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Das Handbuch zum Abschied von AWD, DVAG, MLP etc. ( Seite 29)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 19.08.08 16:38:34
von
neuster Beitrag 06.06.11 14:42:30
von

Anzahl Beiträge: 293
Aufrufe gesamt: 105.894
Aufrufe heute: 5
Diskussionsnr.: 1.143.630

Produkte auf MLP

HebelDetails
11,19
2,06

MLP

Chart
WKN: 656990
ISIN: DE0006569908
Symbol: MLP
6,27
 
+0,35 %
+0,022
Xetra (EUR), 25.05.12 | 17:35
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[ Seite: 123282930neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 19.10.10 23:07:45
Beitrag Nr.281 
(40.354.031)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.351.184 von Augensindgeoeffnet am 19.10.10 17:12:07Hallo Augensindgeoeffnet,

lasse Dir vom AWD die Ausgleichsansprüche berechnen und vergleiche das mit Deinem Durchschnittseikommen. Weichen die Zahlen zu sehr ab, dann weise darauf hin. Reagieren die nicht, rufe Deinen Anwalt an.

Viel Erfolg in der Freiheit - interna
Avatar
Augensindgeoeffnet
schrieb am 20.10.10 18:41:49
Beitrag Nr.282 
(40.360.083)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.354.031 von interna am 19.10.10 23:07:45Ich habe dem AWD bereits die "Bitte" um Zahlung meines Ausgleichsanspruchs in Höhe einer durchschnittlichen Jahresprovi der letzten 5 Jahre zukommen lassen.
Die Antwort enthielt Aussagen wie "...steht ihnen weder der Höhe noch dem Grunde nach..." oder "ratierliche Provis würden ja weiterhin gutgeschrieben... und daher steht ihnen ein solcher Ausgleich nicht zu" usw.
Nun warte ich auf einen Rat meines Anwalts.
Aber nach eingehender Recherche im www sehe ich meine Chancen eher pessimistisch.
Avatar
schrieb am 20.10.10 20:25:22
Beitrag Nr.283 
(40.361.027)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.360.083 von Augensindgeoeffnet am 20.10.10 18:41:49Augensindgeoffnet,

dauzu:

Welcher Anwalt?
Welche Unterlagen hast Du noch?

Alles Weitere gerne über Boardmail!
Avatar
schrieb am 12.11.10 15:32:57
Beitrag Nr.284 
(40.512.369)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.361.027 von interna am 20.10.10 20:25:22Ausgeschiedene Berater haben oft das Problem, dass ihnen MLP Stornos einbucht. In diesem Fall, sollte der Berater von MLP einen Buchauszug verlagen. Ein solcher Buchauszug darf nicht verweigert werden.
Avatar
schrieb am 12.11.10 15:34:18
Beitrag Nr.285 
(40.512.378)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.361.027 von interna am 20.10.10 20:25:22Jedes Storno sollte genau auf Stichhaltigkeit überprüft werden. Insbesondere ob der Buchauszug widersprüchliche Aussagen hierzu aufweist.
Avatar
schrieb am 12.11.10 15:36:09
Beitrag Nr.286 
(40.512.400)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.361.027 von interna am 20.10.10 20:25:22Der Buchauszug hat gemäß eines BGH Urteils die in der Provisionsordnung für die Provisionsberechnung relevante Größe zu enthalten. Im Fall von MLP ist das die Wertungssumme.
Avatar
schrieb am 12.11.10 15:37:59
Beitrag Nr.287 
(40.512.421)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.361.027 von interna am 20.10.10 20:25:22Sollte der Buchauszug nicht die Wertungssumme enthalten, sondern eine andere Größe, z.B. die früher in der Versicherungswirtschaft verwendete sog. "Versicherungssumme", ist der Buchauszug zur Berechnung der Provisionsansprüche möglicherweise nicht geeignet.
Avatar
schrieb am 12.11.10 15:40:23
Beitrag Nr.288 
(40.512.440)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.361.027 von interna am 20.10.10 20:25:22Wäre es so, so wäre der Buchauszug, z.B. von MLP, mitunter nicht konform mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Avatar
schrieb am 12.11.10 23:11:38
Beitrag Nr.289 
(40.515.693)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.512.440 von Sybel2 am 12.11.10 15:40:23Sybel2, wenn Du so weiterpostest, jeder Satz ein Posting, und das im Minutentakt, dann wirst Du bald interna überholen...
Avatar
schrieb am 10.12.10 21:31:18
Beitrag Nr.290 
(40.692.425)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.512.440 von Sybel2 am 12.11.10 15:40:23Kaum ein Buchauszug ist perfekt, so viel mal vorab: Doch wenn einer wie MLP mit harten Bandagen spielt, dann muß sich solch ein Laden eben auch selber an den hohen Kriterien messen.

"Unerlaubte" Storni sollten eben nicht den fairen EX-MLPler belasten. Was meint die Nummer dazu?

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