The NewGen Hotels - Squeeze Out - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.08 23:11:42 von
neuester Beitrag 21.03.16 06:51:13 von
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a.o. HV am 10.3.2008 in Aachen, Beschluss über Squeeze Out der
Kleinaktionäre zu 39 €, Accor hält ca. 97%
Kleinaktionäre zu 39 €, Accor hält ca. 97%
Au fein!
Das gibt was auf die Backen!
ich habe allerdings nur 10 Stück, die ich mal bei der AHAG gekauft habe - wer außer den üblichen Verdächtigen (KWF, Prof. Steiner u.a.) geht zur HV und agiert?
daylight.
Das gibt was auf die Backen!
ich habe allerdings nur 10 Stück, die ich mal bei der AHAG gekauft habe - wer außer den üblichen Verdächtigen (KWF, Prof. Steiner u.a.) geht zur HV und agiert?
daylight.
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
Mönchengladbach
ISIN DE000554620 4 / Wertpapier-Kenn-Nr. 554 620
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die The NewGen Hotels Aktiengesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach lädt ihre Aktionäre zu der am
Donnerstag, 28. August 2008, ab 10.30 Uhr
im Sofitel Aachen Quellenhof, Monheimsallee 52, 52062 Aachen stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, Vorlage des gebilligten Teilkonzern-Abschlusses und des Teilkonzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft und zum Abschlussprüfer des Teilkonzern-Abschlusses für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 und § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Herrn Volker Büring,
Unternehmensberater
Igny/Frankreich
Frau Evelyne Chabrot
Direktorin Human Resources Accor Hotels E.M.O.A., Accor S.A.,
Sceaux/Frankreich
Frau Marie-Laure Deligarde,
Direktorin Recht M&A und Entwicklung, Accor S.A.,
Boissise le Roi /Frankreich
Herrn Michael Flaxman,
Generaldirektor Hotellerie Nord-Europa, Accor S.A.,
Oxshott/Großbritannien
Herrn Christophe Guillemot,
Bevollmächtigter Direktor Hotellerie Nord-Europa Accor S.A.,
Paris/Frankreich
Herrn Christian Karaoglanian,
Generaldirektor Hotellerieentwicklung und –strategie, Accor S.A.,
Sceaux/Frankreich
als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen, und zwar für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Die Mitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und im Internet unter www.newgen-hotels.com in der Rubrik „Investor Relations“ folgende Unterlagen eingesehen werden: Jahresabschluss und Lagebericht der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Teilkonzern-Abschluss und Teilkonzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007.
Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
TEILNAHME
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich fristgemäß zur Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen bis spätestens am 21. August 2008 der Gesellschaft (The NewGen Hotels Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Fliethstraße 67, 41061 Mönchengladbach) oder der
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank Aktiengesellschaft
WDHHV dwpbank Aktiengesellschaft
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Fax: 069 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugehen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist, dass der Aktionär der Gesellschaft seine entsprechende Berechtigung zusammen mit der vorgenannten Anmeldung nachweist.
Der Nachweis zur Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss erfolgen durch:
•
eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder
•
die Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis zur Ausübung des Stimmrechts hat sich jeweils in folgender Weise auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (’Nachweisstichtag’) - dies ist vorliegend der 7. August 2008 - zu beziehen:
•
Die Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss die Feststellung enthalten, dass der Aktienbesitz am Nachweisstichtag vorliegt.
•
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft müssen sich die Aktien am Nachweisstichtag in der Obhut der Gesellschaft befinden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung beziehungsweise zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen erhalten auf Verlangen Eintrittskarten, die ihnen durch die Anmeldestelle übermittelt werden. Gegen Vorlage der Eintrittskarten werden den Teilnehmern an der Hauptversammlung Stimmkarten ausgehändigt.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Anträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Punkt der Tagesordnung (§ 126 Aktiengesetz) und/oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (§ 127 Aktiengesetz) sind ausschließlich zu richten an:
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
Vorstandssekretariat
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
Fax: 02161 818-100
E-Mail: investor-relations@newgen-hotels.com
Anträge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, werden im Internet unter www.newgen-hotels.com in der Rubrik „Investor Relations“ nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Im Interesse des Versammlungsablaufs wird gebeten, die Fragen, die Aktionäre auf der Hauptversammlung an die Verwaltung richten möchten, möglichst vorab an die vorgenannte E-Mail-Adresse zu übersenden.
Mönchengladbach, im Juli 2008
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mönchengladbach
ISIN DE000554620 4 / Wertpapier-Kenn-Nr. 554 620
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die The NewGen Hotels Aktiengesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach lädt ihre Aktionäre zu der am
Donnerstag, 28. August 2008, ab 10.30 Uhr
im Sofitel Aachen Quellenhof, Monheimsallee 52, 52062 Aachen stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, Vorlage des gebilligten Teilkonzern-Abschlusses und des Teilkonzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft und zum Abschlussprüfer des Teilkonzern-Abschlusses für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 und § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Herrn Volker Büring,
Unternehmensberater
Igny/Frankreich
Frau Evelyne Chabrot
Direktorin Human Resources Accor Hotels E.M.O.A., Accor S.A.,
Sceaux/Frankreich
Frau Marie-Laure Deligarde,
Direktorin Recht M&A und Entwicklung, Accor S.A.,
Boissise le Roi /Frankreich
Herrn Michael Flaxman,
Generaldirektor Hotellerie Nord-Europa, Accor S.A.,
Oxshott/Großbritannien
Herrn Christophe Guillemot,
Bevollmächtigter Direktor Hotellerie Nord-Europa Accor S.A.,
Paris/Frankreich
Herrn Christian Karaoglanian,
Generaldirektor Hotellerieentwicklung und –strategie, Accor S.A.,
Sceaux/Frankreich
als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen, und zwar für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Die Mitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und im Internet unter www.newgen-hotels.com in der Rubrik „Investor Relations“ folgende Unterlagen eingesehen werden: Jahresabschluss und Lagebericht der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Teilkonzern-Abschluss und Teilkonzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007.
Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
TEILNAHME
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der The NewGen Hotels Aktiengesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich fristgemäß zur Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen bis spätestens am 21. August 2008 der Gesellschaft (The NewGen Hotels Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Fliethstraße 67, 41061 Mönchengladbach) oder der
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank Aktiengesellschaft
WDHHV dwpbank Aktiengesellschaft
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Fax: 069 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugehen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist, dass der Aktionär der Gesellschaft seine entsprechende Berechtigung zusammen mit der vorgenannten Anmeldung nachweist.
Der Nachweis zur Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss erfolgen durch:
•
eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder
•
die Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis zur Ausübung des Stimmrechts hat sich jeweils in folgender Weise auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (’Nachweisstichtag’) - dies ist vorliegend der 7. August 2008 - zu beziehen:
•
Die Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss die Feststellung enthalten, dass der Aktienbesitz am Nachweisstichtag vorliegt.
•
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft müssen sich die Aktien am Nachweisstichtag in der Obhut der Gesellschaft befinden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung beziehungsweise zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen erhalten auf Verlangen Eintrittskarten, die ihnen durch die Anmeldestelle übermittelt werden. Gegen Vorlage der Eintrittskarten werden den Teilnehmern an der Hauptversammlung Stimmkarten ausgehändigt.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Anträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Punkt der Tagesordnung (§ 126 Aktiengesetz) und/oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (§ 127 Aktiengesetz) sind ausschließlich zu richten an:
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
Vorstandssekretariat
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
Fax: 02161 818-100
E-Mail: investor-relations@newgen-hotels.com
Anträge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, werden im Internet unter www.newgen-hotels.com in der Rubrik „Investor Relations“ nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Im Interesse des Versammlungsablaufs wird gebeten, die Fragen, die Aktionäre auf der Hauptversammlung an die Verwaltung richten möchten, möglichst vorab an die vorgenannte E-Mail-Adresse zu übersenden.
Mönchengladbach, im Juli 2008
The NewGen Hotels Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Thread wurde wieder aktiviert, viel Spaß beim weiteren Austausch
Vielen Dank
Kann jemand was zu der laufenden Spruchstelle sagen
Danke
Kann jemand was zu der laufenden Spruchstelle sagen
Danke
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