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    Wasserkraft Volk AG Große Kapitalerhöhung 2008 - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)

    eröffnet am 11.08.08 21:30:00 von
    neuester Beitrag 01.06.14 22:23:21 von
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      schrieb am 22.05.14 19:39:57
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      "dürfte der WKV-Kurs demnächst wieder steigen - nach der Dividendenzahlung"

      Mit der Dividendenzahlung fällt üblicherweise der Kurs um einen Betrag, der der Dividende entspricht, das ist hinreichend sicher. Ob danach der Kurs weiter fällt oder wieder steigt, wer weiß es. Die Zahl derer, die eine Geldanlage mit grünem Anstrich suchen, ist nach den Geschehnissen um Prokon im Sinken begriffen, genauso wie die Zahl derer, die noch Grün/Bündnis90 wählen.
      1 Antwort
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      schrieb am 22.05.14 23:01:00
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.030.218 von nickelich am 22.05.14 19:39:57@nickelich: Sie reizen mich zur Grünglut :mad:
      Wer TTIP, KKWs oder die flächenmäßige Subventionierung der Landwirtschaft bevorzugt, mag getrost andere Parteien* wählen.
      Ich gehe davon aus, dass Die GRÜNEN wichtig bleiben und auch ihre Wähler_innen finden - das haben mir jedenfalls mehrere am Infostand bestätigt ;)

      Sven Giegold und Rebecca Harms jedenfalls stehen kompetent für die beiden ersten Themen. Mit Maria Heubuch haben wir eine authentische Bio-Landwirtin auf der Liste die weiß wovon sie spricht, und sich für die Unterstützung der Landwirte nach Qualität (Essen, Nachhaltigkeit, Landschaft und artgerechter Tierhaltung) einsetzt; dann wäre vermutlich auch weniger Geld dafür erforderlich.
      Ich muss hier ja nicht alle Themen und die Köpfe dahinter nennen.

      *) es gibt zwar die ÖDP, die das auch so sieht, aber vermutlich nicht das erforderliche 1% (in Deutschland die faktische Schwelle) hinter sich bringt - das wären dann an die große Mehrheit verschenkte Stimmen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 10:49:45
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.029.738 von oderfnam am 22.05.14 18:17:34@oderfnam. Schutz vor Übernahme? Wie soll das denn möglich sein. Auch in diesem Punkt hat Volk vorgesorgt. Alle Stammaktien sind vinkulierte Aktien. Gegen den Willen von Volk sind diese gar nicht übertragbar. Wie will man unter diesen Bedingungen sich ein größeres Aktienpaket zusammenkaufen? Scheinbar haben Sie Herrn Volk noch immer nicht durchschaut.
      2 Antworten
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      schrieb am 23.05.14 11:53:49
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.033.894 von Namfon am 23.05.14 10:49:45@namfon: natürlich habe ich Manfred Volk durchschaut - aktiv und weitsichtig ;)
      Er hat mit viel Mühe, persönlichem existenziellem Einsatz ein Unternehmen aufgebaut, und will nicht dass irgend jemand ihm das Heft aus der Hand nimmt. Da früher sein wohl eher bescheidener Lohn/Gehalt und jetzt seine AR-Bezüge nicht dazu ausreichen, sich bei einer KE mit Agio zu beteiligen hat er diesen Passus, dass er sich ohne Agio beteiligen darf, in die Satzung reingeschrieben.
      Ich gehe davon aus, dass die grösseren Aktionäre sich die Satzung vorher angeschaut haben; und den meisten anderen ist dieser Passus egal, vor allem weil sich das Unternehmen sehr gut entwickelt hat :)

      @nickelich: ich hoffe dass es auch dieses Jahr eine Dividende geben kann, und das dürften einige Aktionär_innen (zB meine Wenigkeit) in WKV reinvestieren ;)
      falls WKV exDividende einen niedrigeren Kurs haben sollte, umso besser :)
      1 Antwort
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      schrieb am 23.05.14 12:39:53
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.034.426 von oderfnam am 23.05.14 11:53:49@oderfnam Dadurch, dass Stammaktien vinkulierte Aktien sind, bin ich auf Gedeih und Verderb Herrn Volk ausgeliefert. Es ist ja jetzt schon fast unmöglich WKV-Aktien zu verkaufen. Wer Stammaktien verkaufen will, braucht die Zustimmung des Herrn Volk. Trifft dies zu oder nicht? Finden Sie diese Regelung gut oder nicht? Im letzten Jahr wurden an sage und schreibe 5 Tagen (in Worten: Fünf) Stamm-Aktien umgesetzt. Mich würde interessieren, ob Herr Volk sein Veto eingelegt hat und einem Handel nicht zugestimmt hat. Sie werden jetzt bestimmt sagen: "Die WKV-Aktie ist ja so gut, dass sie niemand verkaufen will und aus diesem Grunde kein Handel stattgefunden hat". Wenn dem so wäre, müsste die Aktie doch bei 20 € stehen. 2001 bin ich bei 12,27 € für Vorzugsaktien eingestiegen. Nach 13 Jahren haben die Aktienkurse nicht einmal den Einstandskurs erreicht.

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      schrieb am 23.05.14 14:25:25
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Grünglütiger oderfnam,

      natürlich wird es immer ein paar Leute geben, die die Grünen/Bündnis90 wählen, genau wie ein paar Unverbesserliche KPD und ähnlich linke Splitterparteien wählen werden. Das würde ich nie in Frage stellen.

      Die Frage ist nur, ob diese Wählerschaft in der Zahl zunimmt oder abnimmt und ob dieses Klientel in bisher zu beobachtetem Maße ihre Ersparnisse in grüne Anlageformen steckt, sei es nun Aktien von WKV, Anleihen von Windreich oder Genußrechte von Prokon.

      Wenn die Zahl der möglichen Aktien-Käufer sinken würde, könnte man gemäß den Gesetzen des Marktes sinkende Kurse voraussehen.

      Mit einem Agio in dem heute üblichen Sinne beim Kauf von Fonds hat der Gründervorteil nichts zu tun, wenn die Gründerfamilie bei jeder KE die Aktien zum Nennwert bekommt und damit nur ca. ein Zehntel bezahlt.

      Bei Wikipedia finde ich dazu :
      Bei der Emission von Aktien ist das Agio der Betrag, um den der Ausgabebetrag von Aktien deren Nennbetrag übersteigt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Das Agio ist im Aktienrecht ausdrücklich als ein Fall der Überpariemission (§ 9 bs. 2, § 36a Abs. 1 AktG) geregelt. Es ist als Teil des Ausgabebetrags in der Satzung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG) und bei der Kapitalerhöhung im Kapitalerhöhungsbeschluss (§ 182 Abs. 3 AktG) unter Wahrung der Form der notariellen Niederschrift (§ 130 Satz 1 AktG) sowie im Zeichnungsschein anzugeben (§ 185 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AktG). Das gesamte Agio muss vor der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister eingezahlt sein (§ 36a Abs. 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 AktG).

      Beachten Sie bitte das Fettgedruckte. Wurde dies durchgeführt?

      Ein Agio ist bei Aktien gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals. § 150 AktG stellt das Agio und sonstige Agio-ähnliche Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) in die gesetzliche Rücklage ein und unterwirft sie einer gläubigerschützenden Kapitalbindung.

      Beachten Sie bitte das Fettgedruckte. Ist das Agio tatsächlich in die Kapitalrücklage eingestellt? Das würde die abnorm hohe Eigenkapitalquote erklären, die e.s.t. mit 58% angab. Vielleicht gibt es irgendwelche Ausnahmeregeln, die mir nicht bekannt sind. Ich vermute jedoch ganz vage eher einen Verstoß gegen § 150 AktG, die Bilanz habe ich jedoch nie gesehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 14:29:06
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Das mit dem fett drucken übe ich noch.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 16:24:59
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.035.558 von nickelich am 23.05.14 14:25:25nickelich:
      wenn ein leidenschaftlicher Mensch wie der Manfred Volk über die ganzen Jahrzehnte das Leid einer mühsamen und riskanten Firmenentwicklung durchsteht, gegen alle denkbaren Widerstände, so können Sie sich vielleicht vorstellen, dass ihn unser Geschreibe mit der Auflistung irgendwelcher Paragraphen nicht mehr kratzen kann.

      Der größte Teil der Aktionäre kann sich offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen mittlerweile vorstellen, dass es gut ist, dass der Herr Volk dort am richtigen Platz mit gewissen Privilegien sitzt.
      Dass im Leben alles seinen Preis hat, wissen auch die Meisten.
      Für eine S-Klasse werden Sie auch mehr bezahlen müssen, wie für eine wacklige A-Klasse.

      e.s.t.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 18:18:03
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.036.552 von E.S.T. am 23.05.14 16:24:59Es ist schon bemerkenswert wie kritiklos E.S.T. und oderfnam sind. Das Gründerprivileg wird vehement verteidigt. Dass die Erben dieses Privileg auch noch besitzen, auch gut. Dass Stammaktionäre ihre Aktien nur mit Genehmigung von Herrn Volk veräußern können, kein Widerspruch. Die Hauptversammlungen dürften genauso ablaufen. Wahrscheinlich laufen sie so ab wie früher die SED-Parteitage. Alles klatscht Beifall.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 20:08:34
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Ist das Agio tatsächlich in die Kapitalrücklage eingestellt? Oder sind alle Bilanzen seit der ersten Kapitalerhöhung fehlerhaft?

      Da mir die Bilanzen nicht vorliegen, kann ich das nicht prüfen. Soweit geht mein Interesse auch nicht, da ich keine Aktien dieser Firma besitze oder jemals besitzen werde. Als Aktionär würde ich aber einmal diesbezügliche Fragen auf der HV stellen. Die erste Schönwetterantwort würde mich nicht zufriedenstellen. Man muß dann immer weiter nachhaken. Wer jemals auf der HV von der Deutschen Bank war, weiß wovon ich spreche. (Meine Frau ist bei dieser Bank Aktionärin.) Dann würden die Hauptversammlungen nicht mehr ablaufen wie die Parteitage der SED.

      Solange man die Form wahrt, kann man auch nicht entfernt werden. Das einzige Mittel ist die vom Versammlungleiter angeordnete Redezeitverkürzung, aber man muß nur immer wieder neue Fragen stellen, bis Mitternacht vorbei ist. Dann muß die Chose wierderholt werden. Irgendwann ist der Herr Volk weichgekocht.

      Allein ist so eine Chose zu anstrengend, man braucht schon ein oder zwei Mitstreiter. Diese müssen auch nicht selbst Aktionäre sein. Man kann Rechte für die HV auf sie übertragen.

      Die Geschäftsberichte in gedruckter Form sollte man auf jeden Fall mitnehmen und archivieren.

      Nichterstellte oder fehlerhafte Bilanzen scheinen bei grünen Anlageformen öfter vorzukommen, ich erinnere nur an Prokon, gerüchteweise Biogas Nord, verzögerte Quartalsberichte bei KTG Agrar.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 21:00:07
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.038.004 von nickelich am 23.05.14 20:08:34@nickelich Bei aller Phantasie kann ich mir nicht vorstellen, dass einer der hier bekannten Claquere auf einer HV für Herrn Volk unangenehme Fragen stellt. Es läuft doch für sie alles wunderbar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 21:26:49
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      namfon
      wenn sie doch Aktionär sind,dann stellen Sie doch bitte die unangenehmen
      Fragen!
      Das ist schliesslich Ihr gutes Recht.
      Kommen Sie zur HV ??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 08:46:33
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.038.262 von Namfon am 23.05.14 21:00:07Namfon,
      wie auch bei der WKV AG hat man über viele Jahre die positiven Beiträge bei der Schweizer Elektronic AG mit dem eines Claquere's in Verbindung gebracht.

      Die Belohnung dafür war damals die Verfünfachung des Einstiegkurses.

      e.s.t.
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 11:39:52
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.038.372 von haushoch am 23.05.14 21:26:49@haushoch. Danke für die Einladung. Die Kosten für eine Teilnahme an der HV könnte ich nicht einmal mit meiner Dividende decken. Ich wohne schon lange nicht mehr in Ba-Wü; genieße mein Rentnerdasein in Norddeutschland. Vor Jahren habe ich einmal einen Antrag für die HV gestellt. Mein Antrag ging dahin, das die HV beschließen möge, den § 4 Abs. 1 der Satzung (Gründervorteil) ersatzlos zu streichen. Damit habe ich wohl den Vorstand in arge Bedrängnis gebracht. Nach 3 Wochen erhielt ich dann ein Schreiben von einem Rechtsanwalt aus Norddeutschland, dass eine Satzungsänderung gegen den Willen der Gründer nicht möglich ist und darum der Antrag nicht zulässig sei. Erstaunlich, dass man einen Rechtsanwalt aus Norddeutschland bemühen musste. Warum hat man sich dagegen gewehrt, dass mein Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wurde? Da Volk allein schon eine Sperrminorität besitzt, hätte dieser Antrag selbst mit 75 %iger Mehrheit keine Konsequenzen gehabt. Scheinbar fürchtete Volk schlafende Hunde zu wecken und Aktionäre die bislang noch nie etwas von diesem (in Deutschland) wohl einmaligen Gründervorteil gewusst haben, unangenehme Fragen stellen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 14:46:55
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      @ Namfon

      Wenn der Gründervorteil des Agios bei Kapitalerhöhungen in der Bilanz nicht ordnungsgemäß verbucht wurde, dann müßte sich auch die zuständige Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen dafür interessieren. Da hätten Sie dann einen starken Mitstreiter, gegen den ein kleiner Rechtsanwalt aus Norddeutschland sehr schlecht anstinken kann. Da hilft dann auch keine Sperrminorität, bzw. Stimmenmehrheit.

      E.s.t. wird natürlich auch bei Bilanzbetrug eine Bereicherungsabsicht nicht erkennen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 15:13:50
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.040.420 von nickelich am 24.05.14 14:46:55@nickelich An solche Dinge habe ich bislang noch gar nicht gedacht. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob der Unterschiedsbetrag zwischen gezahlten Preis und Emissionspreis aus der Kapitalerhöhung zu versteuern ist?
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 15:15:49
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Eine wahrhaft interessante Frage, die das zuständige Finanzamt interessieren könnte.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 16:40:22
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.040.498 von nickelich am 24.05.14 15:15:49...der geldwerte Vorteil entsteht erst dann, wenn er die Aktien verkaufen würde.
      Warum soll ein Manfred Volk seine Aktien verkaufen und den geldwerten Vorteil aktivieren, der ihm dann auch noch sein Mitspracherecht bei seiner Firma nehmen würde ?
      Wie die betreffenden Dividenden besteuert werden, dürften Sie nicht so leicht herausbekommen.

      e.s.t.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.14 19:52:37
      Beitrag Nr. 1.019 ()
      Um die Dividende dreht sich hier überhaupt nichts, da will e.s.t. nur ablenken.

      Und daß der geldwerte Vorteil erst bei Verkauf der billigst eingesackten Aktien zu versteuern wäre, glaube ich nicht. Da müßte man mal einen Steuerfachmann fragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 08:34:01
      Beitrag Nr. 1.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.041.156 von nickelich am 24.05.14 19:52:37nickelich,
      vielleicht verstehen Sie jetzt: das allgemeine Recht akzeptiert den Gründervorteil und gibt diesem das wesentliche Gewicht, damit der Gründer, der sich mit der Mühsal einer Gründung und Entwicklung einer Firma belastet, auch die daraus entstehenden Vorteile umsetzen kann, die auch dem Verlust der Hoheit über "seine Firma" entgegenwirken.
      Der flach denkendene Kapitalist wird dies als reine Bereicherung des Gründers definieren. Die Neidlinge, die weit davon entfernt sind, die Möglichkeiten eines Gründervorteils für sich beanspruchen zu können, drehen sich über Jahre im Kreise bis sie müde sind.

      Gründen Sie doch einfach eine Firma zum Nutzen der Allgemeinheit und beanspruchen Sie den Gründervorteil, so einfach ist es ? Jeder hat doch das Recht dazu oder nicht ?

      Es gibt halt doch nur Wenige, die das Format dazu haben, diesen steinigen Weg erfolgreich umzusetzen, Sie gehören vermutlich nicht dazu.

      e.s.t.
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 16:32:58
      Beitrag Nr. 1.021 ()
      Im grauen Kapitalmarkt ist vieles akzeptiert, was im regulären Börsenhandel beispielsweise im Prime Standard nicht durchgehen würde.

      Die Frage ist doch nicht, ob der Gründervorteil bei Kapitalgesellschaften des grauen Kapitalmarktes legal ist, sondern ob dieses Agio des Gründers bei jeder Kapitalerhöhung in der gesetzlich geforderten Form in die Bilanz eingeflossen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ..

      ... und hier kann e.s.t. den Satz vervollständigen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 22:32:57
      Beitrag Nr. 1.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.040.684 von E.S.T. am 24.05.14 16:40:22Dass der geldwerte Vorteil erst beim Verkauf der Aktien zu versteuern ist, glaube ich nicht. Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Haus im Wert von 300.000 € für 100.000 € verkauft, hat er 200.000 € als geldwerten Vorteil sofort zu versteuern und nicht erst wenn er das Haus mal verkaufen würde. Warum sollte es mit Aktien anders sein? Im übrigen stelle ich mir immer wieder die Frage ob Volk jemals nach Ablauf der satzungsmäßigen Haltefrist schon mal Aktien verkauft hat um dann bei der nächsten Kapitalerhöhung wieder günstig auf 25 % aufstocken zu können. Volk hat 2 Kinder. Vielleicht hat er schon öfters Aktien auf seine Kinder übertragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 07:03:44
      Beitrag Nr. 1.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.043.462 von Namfon am 25.05.14 22:32:57@namfon: Aktiengewinne sind erst beim Verkauf mit (nur) 25% zu versteuern, seit 2009 unabhängig davon wie lange man diese in seinem Besitz hatte.

      Falls Herr Volk Aktien zwischeitlich verkauft hätte, wäre sein Bezugsrecht (zu pari) entsprechend geringer und er würde seine 25,% Mehrheit verlieren, und müsste gerechterweise bei Nachkauf den vollen Agio-Betrag bezahlen.
      Ich habe bei der letzten HV danach gefragt - er hat noch 25,1%.
      Ich habe auch darauf hingewiesen, dass der ausserbörsliche Status eine Verbreiterung der Aktionärsbasis hemmt.

      @nickelich: Ihre spitzfindigen Unterstellungen halte ich für unlogisch :cool:
      Erstens eine Bilanz von WKV bekommen Sie ganz einfach; wenn Sie solches Interesse an der Aktionärsdemokratie haben, dann beteiligenn Sie sich einfach mit ein paar Stammaktien bei WKV, dann haben Sie Rede- und Stimmrechte bei der HV :) und können Ihre Agio-Probleme ehrlich anbringen.
      Falls Ihre Unterstellungen hier nur dazu dienen sollten die Aktionäre aufzuwiegeln, dann verausgaben Sie sich vergeblich :laugh: :laugh:
      Die wenigsten schauen bei W-O vorbei; und die meisten kennen WKV aus eigener Anschauung und machen sich Ihr eigenens Bild :)
      Es gibt übrigens einen Verein für Aktionärsdemokratie ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 14:48:17
      Beitrag Nr. 1.024 ()
      Lieber oderfnam,
      trauen Sie mir ernsthaft zu, daß ich die Aktie einer Firma kaufe, in deren Bilanz ich Unregelmäßigkeiten vermute, die zivilrechtliche und auch strafrechtliche Ermittlungen auslösen können? Ich kaufe nur Aktien von deren zukünftigen Kurssteigerungen ich überzeugt bin und solche Ermittlungen lassen den Kurs in der Regel sinken

      Was soll denn "Aktionärsdemokratie" sein? Daß der kleine Mann mit ein paar Aktien auf der HV aufsteht und sich mausig macht, ein paar MItstreiter findet und das Abstimmungsergebnis von 100% auf 99,7% Zustimmung herunterbringt?

      "Der kleine Mann mit ein paar Aktien bei der Sparkasse kann keinen qualifizierten Einfluss auf Konzerne nehmen. Dazu sind Aufsichtsräte da, die im besten Fall die nötige Erfahrung besitzen und gut bezahlt werden, um dem Management mit kompetenten Fragen Grenzen zu setzen. Bei der Besetzung der Kontrollgremien liegt aber noch viel im Argen."

      Bei WKV hat man bezüglich des Aufsichtsrates den Bock zum Gärtner gemacht. Im Aufsichtsrat sitzen diejenigen, die aus dem Fehlverhalten des Managements bei Kapitalerhöhungen den meisten Nutzen ziehen. Mit einer Kontrolle bez. der Rechtmäßigkeit der Bilanz würden sie sich doch selbst schädigen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 15:32:30
      Beitrag Nr. 1.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.046.528 von nickelich am 26.05.14 14:48:17@nickelich: Sie mit Ihren permanenten Unterstellungen :cool:
      Ich kenne zwar den Dritten Mann im AR bei WKV nicht persönlich, jedenfalls gehört er nicht zu den Gründern, und ist somit bis zum Beweis des Gegenteils als neutral zu bezeichnen.
      Klappen Sie doch mal Ihr Visier auf, damit man weiß welcher Bock hinter diesen miefelnden Argumenten steckt - das wäre mal eine Transparenzoffensive, die sogar [nickelich] gut finden müsste ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 15:44:22
      Beitrag Nr. 1.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.046.830 von oderfnam am 26.05.14 15:32:30Nur die Minderheit im Aufsichtsrat ist Ihrer Aussage nach neutral und die Mehrheit im Aufsichtsrat profitiert von der Gründerbevorteilung. Wie wird dann jeweils das interne Abstimmungsergebnis ausfallen? Raten Sie doch mal!

      Tut mir leid, ich heiße nicht "Bock", wie Sie vermuten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 06:44:38
      Beitrag Nr. 1.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.046.914 von nickelich am 26.05.14 15:44:22@nickelich: zum 3. Mann im AR:
      der AR ist ja kein Parlament, in dem eine Stimm-Übermacht die andere Seite permanent überstimmen kann, wenn es ihr so passt.
      Ich hatte bei den HV-en den Eindruck gewonnen, dass im AR konsensual - im Interesse der Firmenentwicklung - miteinander umgegangen wird.

      Ich frage mich jedesmal, was Sie dazu treibt hier Spalt-Keile einzutreiben :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 14:19:11
      Beitrag Nr. 1.028 ()
      In den Aufsichtsrat wird nur berufen, wer den Gründervätern paßt. Ein kritischer Geist dürfte keine Chance auf das Mandat haben. Nehmen wir einmal an, daß bei der Auswahl ein Fehler passiert ist. Wie entsteht denn wohl der Konsens, wenn unterschiedliche Meinungen im Aufsichtsrat aufeinanderprallen. Der Neutrale kann sich enthalten oder den Büttel hinschmeißen (und damit auf Einnahmen verzichten), wenn die Gründerfamilie wieder einmal ihr Ding bei den Kapitalerhöhungen mit eindeutiger Vorteilsnahme durch die Gründerfamilie durchziehen will.

      Natürlich trägt der Aufsichtsrat interne Differenzen nicht nach draußen. Das gemeine Volk auf der Hauptversammlung darf davon nichts mitbekommen.

      Vom Kampf um die lukrativen Posten bei den Parteien solllen die Wähler nach Möglichkeit auch nichts mitbekommen. Versuchen Sie doch mal Fraktionssprecher bei den Grünen im Bundestag zu werden. Da werden Sie auch feststellen, daß Ihre Parteigenossen nicht immer nur nett und friedlich sind.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 07:35:17
      Beitrag Nr. 1.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.053.182 von nickelich am 27.05.14 14:19:11test-Beitrag, da ich gerade rausgefallen bin :(
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 07:44:38
      Beitrag Nr. 1.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.053.182 von nickelich am 27.05.14 14:19:11@nickelich: Sie können für Ihre Enkel beruhigt sein:
      Die Antwort von WKV zum satzungsgemäßen Gründervorteil:
      dieser gilt nur für den einen Vererbungsfall - also nicht für ewig - wie von Ihnen sinngemäß, in ewiger Leier, behauptet.

      Auf den HV-en der WKV bekommt man klare Antworten auf ebensolche Fragen.
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 08:08:22
      Beitrag Nr. 1.031 ()
      @oderfnam
      ...ich gerade rausgefallen bin! aus dem Bett?

      @nickelich
      habe grad im mitmachwörterbuch mal nachgeschlagen
      was der Name nickelich alles für Bedeutungen hat!
      sehr interessant.
      Einen schönen Feiertag an alle Forumsteilnehmer
      Gruss von Haushoch
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 17:18:35
      Beitrag Nr. 1.032 ()
      Hier wurde von oderfnam immer behauptet, daß jeder Käufer der Aktien vor dem Kauf von dem Gründervorteil wissen könne. Nun habe ich mir mal den Spaß gemacht, nach Hinweisen zu suchen, die die Behauptung von oderfnam stützen könnten. Auf der Homepage der WKV findet man zwar keinerlei Hinweis auf Geschäftszahlen, wie sonst bei Aktiengesellschaften üblich, aber ich finde tatsächlich einen Hinweis unter Investors Relations auf eine Satzung, in der diese Schweinerei versteckt sein könnte. Aber da kneift man. Man findet dort keine Satzung sondern nur den schönen Satz :

      "Die Satzung der WKV AG vom 7. Juni 2013 kann bei WKV angefordert werden. "

      In der English und Spanish Version:

      There are no translations available.
      Satzung
      Die Satzung der WKV AG vom 7. Juni 2013 kann bei WKV angefordert werden.

      Man versteckt die Übervorteilung des Kleinaktionärs sehr geschickt!
      Bei KGs a.A. ist man solche üblen Scherze ja gewohnt, aber bei reinen Aktiengesellschaften gibt es wohl auf der ganzen Welt kein zweites Unternehmen, daß seine Kleinaktionäre derartig hinters Licht führt. Wenn jemand ein solches Beispiel finden sollte, bitte ich um Angabe des Firmennamens!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 11:17:44
      Beitrag Nr. 1.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.069.944 von nickelich am 29.05.14 17:18:35@nickelich: Da WKV nicht börsennotiert ist hat man auch geringere Berichts-pflichten.
      Wenn Sie Aktionär wären, dann hätten Sie wohl die ausführliche Dokumentation zur Kapitalerhöhung bekommen, dort finden Sie alle Zahlen und auch die Satzung. Dieses ausführliche Material lag auch bei der HV aus.
      Ich rate Ihnen ggf. dort um eine Satzung, und GB nachzufragen ;)

      Wer sich neu für eine Firma interessiert wird sich im allgemeinen erkundigen - z.B. bei W-O lesen, was da so kommuniziert wird - und sich über eine_n Poster_in wie [nickelich] wundern :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 13:35:43
      Beitrag Nr. 1.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.073.540 von oderfnam am 30.05.14 11:17:44"Wer sich neu für eine Firma interessiert, wird sich im allgemeinen erkundigen ..."

      ... und auf den üblichen Wegen nichts finden, was auf die große Schweinerei bei den so häufig stattfindenden Verwässerungen hinweist.
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 14:05:10
      Beitrag Nr. 1.035 ()
      In einer Veröffentlichung heute lese ich :
      "WKV will nicht an die Börse, ist z.B. über Valora.de handelbar."

      Nach meinem Sprachverständnis heißt das, daß die Aktie noch andere Handelsplätze haben müsse. Entweder verstecken sich diese sehr gut im Netz oder das ist unwahr. Das würde mich bei dieser Firma nicht wundern.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 17:43:41
      Beitrag Nr. 1.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.074.702 von nickelich am 30.05.14 14:05:10WKV kann man auch von privat kaufen, ist sparsamer aber weinger sicher.
      Man muss anfallende Gewinne oder Verluste zur Abgeltungssteuer anmelden.

      Achtung:
      Da der Forums-Titel mit dem Bezug auf 2008 nicht mehr aktuell ist, habe ich heute einen neuen aufgemacht. [nickelich] ist schon dagewesen - man verpasst also nichts wenn man diesen hier links liegen läßt.
      Meine Anfrage bei einem Moderator nach Titeländerung wurde nicht beantwortet.

      Neuer Titel: Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.14 21:43:31
      Beitrag Nr. 1.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.076.352 von oderfnam am 30.05.14 17:43:41Man verpaßt auch nichts, wenn man sich von dieser Aktie fernhält.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.14 07:06:16
      Beitrag Nr. 1.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.077.654 von nickelich am 30.05.14 21:43:31nickelich
      Dann tun sie es doch einfach !!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.14 11:29:14
      Beitrag Nr. 1.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.078.534 von haushoch am 31.05.14 07:06:16danke Haushoch:
      jetzt aber neuer Thread / unter aktuellem Titel - da 2008 schon lange vorbei ist ;)

      Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.14 12:37:44
      Beitrag Nr. 1.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.079.130 von oderfnam am 31.05.14 11:29:14Will da oderfnam die Erinnerung an die vielen Kapitalerhöhungen auslöschen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 12:30:37
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.079.314 von nickelich am 31.05.14 12:37:44nein - Alles Neu macht der Mai :)
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 13:07:37
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Und im Juni machen Sie dann eine neue Diskussionsrunde auf, weil Juni ist. Von diesen fortwährenden Extremverwässerungen sollte doch jeder wissen, der beginnt, sich für diese "Aktie" zu interessieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 22:23:21
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.081.758 von nickelich am 01.06.14 13:07:37:confused:
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      Wasserkraft Volk AG Große Kapitalerhöhung 2008