Antwort auf Beitrag Nr.:
33.191.567 von new_kid_in_town am 28.01.08
16:18:11
..guckst Du hier.
Modellrechnung »Normalverdiener«
Brutto-Monatsgehalt: 2.000,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2008): 261,41 €
./. Kirchensteuer 9%: 23,53 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 14,38 €
./. AN-RV (BfA) 19,9%: 199,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: 145,00 €
./. AN-KV (Sonderbeitrag) 0,9%: 18,00 €
./. AN-ALV 3,3%: 33,00 €
./. AN-PV 1,95% (keine Kinder): 19,50 €
=
Netto-Auszahlung: 1.286,19 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 60,00 €
=
Netto minus direkte Abzüge: 1.172,86 €
./. USt. (MWSt.) 19% auf 75% der Ausgaben: 140,45 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 19,18 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: 57,68 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 100,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: 166,67 €
= Verwertbares Realeinkommen: 688,88 €
= Brutto-Abgabenquote: 65,56%
Berufsgenossenschaft 10%: 200,00 €
= AG-SV inkl. BG: 596,50 €
= Gesamter Personalaufwand: 2.596,50 €
= Real-Abgabenquote: 73,47%
Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung
Die Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-, die
Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die
angegebenen Prozentsätze sind die ab Januar 2008 gültigen
Beitragssätze, wobei die Erhöhung des Beitragssatzes für die
Zwangsrentenversicherung sowie die Senkung des Beitragssatzes zur
Zwangsarbeitslosenversicherung berücksichtigt wurden. Der
Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz
mehrerer Krankenversicherungen. Die Erhöhung der Beitragssätze zum
1. Januar 2007 wegen der gestiegenen Umsatzsteuer (die die
Krankenkassen nicht als Vorsteuer geltend machen können) wurde
berücksichtigt. Infolge des Risikostrukturausgleiches sind die
Unterschiede ohnehin minimal. Die Arbeitnehmer-Sonderabgabe, die ab
1. Juli 2005 eingeführt wurde, ist ebenfalls berücksichtigt worden.
Die berechneten Abzüge sind jeweils die halben Beitragssätze, da
der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt, d.h., 199 € sind die
Hälfte von 19,9% von 2.000 €. Die Arbeitnehmer-Sonderabgabe i.H.v.
0,9% des Bruttoentgeltes an die Zwangskrankenversicherung trägt der
Arbeitnehmer alleine.
Die berechnete Nettoauszahlung ergibt sich durch Subtraktion der
Lohnsteuer, der Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlages und der
Arbeitnehmer-Sozialversicherung vom Bruttoentgelt.
Von der Nettoauszahlung ziehen wir zunächst ein Drittel der
vierteljährlichen Praxis-Eintrittsgebühr sowie einen angenommen
Wert für Medikamenten-Zuzahlungen ab. Wir nehmen dann an, daß der
Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um zu seiner Arbeitsstelle zu
gelangen. Die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer sind daher
notwendige Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen und gehören damit
zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer ihnen aufgrund des schlechten
Zustandes und der ebenfalls hohen Kosten der öffentlichen
Verkehrsmittel realistischerweise nicht ausweichen kann, gehören
sie auch in die Abgaben-Modellrechnung.
Gemäß des derzeitigen Warenkorbes des statistischen Bundesamtes
gibt der Durchschnittsdeutsche ca. 25% seines Einkommens für Güter
aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sind
(z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel, Kunstgegenstände). Der
Rest wird für Güter und Dienstleistungen ausgegeben, die mit 19%
Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast zu ermitteln, muß
von 25% der Summe von 1.172,86 € muß also die Umsatzsteuer von 7%
ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer zu 19%.
Die Mineralölsteuer beträgt seit der letzten Steuererhöhung am 1.
Januar 2003 nunmehr 0,7210 € pro Liter Benzin ohne Umsatzsteuer
(eine erschreckende Statistik finden Sie hier). Wir unterstellen
unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an, daß er im
Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei einem
weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es wesentlich
mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 57,68 € ist nur noch die
Mineralölsteuer und nicht mehr die zuvor bereits berechnete
Umsatzsteuer, die nicht nur auf den Preis des Benzins selbst,
sondern auch noch auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird (d.h.,
die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal vermehrwertsteuert.
Eine Steuer auf eine Steuer – ein absurder Staat!). Ebenso wird
ignoriert, daß durch Zwangsbeimischung von Ökosprit der Kraftstoff
schlechter wird, weil Ökosprit einen geringeren Energiedichtewert
hat als mineralisches Benzin. Man muß als für die gleiche
Fahrleistung öfter tanken.
Die sonstigen Verbrauchssteuern schätzen wir pauschal mit 100 €,
also recht konservativ. Diese Größe umfaßt beispielsweise die
Versicherungssteuer, die Biersteuer, die Zuckersteuer, die
Branntweinsteuer, die Tabaksteuer usw.
Da wir angenommen haben, daß der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß
er ein solches kaufen. Wir nehmen ferner an, daß er einen
Kompaktwagen im Wert von 8.000 € fährt. Wir nehmen schließlich
(erneut aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes) an, daß
er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre lang fährt, und dann einen neuen
Wagen benötigt. Dies kann er nur finanzieren, wenn er im Monat
166,67 € spart. Diese Sparquote ist betriebswirtschaftlich
gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung. Wir vernachlässigen
hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld sich verzinst,
vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich nicht wertvoller,
sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß die
kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der
Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des
Einkommens dient.
Der Einwand, daß ein Auto zu fahren zu einer Reduktion der
Einkommensteuer führen würde, ist zwar prinzipiell berechtigt, im
vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend. Die Annahme eines
monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich gefahrene
Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen
Kilometerpauschalsätze (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht
ausreichen, den im Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigten
Werbungskosten-Pauschbetrag (§9a EStG) zu überschreiten.
Der gesamte Personalaufwand des Arbeitgebers umfaßt nicht nur die
Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers von 2.000 €, sondern zusätzlich
noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte zur Sozialversicherung,
d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits berechneten
Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der
Arbeitgeber alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft),
deren Beitragssatz zwischen 4,3% und fast 50% des
Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers (!) betragen kann, und
die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt haben. Da diese
Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt der wahre Monatslohn
dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.596,50 €. Zu
behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten, ist
natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe
der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist
wesentlich höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte
Bruttolohn.
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