aktivierte Fremdkapitalzinsen! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.05.08 15:53:54 von
neuester Beitrag 21.05.08 19:51:01 von
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Ich bin im 2007er Geschäftsbericht von SAP über folgenden Satz gestolpert:
Fremdkapitalzinsen, die für die Finanzierung
von bestimmten Sachanlagen im Zeitraum ihrer Herstellung
anfallen, werden aktiviert und beginnend mit der
Fertigstellung über die voraussichtliche Nutzungsdauer der
Sachanlagen planmäßig abgeschrieben.
Kann mir jemand erklären wann und wieso Fremdkapitalzinsen aktiviert werden können, und welche Logik da dahinter steckt?
Gruß tt
Fremdkapitalzinsen, die für die Finanzierung
von bestimmten Sachanlagen im Zeitraum ihrer Herstellung
anfallen, werden aktiviert und beginnend mit der
Fertigstellung über die voraussichtliche Nutzungsdauer der
Sachanlagen planmäßig abgeschrieben.
Kann mir jemand erklären wann und wieso Fremdkapitalzinsen aktiviert werden können, und welche Logik da dahinter steckt?
Gruß tt
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.106 von thomtrader am 20.05.08 15:53:54In der Betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung – genauer Kostenartenrechnung – zählen die Fremdkapitalzinsen (FKZ) zu der Gruppe der neutralen Aufwendungen, d. h. sie stellen zunächst keine ansatzfähigen Kosten dar. Im Rahmen der verrechneten kalkulatorischen Kosten fließt jedoch ein kalkulierter Zins in die Kostenrechnung ein.
Fremdkapitalzinsen sind in Deutschland (und Österreich) seitens der Unternehmen grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Fremdkapitalzinsen sind in Deutschland (und Österreich) seitens der Unternehmen grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.446 von Datteljongleur am 20.05.08 16:23:11die tun aber nicht absetzen, die aktivieren (das ist das Gegenteil ) !
Zu begründen ist es eigentlich nur, daß die Investition bei einem längeren Zahlungsziel entsprechend mehr gekostet hätte und dann auch mit dem selben höheren Betrag in den Büchern wäre.
Als Aktionär hätte ich keine große Freude damit - gehört für mich ins Kapitel "kreative Buchführung"
Zu begründen ist es eigentlich nur, daß die Investition bei einem längeren Zahlungsziel entsprechend mehr gekostet hätte und dann auch mit dem selben höheren Betrag in den Büchern wäre.
Als Aktionär hätte ich keine große Freude damit - gehört für mich ins Kapitel "kreative Buchführung"
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.106 von thomtrader am 20.05.08 15:53:54wobei - bei SAP, die haben ja kaum Schulden (wenn überhaupt ) - da kanns doch nur um peanuts gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.106 von thomtrader am 20.05.08 15:53:54Wann man das machen kann, steht ja da bereits. Falls sie einen direkten Zusammenhang zur Herstellung haben, können sie mit den Herstellungskosten aktiviert werden, analog im HGB.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.548 von big_mac am 20.05.08 16:32:42die tun aber nicht absetzen, die aktivieren
Womit das gleiche gemeint sein dürfte, du Könner!
Womit das gleiche gemeint sein dürfte, du Könner!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.106 von thomtrader am 20.05.08 15:53:54IAS 23 Borrowing Costs
http://www.iasplus.de/standards/ias_23.php
http://www.iasplus.de/standards/ias_23.php
Mit "wann" meinte ich, wann genau die Voraussetzung dafür gegeben, ist, Fremdkapitalkosten zu aktivieren, und was sind die "bestimmten Sachanlagen"? was fällt da alles darunter?
Die Logik die hinter der Bilanzierungspraxis, Fremdkapitalkosten teilweise zu aktivieren, steckt, wurde mir auch noch nicht erklärt.
SAP ist natürlich nicht das einzige Unternehmen das Fremdkapitalzinsen aktiviert. In Geschäftsberichten andere Unternehmen wurden aktivierte Fremdkapitalzinsen ebenfalls erwähnt(z.B. Nemetschek). Auch hier sind zwar die aktivierten Fremdkapitalzinsen laut Unternehmnsaussage "vernachlässigbar". Trotzdem interessiert mich was genau dahintersteckt.
Ich kapiere einfach nicht, wieso Kosten, die jedes Jahr aufs neue anfallen, nicht als Aufwand verbucht werden.
Gruß tt
Die Logik die hinter der Bilanzierungspraxis, Fremdkapitalkosten teilweise zu aktivieren, steckt, wurde mir auch noch nicht erklärt.
SAP ist natürlich nicht das einzige Unternehmen das Fremdkapitalzinsen aktiviert. In Geschäftsberichten andere Unternehmen wurden aktivierte Fremdkapitalzinsen ebenfalls erwähnt(z.B. Nemetschek). Auch hier sind zwar die aktivierten Fremdkapitalzinsen laut Unternehmnsaussage "vernachlässigbar". Trotzdem interessiert mich was genau dahintersteckt.
Ich kapiere einfach nicht, wieso Kosten, die jedes Jahr aufs neue anfallen, nicht als Aufwand verbucht werden.
Gruß tt
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.490 von GOTOX am 20.05.08 19:37:34Danke für den Link.
Meine Fragen sind damit weitgehend beantwortet.
Gruß tt
Meine Fragen sind damit weitgehend beantwortet.
Gruß tt
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.615 von thomtrader am 20.05.08 19:51:53Ja IFRS ist manchmal ein bisschen schwer zu begreifen. Da muss ich auch immer mehrmals nachdenken - insbesondere über den ökonomischne Sinn
vielleicht auch interessant:
http://www.ifrs-portal.com/Texte_deutsch/Standards/Standards…
...
11. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren. Der Betrag der aktivierbaren Fremdkapitalkosten ist nach diesem Standard zu bestimmen.
12. Nach der alternativ zulässigen Methode gehören die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes. Solche Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen hieraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Aktivierbare Fremdkapitalkosten
13. Die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind solche Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert nicht getätigt worden wären. Wenn ein Unternehmen speziell für die Beschaffung eines bestimmten qualifizierten Vermögenswertes Mittel aufnimmt, können die Fremdkapitalkosten, die sich direkt auf diesen qualifizierten Vermögenswert beziehen, ohne weiteres bestimmt werden.
...
Beginn der Aktivierung
20. Die Aktivierung der Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines qualifizierten Vermögenswertes ist dann aufzunehmen, wenn
(a) Ausgaben für den Vermögenswert anfallen;
(b) Fremdkapitalkosten anfallen; und
(c) die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten.
...
Ende der Aktivierung
25. Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierten Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten.
vielleicht auch interessant:
http://www.ifrs-portal.com/Texte_deutsch/Standards/Standards…
...
11. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren. Der Betrag der aktivierbaren Fremdkapitalkosten ist nach diesem Standard zu bestimmen.
12. Nach der alternativ zulässigen Methode gehören die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes. Solche Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen hieraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Aktivierbare Fremdkapitalkosten
13. Die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind solche Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert nicht getätigt worden wären. Wenn ein Unternehmen speziell für die Beschaffung eines bestimmten qualifizierten Vermögenswertes Mittel aufnimmt, können die Fremdkapitalkosten, die sich direkt auf diesen qualifizierten Vermögenswert beziehen, ohne weiteres bestimmt werden.
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Beginn der Aktivierung
20. Die Aktivierung der Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines qualifizierten Vermögenswertes ist dann aufzunehmen, wenn
(a) Ausgaben für den Vermögenswert anfallen;
(b) Fremdkapitalkosten anfallen; und
(c) die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten.
...
Ende der Aktivierung
25. Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierten Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.495 von thomtrader am 20.05.08 19:38:25Das Unternehmen hat damit quasi ein Wahlrecht, ob es sofort das Ergebnis mindern möchte durch den direkten Aufwand oder langfristig durch eine höhere Abschreibung.
Bsp.
Investition 100 Mio.
Abschreibung 10& p. a.
Zinsaufwand im Jahr: 5 Mio. EUR
EBITDA: 20 Mio. EUR
Buchung als Aufwand --> 20 Gewinn - 10 Abschreibung - 5 Mio. Zinsen = 5 Mio. EUR EBT
Aktivierung als Herstellungskosten --> 20 - 10,5 Abschreibung = 9,5 Mio. EBT
Was dann gewählt wird, hängt sicher mit der Unternehmenspolitik, den erwarteten Änderungen der Steuergesetze und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Bsp.
Investition 100 Mio.
Abschreibung 10& p. a.
Zinsaufwand im Jahr: 5 Mio. EUR
EBITDA: 20 Mio. EUR
Buchung als Aufwand --> 20 Gewinn - 10 Abschreibung - 5 Mio. Zinsen = 5 Mio. EUR EBT
Aktivierung als Herstellungskosten --> 20 - 10,5 Abschreibung = 9,5 Mio. EBT
Was dann gewählt wird, hängt sicher mit der Unternehmenspolitik, den erwarteten Änderungen der Steuergesetze und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.138.565 von Mirobal am 21.05.08 00:14:46Ich meine natürlich Zinsen, die z. B. währen der Bauphase anfallen und aktivierbar sind
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.138.565 von Mirobal am 21.05.08 00:14:46kleiner Nachtrag:
wir reden hier aber von Handelsbilanzen (IFRS).
Soweit ich weiß ist die Aktivierung von FK-Kosten in der Steuerbilanz nicht möglich!
Somit entfällt dein Argument bezüglich Steuergestaltungsmaßnahmen.
Gruß GoToX
wir reden hier aber von Handelsbilanzen (IFRS).
Soweit ich weiß ist die Aktivierung von FK-Kosten in der Steuerbilanz nicht möglich!
Somit entfällt dein Argument bezüglich Steuergestaltungsmaßnahmen.
Gruß GoToX
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.111 von Datteljongleur am 20.05.08 19:00:31absetzen (=als Kosten verbuchen) ist das Gegenteil von aktivieren (= als Vermögen verbuchen).
mußt noch viel lernen, junger Jedi
mußt noch viel lernen, junger Jedi
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.139.424 von GOTOX am 21.05.08 09:09:14bei der Steuerbilanz macht aktivieren wohl kaum einen Sinn - sofort absetzen (und ggf. Verlust vortragen) muß eigentlich in jedem denkbaren Fall besser sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.140.060 von big_mac am 21.05.08 10:08:30ist das Gegenteil von aktivieren (= als Vermögen verbuchen).
Jetzt glaube ich verwechselst du was!
Als "Vermögen verbucht" werden aktivierte Fremdkapitalzinsen nie!
mußt noch viel lernen, junger Jedi
Jetzt glaube ich verwechselst du was!
Als "Vermögen verbucht" werden aktivierte Fremdkapitalzinsen nie!
mußt noch viel lernen, junger Jedi
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.134.106 von thomtrader am 20.05.08 15:53:54Also nach altem HGB bestand grundsätzlich ein eingeschränktes Wahlrecht die Fremdkapitalzinsen innerhalb der Herstellungskosten für Anlagevermögen zu aktivieren.
Grundsätzlich wurde dies nur bei sehr langfristiger Fertigung zugelassen.
Mit Einzug des GAAP (US-Blanzierungsrecht) aber auch bei IFRS Konzernbilanzierungsrecht in Europa) ist es zwingend geboten die Kosten selbsterstellter werthaltiger software zu aktivieren.
Zu den Herstellungskosten können auch Fremdkapitalzinsen
gehören.
Dies war nach HGB noch ausdrücklich verboten.
Grund ist die Überlegung der periodengerechten Zuordnung der Aufwendungen/Erträge nach USGAAP bzw. IFRS, während das HGB in der Bewertung das unbedingte Vorsichtsprinzip berücksichtigte.
compree?
MfG
Grundsätzlich wurde dies nur bei sehr langfristiger Fertigung zugelassen.
Mit Einzug des GAAP (US-Blanzierungsrecht) aber auch bei IFRS Konzernbilanzierungsrecht in Europa) ist es zwingend geboten die Kosten selbsterstellter werthaltiger software zu aktivieren.
Zu den Herstellungskosten können auch Fremdkapitalzinsen
gehören.
Dies war nach HGB noch ausdrücklich verboten.
Grund ist die Überlegung der periodengerechten Zuordnung der Aufwendungen/Erträge nach USGAAP bzw. IFRS, während das HGB in der Bewertung das unbedingte Vorsichtsprinzip berücksichtigte.
compree?
MfG
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.140.176 von Datteljongleur am 21.05.08 10:18:46Was stellst Du Dir denn unter "aktivieren" vor, wenn nicht im Anlagevermögen als Anschaffungskosten der Grundinvestition? Bilanziell erhöht sich der Wert des bilanzierten Anlagegegenstandes um die FK-Zinsen.
@ Gotox: auch nach dem Steuerrecht gibt es die Aktivierungsmöglichkeit, wenn ein gegebener unmittelbarer Zusammenhang zwischen Herstellung eines Wirtschaftsguts und deren Finanzierung (langfristige Auftragsfertigung, Anlagenbau) besteht.
Soweit ich weiss, gibt es nach IFRS auch ein Wahlrecht, wenn die Zinsen bei längeren Herstellungszeiten direkt der Investitin zurechenbar sind.
Nach der Unternehmenssteuerreform 2008 und der sogenannten Zinsschranke ändert sich das alles mit den absetzbaren Zinsen als Aufwand in der Steuerbilanz aber eh erheblich (vereinfacht: max. 30 % vom EBITDA abzugsfähig).
@ Gotox: auch nach dem Steuerrecht gibt es die Aktivierungsmöglichkeit, wenn ein gegebener unmittelbarer Zusammenhang zwischen Herstellung eines Wirtschaftsguts und deren Finanzierung (langfristige Auftragsfertigung, Anlagenbau) besteht.
Soweit ich weiss, gibt es nach IFRS auch ein Wahlrecht, wenn die Zinsen bei längeren Herstellungszeiten direkt der Investitin zurechenbar sind.
Nach der Unternehmenssteuerreform 2008 und der sogenannten Zinsschranke ändert sich das alles mit den absetzbaren Zinsen als Aufwand in der Steuerbilanz aber eh erheblich (vereinfacht: max. 30 % vom EBITDA abzugsfähig).
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.144.737 von Mirobal am 21.05.08 17:57:53Bilanziell erhöht sich der Wert des bilanzierten Anlagegegenstandes um die FK-Zinsen.
Stimmt!
Hatte Unrecht.
@big_mac
Stimmt!
Hatte Unrecht.
@big_mac
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.144.771 von Datteljongleur am 21.05.08 18:01:30
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