Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69050.rss2
      ISIN: DE0005489652

      Pressekontakt:
      Nau Real Estate Group AG Berlin
      Ottmar Nau - CEO -
      Hauptstr. 65
      12159 Berlin
      Tel. +49 (0)30 / 609 895 560
      Fax +49 (0)30 / 609 895 561
      Mobil 0172 / 5 49 29 11

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:34:35
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.140.770 von Muckelius am 08.10.09 15:58:46News - 22.12.09 08:11

      ots.CorporateNews: Nau Real Estate Group AG / Nau plant Kooperation mit Finanzinvestor

      Nau plant Kooperation mit Finanzinvestor
      Berlin (ots) - Wie der Vorstandsvorsitzende der in Berlin
      ansässigen Nau Real Estate Group AG, Herr Ottmar Nau, mitteilt, sei
      eine Kooperation mit einem ausländischen Finanzinvestor geplant. Über
      die genaue Beteiligungsform und Höhe der Beteiligung sei
      Stillschweigen vereinbart worden. Man stehe in fortgeschrittenen
      Verhandlungen mit dem Investor, mit einem Vertragsabschluß werde im
      Februar 2010 gerechnet.

      Nau Real Estate Group AG Berlin

      Originaltext: Nau Real Estate Group AG
      Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69050
      Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69050.rss2
      ISIN: DE0005489652

      Pressekontakt:
      Nau Real Estate Group AG Berlin
      Ottmar Nau - CEO -
      Hauptstr. 65
      12159 Berlin

      Tel. +49 (0)30 / 609 895 560
      Fax +49 (0)30 / 609 895 561
      Mobil 0172 / 5 49 29 11

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 16:29:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      :( Ob dies gute Nachrichten sind, ist höchst zweifelhaft.
      Nau bleibt, obwohl er vor Wochen seinen Rücktritt angekündigt hat, um sich der Sanierung seines privaten Immobilienbestandes zu widmen.
      Nun plötzlich will man einen Investoren aus dem Ärmel zaubern -
      wobei es nichts konkretes gibt: Möglicher Abschluss im Februar!?
      :confused:
      Macht alles einen höchst merkwürdigen Éindruck!
      Auch die Tatsache, dass der wundersame Investor nicht namentlich benannt wird. Sieht so aus, als ob jemand den eingebrochenen Kurs wieder beleben möchte. :keks:
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 18:42:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      Einfach nur ein Armutszeugnis, was aus den Mänteln wird....oder einfach nur Advantec-Schrott?
      Avatar
      schrieb am 14.03.10 21:02:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.637.813 von mondstein81 am 28.12.09 18:42:15Man lese bitte: Findus AG im Forum: Vorbörsliche Werte
      Herzlichen Glückwunsch
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 18:30:51
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.637.813 von mondstein81 am 28.12.09 18:42:15wenn hier nicht kurzfristig Klarheit geschafft wird, dann sollte man Strafanzeige stellen.

      Ich kann jedenfalls aus der Bilanz / GuV nichts lesen, was mich beruhigt.

      Insbesondere kann ich keine tatsächliche Geschäftstätigkeit herauslesen.

      Und dann noch die Personalie RA Beckmann. Das ist per se eine wertneutrale Tatsache. Aber Hr. Beckmann war bereits Aufsichtsrat bei der Cobracrest AG & Co. KG. Und die ist bekanntlich nicht erfolgreich, sondern insolvent.

      Zuletzt: In seiner Nähe taucht auch immer wieder der Name Axel Trippe auf. Und dieser Umstand ist nicht wertneutral. Nun kann dahinstehen, ob dieser neben, mit oder gar gegen Hr. Beckmann agiert.
      Für "Mit" spricht eher, dass er wohl auch dessen Verteider ist im Strafverfahren zum Thema Cobracrest AG & Co. KG. Dies jedenfalls laut Anklage - die übirgens aus 2008 stammt. Über die aber ggf. bis heute - nach fast 2 Jahren - nicht entschieden ist, denn ein Termin zur HV ist wohl immer noch nicht bestimmt.

      Zurück aber zu NAU - Was ist los, was macht das Unternehmen und vor allem - wie heisst der Finanzinvestor?
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 18:40:31
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.377.481 von OFP am 21.04.10 18:30:51ist das der Finanzinvestor???? (ich dachte aus der Schweiz....)???? kann mir jemand weiterhelfen?
      > dies sind jedenfalls nicht unbedingt soooo stark. War jemand auf der HV vom 12.03.2010?

      Findus Beteiligungen AG
      Paderborn
      (Amtsgericht Paderborn – HRB 6254)
      EINLADUNG
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Freitag, dem 12. März 2010,
      um 10.00 Uhr
      in der
      Bethanien Diakonie, Residenz SophienGarten,
      Paulsenstr. 5 – 6, 12163 Berlin,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      A. Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007

      2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2008

      5. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

      6. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

      7. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009

      8. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      9. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      10. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Andreas Gemeinhardt, Herr David Krüger und Herr Ben-Florian Henke haben ihr Amt zum 3. September 2009 niedergelegt. Das Amtsgericht Paderborn hat auf Antrag des Vorstands Herrn Michael Puhl, Herrn Egbert Trillhose und Frau Christiane Schmidt am 10. September 2009 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Hauptversammlung sollte diese Bestellung durch eine Wahl bestätigen.

      Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zu wählen:


      – Frau Christiane Schmidt, Bilanzbuchhalterin aus Berlin,


      – Herrn Egbert Trillhose, Unternehmensberater aus Rothenburg,


      – Herrn Michael Puhl, Rechtsanwalt aus Berlin.

      Frau Schmidt ist Mitglied im Aufsichtsrat von ES! Energie Systeme AG, BRG Vermögensverwaltung AG, INKAH AG, LOG AG, PS Vermögensverwaltung AG und Henke Asset Management AG, jeweils mit Sitz in Berlin.

      Herr Trillhose ist Mitglied im Aufsichtsrat von advantec Management AG, advantec Vermögensverwaltung AG, ASBONA Beteiligungs AG, LOG AG und PS Vermögensverwaltung AG, jeweils mit Sitz in Berlin.

      Herr Puhl ist in keinem weiteren Aufsichtsrat Mitglied.

      Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

      11. Herabsetzung des Grundkapitals mit gleichzeitiger Erhöhung des Grundkapitals sowie Ermächtigung zur Satzungsänderung

      Zur Sanierung der Gesellschaft, die seit Jahren einen Verlustvortrag von rund Euro 5,0 Mio. in der Bilanz ausweist, soll das Kapital herabgesetzt und gleichzeitig erhöht werden. Damit ist ein Neubeginn der Gesellschaft möglich. Bilanziell können die Verluste ausgeglichen werden. Gleichzeitig fließt der Gesellschaft neues Kapital zu.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.355.000,00, welches in 3.355.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist, wird im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung um Euro 3.305.000,00 auf Euro 50.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz zum Zwecke der Deckung von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in Höhe von Euro 3.305.000,00. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 229 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz liegen vor. Ein Gewinnvortrag ist nicht vorhanden. Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von jeweils 67 nennwertlosen Stückaktien zu jeweils einer nennwertlosen Stückaktie. Die Kapitalherabsetzung erfolgt unter der Bedingung der rechtswirksamen Beschlussfassung der Kapitalerhöhung zu nachfolgendem Punkt c).

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung einschließlich der Zusammenlegung zu regeln.

      c) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von Euro 50.000,00 um bis zu Euro 50.000,00 auf bis zu Euro 100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien erhöht.

      d) Die Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 pro Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie, ausgegeben. Sie nehmen ab dem 1. Januar 2010 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

      e) Die Aktien sind den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis ihrer Beteiligung nach der Kapitalherabsetzung, also im Verhältnis alt zu neu von 1:1 zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet mit Ablauf von 30 Tagen nach Bekanntmachung des Bezugsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger.

      f) Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die Altaktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

      g) Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 10. September 2010 die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu Euro 50.000,00 im Handelsregister eingetragen ist.

      h) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird vorsorglich gemäß § 179 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz und § 15 der Satzung ermächtigt, die Fassung der Satzung dem Umfang der Durchführung der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung anzupassen.

      12. Auflösung der Gesellschaft

      Die Gesellschaft hat kein nennenswertes Vermögen, um neue Geschäftsideen auf der Grundlage des Zweckes der Gesellschaft zu verwirklichen. Sollte die Hauptversammlung dem Vorschlag zur Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung nicht zustimmen, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand die Auflösung der Gesellschaft vor, da weder die Aktionäre noch Dritte bereit sind, der Gesellschaft frisches Kapital zuzuführen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor:

      Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ende des Tages der Hauptversammlung aufgelöst. Zum Abwickler wird der bisherige Vorstand, Herr Andreas Weiß, bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

      B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, dem 5. März 2010, bei der Gesellschaft oder bei der nachgenannten Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt oder gesperrt gehalten werden.


      Hinterlegungsstelle ist: Bankhaus Gebrüder Martin, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen

      Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Fall bitten wir Sie, die von dem Notar oder der Wertpapiersammelstelle auszustellende Bescheinigung zur Vorbereitung der Eintrittskarten spätestens einen Tag nach Ablauf der oben genannten Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft in Urschrift oder einer beglaubigten Abschrift einzureichen.

      Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Bestimmungen über die Hinterlegung bleiben davon unberührt.

      Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters, der kein Kreditinstitut, keine Aktionärsvereinigung und keine Person ist, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, wird folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden, in diesem Fall genügt zur Legitimation die Vorlage des Telefaxes. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich oder per Fax erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.

      Für einen Stimmrechtsvertreter, der ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ist, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 Aktiengesetz.

      C. Veröffentlichung der Unterlagen

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Grunewaldstr. 22, 12165 Berlin) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse sowie die Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Absatz 2 Aktiengesetz jeweils für das zum 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter


      www.findus-beteiligungen.de

      zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

      D. Anfragen und Gegenanträge

      Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-Mail (info@findus-beteiligungen.de) sowie einen Faxanschluss (030 – 21 90 88 90) eingerichtet.

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse möglichst schriftlich zu übersenden:


      Findus Beteiligungen AG
      Grunewaldstr. 22
      12165 Berlin



      Berlin, im Januar 2010

      Findus Beteiligungen AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 18:52:26
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.377.616 von OFP am 21.04.10 18:40:31http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1136667-50-41/nau…

      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008
      B I L A N Z zum 31. Dezember 2008
      Nau Real Estate Group AG, 14195 Berlin

      AKTIVA
      31.12.2008 31.12.2007
      EUR
      EUR EUR
      A. Anlagevermögen
      Finanzanlagen
      Anteile an verbundenen Unternehmen 92.999.000,00 0,00
      92.999.000,00 0,00
      B. Umlaufvermögen
      I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.785,00 0,00
      2. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 6.000.000,00
      1.785,00 6.000.000,00
      II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.778,93 300,35
      93.002.563,93 6.000.300,35

      PASSIVA

      31.12.2008 31.12.2007
      EUR
      EUR EUR
      A. Eigenkapital
      I. Gezeichnetes Kapital 6.450.000,00 6.450.000,00
      II. Kapitalrücklage 55.000,00 55.000,00
      III. Bilanzverlust 622.414,08 609.161,52
      5.882.585,92 5.895.838,48
      B. Rückstellungen
      sonstige Rückstellungen 7.000,00 86.600,00
      7.000,00 86.600,00
      C. Verbindlichkeiten
      1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20,84 23,15
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 20,84 (Vj: 23,15)
      2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.221,02 17.808,72
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 36.221,02 (Vj: 17.808,72)
      3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 50.100,00 0,00
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 50.100,00 (Vj: 0,00)
      4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 86.999.000,00 0,00
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 86.999.000,00 (Vj: 0,00)
      5. sonstige Verbindlichkeiten 27.636,15 30,00
      - davon gegenüber Gesellschaftern EUR 23.781,13 (Vj: 0,00)
      - davon aus Steuern EUR 0,00 (Vj: 30,00)
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 27.636,15 (Vj: 30,00)
      87.112.978,01 17.861,87
      93.002.563,93 6.000.300,35
      Anhang zum 31. Dezember 2008
      Nau Real Estate Group AG, 14195 Berlin
      I. Allgemeine Angaben

      Der Jahresabschluss der Nau Real Estate Group AG, Berlin, zum 31. Dezember 2008 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.

      Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien, die gemäß § 267 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden sind.

      Ein Vorjahresvergleich wurde in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
      II. Angaben zur Bilanz und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

      Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Ergänzend hierzu waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachten.

      Es wurde entsprechend dem Going-Concern-Prinzip bewertet.

      Finanzanlagen

      Der Ausweis beinhaltet zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen. Im laufenden Jahr erfolgte ein Zugang durch Gründung zum Ende des Jahres, die ausschließlich im Bereich der Immobilienverwaltung und –verwertung tätig werden wird. Die zweite Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2008 vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgegliedert. Für diese Beteiligung wurde von dem Wahlrecht des § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, da nur von einer vorübergehenden Wertminderung auszugehen ist. Die Beteiligung wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 6.000 und waren durch ein weitaus höheres Gutachten (TEUR 31.600) belegt. Im Rahmen der geplanten Geschäftskonzeption im Bereich der erneuerbaren Energien sind Verzögerungen aufgrund gestiegener Rohstoffpreise in 2008 eingetreten, die erstens durch ab 2009 geltende erhöhte Einspeisevergütungen zum Teil aufgefangen werden können und zweitens eine Modifizierung der Anlagen erfordert, um eine optimale Nutzung des Rohstoffeinsatzes (Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzbarmachung von Abfallprodukten aus dem Produktionskreislauf) zur Ertragssteigerung zu erreichen. Eine liquiditätsmäßige Belastung ist durch die vorübergehende Minderung nicht eingetreten.

      Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nicht angeschafft.

      Umlaufvermögen

      Die zum kurzfristigen Verbleib ausgewiesene Beteiligung (100 %) an einer GmbH wurde im Geschäftsjahr in das Finanzanlagevermögen umgegliedert. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Risiken waren nicht ersichtlich.

      Eigenkapital

      Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wurde gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

      Kapitalrücklage

      Zum Ausgleich von Verbindlichkeiten haben ausgeschiedene Aktionäre im Vorjahr einen Betrag von TEUR 55 in die Rücklage geleistet.

      Das Ergebnis wird wie folgt verwendet:
      Bilanzverlust 1.1.2008 EUR 609.161,52
      Jahresfehlbetrag EUR 13.252,56
      Bilanzverlust 31.12.2007 EUR 622.414,08

      Der Bilanzverlust von EUR 622.414,08 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      Rückstellungen

      Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen nach Auskunft des Vorstandes in ausreichender und angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrückstellungen waren nicht erforderlich.

      Verbindlichkeiten

      Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB mit dem Rückzahlbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten betragen bis zu einem Jahr.

      Gegenüber einem Aktionär bestehen Verbindlichkeiten von TEUR 24 .
      III. Sonstige Angaben

      Beteiligungen

      Die Gesellschaft ist an folgenden Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. zu mindestens einem Fünftel der Anteile beteiligt:
      Anteil
      (%) Eigenkapital
      (TEUR) Ergebnis
      (TEUR)
      NRG Energy GmbH
      (vormals: eeMaxx Projektentwicklung & Beteiligungs GmbH 100,00 % 26 ./.57
      Die Werte sind dem letzten vorliegenden Jahresabschluss auf den 31.12.2007 entnommen.
      Nau Real Estate Asset Management GmbH & Co. KG 99.9989 % 87.000
      Die Gesellschaft wurde in 2008 gegründet und ein Jahresabschluss liegt noch nicht vor.

      Zusatzangaben für Aktiengesellschaften

      6.450.000 nennwertlose Stückaktien

      Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Es liegt ein Ermächtigungsbeschluss über eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu TEUR 3.225 vor.

      Haftungsverhältnisse

      Verbindlichkeiten aus gegebenen oder übertragenen Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

      Vertretung/Geschäftsführung/Aufsichtsrat

      Zu alleinvertretungsberechtigten Vorständen waren im Kalenderjahr 2008 Ottmar Nau und Matthias Mengdehl (ab 16.11.2007) bestellt. Die Geschäftsführung hat keine Bezüge erhalten.

      Aufsichtsräte sind bzw. waren:

      Paul Beckmann, Aufsichtsratvorsitzender, Rechtsanwalt (bis 25.6.2008)

      Werner Berg, Aufsichtsratvorsitzender, Dipl. Kaufmann (ab 25.6.2008)

      Hans Rudolf Bernard Steck, stellvertr. Aufsichtsratvorsitzender, Rechtsanwalt

      Oliver Patzer, Rechtsanwalt



      Berlin, im Juli 2009
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 16:15:24
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.377.761 von OFP am 21.04.10 18:52:26aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      HRB 101308 B (AG Charlottenburg)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Montag, dem 16. August 2010,
      um 12:00 Uhr
      im
      Mövenpick Hotel Stuttgart Airport,
      Flughafenstr. 50,
      70629 Stuttgart
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      A. Tagesordnung

      1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009

      2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      4. Änderung der Firma und Satzungsänderung

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert. Sie lautet: LUWAG Leben und Wohnen AG.

      b) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr geändert. Der Absatz (1) des § 1 der Satzung wird geändert und lautet nach der Änderung wie folgt:


      „(1) Die Gesellschaft führt die Firma


      LUWAG Leben und Wohnen AG.“

      B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes in englischer oder in deutscher Sprache in Textform übermitteln:

      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317
      E-Mail: bgross@martinbank.de

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des
      26. Juli 2010

      beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des
      9. August 2010

      zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Wir bitten darum, die Mitteilungen gemäß § 125 Aktiengesetz beim Bankhaus Gebrüder Martin AG unter folgender Postadresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anzufordern:

      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317
      E-Mail: bgross@martinbank.de

      Der Versand der Mitteilungen erfolgt durch die Gesellschaft.

      Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt.

      Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters, der kein Kreditinstitut, keine Aktionärsvereinigung und keine Person ist, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, wird folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden, in diesem Fall genügt zur Legitimation die Vorlage des Telefaxes. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich oder per Fax erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.

      Für einen Stimmrechtsvertreter, der ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ist, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 Aktiengesetz.

      C. Veröffentlichung der Unterlagen

      Der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Absatz 2 Aktiengesetz, jeweils für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr sind im Internet unter


      www.nau-group.de

      zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

      D. Anfragen und Gegenanträge

      Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@nau-group.de

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich und möglichst schriftlich an folgende Adresse zu übersenden:

      Nau Real Estate Group AG
      Hauptstr. 65
      12159 Berlin



      Berlin, im Juli 2010

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.08.10 15:43:17
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.788.612 von Muckelius am 07.07.10 16:15:24unglaublich. Aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      HRB 101308 B
      Absage der Hauptversammlung


      Die ordentliche Hauptversammlung der Nau Real Estate Group AG, zu der für den 16. August 2010 nach Stuttgart eingeladen wurde (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 7. Juli 2010) wird aus organisatorischen Gründen abgesagt und zu einem anderen Termin, nach derzeitiger Planung im Oktober 2010, nachgeholt.



      Berlin, im August 2010

      Nau Real Estate Group AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 16:40:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.981.512 von Muckelius am 13.08.10 15:43:17...und der nächste Versuch:

      Nau Real Estate Group AG
      Berlin
      HRB 101308 B (AG Charlottenburg)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Montag, dem 18. Oktober 2010,
      um 11:00 Uhr
      im
      Diakonischen Werk der EKD
      Reichensteiner Weg 24
      14195 Berlin
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



      A. Tagesordnung

      1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Änderung der Firma und über eine Satzungsänderung

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert. Sie lautet: LUWAG Leben und Wohnen AG.

      b) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr geändert. Der Absatz (1) des § 1 der Satzung wird geändert und lautet nach der Änderung wie folgt:


      „(1) Die Gesellschaft führt die Firma


      LUWAG Leben und Wohnen AG.“

      B. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 11. Oktober 2010 zugehen:

      Nau Real Estate Group AG
      c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
      Kirchstraße 35,
      73033 Göppingen
      Telefax: 07161-969317
      E-Mail: info@martinbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 27. September 2010 zu beziehen.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, dass auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

      D. Veröffentlichung der Unterlagen

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und der Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr werden im Internet unter

      www.nau-group.de

      zugänglich gemacht und können dort heruntergeladen werden.

      E. Anfragen und Gegenanträge

      Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@nau-group.de

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

      Nau Real Estate Group AG
      Königstr. 2
      14163 Berlin
      Fax: 030-8019743-78
      info@nau-group.de
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 22:34:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      Einberufen und dann wieder abblasen.....
      Aber ist das nicht ein typischer Veranstaltungsort der advantec Jungs?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 16:54:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.121.900 von mondstein81 am 08.09.10 22:34:05...die Hauptversammlung hat anscheinend stattgefunden, jedenfalls wurde diese nicht über den üblichen Weg vorher abgesagt! :laugh: Geldkurs bei 0,60 Euro!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 17:08:29
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.351.008 von Muckelius am 19.10.10 16:54:54Geldkurs bei 0,80 Euro. Abei Link zu den Abstimmungsergebnissen der HV:

      http://nau-group.de/de/downloads/Abstimmung_HV_18102010.pdf
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 19:39:32
      Beitrag Nr. 49 ()
      ich war auf der hv und es war schon ganz schön nervenaufreibend für den CFO Mengdehl, denn CEO Nau war wegen Krankheit nicht anwesend. das der zurücktreten wird ist so klar wie das Amen in der Kirche, der besitzt überhaupt keine Anteile mehr am Unternehmen. der hat die verkauft und darüber noch nicht mal eine Meldung. Mehrheitsaktionär ist der Ausichtsrat Steck mit derzeit 3.2 Mio. Aktien. wenn der die Mehrheit hält wird da auch was passieren, denn Herr Steck hat nicht nur Geld ohne Ende, sondern auch die notwendigen Verbindungen. Also war er immer der Schweizer Investor mit dem man in Verhandlung stand.
      es kommen heute keine aktien im Brief, keiner der welche hat verkauft und es sind über 1 Mio. im freefloat. hoffen wir das der es richtig macht und die ag jetzt wieder nach oben führt, habe genug kohle verloren.
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 19:42:15
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.121.900 von mondstein81 am 08.09.10 22:34:05naja der henke von advantec war auch da, also die halten noch 440000 stücke und der henke hat dem vorstand ganz schön beine gemacht, also das sind sicher keine freunde.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:31:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      wie ich gestern schon gesagt habe Geld bei 0,90 und es kommt nichts, lächerliche 100 Stück im Brief, vorher gab es selbst verkäufe bei 0,40 und jetzt nichts mehr. Was soll uns das zeigen, haben die schon seperat den größten Teil des freefloats aufgekauft, oder hat einer andere infos warum keiner mehr verkauft.?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 14:26:34
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.539 von lambo797 am 21.10.10 15:31:22heute wurden zu einem Kurs von 1,50 Euro Stücke gehandelt. Briefkurs momentan bei 1 Euro
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 19:24:24
      Beitrag Nr. 53 ()
      ich weiss nicht was ich denken soll, aber ich bin mir sicher nach der HV steht bei denen was an. warum tritt auch sonst offen ein neuer Aktionär auf, der auf einmal mit 3,2 Mio. Stimmen abstimmt und der wird sogar offen gefragt auf der HV ob er für Nau stimmt und wie er das verneint hat, so einer lässt sich auch nicht vor den Karren spannen, wenn ich Bernard Steck google dann sieht man schon als aussenstehender das der einen langen Arm hat. Naja warten wir es ab, lange wird es nicht mehr dauern. Heute der Kauf deutet eigentlich schon daraufhin das der Kurs angezogen wird.
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 19:27:42
      Beitrag Nr. 54 ()
      kurs klassisch wird raufgezogen, gekauft was am Markt ist und dann wieder gedeckelt, da kauft einer und nicht mehrere, nur das macht Sinn bei dem hin und her und sowas hat einen Grund - immer.
      Avatar
      schrieb am 24.10.10 16:22:07
      Beitrag Nr. 55 ()
      Nun ist die Katze aus dem Sack. Wie ich es bereits geahnt hatte. Nau ist aus dem Rennen.

      Ottmar Nau tritt als Vorstand der Nau Real Estate Group AG zurück.
      21.10.2010 - 10:01

      Nau Real Estate Group AG
      21.10.2010 - 10 Uhr

      Ottmar Nau tritt als Vorstand der Nau Real Estate Group AG zurück.

      Herr Ottmar Nau erklärt am 21.10.2010 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
      seinen Rücktritt vom Amt des Vorstandes.

      Alleiniger Vorstand ist nunmehr der bisherige Finanzvorstand Matthias Mengdehl.

      Wurde auf der Homepage vermeldet und gleich noch ein Deckel oben drauf gepasst, was nun passieren wird. Der neue Finanzinvestor hat ihm wohl einen angenehmen Rückzug ermöglicht. Jetzt dürfte sich auch der Kurs weiter erholen. Mit über 100 Mio. im Bestand, fangen die endlich mal an mit dem längst fälligen Objektvertrieb und Einzelvertrieb, nur damit kann man derzeit Geld machen, haben die anderen wie Estavis etc. schon längst vorgemacht.

      WKN 548965: Nau Real Estate Group AG jetzt LUWAG Leben und Wohnen AG
      21.10.2010 - 10:01

      WKN 548965: Nau Real Estate Group AG jetzt LUWAG Leben und Wohnen AG

      Berlin, den 25.10.2010

      CEO Nau ist mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Als alleiniger Vorstand steht nunmehr der frühere CFO, Herr Matthias Mengdehl, der Gesellschaft vor. Als Gründe für den Rücktritt wird die Vermeidung von Interessenkollisionen bei möglichen Einbringungen von Immobilienbeständen aus dem Privatbestand von Nau genannt. Nau schließt nicht aus, auch die noch von ihm kontrollierten Bestände in einer Größenordnung von ca. EUR 100 Mio gegen Zeichnung des genehmigten Kapitals einzubringen, will dies aber von der Entwicklung des operativen Geschäfts in der LUWAG AG in den nächsten 12 Monaten abhängig machen. In Zukunft soll eine klarere Trennung zwischen den Aktivitäten von Nau und denen der AG sichtbar werden. Der erste Schritt sei dabei die bereits vollzogene Namensänderung in LUWAG Leben und Wohnen AG. Die neue Internetpräsenz befindet sich im Aufbau.

      Wie bereits bekannt geworden ist, soll die Wertschöpfungskette im Konzern deutlich erweitert werden. Während Nau in den vergangenen Jahren lediglich den Paketverkauf an institutionelle Investoren verfolgt hat, wird nunmehr der Verkauf einzelner Objekte und die Privatisierung von Beständen durch Wohnungsverkäufe an Mieter und Anleger angestrebt. Im Markt sind deutliche Anzeichen für ein Anziehen der Nachfrage nach dieser sicheren Anlageform auszumachen. Aus diesem Grund sind bereits Kontakte zu vertriebsstarken Organisationen aufgebaut worden. Die Neuausrichtung wird ab sofort konsequent im Konzern umgesetzt werden, um kurz und mittelfristig die Verkaufsumsätze zu erhöhen.

      Die LUWAG Leben und Wohnen AG wird zudem kurzfristig den Handel auf der XETRA Plattform aufnehmen, um die Liquidität der Aktie zu erhöhen und den Kurs zu stabilisieren.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 15:52:18
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.380.675 von lambo797 am 24.10.10 16:22:07der Kurs mittlerweile ist wieder unter 1 Euro-Marke gerutscht. Es gibt auch Umsatz!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 16:06:50
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.464.122 von Muckelius am 05.11.10 15:52:18Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 101308 B Bekannt gemacht am: 22.11.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      16.11.2010


      Nau Real Estate Group AG, Berlin, Königstraße 2, 14163 Berlin. Firma: LUWAG Leben und Wohnen AG Nicht mehr Vorstand:; 6. Nau, Ottmar; Änderung zu Nr. 5:; Vertretungsbefugnis nunmehr:; Vorstand:; Mengdehl, Matthias, *01.01.1960, Angermünde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.10.2010 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma)..

      Quelle: http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      3 Antworten
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      schrieb am 11.03.11 18:58:16
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.567.180 von Muckelius am 22.11.10 16:06:50...Briefkurs bei 0,26 Euro. Geringer Umsatz. Im Hintergrund scheinen sich interessante Dinge abzuspielen. So stand die AG Ende 2010 für eine Tage in vorl. Insolvenz, wurde aber Ende 2010 wieder aufgehoben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.11 10:22:18
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.188.089 von Muckelius am 11.03.11 18:58:16aus dem elektr. Bundesanzeiger vom 18.04.


      LUWAG Leben und Wohnen AG
      Berlin
      ISIN:DE0005489652
      WKN: 548965
      Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5 S. 2, 183 a Abs. 1, 33 a AktG

      Nach § 4 der Satzung der LUWAG Leben und Wohnen AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 101308 B ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.01.2012 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 3.225.000,-- zu erhöhen. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre u.a. bei Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen berechtigt. Des Weiteren ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

      Der Vorstand hatte von dieser Ermächtigung bislang noch keinen Gebrauch gemacht.

      Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 28. Dezember 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.450.000,-- um EUR 920.000,-- auf EUR 7.370.000,-- durch Ausgabe von 920.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem auf jede neue Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe gewinnberechtigt.

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Alle neuen Aktien wurden Herrn Ottmar Nau, wohnhaft in Arta, Spanien, zur Zeichnung und Übernahme angeboten. Die Sacheinlage auf die neuen Aktien erfolgt dadurch, dass Herrn Ottmar Nau die Geschäftsanteile Nr. 2001 bis 25.000 an der EUROPLAN Grundstücksverwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 105342 B („EUROPLAN GmbH“) in die Gesellschaft mit Wirkung ab der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister einbringt.

      Gemäß § 205 Abs. 5 Satz 2 AktG i.V.m. § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG wird von einer externen Prüfung der Sachkapitalerhöhung abgesehen.

      Gemäß § 183 a Abs. 2 Satz 1 AktG erklärt die Gesellschaft folgendes: Der Wert der Sacheinlage erreicht mindestens den geringsten Ausgabebetrag im Sinn von § 9 Abs. 1 AktG (Erklärung § 37 a Abs. 1 Satz 3 AktG).

      Gemäß § 37a Abs. 1 Satz 4 AktG wird der Wert, die Quelle der Bewertung sowie die angewandte Bewertungsmethode wie folgt angegeben:

      Die EUROPLAN GmbH wurde von der Steuerberatungssozietät Ralph Güttner & Stefan Ruef, Binger Straße 25 a, 14197 Berlin bewertet.

      Die Steuerberatungssozietät hat in ihrem Bewertungsgutachten vom 29.11.2010 einen Wert für alle 25.000 Gesellschaftsanteile der EUROPLAN in Höhe von EUR 1.000.000,-- ermittelt. Für die von Herrn Ottmar Nau eingebrachten 23.000 Geschäftsanteile ergibt dies einen Wert von EUR 920.000,-.

      Die Steuerberatungssozietät hat ihr Gutachten unter Beachtung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) erstellt. Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes wurde das Ertragswertverfahren angewandt. Die für die Bewertung herangezogenen Zukunftserfolge wurden auf der Grundlage der Planungsrechnung der Gesellschaft ermittelt. Ab dem Ende des Planungszeitraums wurden die Zukunftserfolgswerte als ewige Rente abgebildet.

      Wir versichern hiermit gemäß § 37 a Abs. 2 Alt. 2 AktG, dass uns keine Umstände bekannt sind, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlage am Tag der tatsächlichen Erbringung der Sacheinlage erheblich niedriger war als der von der Steuerberatungssozietät Ralph Güttner & Stefan Ruef am 29.11.2010 ermittelte Wert.



      Berlin, im April 2011

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 18:18:33
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.405.904 von Muckelius am 23.04.11 10:22:18Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 101308 B Bekannt gemacht am: 24.05.2011 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      19.05.2011


      LUWAG Leben und Wohnen AG, Berlin, Königstraße 2, 14163 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 7.370.000 EUR Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 920.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.12.2010 ist die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). (Genehmigtes Kapital 2007/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2007 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.305.000 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 29.01.2012. (Genehmigtes Kapital 2007/I).

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 05.08.12 01:41:41
      Beitrag Nr. 61 ()
      Insolvenzverfahren eröffnet! (AG Charlottenburg (Berlin), Az. 36l IN 1736/12)

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 101308 B

      Veränderungen 27.07.2012

      LUWAG Leben und Wohnen AG, Berlin, Königstraße 2, 14163 Berlin.

      Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst.

      Quelle: unternehmensregister.de


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