Antwort auf Beitrag Nr.:
33.271.367 von Boersenlilli am 05.02.08
13:40:22 »Verkaufte Kredite - Mit welchen
Machenschaften Immobilieneigentümer geschädigt werden
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen
Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre
Raten bezahlt haben. Denn beim
Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank
eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und
kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten
Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht,
betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in
Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins
und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können
Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent
auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter
Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen
Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse,
denn derzeit könnten Hedgefonds “auf diese Weise
Leute von ihren Grundstücken entfernen…, die ordnungsgemäß ihre
Kredite abzahlen.” Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus
recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor
verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten
250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste.
Die Leidtragenden sind Opfer von Zwangsversteigerungen in ganz
Deutschland. Die Betroffenen verlieren nicht nur ihre Immobilien,
sondern meist auch die gesamte Existenz, so Kathy Thedens,
Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und
Sparkassenkunden e.V. “Justiz und Politik müssen sofort alle
Vollstreckungen bei Forderungsverkäufen stoppen, bis eindeutige
gesetzliche Regelungen geschaffen sind. Es muss jetzt gehandelt
werden!”
Grundschuldexperte Dr. Clemens Clemente erklärt den Grund für die
rechtliche Schieflage mit der Struktur der Grundschuld. Solange das
Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente,
sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in
ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen
bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag),
die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor
überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung
sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen
ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen
Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung
entspricht.
Die Probleme beginnen also genau mit dem Verkauf des Darlehens.
Denn beim Verkauf geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor
über. Der könne dann, anders, als die Bank, aus der vollen
Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Die Hypo
Real Estate AG erklärt auf Anfrage, sie habe die
Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen. Das könne sie
aber nicht, so Clemente, denn dazu sei eine Vereinbarung zwischen
Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig.
Für rund 20 Milliarden Euro haben deutsche Banken und Sparkassen
Kredite an Schuldenaufkäufer, die meist keine Banken, sondern
Hedgefonds sind. Davon verkauft sind rund 30 Prozent nicht Not
leidende Kredite, so das Hamburger Institut für
Finanzdienstleistungen (iff).
In ihrem
Geschäftsbericht 2004 notiert beispielsweise die Hypo Real Estate
Bank AG, dass auch “154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte
Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden”, verkauft worden
seien. Nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes darf eine
Bank Kredite bündeln und ausgliedern.
Die Kunden
wurden erst nachträglich informiert.Der Münchner
Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der
nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages
vom 19.9.2007 als ein “gefährliches Instrumentarium”. Banken würden
ihre Kunden mit dem Verkauf ausliefern.
Erst mit
dem unter Rot/Grün
verabschiedeten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz aus 2002 wurde
die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren
ohne Banklizenz möglich. Deshalb muss die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungen heute tatenlos zusehen, wenn
Kreditverkäufe in Milliardenhöhe bei ausländischen Investoren, sog.
Heuschrecken, in Steuerparadiesen landen. FDP Fraktionschef
Wolfgang Kubicki fordert dringend zu verhindern, “dass durch
Darlehensverkäufe dieser Art Vermögen, das in Deutschland
angesiedelt ist, ins Ausland fließt.”
Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss verweist auf den
Rechtsweg: “wenn es da Streitigkeiten gibt, wird das letztendlich
vor Gericht geklärt.” Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht
reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur
Rechenschaft ziehen, gibt Prof. Schwintowski zu bedenken.
Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank
geltend gemacht werden, “das kann lange dauern, bis man beim BGH
vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los,
wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten
konnte.”