Antwort auf Beitrag Nr.:
35.693.421 von donaldzocker am 24.10.08
21:12:39Grundsätzlich gilt für die
Beleihungswertermittlung:
Notarileller Kaufpreis abzüglich 10 bis 15 % Sicherheitsabschlag, =
Beleihungswert. Somit kann der Kaufpreis nie niedriger sein als der
Beleihungswert. Kommen zum Kaufpreis noch Renovierungskosten hinzu,
werden diese 50 % der Kosten wertsteigernd von der Bank anerkannt
und erhöhen den Beleihungswert.
Wird eine Immobilie beliehen, die schon vor längerer Zeit gekauft
wurde, dann ermittelt die Bank den derzeit aktuellen Verkehrswert
und setzt diesen als Beleihungswert an. Dabei macht sie auch die
anfangs erwähnten Sicherheitsabschläge.
Bei ETW's, 1-Fam und 2-Fam-Hausern gilt immer der Sachwert. Auch
wenn diese Objekte vermietet sind. Ab 3 Wohnungen wenden die Banken
zur Ermittlung des Beleihungswertes meist das Mittelwert- oder
Ertragswert-Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes an.
Vereinfacht ausgedrückt: Der Ertragswert wird aus den Mieteinnahmen
errechnet, der Mittelwert aus dem Mittel von Ertrags- und
Sachwert.
Manche Banken finanzieren erst ab € 50.000,--. Sollten sie dennoch
kleinere Darlehenssummen akzeptieren, dann zu erhöhten Zinsen.
Kredite der Größenordnung 15' - 20' Euro sind die Spezialitäten der
Bausparkassen.