Große Schei... passier. Hab ich aus `nem anderen Solarthread:
Thread: Geschlossene Fonds im
Bereich Erneuerbare Energien
Bereits im Laufe des Jahres 2010 gab es Hinweise zu möglichen
Plänen des spanischen Industrieministeriums, wonach rückwirkende
Kürzungen der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung bei
bestehenden Solaranlagen unter dem Königlichen Dekret 661/2007
geplant seien. Diese Marktgerüchte wurden mehrfach von höchster
Stelle dementiert. So hat der spanische Ministerpräsident José Luis
Zapatero im Juni 2010 ausdrücklich eine rückwirkende Änderung der
Einspeisevergütung für Solarkraftwerke ausgeschlossen.
Zuletzt wurde am 22. November 2010 in einem Gesetzesvorhaben zur
künftigen Ausrichtung der spanischen Solarförderung einer
retroaktiven Kürzung der Einspeisevergütung eine Absage erteilt.
Umso überraschender ist nun der Vorstoß des spanischen
Industrieministers Miguel Sebastian, der am 24.12.2010 ein neues
Königliches Dekret vorstellte, welches de facto eine retroaktive
Kürzung der spanischen Solarförderung einführt.
Die vielen internationalen Investoren in Spaniens Photovoltaikmarkt
erhielten damit ein besonderes „Weihnachtsgeschenk“. Das Datum war
vom spanischen Industrieminister Miguel Sebastian offensichtlich
nicht zufällig gewählt, da die spanische Regierung nach diesem
rüden Vorgehen gegen tausende institutionelle und private
Investoren eine Welle von Klagen und Einsprüchen fürchtet.
Das Real Dekret 14/2010
Das Königliche Dekret 14/2010 wurde vom Industrieministerium am
24.12.2010 veröffentlicht. Folgende Anpassungen werden genannt:
Ab dem 1. Januar 2011 soll eine Durchleitungsgebühr von 0,5 €/MWh
von sämtlichen Erzeugern elektrischer Energie, also auch durch
Photovoltaik gewonnener Energie, erhoben werden (bisher waren die
Energieerzeuger von Abgaben zur Netzfinanzierung befreit).
Weiterhin soll die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für
Photovoltaikanlagen nach RD 661/2007 für die Dauer von drei Jahren
(2011-2013) auf 1250 kwh/kwp begrenzt werden. Zum Ausgleich sollen
die betroffenen Photovoltaikanlagen drei Jahre länger in den Genuss
des Tarifanrechts kommen, also anstelle von derzeit 25 Jahren
zukünftig 28 Jahre.
Die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für
Photovoltaikanlagen nach RD 661/2007 und RD 1578/2008 sollen, in
Abhängigkeit von der geografischen Lage und der dortigen
Sonneneinstrahlung der Anlage, begrenzt werden. Die Anlagen des RD
1578/2008 wären nur marginal betroffen, da die zugesagten
Einspeisemengen für diese Solarkraftwerke in der Regel ausreichen
sollten, um Energie im Rahmen der Ertragsgutachten
einzuspeisen.
Das Gesetz muss noch vom spanischen Parlament ratifiziert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob es diese parlamentarische „Hürde“ nehmen
und tatsächlich in Kraft treten wird.
Ist eine retroaktive Tarifanpassung rechtmässig?
Die möglichen nachträglichen Änderungen der Solarförderung für
rechtmäßig errichtete und betriebene Projekte unter dem Königlichen
Dekret 661/2007 bewerten führende Rechtsanwaltskanzleien als
eindeutigen Verstoß gegen spanisches und europäisches Recht sowie
gegen bilaterale Investitionsschutzabkommen. Klagen gegen diese
Gesetzesinitiative werden hohe Erfolgsaussichten gegeben.
Bereits im Juni 2010, als die ersten Marktgerüchte über
bevorstehende retroaktive Kürzungen aufkamen, hat sich eine
einflussreiche Gruppe internationaler Investoren
zusammengeschlossen, um die Investoreninteressen zu bündeln.
Zusammen hat diese Gruppe mehr als 3 Mrd. Euro in spanische
Solarprojekte investiert. Ihr Sprecher Tom Murley, Head of
Renewable Energy bei dem britischen Investor HgCapital, bezeichnet
das Vorgehen Spaniens als eindeutigen Verstoß gegen internationale
Konventionen. In der Financial Times vom 22.12.2010 weist er zudem
darauf hin, dass die geplanten Änderungen das Ansehen Spaniens als
Investitionsstandort nachhaltig beschädigen. Die nachträgliche
Festlegung von Höchstgrenzen der staatlich geförderten
Stromproduktion entspricht einer retroaktiven Kürzung der
Einspeisevergütungen.
Auch wenn diese Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durch
das spanische Parlament ratifiziert worden sind, ist sich die
internationale Anwaltssozietät Allen & Overy schon heute
sicher, würde eine rückwirkende Änderung eine Flut von Klagen von
Investoren und Banken aus aller Welt auslösen. Die Situation
Spaniens als Standort für ausländische Direktinvestitionen wäre auf
Jahre in Frage gestellt. Mit Widerstand gegen die geplanten
Änderungen ist zudem von Seiten der finanzierenden Banken zu
rechnen. Insbesondere spanische Geldinstitute sind mit rund 15 Mrd.
Euro an solaren Projektfinanzierungen beteiligt.
Starke Kritik an der überraschenden Kehrtwende des spanischen
Industrieministers ist auch von Seiten der internationalen Politik
zu erwarten. Bereits im Sommer haben der US-amerikanische
Vizepräsident Joe Biden und der EU-Kommissar für Energie, der
ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Öttinger
bei der spanischen Regierung erfolgreich interveniert.
Mögliche Folgen für die WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 und 02
Sollte dieses Gesetz gegen den internationalen Druck in die Praxis
umgesetzt werden, wären primär Anlagen nach dem RD 661/2007
betroffen. Die Anlagen des RD 1578/2008 wären nur marginal
betroffen, da die im RD 14/2010 zugesagten Einspeisemengen für
diese Solarkraftwerke in der Regel ausreichen sollten, um Energie
im Rahmen der Ertragsgutachten einzuspeisen.
Entwarnung kann deshalb für den WOC Nachhaltigkeitsfonds 02 gegeben
werden. Hier sind selbst bei einer Umsetzung der formulierten
Änderungen, keine negativen Folgen zu erwarten. Der Fonds hat,
aufgrund der Diskussionen in Spanien, ausschließlich in solche
Solaranlagen investiert, die entsprechend dem neueren Fördertarif
RD 1578/2008 vergütet werden. Die Vergütungssätze des WOC
Nachhaltigkeitsfonds 02 liegen etwa 40 % unter denen des
diskutierten Fördertarifs RD 661/2007. Die im Rahmen des RD 14/2010
zugesagten Einspeisemengen liegen deutlich oberhalb der jeweiligen
Ertragsgutachten. Für Anleger des WOC Nachhaltigkeitsfonds 02 kann
nach einer ersten Prüfung der geplanten Änderungen demnach
Entwarnung gegeben werden.
Zum WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 gehören 661/2007-Anlagen mit einem
Umfang von 4,8 MW. Eine zunächst angedachte Transaktion über ein
weiteres Solarkraftwerk nach dem RD 661/2007 mit einer Nennleistung
von 2,6 MW hat White Owl im Dezember 2010 aufgrund der drohenden
Änderungen gestoppt. Sollten die rückwirkenden Anpassungen
durchgesetzt werden, könnte es bei den RD 661/2007-Projekten zu
Mindereinnahmen in den Jahren 2011 bis 2013 von rund 15 % kommen.
Knapp die Hälfte des Portfolios, insgesamt Anlagen mit einer
Nennleistung von rund 4,4 MW unter dem RD 1578/2008, sind nicht von
den Änderungen betroffen. Hier zahlt sich die konservative
Anlagestrategie mit einem hohen Diversifikationsgrad über mehrere
Tarife und Königliche Dekrete aus.
Wir werden alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen,
um Schaden von unseren Anlegern abzuwenden und um auch unter den
möglichen neuen Bedingungen eine volle finanzielle Kompensation zu
schaffen bzw. die prognostizierten Ausschüttungen für unsere
Anleger zu erhalten. Hierfür steht uns ein Bündel an Maßnahmen zur
Verfügung. Dieses reicht von der Streckung der Fremdkapitaltilgung,
über Nachverhandlungen der operativen Kosten (Pacht / Wartung), bis
hin zu einer Reduktion bereits fixierter Vergütungen.
Mit Hilfe dieses Maßnahmenkatalogs könnten mögliche Mindereinnahmen
kompensiert und somit die ursprünglichen Ausschüttungsprognosen des
WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 erhalten werden.
Fazit
Die überraschende Kehrtwende des spanischen Industrieministers
Miguel Sebastian bezüglich Änderungen der Solarförderung bei
bestehenden Photovoltaikanlagen ist höchst bedauerlich. Das
Vorgehen Spaniens ist für einen Rechtsstaat innerhalb der
europäischen Union kaum nachvollziehbar. Wie gezeigt können nach
einer ersten Prüfung die dadurch möglicherweise entstehenden
Mindererträge beim WOC NF 01 durch unser Gegensteuern kompensiert
werden. Die Fonds WOC NF 02 und der in Frankreich investierende WOC
NF 03 sind hiervon nicht betroffen.
Die Branchenverbände der Solarindustrie formieren sich gegen die
geplanten Änderungen, und Interventionen der internationalen
Politik sind angesichts des großen Engagements vieler ausländischer
Investoren auf dem spanischen Solarmarkt ebenfalls zu erwarten.
Insbesondere die Europäische Union sollte Interesse daran haben,
die Reputation Spaniens als seriösen Investitionsstandort innerhalb
der Europäischen Gemeinschaft zu schützen.
So weist auch Tom Murley von HgCapital darauf hin, dass diese
Vorgehensweise nicht nur das Vertrauen in den spanischen Markt für
erneuerbare Energien erschüttern, sondern sämtliche langfristige
Infrastrukturprojekte betreffen würde - Investitionen, die Spanien
in der momentanen volkswirtschaftlichen Situation dringend
benötigt. Nektarios Kessidis von der Deutschen Bank Tochter DWS in
Frankfurt geht sogar noch einen Schritt weiter und spricht von
einem Betrug der Investoren, sollte es tatsächlich zu diesen
rückwirkenden Kürzungen kommen.
Das Echo auf die Ankündigung Spaniens zeigt bereits schon jetzt,
dass die geplanten Änderungen das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit
des Investitionsstandorts Spanien erschüttern und neue
Investitionen verhindern würden. Eine Entwicklung, die die
spanische Regierung und die Europäische Union unter allen Umständen
vermeiden möchten. Außerdem müsste die Regierung möglicherweise
viele spanische Banken stützen, weil diese den Großteil der
Projekte finanziert haben und dann mit notleidenden
Milliardenkrediten zu kämpfen hätten. Nach offiziellen Schätzungen
sind spanische Geldinstitute mit rund 15 Milliarden Euro an solaren
Projektfinanzierungen beteiligt.
Für die kommenden Wochen ist somit mit einer Klagewelle von Seiten
der Investoren und einem Sturm der Empörung von Seiten der
europäischen Politik gegen diesen Gesetzvorstoß zu rechnen, über
dessen Verlauf und die weiteren Entwicklungen wir Sie zeitnah
informieren werden. Die breite Allianz aus Wirtschaft und Politik
macht Hoffnung, dass das spanische Parlament Vernunft walten lässt
und dem geplanten Eingriff in den Bestandsschutz bei
Photovoltaikanlagen noch eine Absage erteilen wird.
Berlin, 28. Dezember 2010