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Immobiliendarlehen ohne Einkommensnachweis ( Seite 3)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 16.03.08 07:18:14
von
neuster Beitrag 28.10.08 12:33:16
von

Anzahl Beiträge: 25
Aufrufe gesamt: 21.617
Aufrufe heute: 3
Diskussionsnr.: 1.139.558
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[ Seite: 123neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 11.05.08 21:27:52
Beitrag Nr.21 
(34.073.328)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.073.323 von raufraufrauf am 11.05.08 21:24:19übrigens entspricht die tatsächliche Jahreskaltmiete der Tiefgarage 14% vom Zuschlag, nur so am Rande...
Avatar
schrieb am 11.05.08 22:37:12
Beitrag Nr.22 
(34.073.518)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.073.323 von raufraufrauf am 11.05.08 21:24:19das finanziert schon eine Bank,
Voraussetzungen:
entweder hat der Erfahrung in diesem Geschäft und schon
einige Projekte laufen (Risikostreuung)
oder
neu in diesem Geschäft, dann muss finanzielles Fundament
da ist. (doppelte Sicherheit für die Bank, inkl. hoher Rendite)

Avatar
schrieb am 24.10.08 17:51:51
Beitrag Nr.23 
(35.691.193)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.652.449 von raufraufrauf am 16.03.08 07:18:14Ich bin neu im Forum und habe diese Frage erst heute gelesen. Trotz der derzeitigen Hypothekenkrise gibt es noch eine Bank, die bis 60% vom Beleihungswert (maximal € 300.000,--) ohne Einkommensnachweise gewährt. Wie lange noch, ist allerdings fraglich
Avatar
schrieb am 24.10.08 21:12:39
Beitrag Nr.24 
(35.693.421)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.691.193 von Baufuchs am 24.10.08 17:51:51welche denn ?

Und was ist, wenn der Kaufpreis niedriger war als 60 % des Beleihungswertes ? Wird nach dem Kaufpreis gefragt ?

z.B.
Kaufpreis 10 TEUR, sanierter Altbau
Kaltmiete: 200 EUR /Monat also 2400 EUR/Jahr

Überschuß nach allen Kosten ca. 1900 EUR/Jahr

Verkehrswert wäre somit ca. 35 TEUR

Bekommt man Finanzierung für 15 - 20 TEUR ???

Avatar
schrieb am 28.10.08 12:33:16
Beitrag Nr.25 
(35.728.665)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.693.421 von donaldzocker am 24.10.08 21:12:39Grundsätzlich gilt für die Beleihungswertermittlung:

Notarileller Kaufpreis abzüglich 10 bis 15 % Sicherheitsabschlag, = Beleihungswert. Somit kann der Kaufpreis nie niedriger sein als der Beleihungswert. Kommen zum Kaufpreis noch Renovierungskosten hinzu, werden diese 50 % der Kosten wertsteigernd von der Bank anerkannt und erhöhen den Beleihungswert.

Wird eine Immobilie beliehen, die schon vor längerer Zeit gekauft wurde, dann ermittelt die Bank den derzeit aktuellen Verkehrswert und setzt diesen als Beleihungswert an. Dabei macht sie auch die anfangs erwähnten Sicherheitsabschläge.

Bei ETW's, 1-Fam und 2-Fam-Hausern gilt immer der Sachwert. Auch wenn diese Objekte vermietet sind. Ab 3 Wohnungen wenden die Banken zur Ermittlung des Beleihungswertes meist das Mittelwert- oder Ertragswert-Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes an.

Vereinfacht ausgedrückt: Der Ertragswert wird aus den Mieteinnahmen errechnet, der Mittelwert aus dem Mittel von Ertrags- und Sachwert.

Manche Banken finanzieren erst ab € 50.000,--. Sollten sie dennoch kleinere Darlehenssummen akzeptieren, dann zu erhöhten Zinsen. Kredite der Größenordnung 15' - 20' Euro sind die Spezialitäten der Bausparkassen.

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