Schmerzensgeldansprüche sehe ich nicht. Die Mutter hat dem Kind
keine Schmerzen zugefügt.
Du kannst allenfalls versuchen,die Situation auszunutzen, damit das
Sorgerecht der Mutter eingeschränkt wird. Dem Kind tust du damit
aber keinen Gefallen. Darum auch explizit der Ausdruck "ausnutzen".
Aber auch das wird schon sehr schwer.
Und Erziehungsberechtigte, die meinen, so etwas würde Ihnen nie
widerfahren, sind weltfremd. Ich wünsche Dir, dass nichts passiert,
wenn Dir mal die Kleine ausbüchst.