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    Medigene / Gegenwart und Zukunft (Seite 4384)

    eröffnet am 16.05.08 12:13:56 von
    neuester Beitrag 24.04.24 13:14:57 von
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      Avatar
      schrieb am 24.04.09 13:20:06
      Beitrag Nr. 7.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.604 von RichyBerlin am 24.04.09 13:12:13und Deine auch :)
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 13:18:57
      Beitrag Nr. 7.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.646 von noa235 am 24.04.09 13:17:23gerade erst beim Abschicken des Antwortsposting auf Killerplauze Deine Antwort gesehen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 13:17:34
      Beitrag Nr. 7.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.579 von killerplauze am 24.04.09 13:09:39Bist Du Dir da ganz sicher?

      Immerhin hätte Big Pharma B ja einen normalen rechtsbindenden Vertrag mit Medigene geschlossen.
      Kann der so einfach nichtig sein, weil Medigenes Eigentümer wechseln? Ich halte das für sehr wichtig.

      Wenn Du recht hast gäbe es ja wahrscheinlich ein Zeitintervall nach dessen verstreichen eine Anfechtung nicht mehr möglich ist. Dann käme gleich die zweite Frage. Wird das Intervall ab möglicher Kenntniserlangung über den Vertragsabschluss gerechnet, oder ab dem tatsächlichen Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 13:17:23
      Beitrag Nr. 7.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.604 von RichyBerlin am 24.04.09 13:12:13Vertrag ist Vertrag, solange keine klauseln diesbezüglich bestehen hat C keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 13:12:13
      Beitrag Nr. 7.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.462 von Richardundzdf am 24.04.09 12:56:51Wenn A mit B am Mo. verpartnert und C am Di. feindlich übernimmt. Kann C dann den Vertragsabschluss anfechten?

      Nein, wie könnten sie. Pech gehabt.

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      schrieb am 24.04.09 13:09:39
      Beitrag Nr. 7.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.462 von Richardundzdf am 24.04.09 12:56:51interessante Konstellation....wenn man durch die feindliche Übernahme die Mehrheit bekommt auf jeden Fall....daher mit größter Wahrscheinlichkeit gibt es eine größere Aktienbeteiligung um solch ein Szenario zu umgehen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:56:51
      Beitrag Nr. 7.625 ()
      Wenn A mit B am Mo. verpartnert und C am Di. feindlich übernimmt. Kann C dann den Vertragsabschluss anfechten?
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:28:35
      Beitrag Nr. 7.624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.044 von Akaki am 24.04.09 12:09:50Ich glaube, gerade bei einer Verpartnerung, die ja seitens Medigene angestrebt wird, ist das nicht der Fall und ich habe die Befürchtung das viele Teilhaber enttäuscht sein werden.

      entäuscht? vielleicht den mittelfristigen oder kurzfristigen Anleger definitiv. Weil die Kohle erst richtig rollen wird wenn Endo funktioniert (Bestätigung durch Partner sowie anschieben von mehreren Indikationen) und letztendlich am Markt ist.

      Aber was will man mehr in einer wirtschaftlichen unstabilen Zeit einen starken Parter im Boot.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:12:22
      Beitrag Nr. 7.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.044 von Akaki am 24.04.09 12:09:50an Killer,

      du schreibst, man muss die Mehrheit der Aktionäre zufrieden stellen..

      Ich glaube, gerade bei einer Verpartnerung, die ja seitens Medigene angestrebt wird, ist das nicht der Fall und ich habe die Befürchtung das viele Teilhaber enttäuscht sein werden.

      Bei einer Übernahme aber , wird genau das erreicht, die Mehrheit muß verkaufen.

      Gruß Akaki


      niemand muss verkaufen!
      wenn der Preis zu neidrig ist bekommen die nichmal 5%
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:09:50
      Beitrag Nr. 7.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.033.907 von killerplauze am 24.04.09 11:55:36an Killer,

      du schreibst, man muss die Mehrheit der Aktionäre zufrieden stellen..

      Ich glaube, gerade bei einer Verpartnerung, die ja seitens Medigene angestrebt wird, ist das nicht der Fall und ich habe die Befürchtung das viele Teilhaber enttäuscht sein werden.

      Bei einer Übernahme aber , wird genau das erreicht, die Mehrheit muß verkaufen.

      Gruß Akaki
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