BaFin veröffentlicht Warnhinweise zu Freiverkehrswerten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.08 12:01:25 von
neuester Beitrag 05.07.08 10:26:52 von
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Für alle, die gerne den heißen Tipps von D.I.R., OBB, HotStocks Europe, Performaxx, Trading Insider usw. folgen:
BaFin veröffentlicht Hinweise zu Freiverkehrswerten
Die BaFin hat Warnsignale zusammengestellt, auf die Anleger achten sollten, bevor sie in offensiv beworbene Freiverkehrswerte investieren. In diesem Zusammenhang rät die BaFin den Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren.
Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, Kanada oder der Schweiz, werden häufig in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften massiv zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern daraufhin erhofften dauerhaften Kursanstiegs kam es in den meisten Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren. Dabei sollten Anleger auf folgende Warnsignale achten:
In engem zeitlichem Zusammenhang mit der Einbeziehung der Gesellschaft in den Freiverkehr fanden ein Aktiensplit und/oder eine Kapitalerhöhung statt, wodurch die Anzahl der Aktien erhöht wurde.
Aktien betroffener Schweizer Gesellschaften haben lediglich den Mindestnennwert von 0,01 CHF. Das ist besonderes auffällig, wenn die Gesellschaften nur über das Mindeststammkapital von 100.000 CHF verfügen. In diesem Fall liegt es nahe, dass es den Gründern der jeweiligen Gesellschaft darum ging, möglichst viele Aktien zu schaffen.
Der Gesellschaftszweck des Unternehmens wurde kurz vor der Notierungsaufnahme geändert. Das ist vor allem bemerkenswert, wenn der neue Gesellschaftszweck in einer Branche angesiedelt ist, die gegenwärtig besonders „in“ ist (wie etwa die Rohstoff- oder Telekommunikationsbranche).
Über das Unternehmen sind keine aussagekräftigen und verlässlichen Informationen, wie testierte Jahresabschlüsse oder unabhängiges Research, erhältlich.
Die Personen, die in leitender Position der Gesellschaft tätig sind, waren bereits in anderen Gesellschaften tätig, deren Aktien nach der Einbeziehung in den Freiverkehr ebenfalls massiv an Wert verloren haben.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz unter der gleichen Adresse wie eine Vielzahl weiterer Gesellschaften.
Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.
Bonn/Frankfurt a.M., den 27.06.2008
Quelle: http://www.bafin.de/nn_722758/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Ver…
BaFin veröffentlicht Hinweise zu Freiverkehrswerten
Die BaFin hat Warnsignale zusammengestellt, auf die Anleger achten sollten, bevor sie in offensiv beworbene Freiverkehrswerte investieren. In diesem Zusammenhang rät die BaFin den Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren.
Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, Kanada oder der Schweiz, werden häufig in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften massiv zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern daraufhin erhofften dauerhaften Kursanstiegs kam es in den meisten Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren. Dabei sollten Anleger auf folgende Warnsignale achten:
In engem zeitlichem Zusammenhang mit der Einbeziehung der Gesellschaft in den Freiverkehr fanden ein Aktiensplit und/oder eine Kapitalerhöhung statt, wodurch die Anzahl der Aktien erhöht wurde.
Aktien betroffener Schweizer Gesellschaften haben lediglich den Mindestnennwert von 0,01 CHF. Das ist besonderes auffällig, wenn die Gesellschaften nur über das Mindeststammkapital von 100.000 CHF verfügen. In diesem Fall liegt es nahe, dass es den Gründern der jeweiligen Gesellschaft darum ging, möglichst viele Aktien zu schaffen.
Der Gesellschaftszweck des Unternehmens wurde kurz vor der Notierungsaufnahme geändert. Das ist vor allem bemerkenswert, wenn der neue Gesellschaftszweck in einer Branche angesiedelt ist, die gegenwärtig besonders „in“ ist (wie etwa die Rohstoff- oder Telekommunikationsbranche).
Über das Unternehmen sind keine aussagekräftigen und verlässlichen Informationen, wie testierte Jahresabschlüsse oder unabhängiges Research, erhältlich.
Die Personen, die in leitender Position der Gesellschaft tätig sind, waren bereits in anderen Gesellschaften tätig, deren Aktien nach der Einbeziehung in den Freiverkehr ebenfalls massiv an Wert verloren haben.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz unter der gleichen Adresse wie eine Vielzahl weiterer Gesellschaften.
Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.
Bonn/Frankfurt a.M., den 27.06.2008
Quelle: http://www.bafin.de/nn_722758/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Ver…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.428.907 von cooleOma am 03.07.08 12:01:25Eine laue Legitimation der Daseinsberechtigung
Frei dem Motto : Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß
Da find ich hier im Board bessere recherchierte Fakten zu solchen Unternehmen.
Frei dem Motto : Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß
Da find ich hier im Board bessere recherchierte Fakten zu solchen Unternehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.428.907 von cooleOma am 03.07.08 12:01:25Diese Erklärung kommt ca. anderthalb Jahre zu spät und ist viel zu unpräzise. Fazit: So unnötig wie ein Kropf...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.429.406 von LordofShares am 03.07.08 12:46:04überflüssig wie ein Kropf! ja!
aber vor dem Hintergrund, dass Unbelehrbare eben unbelehrbar sind.
aber vor dem Hintergrund, dass Unbelehrbare eben unbelehrbar sind.
der freiverkehr ist doch genau genommen
ein mafialaden
ein wunder
das es ihn so überhaupt gibt
zu wem gehört diese veranstaltung eigentlich
läuft das unter dem dach der börse
oder iss dass nen eigenständiger mafia laden
ein mafialaden
ein wunder
das es ihn so überhaupt gibt
zu wem gehört diese veranstaltung eigentlich
läuft das unter dem dach der börse
oder iss dass nen eigenständiger mafia laden
Da Denke ich an Amitelo direkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.029 von Buschy am 03.07.08 13:46:18Richtig
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.429.406 von LordofShares am 03.07.08 12:46:04Warum denn?
Es gibt immer wieder Neueinsteiger und die kann man gar nicht oft genug und rechtzeitig warnen.
Steini
Es gibt immer wieder Neueinsteiger und die kann man gar nicht oft genug und rechtzeitig warnen.
Steini
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.429.934 von Coxos am 03.07.08 13:36:36Freiverkehr ist nix anderes wie OTC oder Pink Sheet in USA oder anders gesagt
wie Sex ohne Kondom mit einer/m Fremden
Steini
wie Sex ohne Kondom mit einer/m Fremden
Steini
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.492 von steini69 am 03.07.08 14:29:25Evtl. sollte die Bafin dahingehend konkreter werden dass sie den Schweizer Ort ZUG direkt erwähnt.
Steini
Steini
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.492 von steini69 am 03.07.08 14:29:25Stimmt. Aber was die BaFin hier vorlegt, kann kaum als Warnung dienen. Dazu ist die Erklärung einfach zu schwammig - zu undeutlich...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.507 von steini69 am 03.07.08 14:30:23Stimmt nicht. Der Freiverkehr ist noch schlimmer...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.525 von steini69 am 03.07.08 14:32:46Da bist Du leider nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. CH-Schrottbuden haben ihren Sitz längst nicht mehr vorzugsweise in Zug. Inzwischen hat sich beispielsweise auch Zürich als Sitz von CH-Abzockerbuden etabliert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.713 von LordofShares am 03.07.08 14:53:48Lieber spät als nie und lieber eine "schwammige" Warnung als gar keine. Damit werden vielleicht ja auch andere Anlegerschichten animiert, ihr Gehirn einzuschalten, als jene, die hier im Board ohnehin schon lange mit kritischen Beiträgen aktiv sind.
Die Warnung kommt jetzt wo bereits 99% aller Luftnummerrn bei 0,001cent notieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.713 von LordofShares am 03.07.08 14:53:48Ja, genau. Angstauslösender sind da eher Hinweise auf Bindestrich-Webadressen oder 0180-Servicenummern.
Solche Merkmale sollten jeden Anleger panikartig aus Aktien vertreiben.
Solche Merkmale sollten jeden Anleger panikartig aus Aktien vertreiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.430.507 von steini69 am 03.07.08 14:30:23da ist die Sex-Variante mit Unbekannten vergleichsweise risikolos dagegen und macht mehr Spaß.
Lottoscheine sind Investment-Grade im Vergleich.
Lottoscheine sind Investment-Grade im Vergleich.
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