schrieb am 20.01.08 11:28:32
Es gibt noch Wachstumsmärkte wie Indien oder China oder Russland.
Eine Währung jedenfalls macht sich bereits auf, sich abzukoppeln-
der Rubel. Andere werden denselben Weg versuchen zu gehen und
scheitern. Die schuldenfreien Staatshaushalte und deren geringer
Verschuldungsgrad innerhalb ihrer Bevölkerung deutet nicht auf eine
"Weltwirtschaftskrise" hin, sondern auf eine langfristige Erosion
des amerikanischen Wirtschafts-Faschismus, deren Leben auf dem
Verschuldungsprinzip beruht. Wir sind da voll mit dabei, weil wir
wirklich jeden Schmarrn umsetzen, der aus den USA über die WTO oder
dem IWF vorgegeben wird.
Wir haben nun wahrlich nichts Besseres verdient. Die Seuche begann
so richtig 2002 mit der Unternehmenssteuerreform und mit dem
kompletten Abbau unserer reglementierten Märkte. Mit unserer
EU-Höhrigkeit haben wir nun eine Akzeptanz eines zentralistisch
gelenkten Molochs akzeptiert, der die Mannigfaltigkeit der Kulturen
systematisch untergräbt und uns zum totalen kritiklosen Konsumenten
abstempelt.
Nein, einem solchen System heule ich tatsächlich keine Tränen nach,
denn solch eine riesige Monokultur sei´s nun in der in der
Sicherheits- und Spitzelpolitik, die erst dadurch ihren Nährboden
fand, oder in der Wirtschaftspolitik, die gerade deshalb
massenhafte Firmenauslagerungen ermöglichte.
Man muß nun aber genau hinsehen- vor allem auf die Gesetze, die
erlassen werden, um zu erkennen wie gezielt wir abgefieselt werden,
denn das hat System.
Hier ein ganz brutales Beispiel mit verheerenden Folgen:
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DIE ZEIT
Das größte Geschenk aller Zeiten
Die Bundesregierung feierte ihre Unternehmensteuerreform – bis die
Konzerne aufhörten, Steuern zu bezahlen
Von Wilfried Herz
Mitten in der Nacht klingelte das Telefon bei Jörg Asmussen. Der
Anrufer aus New York, ein Angestellter der Investmentbank Goldman
Sachs, wollte von dem Referenten des deutschen Finanzministers
wissen, ob er die Mitteilungen aus Berlin richtig verstanden habe.
Ob es stimme, dass deutsche Kapitalgesellschaften künftig keine
Steuern mehr auf die Gewinne zahlen müssten, die sie beim Verkauf
von Aktienpaketen oder ganzen Tochterunternehmen erzielen. Der
Beamte bestätigte die Information.
Die Banker aus Amerika waren die Ersten, die dem Coup der
Bundesregierung auf die Spur kamen. Sie hatten das tags zuvor in
Berlin verteilte Pressematerial sorgfältig analysiert und später
ihre Kunden informiert. Über Nachrichtenagenturen kam die Meldung
zurück nach Deutschland – und löste dort einen Börsenboom aus. Der
Aktienindex Dax stieg allein an einem Tag um 4,5 Prozent. Vor allem
die Kurse von Banken und Versicherungen schossen in die Höhe.
Börsianer im Freudentaumel.
Die Überraschung war perfekt. Ausgerechnet eine SPD-geführte
Regierung erfüllte die Wünsche der Wirtschaft in einem Maße, wie es
sich die Manager kaum je erträumt hatten. Kein Wunder, dass
Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle und Deutsche-Bank-Sprecher Rolf
E. Breuer voll des Lobes für Rot-Grün waren. Allein in ihren
Bilanzen steckten hohe zweistellige Milliardensummen an stillen
Reserven. Sie hofften, nun diese Schätze steuerfrei heben zu
können. Selbst die Urheber des Kursfeuerwerks waren perplex: Die
Regierung hatte die Wirkung ihres Tuns vollkommen verkannt.
Das war aber noch die harmloseste Fehleinschätzung bei der
Unternehmensteuerreform, wie sich später herausstellte. Vor allem
bei den Steuerausfällen hatten sich Finanzminister Hans Eichel und
seine Beamten völlig verkalkuliert. Noch im Jahr 2000 kassierte der
Staat 23,6 Milliarden Euro Körperschaftsteuer von den
Kapitalgesellschaften. Im Jahr darauf, nach dem Inkrafttreten des
Reformwerks, brachen diese Einnahmen vollkommen weg. Per saldo
mussten die Finanzämter sogar fast eine halbe Milliarde Euro an die
Firmen auszahlen – das hatte es noch nie gegeben. Bis heute bekommt
der Staat weitaus weniger Gewinnsteuern als in früheren Jahren. Das
Ministerium hatte unterschätzt, in welchem Ausmaß Unternehmen die
neu eröffneten Chancen nutzen würden.
Kaum anders beim Wirtschaftswachstum. Der erhoffte Schub, der die
Bundesrepublik in Europa wieder in die Spitzengruppe katapultieren
sollte, blieb aus. Sie gehört weiter zu den Schlusslichtern.
Dezember 1999. Drei Tage vor Weihnachten treten Kanzler Gerhard
Schröder und sein Finanzminister in der Bundespressekonferenz auf,
um die geplante Unternehmensteuerreform und die stufenweisen
Einkommensteuersenkungen vorzustellen. Eichel erläutert: Für die
Privathaushalte, insbesondere »der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer«, betrage »die Nettoentlastung 54 Milliarden Mark und
für die Unternehmen rund 18 Milliarden Mark«.
Der Minister bekräftigt seine finanzpolitische
Zwei-Leitplanken-Theorie – Haushaltskonsolidierung auf der einen,
Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf der anderen Seite – und
begründet die neuen Steuersätze: »Ein insgesamt sehr guter Standort
muss auch im Steuerrecht ein guter Standort sein.« Der
Regierungschef lobt das Konzept Eichels als »großen Wurf« und
äußert sich zuversichtlich, dass damit »sehr positive Signale für
die Entwicklung von Wachstum und damit auch von Beschäftigung in
Deutschland gesetzt werden«.
Auskünfte zu komplizierteren Details erteilt die parlamentarische
Staatssekretärin Barbara Hendricks, etwa zur Anrechnung der
Gewerbesteuer oder zur Belastung von Kleinaktionären oder zum
Dividenden-Stripping. Zur geplanten Steuerfreiheit für die Konzerne
sagt sie nichts. Sie wird auch nicht gefragt. Nach einer Stunde und
52 Minuten geht die Pressekonferenz zu Ende, ohne dass dieser Punkt
auch nur erwähnt worden ist.
Es war zwar kein Ruhmesblatt für die Berliner Journalisten, dass
ihnen im Gegensatz zu den US-Bankern dieses wichtige Detail in der
Fülle der Informationen entging. Aber das Finanzministerium hatte
den entscheidenden Satz wohl mit Absicht erst auf Seite12 der
Pressemitteilung platziert: »Gewinne aus der Veräußerung von
Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen
Kapitalgesellschaft hält, sind nicht steuerpflichtig.« Eine Bombe,
die nicht zündete.
»Wenn wir gewusst hätten, welch positive Stimmung wir damit
auslösen, hätten wir das so dargestellt, als wäre es der
eigentliche Clou«, sagt Torsten Albig, Eichels damaliger
Pressesprecher, heute. Doch es gab wohl noch ein anderes Motiv, den
einschlägigen Passus herunterzuspielen. Eichel und seine Berater
trieb die Sorge um, dass sich in der SPD-Fraktion zu großer
Widerstand regen könnte mit dem Argument, es werde zu wenig für
Arbeitnehmer und zu viel für Unternehmen getan. Nicht umsonst, aber
ohne vollen Erfolg hatte Hendricks in beiden Koalitionsfraktionen
intensiv für die Reform geworben.
Wochen vor der Pressekonferenz im Konferenzraum 4392 jenes pompösen
Gebäudes, das in der Nazizeit als Hermann Görings
Reichsluftfahrtministerium gebaut wurde und in dem heute das
Bundesfinanzministerium residiert: In diesem Raum, mit Blick auf
den so genannten Ehrenhof, trifft sich das »Kollegium«, der
Minister mit Staatssekretären und engsten Beratern. Hier werden die
Weichen für die Reform gestellt. Eichel sorgt sich um den
Bundeshaushalt. Er will die Steuer nicht zu stark senken. Auch bei
der Idee, die Verkaufsgewinne der Konzerne ungeschoren zu lassen,
neigt er zur Vorsicht. Unterstützt wird er von
Haushaltsstaatssekretär Manfred Overhaus, dem jede Ausgabe und
jeder Steuerausfall zu viel ist. Spiritus Rector der Reform ist
Heribert Zitzelsberger, ein Sozialdemokrat, der seine Karriere im
Ministerium begann und dann die Steuerabteilung im Chemiekonzern
Bayer leitete. Eichel hat ihn als Steuerstaatssekretär
zurückgeholt.
Zitzelsberger plädiert dafür, Kapitalgesellschaften beim Verkauf
von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der
Gewinnsteuer zu befreien. Bisher gilt dies nur, wenn ausländische
Beteiligungen versilbert werden. Sein Argument: Dann werde die im
Ausland vielfach kritisierte Deutschland AG mit ihren
Verflechtungen aufgebrochen und das frei werdende Kapital
produktiver investiert. Den Staat werde die Steuerbefreiung nichts
kosten, weil bisher wegen der Steuer solche Verkäufe blockiert
seien. Die Alternative, die Gewinne niedriger zu besteuern, aber
nicht völlig steuerfrei zu stellen, lehnt der Staatssekretär ab.
Wenn der Staat solche Gewinne überhaupt besteuere, müsse er den
Firmen auch zugestehen, Verluste aus derartigen Verkäufen
steuerlich geltend zu machen. Das könne für den Staat unterm Strich
teurer werden.
Zitzelsberger hat Eichels »junge Leute« auf seiner Seite. So nennt
der Minister seine engsten Berater, alle noch keine 40: Volker
Halsch, Chef des Leitungsstabes (inzwischen Nachfolger des
verstorbenen Zitzelsberger als Staatssekretär), Jörg Asmussen,
Eichels persönlicher Referent (inzwischen Abteilungsleiter), und
Pressesprecher Torsten Albig (inzwischen Stadtrat in Kiel). Die
Jungen raten zu einem mutigen Signal für die Wirtschaft.
Trotz der Bedenken des mächtigen Overhaus lässt sich Eichel
überzeugen. Und auch Schröder, von Eichel informiert, hat keine
Einwände gegen den steuerlichen Kuschelkurs gegenüber den
Konzernen. Tatsächlich folgt diese Regel auch der inneren Logik der
Reform. So gehörte es zu den erklärten Zielen, Gewinne im Konzern
grundsätzlich nur einmal zu versteuern. Werden Veräußerungsgewinne
jedoch bei der Holding besteuert, kann es durchaus zu einer
Doppelbesteuerung kommen.
Die Reform hat eine Vorgeschichte. Wenige Wochen nach Amtsantritt
der rot-grünen Bundesregierung 1998 berief der Finanzminister – es
war damals Oskar Lafontaine – eine Kommission mit Vertretern aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Ministerien und Verbänden, um »ein
Konzept für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung zu
erarbeiten«. Der Auftrag: »Alle Unternehmenseinkünfte« sollten
künftig »mit höchstens 35 Prozent besteuert werden«. Ob sich
Lafontaine, heute Spitzenkandidat der Linkspartei, noch daran
erinnert?
Als die Kommission nach viereinhalb Monaten ihre Arbeit ablieferte,
nahm Hans Eichel das Gutachten entgegen – Lafontaine war schon
nicht mehr im Amt. Eichel folgte penibel dem Expertenrat. Er
krempelte die ganze Steuersystematik um und senkte für die
Kapitalgesellschaften den Körperschaftsteuersatz ab 2001 auf
einheitlich 25 Prozent. Bis dahin lag der Satz bei 30 Prozent für
Gewinne, die an die Anteilseigner ausgezahlt wurden, und bei 40
Prozent für die nicht ausgeschütteten Gewinne.
Dass die Konzerne ihre Veräußerungsprofite ungeschmälert am Fiskus
vorbei einstreichen können, gehörte jedoch nicht zu den Ratschlägen
der Kommissare, zu denen auch Zitzelsberger, damals noch als Mann
von Bayer, zählte. Nach Darstellung des Kommissionsvorsitzenden
Alfons Kühn, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und
Handelstages, kam der Steuerverzicht in den Beratungen »nur am
Rande« zur Sprache. Die Maßnahme sei jedoch »sachlogisch«, sagte
Kühn. Andere Kommissionsmitglieder wie der Steuerrechtler Joachim
Lang widersprachen. Für den Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass, der
seit langem die geringe Steuerlast der Konzerne kritisiert, stand
Eichels Vorgehen sogar eindeutig »im Widerspruch« zu dem
Kommissionsrat. Er nimmt für sich in Anspruch, damals »vor
Steuerausfällen im höheren zweistelligen Milliardenbereich gewarnt«
zu haben.
Februar bis Mai 2000,Beratung im Bundestag: CDU/CSU und FDP wettern
gegen die Vorlage. Gegen den Wechsel des Steuersystems, gegen eine
angebliche Benachteiligung der Aktionäre und der
Personengesellschaften – bloß nicht gegen die steuerliche Freiheit
der Veräußerungsgewinne. Im Finanzausschuss wird ein Antrag der
PDS, darauf zu verzichten, geschlossen von SPD, FDP, Union und FDP
abgelehnt.
Die Debatten sind geradezu ein Lehrbeispiel dafür, wie sich
Politiker in steuertechnischen Details verlieren oder ideologische
Scheuklappen ihnen den Blick für reale Probleme versperren. Von der
Gefahr riesiger Einnahmeausfälle ist gar nicht die Rede. Union und
FDP wollen die Steuerbefreiung sogar ausweiten.
CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz: Wenn es richtig sei, dass
Unternehmen eine »erhebliche Erleichterung« für ihre
Umstrukturierung brauchten, dann dürfe diese »nicht nur für
Kapitalgesellschaften gelten, dann muss sie auch für
Personengesellschaften gelten«. Carl-Ludwig Thiele (FDP) droht: »So
billig und so schlecht für den Mittelstand lassen wir das Gesetz
nicht durchgehen.«
Das Gesetz wird ohne große Änderungen im Bundestag mit der Mehrheit
von Rot-Grün verabschiedet. Doch die Oppositionspolitiker zeigen
sich siegesgewiss. Sie setzen auf den Bundesrat.
Der Bundesrat, in dem Rot-Grün schon damals keine Mehrheit hatte,
lehnte am 9. Juni das Gesetz ab und rief den parlamentarischen
Vermittlungsausschuss an. Um seine Reform zu retten, schob Eichel
im Vermittlungsverfahren einen »Vorschlag der Vernunft« nach, ein
Kompromissangebot. Einer unter zahlreichen Punkten: Der
Finanzminister verschob die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne
um ein Jahr auf den 1. Januar 2002. Doch das reichte nicht, um die
Gegner gnädig zu stimmen. So begann Eichel ungeniert, unmittelbar
vor der neuen, entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Stimmen zu
kaufen. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU),
in einer Koalition mit der SPD, bekam für die chronisch klamme
Landeskasse 200 Millionen Euro, und zwar für innere Sicherheit,
Museen und die Modernisierung des Olympiastadions. Ähnlich wurden
die Bedenken der CDU in der großen Koalition Brandenburgs und der
rot-roten Koalition in Mecklenburg überwunden. Das notleidende
Bremen, ebenfalls von einer Großen Koalition regiert, erhielt von
Schröder eine Bestandsgarantie, verbunden mit einer nicht
bezifferten und bis heute nicht eingelösten finanziellen
Hilfszusage. Und der FDP, Regierungspartner der SPD in
Rheinland-Pfalz, wurde versprochen, den Spitzensatz in der
Einkommensteuer nachträglich stärker als geplant zu senken. Bayerns
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) schäumte: »Ein unmögliches
Verfahren!«
Am 14. Juli 2000, um 11.56 Uhr stand das Ergebnis fest: Mit 41
Stimmen – 35 wären notwendig gewesen – billigte der Bundesrat die
Steuerreform. Eichel hatte es geschafft. Der Jubel war groß.
Was zunächst wie ein Triumph des Bundesfinanzministers wirkte, war
in Wahrheit der Beginn von Eichels Abstieg in der öffentlichen
Gunst. Die Folgen der Fehlprognosen ramponierten seinen Ruf als
solider Finanzpolitiker. Lediglich die Erwartung, dass die
Deutschland AG aufgebrochen werde, wurde erfüllt. Zwar war der
Prozess der Kapitalentflechtung schon vorher in Gang gekommen, wie
Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung
registrierte. Aber mit der steuerlichen Sonderbehandlung der
Veräußerungsgewinne wurde, so Höpner, die Auflösung des Netzwerks
wechselseitiger Beteiligungen »beschleunigt«.
Nur im Wirtschaftswachstum schlug sich das nicht wie erhofft
nieder. Deshalb sprudelten die Steuerquellen spärlicher. Eichel
fehlten die Einnahmen, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen.
Zudem sparten die Unternehmen nach neuem und altem Recht Steuern –
koste es, was es wolle. So können sich von alters her
Kapitalgesellschaften, wenn sie ursprünglich höher versteuerte,
einbehaltene Gewinne später den Aktionären auszahlen, vom Finanzamt
die Differenz zum aktuellen Steuersatz für Ausschüttungen vergüten
lassen. Auf diese Weise konnten sie 2001 pro 100 Euro immerhin 15
Euro vom Fiskus zurückverlangen. Und dieses Steuersparmodell
nutzten sie rabiat aus – ohne Rücksicht auf die Aktionäre, die
ihrerseits auf die Dividenden Einkommensteuer zahlen müssen. Weil
der Einkommensteuersatz aber schrittweise gesenkt wurde, hatten
Eichels Beamte erwartet, dass die Gesellschaften ihre angesammelten
Gewinne in halbwegs gleichen Jahresraten ihren Aktionären zukommen
lassen. Das war der erste teure Trugschluss.
Der zweite lag in der Verschiebung der Steuerbefreiung für
Veräußerungsgewinne – ein »handwerklicher Fehler«, so der
Steuerexperte Kühn noch recht zurückhaltend. Denn solange die
Firmen die Gewinne versteuern mussten, konnten sie auch Verluste
geltend machen. Die gewonnene Frist nutzten die Konzerne weidlich
aus – nach dem Börsencrash gab es viele verlustträchtige
Beteiligungen. Vodafone/Mannesmann war der bekannteste Fall.
Vodafone meldete dem Finanzamt einen Verlust von 50 Milliarden Euro
aus der Beteiligung – eine mögliche Steuerersparnis von 20
Milliarden Euro.
Erstes Nachspiel: Als die Steuerausfälle unerträgliche Ausmaße
annahmen, setzte Rot-Grün Nachbesserungen durch. So wurde für die
Gewinnausschüttungen eine dreijährige Sperre verhängt. Und danach
dürfen die alten angesammelten Gewinne bis 2019 nur noch in
gleichen Jahresraten an die Aktionäre ausgezahlt werden. Außerdem
wurde eine so genannte Mindestgewinnbesteuerung eingeführt: Alte
Verluste dürfen neue Gewinne nur noch bis zur Hälfte steuerlich
schmälern. Die verschenkten Milliarden waren jedoch nicht
zurückzuholen. Und als einige Lebensversicherungen wegen der
Kursverluste ihrer Aktienpakete zu straucheln begannen, wurde ihnen
– systemwidrig – die Möglichkeit zugestanden, doch wieder Verluste
geltend zu machen.
Zweites Nachspiel: Die Kanzlerkandidatin Angela Merkel hat
angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs die Steuerbefreiung der
Veräußerungsgewinne einzuschränken. Dann liefe sie Gefahr, Gewinne
doppelt zu besteuern – die erste Verfassungsklage wäre der Union
sicher. Viel würde damit ohnehin nicht mehr zu gewinnen sein, weil
das große Geschäft der Unternehmensverkäufe bereits gelaufen ist.
Außerdem müsste sie dann auch die Verluste wieder steuerlich
anerkennen. Kurzum: Der gleiche Fehler, nur andersherum, kann
wieder teuer werden.
Der Beitrag, leicht geändert, ist auch im Kursbuch 161
erschienen
(c) DIE ZEIT 08.09.2005 Nr.37
schrieb am 20.01.08 09:36:21
Hallo liebe WO-Community,
wie seht ihr die Gefahr einer Welwirtschaftskrise?
Folgen jetzt, nach der Subprimekrise, auch noch noch massive
Ausfälle im Kreditbereich, wie Autofinanzierungen (GM) und
Kreditkartenbetreiber (AMEX) usw..
Die Fed senkt die Zinsen wahrscheinlich um 0,5%; evtl. auch 0,75%,
um ein drohenden Rezession der amerikanischen Wirtschaft
abzuwenden.
Wie ist euro Meinung zur weltweiten Inflation, den Leitzinsen, den
Cross Rates der Währungen usw.?
Mit freundlichen Grüßen
Trader.One