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Normalverdiener: Brutto-Abgabenquote höher als 65%!! ( Seite 4)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 27.01.08 14:28:36
von
neuster Beitrag 21.02.08 19:17:41
von

Anzahl Beiträge: 127
Aufrufe gesamt: 5.475
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Diskussionsnr.: 1.137.817
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[ Seite: 12345111213neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 28.01.08 16:18:11
Beitrag Nr.31 
(33.191.567)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.184.084 von Salamitaktik am 27.01.08 15:15:37Mal abgesehen davon, dass für derartige Einkommensgrößen die Steuern und Abgaben auch bei korrekter Abrechnung selbstverständlich zu hoch sind, solltest Du aber doch mal in der Personalabteilung nachfragen, ob ihre Abrechnungssysteme noch richtig ticken.

Oder wie ist die Rechnung, die Dich auf dieses Ergebnis kommen lässt?
Crashkurs: Weltwirtschaftskrise oder Jahrhundertchance
Crashkurs: Weltwirtschaftskrise oder Jahrhundertchance

Dirk Müller
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schrieb am 28.01.08 16:27:21
Beitrag Nr.32 
(33.191.666)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.191.567 von new_kid_in_town am 28.01.08 16:18:11solltest Du aber doch mal in der Personalabteilung nachfragen, ob ihre Abrechnungssysteme noch richtig ticken.

Sollte man wohl eher die Arbeitgeberverbände, Finanz- und Politmafia befragen. Schließlich handelt es sich bei Schneeballfinanzsystemen um viel jahrzehntelange Fehlentwicklungen.

:rolleyes:
Avatar
schrieb am 28.01.08 16:52:02
Beitrag Nr.33 
(33.191.984)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.191.666 von pur13 am 28.01.08 16:27:21Das ist sicher ein richtiger Ansatz, jedoch auf einer anderen Ebene.

Ich weiss einfach nur mit Gewissheit, dass die von @Salamitaktik angebenen Zahlen nicht stimmen können, sofern er hier das Ergebnis einer Abrechnung eines Monatsgehaltes wiedergeben sollte.
Avatar
schrieb am 28.01.08 17:17:46
Beitrag Nr.34 
(33.192.298)
Antwort
Zitat
An meiner Arbeitsstelle, hatte mal jemand eine Berechnung erstellt, über alle Abgaben und Steuern über Zuckersteuer, Tabaksteuer usw. ausgerechnet.Das Pamphlet lief durch die Abteilung.

Da blieb vom Gehalt überhaupt nichts mehr übrig, im Gegenteil, man mußte noch was zuzahlen. Keiner konnte sich mehr was zu Essen kaufen, Klamotten, Urlaub, alles hinfällig.:laugh:
wilbi
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schrieb am 28.01.08 17:42:49
Beitrag Nr.35 
(33.192.583)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.192.298 von Wilbi am 28.01.08 17:17:46Derartige Spielchen gefallen mir gar nicht. Du sollst an deiner
Arbeitsstelle was arbeiten und keinen Bldösinn machen.
Schliesslich finanzierst du mein Ruhegeld. :rolleyes:
Das will ich pünktlich am Monatsanfang auf meinem Konto sehen.:mad:
Avatar
schrieb am 28.01.08 17:53:48
Beitrag Nr.36 
(33.192.734)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.191.567 von new_kid_in_town am 28.01.08 16:18:11
..guckst Du hier.;)

Modellrechnung »Normalverdiener«
Brutto-Monatsgehalt: 2.000,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2008): 261,41 €
./. Kirchensteuer 9%: 23,53 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 14,38 €
./. AN-RV (BfA) 19,9%: 199,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: 145,00 €
./. AN-KV (Sonderbeitrag) 0,9%: 18,00 €
./. AN-ALV 3,3%: 33,00 €
./. AN-PV 1,95% (keine Kinder): 19,50 €
= Netto-Auszahlung: 1.286,19 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 60,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.172,86 €
./. USt. (MWSt.) 19% auf 75% der Ausgaben: 140,45 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 19,18 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: 57,68 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 100,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: 166,67 €
= Verwertbares Realeinkommen: 688,88 €
= Brutto-Abgabenquote: 65,56%
Berufsgenossenschaft 10%: 200,00 €
= AG-SV inkl. BG: 596,50 €
= Gesamter Personalaufwand: 2.596,50 €
= Real-Abgabenquote: 73,47%

Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung
Die Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-, die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die angegebenen Prozentsätze sind die ab Januar 2008 gültigen Beitragssätze, wobei die Erhöhung des Beitragssatzes für die Zwangsrentenversicherung sowie die Senkung des Beitragssatzes zur Zwangsarbeitslosenversicherung berücksichtigt wurden. Der Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz mehrerer Krankenversicherungen. Die Erhöhung der Beitragssätze zum 1. Januar 2007 wegen der gestiegenen Umsatzsteuer (die die Krankenkassen nicht als Vorsteuer geltend machen können) wurde berücksichtigt. Infolge des Risikostrukturausgleiches sind die Unterschiede ohnehin minimal. Die Arbeitnehmer-Sonderabgabe, die ab 1. Juli 2005 eingeführt wurde, ist ebenfalls berücksichtigt worden. Die berechneten Abzüge sind jeweils die halben Beitragssätze, da der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt, d.h., 199 € sind die Hälfte von 19,9% von 2.000 €. Die Arbeitnehmer-Sonderabgabe i.H.v. 0,9% des Bruttoentgeltes an die Zwangskrankenversicherung trägt der Arbeitnehmer alleine.

Die berechnete Nettoauszahlung ergibt sich durch Subtraktion der Lohnsteuer, der Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlages und der Arbeitnehmer-Sozialversicherung vom Bruttoentgelt.

Von der Nettoauszahlung ziehen wir zunächst ein Drittel der vierteljährlichen Praxis-Eintrittsgebühr sowie einen angenommen Wert für Medikamenten-Zuzahlungen ab. Wir nehmen dann an, daß der Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer sind daher notwendige Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen und gehören damit zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer ihnen aufgrund des schlechten Zustandes und der ebenfalls hohen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel realistischerweise nicht ausweichen kann, gehören sie auch in die Abgaben-Modellrechnung.

Gemäß des derzeitigen Warenkorbes des statistischen Bundesamtes gibt der Durchschnittsdeutsche ca. 25% seines Einkommens für Güter aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sind (z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel, Kunstgegenstände). Der Rest wird für Güter und Dienstleistungen ausgegeben, die mit 19% Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast zu ermitteln, muß von 25% der Summe von 1.172,86 € muß also die Umsatzsteuer von 7% ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer zu 19%.

Die Mineralölsteuer beträgt seit der letzten Steuererhöhung am 1. Januar 2003 nunmehr 0,7210 € pro Liter Benzin ohne Umsatzsteuer (eine erschreckende Statistik finden Sie hier). Wir unterstellen unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an, daß er im Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei einem weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es wesentlich mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 57,68 € ist nur noch die Mineralölsteuer und nicht mehr die zuvor bereits berechnete Umsatzsteuer, die nicht nur auf den Preis des Benzins selbst, sondern auch noch auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird (d.h., die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal vermehrwertsteuert. Eine Steuer auf eine Steuer – ein absurder Staat!). Ebenso wird ignoriert, daß durch Zwangsbeimischung von Ökosprit der Kraftstoff schlechter wird, weil Ökosprit einen geringeren Energiedichtewert hat als mineralisches Benzin. Man muß als für die gleiche Fahrleistung öfter tanken.

Die sonstigen Verbrauchssteuern schätzen wir pauschal mit 100 €, also recht konservativ. Diese Größe umfaßt beispielsweise die Versicherungssteuer, die Biersteuer, die Zuckersteuer, die Branntweinsteuer, die Tabaksteuer usw.

Da wir angenommen haben, daß der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß er ein solches kaufen. Wir nehmen ferner an, daß er einen Kompaktwagen im Wert von 8.000 € fährt. Wir nehmen schließlich (erneut aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes) an, daß er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre lang fährt, und dann einen neuen Wagen benötigt. Dies kann er nur finanzieren, wenn er im Monat 166,67 € spart. Diese Sparquote ist betriebswirtschaftlich gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung. Wir vernachlässigen hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld sich verzinst, vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich nicht wertvoller, sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß die kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des Einkommens dient.

Der Einwand, daß ein Auto zu fahren zu einer Reduktion der Einkommensteuer führen würde, ist zwar prinzipiell berechtigt, im vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend. Die Annahme eines monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich gefahrene Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen Kilometerpauschalsätze (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht ausreichen, den im Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigten Werbungskosten-Pauschbetrag (§9a EStG) zu überschreiten.

Der gesamte Personalaufwand des Arbeitgebers umfaßt nicht nur die Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers von 2.000 €, sondern zusätzlich noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte zur Sozialversicherung, d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits berechneten Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der Arbeitgeber alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), deren Beitragssatz zwischen 4,3% und fast 50% des Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers (!) betragen kann, und die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt haben. Da diese Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt der wahre Monatslohn dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.596,50 €. Zu behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten, ist natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist wesentlich höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte Bruttolohn.

V.i.S.d.P. und © Harry Zingel - alle Rechte vorbehalten

Didi
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schrieb am 28.01.08 17:58:31
Beitrag Nr.37 
(33.192.790)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.192.734 von Erdmann111 am 28.01.08 17:53:48Da ist aber jetzt ein unverheirateter zugrundegelegt - oder ?
Avatar
schrieb am 28.01.08 17:58:48
Beitrag Nr.38 
(33.192.794)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.192.734 von Erdmann111 am 28.01.08 17:53:48
Modellrechnung »Besserverdiener«
Brutto-Monatsgehalt: 3.200,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2008): 627,08 €
./. Kirchensteuer 9%: 56,44 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 34,49 €
./. AN-RV (BfA) 19,9%: 318,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: 232,00 €
./. AN-KV (Sonderbeitrag) 0,9%: 28,80 €
./. AN-ALV 3,3%: 52,80 €
./. AN-PV 1,95% (keine Kinder): 31,20 €
= Netto-Auszahlung: 1.818,79 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 75,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.690,46 €
./. USt. (MWSt.) 19% auf 75% der Ausgaben: 202,43 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 27,65 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 100 Liter Verbrauch: 72,10 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 160,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 12.000 € Neuwert: 250,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 978,29 €
= Brutto-Abgabenquote: 69,43%
Berufsgenossenschaft 10%: 320,00 €
= AG-SV inkl. BG: 954,40 €
= Gesamter Personalaufwand: 4.154,40 €
= Real-Abgabenquote: 76,45%

Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung
Hier sind alle Annahmen genau so, wie sie bereits im »Normalverdiener«-Beispiel gewesen waren, so daß weitere Erläuterungen sich erübrigen. Der Wert des abgeschriebenen Fahrzeuges wurde jedoch etwas höher mit 12.000 € angesetzt, was der gesellschaftlichen Realität entspricht, und zu einer geringfügig höheren Kfz-Versicherung führt. Ferner wurden die Verbrauchssteuern mit 160 € etwas höher angenommen.

Das Beispiel zeigt aber gut, daß 1.200 € Mehrverdienst im Vergleich zum Normalverdiener«-Beispiel nur knapp dreihundert Euro mehr unterm Stich bedeuten. Es ist erschreckend, wie konfiskatorisch Rabenvater Staat hier zufaßt. Arbeiten lohnt sich nicht in diesem Staat!

V.i.S.d.P. und © Harry Zingel - alle Rechte vorbehalten

Didi
Avatar
schrieb am 28.01.08 18:00:40
Beitrag Nr.39 
(33.192.818)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.192.794 von Erdmann111 am 28.01.08 17:58:48
Modellrechnung »Geringverdiener«
Brutto-Monatsgehalt: 1.400,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2008): 96,91 €
./. Kirchensteuer 9%: 8,72 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 5,33 €
./. AN-RV (BfA) 19,9%: 139,30 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: 101,50 €
./. AN-KV (Sonderbeitrag) 0,9%: 12,60 €
./. AN-ALV 3,3%: 23,10 €
./. AN-PV 1,95% (keine Kinder):%: 13,65 €
= Netto-Auszahlung: 998,89 € ./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Öffentliche Verkehrsmittel (Schätzung): 100,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 875,56 €
./. USt. (MWSt.) 19% auf 75% der Ausgaben: 104,85 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 14,32 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 70,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 686,39 €
= Brutto-Abgabenquote: 50,97%
Berufsgenossenschaft 10%: 140,00 €
= AG-SV inkl. BG: 417,55 €
= Gesamter Personalaufwand: 1.817,55 €
= Real-Abgabenquote: 62,24%

Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung
Hier entsprechen die meisten Annahmen dem »Normalverdiener«-Beispiel; wir haben jedoch angenommen, daß der "Geringverdiener" sich kein Auto leisten kann und daher auf öffentliche Nahverkehrsmittel angewiesen ist. Die in der Modellrechnung angenommenen Fahrtkosten i.H.v. 100 € sind eine konservative Schätzung, die stark vom Wohnort und den Nahverkehrspreisen am Wohnort abhängt. Auf dem Land und in Großstädten sind die entsprechenden Kosten oft weitaus höher.

Es ist erschreckend, daß wer 600 € weniger als der "Normalverdiener" erhält, fast auf den Euro das gleiche verwertbare Realeinkommen hat. Wenngleich wir hier vereinfachende Annahmen machen müssen, um eine solche Rechnung überhaupt typifizierend aufstellen zu können, kann man doch schließen, daß von einer Gehaltserhöhung von 1.400 € auf 2.000 € nichts beim Arbeitnehmer ankommt.

V.i.S.d.P. und © Harry Zingel - alle Rechte vorbehalten


Didi
Avatar
schrieb am 28.01.08 18:55:50
Beitrag Nr.40 
(33.193.397)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.192.818 von Erdmann111 am 28.01.08 18:00:40Danke Erdmann für das reinstellen, was jeder auch unter dem Link in #1 nachlesen konnte, wenn er wollte...:rolleyes:

Harry Zingel ist übrigens Diplom-Betriebswirt und bevor jemand schreibt "Stimmt nicht" bitte ich doch um konkrete Widerlegung :rolleyes:

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