Antwort auf Beitrag Nr.:
34.773.424 von interna am 20.08.08
09:45:51Hallo,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
1. Analyse: Wo bieten sich bessere Verdienstmöglichkeiten bzw. wo
und wie würde ich lieber arbeiten?
2. Ansprechen von VERTRAUENSWÜRDIGEN Leuten, die bereits den in
Aussicht genommenen Schritt getan haben und Recherchen, um sich zu
informieren
3. Analyse: Ist die avisierte neue Tätigkeit auch nach den
erhaltenen Informationen noch wünschenswert bzw. "besser"?
4. Vertrauliche Kontaktaufnahme zu den gewünschten
Geschäftspartnern, ggf. über Vermittlung der VERTRAUENSWÜRDIGEN
Leute. Bitte um Hilfe, Tips und rechtliche Unterstützung bei
Verlassen von AWD, MLP, etc.
5. Ermitteln der Konsequenzen einer Eigenkündigung (dann kein
Ausgleichsanspruch, bei Tätigkeit von wenigen Jahren meist zu
vernachlässigen, weil ohnehin verschwindend gering); Ermitteln der
Kündigungsfrist; Analyse, ob ggf. eine (ausgleichserhaltende!)
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen oder
eine (ausgleichserhaltende!) Kündigung des Unternehmens provoziert
werden kann; ggf. deswegen Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt;
Herausfinden, wie sich die zu verlassende Gesellschaft in ähnlichen
Fällen verhalten hat.
6. Dann am besten die Verträge mit den neuen Geschäftspartnern
schon mal abschließen für das Ende der Kündigungsfrist. Falls
möglich, mitaufnehmen lassen, dass man vorher schon anfangen kann,
wenn ein die Kündigungsfrist verkürzender Aufhebungsvertrag
geschlossen werden sollte; Bei Tätigkeit für andere Gesellschaft
als Handelsvertreter: Zuschüsse für die ersten Monate der Tätigkeit
fordern
7. Alles was man sichern möchte, sollte man dann sichern und im
Idealfall nicht im Büro oder in der Wohnung haben; Kundendaten,
etc. müssen in rechtlicher Hinsicht an die Gesellschaft mit
Beendigung der Tätigkeit herausgegeben werden und dürfen nicht
verwendet werden, weil sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
Gesellschaft sind, wie gesagt, in rechtlicher Hinsicht
8. Kündigen, sich kündigen lassen
9. Ggf. die Kündigungsfrist verkürzenden Aufhebungsvertrag
schließen; darin eventuell schon etwaige Ausgleichszahlungen
regeln
10. Ein zwei Tage vor Beendigung ein wohltemperiertes
Abschiedsschreiben an die "ehemaligen" Kunden mit dezentem Hinweis
auf nachvertragliche Tätigkeit richten (Achtung: Dezent!); am
besten Anwalt hierzu konsultieren
11. Zwei drei Wochen nach Aufnahme der neuen Tätigkeit ein
Begrüßungsschreiben an die "ehemaligen" Kunden richten (Achtung:
Die Adressen müssen aus dem Kopf rekonstruierbar sein, sog.
Gedächtnisrechtsprechung des Bundesgerichtshofs, bitte keine 2.000
Kunden anschreiben mit den Schreibfehlern, die aus dem System der
verlassenen Gesellschaft stammmen; Folge: Strafanzeige wegen § 17
Abs. 2 UWG; Unterlassungs- und Auskunftsklage, dann
Schadensersatz)
12. In der ersten Zeit viel arbeiten
mfg
observierer