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Pressemitteilung des ehemaligen Vorstands der Juragent AG

Diskussionsstatistik
eröffnet am 13.09.08 12:36:51
von
neuster Beitrag 15.12.08 21:51:25
von

Anzahl Beiträge: 10
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Diskussionsnr.: 1.144.191

Juragent

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Berlin (EUR), 25.05.12 | 08:00
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schrieb am 13.09.08 12:36:51
Beitrag Nr.1 
(35.089.395)
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Stellungnahme zur Unternehmensübernahme der Juragent und deren Folgen

Die außerordentliche Hauptversammlung der Juragent AG, Berlin am 31.03.2008 hatte durch absolute Stimmenmehrheit der Hauptaktionäre der Familie von Sachsen den bisherigen Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit abgewählt und die Wahl eines neuen Aufsichtsrates beschlossen. In derselben Hauptversammlung war die Änderung der Satzung antragsgemäß beschlossen worden, den Aufsichtsrat zukünftig von 6 Mitgliedern auf 3 Mitglieder zu verkleinern. In der Hauptversammlung hat einer der Vertreter der als Mehrheitsaktionäre erschienenen Eigentümerfamilie von Sachsen, Herr Herrmann von Sachsen – im Übrigen ehemaliger Berater der Juragent AG- sich ausführlich zu seinen Vorstellungen für das Unternehmen geäußert und bereits die dann folgende Abberufung der Unternehmensleitung sowie seine Vorstellungen zur Neubesetzung angekündigt Nach Beendigung der Hauptversammlung hat der neu gewählte Aufsichtsrat in seiner ersten konstituierenden Sitzung den bisherigen Vorstand, Herrn Mirko Heinen und Frau Anette Ehlers abberufen. Zur Begründung wird ein wichtiger Grund genannt. Zum neuen alleinigen Vorstand der Juragent AG ist sodann wie vom Hauptaktionär gewünscht, Herr Rechtsanwalt Kilgus berufen worden.
Wenn in einer Kapitalgesellschaft neue Mehrheitsverhältnisse herrschen, ist es natürlich, dass die neuen Eigentümer ihrerseits eigene Personen mit der Unternehmensleitung betrauen. Somit war die Abberufung des alten Vorstandes nicht überraschend. Bis zum heutigen Tag hat leider weder die neue Unternehmensleitung noch der neue Aufsichtsratsvorsitzende einem der beiden abberufenen Vorstände einen der wichtigen Gründe genannt, noch die zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse aufgelöst.. Vorgezogen wurde die Einschaltung der Presse. Leider hat auch im Vorfeld keinerlei Kommunikation –ausgenommen der vor Gericht, s.u.- stattgefunden, was letztendlich mangels dann gewünschter Begleitung der Übergabe jedwede ordnungsgemäße Übergab des gewöhnlichen Geschäfstbetriebs unmöglich gemacht hat. Insoweit entzieht es sich der Kenntnis des ehemaligen Vorstands, was mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung am 31.03.2008 ab 20:00 Uhr von Statten gegangen ist. Persönliche Gegenstände waren zum vorausgegangenen Wochenende aus den Büros entfernt worden und der Schlüssel war mit Ablauf der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter dem Mehrheitseigner ausgehändigt worden.
Wissend, dass jedwede Richtigstellung nur noch bereits entstandenen Vertrauensschaden bedingt wieder herstellen kann, hat sich der ehemalige Vorstand der Juragent AG entschieden, Stellung zu nehmen.

1. Übernahme der Gesellschaft
Die Juragent AG besorgt die Geschäfte für 4 Prozesskostenfonds, die seit 2001 aufgelegt worden sind und für die Anleger in einem Gesamtvolumen von 80 Mio. EUR gezeichnet hatten. Hierzu liegen alle Prospekte sowie auch der Wertpapierhandelsprospekt des Unternehmens sowie der Analystenbericht von Independent Research vor, die jedweden kaufmännischen und juristischen Vorgang transparent erläutern. Aus allen Unterlagen ist bekannt, dass nach Schließung der jeweiligen Fonds nach Abzug der sog. weichen Kosten 83,3 % der Gelder als Pauschale an die Juragent AG zur Besorgung und Begleitung von Gerichtsprozessen geflossen sind. Darin enthalten sind auch die Gelder in Höhe 6% (max. 9 Mio. EUR) für die Garantieverzinsung für 5 Jahre, die je als Darlehn an die Fonds KG gewährt werden. Die bei der Juragent eingegangenen Gelder wurden nach HGB kaufmännisch sehr konservativ mit 80 % zurückgestellt und für die Akquisition, Finanzierung und Begleitung verwendet. Durch die Tatsache des noch neuen Produktes und die Notwendigkeit der nachhaltigen Marktdurchdringung konnten die Prozesserfolge nicht so schnell wie geplant verwirklicht werden.
Seit Ende 2006 berichtete insbesondere „Finanztest“ äußerst negativ über die Entwicklung dieses immer noch jungen Produktes der Prozesskostenfinanzierung, sodass letztlich der Fonds IV auf die Warnliste genommen worden ist, der erst Ende Mai 2007 geschlossen werden konnte. Seither war der Vertrieb nahezu zum Stillstand gekommen, was die Akquisition für die Auflage des für Ende 2007 geplanten Fonds V unmöglich gemacht hat und einen entsprechenden Umsatzrückgang verursacht hat. Dies haben insbesondere die Vertriebe, die das Produkt Prozesskostenfinanzierung sehr erfolgreich vertrieben hatten, leidvoll zu spüren bekommen.
Auf einer eigentlich als Vertriebs – Roadshow geplanten Road Show im April 2007 war die Gelegenheit genutzt, offen und „glasklar“ Schwierigkeiten, aber auch Chancen, unterlegt durch einen dezidierten Aktivitätenplan zur Prozessakquisition vorzustellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Akquisition der Prozesse durchaus umfangreich etabliert und auch im Rahmen der Geschäftsbeorgungsverpflichtung in der Quantität erfüllbar wie prospektiert. Doch war erkannt worden, dass die Qualität der Prozesse, die den entsprechenden Erfolg letztlich innerhalb des definierten Risikos erbringen hätte können, dahinter zurückstand. Dies war dokumentiert durch die den PKF I – III vorgelegten Prozessstatistiken. In der Historie der Juragent war im Rahmen der natürlich laufenden Überarbeitung des Businessplans erkannt worden, dass das immens hohe Prüfvolumen betriebswirtschaftlich bei kleinen Klagevolumina ebenso umfangreich wie bei großen Forderungen der Aktivprozesse war. Strategisch hatte sich Juragent deshalb entsprechend auf Fallakquisitionen ab 500 TEUR spezialisiert mit dem erklärten Risiko der entsprechen hohen Verlusteinbringung bei Scheitern vor Gericht. Hier hat Herr von Sachsen bis Ende 2006 beratend und akquirierend agiert; kennt somit die Fälle der Juragent bis zu diesem Zeitpunkt vollinhaltlich.

Um die Akquisitionstätigkeit stärker zu bündeln und zu spezifizieren hatte sich die Unternehmensleitung der Juragent, namentlich der Vorstandsvorsitzende Herr Mirko Heinen im Verlauf des Jahres 2006 entschieden, einen versierten Vertriebs- und kommunikationsstarken Juristen mit langer Erfahrung und tadellosem Netzwerk zu engagieren.

2. Die Geschehnisse 2006 – 2008 (summarisch) / Schwerpunkt der Tätigkeit
Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.02.2007 war Frau Rechtsanwältin Ehlers für den dafür eigens neu definierten Geschäftsbereich „Unternehmenskommunikation / Akquisition“ begrenzt auf zunächst für 1 Jahr bestellt worden. Grundlage des Mandates war eine zeitlich und inhaltlich befristete Dienstleistung sowohl in Dauer und Stundenzahl wegen der sonstigen Tätigkeiten in der eigenen Anwaltskanzlei.
Die laufenden Aktivitäten waren schon im Vorfeld diskutiert worden und konnten entsprechend ausgebaut werden. Schwerpunkt der Akquisition waren neben den Rechtsanwälten nunmehr die Entscheider in mittelständischen Unternehmen und die Spezifizierung der Aktivitäten von weiterhin großvolumigen Fällen bis hin zu Bündelungen von Ansprüchen, um das Prüfverfahren zu parallelisieren und insgesamt zu vereinfachen.
Die bundesdeutschen höchsten Gerichte waren auf die Prozessfinanzierer aufmerksam geworden; das langjährige Agieren auf dem jungen Markt aller Prozessfinanzierer, zuletzt auf einem gemeinsamen Symposium Ende 2006 hatte gefruchtet. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2008 das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte zu öffnen; schlicht: leistungsabhängig zu gestalten! Wenn die Praxis hin zum erfolgsabhängigen Arbeiten geöffnet wird, dann sollte der Rechtsanwalt zur Unterstützung eines Verfahrens, was er für seinen Klienten bei Gericht anhängig machen will, den Prozessfinanzierer ausdrücklich empfehlen, er sonst ggf. einen unterlassenden Beratungsfehler macht. Gleiches gilt für den Unternehmenslenker, der im Rahmen des Risk Managements verpflichtet wird, sein Risiko zu minimieren. Bei Einschaltung eines Prozessfiananzierers kommt er seiner Verpflichtung nach, das Risiko zu minimieren, respektive sogar ganz auszuschalten. Unter den internationalen Bilanzierungsrichtlinien nach IFRS wird dies in der Zukunft ein „muss“ sein.
Bleibt, dass der immer noch junge Markt der Prozessfinanzierung erst sehr spät – Ende 2006 - erheblich an Drive gewonnen hatte, alleine durch die Rechtssprechung und einige der Globalisierung geschuldete veränderte wirtschaftliche und finanzpolitische Eckdaten, wie die Verpflichtung nach internationalen Bilanzierungsrichtlinien zu bilanzieren.


Unternehmensleitlinie war weiterhin der Grundsatz, dass bei der Prozessakquisition für Falle ab 500 TEUR verblieben wird, wie prospektiert. Daneben benötigt ein Unternehmen Verfahren in der Masse, die sich als Kostendecker implementieren lassen. Das müssen gleich gelagerte Fälle mit geringerem Prüfvolumen und geringerem Akquisitionsaufwand sowie kurzen Vorlaufzeiten sein. Dazu diesen zum einen Sammelklagen, wie zum Beispiel im Zementkartell, wo viele Geschädigte über eine Klage vertreten; zum anderen Kooperationen mit anderen Prozessfinanzierern. Im Einzelnen also geringere Summen; in Masse hohe Volumina mit weniger Aufwand – eine gute betriebswirtschaftliche Quote.
Und nicht zuletzt, war entschieden worden, direkt in den laufenden Prozess hineinzugehen durch Akquisition laufender Verfahren bei Gericht um die Akquisitionszeit zu Gunsten der Anleger stark zu verkürzen.
Schließlich wurde neben dem Branding der Marke an sich, was bisher sehr erfolgreich war, medienwirksame Prozesse, beobachtet und bei Erfolgschancen Akquisitionsgespräche geführt, wissend dass solche Prozesse wegen der Öffentlichkeitswirksamkeit in einem hohem Maß Multiplikatoren und Lobbyarbeit benötigen. Dazu notwendige Gespräche waren geführt worden.
Diese Strategie war grundlegend ausgearbeitet und in entsprechenden Maßnahmen unverzüglich umgesetzt worden. Daneben sind natürlich sämtlich bereits laufende Verfahren weiter betreut und optimiert worden. Sämtliche strategischen Ausrichtungen und Marktmaßnahmen sind insbesondere um den Börsengang kommuniziert worden.
Der Börsengang kam somit für das Unternehmen zu einem zeitlich ungünstigen Moment, in dem die Lage des Unternehmens wegen der oben geschilderten Umstände im Umbruch befindlich war. Dennoch wurden die positiven Auswirkungen so gut als möglich eingesetzt. Alles in allem hat der Börsengang das Unternehmen Zeit und Geld in erheblichem Volumen gekostet. Die ausführliche Dokumentation findet sich neben den sonstigen Veröffentlichungen in der Rede zur letztjährigen Hauptversammlung vom 28.08.2008.

3. Fonds IV/ Juragent Schweiz S.A.
Bereits vor Beginn des Jahres 2007 hatte Juragent die Aktivitäten in der Schweiz aufgebaut. Dies mit dem Ziel zur vertiefenden und rascheren Füllung vorrangig des zu schließenden Fonds IV mit qualitativ hochwertigen Prozessen, da in der Schweiz in hohem Maße eine solche Qualität von Gerichtsprozessen vorzufinden ist. Neben Schiedsgerichtsverfahren haben nahezu 350 European Headquarter ihren Sitz in der Schweiz und Juragent AG konnte als der größte deutsche unabhängige Prozessfinanzierer seinen Markteintritt mit einer eigenen Juragent (Schweiz) AG optimal gestalten.
Diese war schnell Dank hervorragender Spezialisten in ein gutes Netzwerk eingebunden, sodass sich das Büro in Zürich mit eigenen Schweizer Juristen rasch etablieren konnte.
Bereits im ersten Halbjahr 2007 konnte der Vorstand der Juragent AG, Berlin somit feststellen, dass das Geschäft in Zürich sich rascher entwickelt hatte, als erwartet und erhofft. Auch dieses war bereits auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2007 ausführlich erläutert worden
Dieser und der Tatsache geschuldet, dass die Juragent aus Berlin heraus die Begleitung der Aktivitäten nicht alleine gerade auch im Bezug auf spezifisches Schweizer Recht durchführen konnte, hat der Vorstand im Sommer über eine neue Strukturierung der Aktivitäten der Juragent AG entschieden. Das Auslandsgeschäft sollte separiert werden und gerade in der neutralen, internationalen Schweiz in eine Litigation – Company aufgebaut werden. Für die wirkliche Marktetablierung war eine Schweizer Identifikation notwendig geworden.
Nach Strukturierungsvorschlag des Vorstands sind Gutachten von erfahrenen, unabhängigen Juristen und Wirtschaftsprüfern eingeholt worden, um die vom Vorstand vorgeschlagene Neustrukturierung zu prüfen. Danach ist Folgendes umgesetzt worden.
Die Juragent AG mit der Fonds – KG des Fonds IV einen Dienstleistungsvertrag zur Besorgung deren Geschäfte. Diesen Geschäftsbesorgungsvertrag, für den die Juragent 24 Mio. EUR von der Fonds KG erhalten hatte, hat diese Geschäftsbesorgungsverpflichtung für ein Entgelt von 17 Mio. EUR an einen von der Juragent AG, Berlin wirtschaftlich unabhängigen Schweizer Geschäftsbesorger, die Juraswiss AG vertraglich im Wege der Abtretung weitergegeben. Dabei fungiert die Juraswiss AG als übergeordnete Organisations- und Finanzierungsgesellschaft. Die Juragent (Schweiz) AG begleitet die Prüfung der Prozesse aus dem Netzwerk von erfahrenen externen und unanhängigen Rechtsanwälten und Experten auf Schlüssigkeit und Durchführbarkeit in einem Pool von ehemaligen Richtern wie seit Ende 2006. Die Adjuscon AG akquiriert die Prozesse im Netzwerk von unabhängigen Spezialisten und Multiplikatoren.
Mit Vorlage der extern eingeholten Gutachten von Juristen und Wirtschaftsprüfern wurde die Vorgehensweise vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Vorlage für die Hauptversammlung war nach dem Satzungszweck und den Bestimmungen des Aktienrechts – ebenfalls gutachterlich unterlegt- zur Genehmigung nicht vonnöten.
Mit den so im deutschsprachigen Ausland organisierten Gerichtsprozessen und Streitigkeiten wird ausschließlich der Fonds IV gefüllt. Durch das gute Verhandlungsergebnis ist es gelungen, diese Verpflichtung für ein geringeres Entgelt zu veräußern, als die Juragent AG selber durch die Fonds AG verpflichtet ist. Durch die Vereinbarung hat die Juragent AG ihre Geschäftsbesorgungsverpflichtung aus dem Vertrag mit PKF IV in vollem Umfang für geringeres Entgelt übertragen. Im Auftragverhältnis mit der PKF IV ist dadurch keine Veränderung eingetreten. Der PKF IV hat unverändert Anspruch auf die Durchführung der Rechtsstreitigkeit im Umfang des vollen Streitwertvolumens.

Der Inhalt des Vertrages besteht somit im Wesentlichen darin, die Streitigkeiten nicht mehr in eigener Regie, sondern durch die Juraswiss AG am Standort Schweiz direkt ohne weiteren Verwaltungsaufwand in Deutschland erledigen zu lassen. Wirtschaftlich gesehen ist diese Konstruktion mit der eines Subunternehmervertrages gleichzusetzen. Diese Verträge sind dazu geeignet, das eigene Geschäftsvolumen zu vergrößern und gleichzeitig durch differenzierte Preisgestaltungen die Margen zu verbessern. Letztlich führt dieses Vorgehen (auch) zur Schaffung eines finanziellen Polsters für die Juragent AG, Berlin.

4. Die Vorgänge um die außerordentliche Hauptversammlung im I. Quartal 2008
Was die Verwirrungen um die außerordentlichen Hauptversammlungen der Juragent angeht, so war die ao HV dem Begehren einer Aktionärin, Frau Marie-Louise von Sachsen, mit mehr als dem 20igsten Teil des Grundkapitals geschuldet. Nach Börsengang war der Aktienkurs gefallen, um dann langsam um dann stetig zu steigen, was die Unternehmensleitung dem Erwerb der Aktien aus dem Bestand Helfenstein /Valora Effektenhandel zugeschrieben hat. Offenbar hatte das Familienunternehmen von Sachsen gestreut umfangreich Aktien erworben um eine wohl länger geplante Übernahme des Unternehmens umzusetzen.
Für einen Antrag zur Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung gilt: Der Antrag ist formaljuristisch nicht an besondere Hürden gebunden; so muss nach § 122 AktG eine ao HV „auf Verlangen einer Minderheit (…deren Anteile zusammen den 20igsten Teil des Grundkapitals erreichen…) einberufen werden und der Antrag muss Zweck und Gründe benennen. Der Antrag der Frau von Sachsen ging 2007 bei Juragent ein und wurde nach Prüfung durch die Unternehmensleitung noch vor Weihnachten veröffentlicht und das Begehren zur Einladung mit der entsprechenden Einladung zum Januar umgesetzt.
Verständlich war die allseitige Verwunderung der unmittelbaren Absage vor der ao HV am Tag zuvor ohne Angabe von Gründen. Diese Absage war dem Vorliegen neuer Tatsachen geschuldet, die aus der letztmaligen Kontrolle am Wochenende vom 19/20.01.08 ergeben hatte. Auf Grund des Vorliegens aller Anmeldungen zur HV bestand die Befürchtung der formellen Unwirksamkeit des Antrags der Frau von Sachsen nach § 122 AktG, da der Gesamtstimmenanteil kumuliert im Unternehmensverbund mit dem Herrn Herrmann von Sachsen und weiteren seiner Unternehmen, insgesamt mehr als den vierten Teil der Anteile der Kapitalgesellschaft auszumachen schien. Dem Vorstand lagen Anmeldungen auf diesen Unternehmensverbund in Stimmen /Aktien im Gesamt von über 750T Stck. durch die Banken vor, die diese Annahme gesichert hatten.


Die Folge dessen wäre das Ruhen des Antragsrechts der Frau von Sachsen nebst Verbund der Familie gewesen (wobei Herr von Sachsen keine eigenen Aktien innehat(te) und wohl in Vollmacht für seine Frau Tochter auftritt, die bis zum Ende nicht vorlag). Das Ruhen ergibt sich aus § 20 AktG, wonach die Inhaberschaft von mehr als dem vierten Teil eine Mitteilungspflicht an die Gesellschaft nach sich zieht. Diese Mitteilungspflicht ist zwingend! Eine solche Mitteilung war uns nicht zugegangen, somit war die Einberufung der ao HV mit diesem (offensichtlichen) Makel behaftet, der sie in jedem Fall anfechtbar gemacht hätte. Zudem lag noch ein anderer Mangel im Antrag mit gleicher Rechtswirkung vor.
So stand der Vorstand vor der mehr als unschönen Situation entscheiden zu müssen, abzusagen oder bei Eröffnung der HV abzusagen. Der Vorstand hat uns wie bekannt, für die erste Variante entschieden. Wegen der besonderen teils undurchsichtigen Absichten der neuen Mehrheitseigentümer hat der Vorstand es vorgezogen, seine Gründe argumentativ dem Gehör des Gerichts vorzubehalten.
Die dieser nunmehr am 31.03.2008 stattgefundenen ao HV vorausgehende rechtliche Würdigung war somit letztlich keine Besonderheit, sondern war der Tatsache geschuldet, dass die erste Einladung aus formellen Gründen, die zu einer Anfechtung hätten führen können, abgesagt werden musste. Sodann hatte Frau von Sachsen den Vollzug dieser, ihrer Einladung gerichtlich eingefordert. Einziges Begehren war weiterhin die Abberufung des Aufsichtsrates und die Wahl eines neuen, ebenfalls besetzt mit 6 Personen. Wir unsererseits hatten abwarten wollen, bis die Zahlen des abgelaufenen Jahres vorgelegen hätten um sodann unverzüglich eine ordentliche HV (auch zur Vermeidung der Ihrerseits angesprochenen Kosten) einberufen. Die diesem gerichtlichen Antrag im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geforderte Überprüfung hat das Gericht (AG Charlottenburg) sich angenommen und beiden Parteien rechtliches Gehör am 05.02.08 gegeben. Sehr klar wurde hier über die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Auffassungen diskutiert und das Gericht hat zuerkennen gegeben, dass dem Antrag auf eine zügige Abhaltung einer (ao) HV stattzugeben sei, wenn nicht die Unternehmensleitung selber einlädt. Auch das Quorum war eindringlich diskutiert und dann im Anschluss an die Anhörung mit den Einladungen (s.o.) nochmals verglichen. Die Annahme des hohen (die Mitteilungspflicht auslösenden) Quorums konnte aufgelöst werden, da es sich schlicht um Doppelanmeldungen gehandelt hatte. Somit sind wir selbstverständlich dem Einladungsbegehren der Aktionärin Frau von Sachsen unverzüglich nachgekommen und haben diese am folgenden Tag (06.02.08) zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger gebracht. Der Vorstand hatte auf den 31.03.2008 datiert, um die Einladung nicht unmittelbar vor oder nah Ostern zu datieren, da sicherlich der ein oder andere Aktionäre im Osterurlaub geweilt hätte.
Der Vorstand musste erkennen, dass das Gericht noch unverzüglich nach der Anhörung trotz Einräumung des rechtlichen Gehörs und dem Hinweis zur Möglichkeit der eigenen Einladung durch

die Unternehmensleitung ohne weiteres Zögern (heißt innerhalb von spätestens 3 Tagen) Frau von Sachsen ein eigenen Einladungsrecht eingeräumt hatte, was ebenfalls zur Eintragung der Einladung zu einer ao HV im Bundesanzeiger geführt hatte. Nun waren unglücklicherweise 2 rechtsgültige Einladungen ergangen!
So konnte in der Folge wiederum nur gerichtlich die Wirksamkeit einer der beiden Einladungen festgestellt werden, was die nächst höhere Instanz leider erst am 11.03.08 getan hat. Das Ergebnis ist bekannt: Frau von Sachsen, die zur Einladung eben durch nunmehr kassierten Gerichtsbeschluss ermächtigt worden war- musste ihre Einladung zurückziehen, nicht die Unternehmensleitung der Gesellschaft, der das originäre Recht zur Einladung zusteht.

5. Rückblick, Ausblick
Die Geschehnisse zur ao HV und der Zeit unmittelbar danach sind bekannt. Es bleibt die Frage, welche rechtliche Würdigung die wohl erfolgten Anfechtungen dieser HV durch wenige verbleibende einzelne Aktionäre außerhalb des Aktionärskreises von Sachsen erfahren werden. Der Vorstand muss sich gegen Vorwürfe jedweder Art und Weise ausdrücklich verwehren, auf die im Einzelnen hier nur ganz kurz und summarisch eingegangen werden soll.
Beide Vorstände können versichern, dass auch in der sehr schwierigen Zeit der Unternehmensübernahme alles getan worden ist, um den gewöhnlichen Geschäftsverkehr aufrecht zu erhalten. Eine beauftragte Arbeit zu beenden ist jedem befristeten Mandat immanent; in diesem Falle jedoch mehr als bedauerlich, da gerade die letzten 14 Monate dazu angetan waren, Beweis führen zu können, dass das Geschäftsmodell Prozesskostenfinanzierung in der praktizierten Form trag- und zukunftsfähig ist.
Die Qualitätsmehrung und das eingeführte Qualitätsmanagement haben zu einer letztlich hohen Akzeptanz – insbesondere durch (Juristen - ) Kollegen - führen können, die dringend der weiteren Pflege und des Ausbaus bedarf. Erstinstanzlich verlorene Prozesse waren darauf ausgerichtet, in der höheren Instanz ob der mangelnden Entscheidungskompetenz der ersten Instanz angesichts der Bedeutung der Rechtsfragen ein obsiegendes Urteil erlangen zu können.
Bestandteil dieses Geschäftsmodells war auch die Begrenzung der Festangestellten auf ein Management – Team in Zusammenarbeit mit einem Netz von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und anderen Dritten in den jeweiligen Fällen und Projekten. Das hat sich fallbezogen bewährt und lebt natürlich ebenso von der persönlichen Kontaktpflege.


Zur Personalpolitik: Weder ist der alte Vorstand nach Abberufung aus der Organschaft aus seinen Dienstverpflichtungen entlassen worden, noch hat der ehemalige Vorstand die Mitarbeiter – insbesondere die aus der Rechtsabteilung – entlassen oder gekündigt. Soweit bekannt, haben die Mitarbeiter nach dem 31.03.2008 auch nicht von sich aus gekündigt, sondern ihre Leistung wiederholt angeboten, jedoch keinerlei Antwort darauf erhalten. Eine Auszubildende ist vorsorglich, nicht wissend, ob die neue Eigentümerstruktur eine Ausbildung sicherzustellen vermag (die Ausbildungsbefähigung ist Personen bezogen) in Ausübung der Fürsorgepflicht anderweitig vermittelt worden; eine Assistentin hatte von sich aus bereits zu Beginn des Jahres eine andere Tätigkeit gesucht.
Die notwendigen Übergabeaktivitäten gegenüber den Kunden sind in persönlich starker Kommunikation soweit als möglich und verantwortlich solange weiter geführt worden, wie überhaupt vertretbar. Das Verhalten der neuen Unternehmensleitung der Juragent AG hat letztlich dazu geführt, dass die insbesondere in der Schweiz und in Österreich bereits hochvolumig für den Fonds IV akquirierten Fälle fallen gelassen werden mussten.
Zusammengefasst hätte eine persönliche Übergabe Einschätzungen und Absprachen noch über die Aktenlage hinaus (im Übrigen vollständig digitalisiert, wie es das moderne Organisationsmanagement erforderlich macht) wertvoll ergänzen können. Diese Übergangsinformationen waren der neuen Unternehmensleitung gegenüber ständig angeboten, leider ohne Reaktion.


MIRKO HEINEN (EHMALIGER VORSTAND)

13.05.2008
Avatar
schrieb am 13.09.08 14:09:28
Beitrag Nr.2 
(35.089.731)
Antwort
Zitat
Warum wird diese Stellungnahme mit dem Datum
(13.05.08) jetzt erst veröffentlicht?
Soweit ich auf der Juragent-Homepage richtig gelesen
habe, hat der jetzige Vorstand ja beklagt, dass die
für den GB 2007 benötigten Zahlen, zum Teil nur durch
großen Aufwand zu bekommen waren und in der Stellung-
nahme(vonaswegen) wurde hier eine Zusammenarbeit angeboten.
Was ist denn nun richtig????
Grüße!
Avatar
schrieb am 13.09.08 15:52:55
Beitrag Nr.3 
(35.090.004)
Antwort
Zitat
Klingt auf den ersten Blick fast plausibel.
(sehr gut formuliert, guter Versuch)
Aber es scheinen mir Ausflüchte zu sein. Ich hoffe sehr stark, dass dieser Geldabfluß in die Schweiz NICHT erfolgreich war.

FAKT:
- 15.11.2007: Antrag zur a.o. HV
- erst am 31.3.2008 fand nach 2 Absagen die a.o. HV statt

Siehe auch Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 19.12.2007 (www.ebundesanzeiger.de)

Was genau passierte in den 4,5 Monaten ? Wurde genau diese Zeit für die Schweiz-Geldtransfer-Geschichte genutzt ?

Siehe auch http://www.moneyhouse.ch (man suche nach Juragent, Juraswiss, ...)

Es gibt sicherlich Viele, die viele der Geschichten aufgezeichnet haben.

Ich hoffe auch für alle ehemaligen Verantwortlichen, dass die Geschichte gut ausgeht. Denn sonst werden sicherlich noch einige (weitere) (juristische) Personen Ihre Ansprüche eben bei den ehemaligen Verantwortlichen geltend machen.
Der Ausgang hat sicherlich ein wenig mehr Gewicht, wie Ausflüchte oder Erläuterungen.

Diese 15-20 Mio. Euro "Geld in die Schweiz" Geschichte ist ja nun etwas anderes als die 1 Mio. Euro Kaution. Meines Wissens war bereits auch mit der 1 Mio. Euro Kaution ein Staatsanwalt beschäftigt.

Ein kleiner Auszug aus
http://www.prcenter.de/Juragent-Prozesskostenfinanzierer-Anl…
... Im Folgenden teilt der Beirat einige wichtige Ereignisse mit, hieraus ein Auszug:
Der ehemalige Vorstand Heinen habe am 18.12.2007 3 Mio. € an den Mittelverwendungskontrolleur Herrn Gierk überwiesen. Der Anspruchsgrund sei nicht bekannt gewesen. Herrn Gierk war zugleich Aufsichtsrat der AG.

Vor seiner Abberufung im März habe Herr Heinen Ende Januar 2008 15 – 20 Mio € in die Schweiz an die JuraSwiss AG überwiesen, deren Haupteigner er selbst sei. ...

Avatar
schrieb am 13.09.08 16:29:52
Beitrag Nr.4 
(35.090.297)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.090.004 von 02487 am 13.09.08 15:52:55Unter www.moneyhouse.de ist auch zu sehen, dass Herr Heinen
bei der Juraswiss als auch bei der Juragent AG(Schweiz)
nicht mehr im HR eingetragen ist. Jetzt wäre halt interessant,
ob auch die Mio., sollte das stimmen, auch gesichert worden
sind.
Wenn eine Person so eine Stellungnahme abliefert, mit dem
Inhalt, dass er seine Hilfe zur Aufklärung anbietet, ist
das in meinen Augen höchst nebulös, zumal eine solche
Darstellung nicht ganz ohne Folgen sein dürfte. Man hat
Verständnis, dass der Mehrheitseigentumer den Vorstand und
den AR auswechselt, sorgt aber dann für Ungereimtheiten
bei gewisse Bargeldsummen und bietet dann Hilfe zur Aufklärung
an, wenn ich das so richtig gelesen habe.
Was soll damit bezweckt werden???
Grüße!
Avatar
schrieb am 13.09.08 18:02:14
Beitrag Nr.5 
(35.091.055)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.090.297 von maulbeer am 13.09.08 16:29:52Wenn Herr von Sachsen bis Ende 2006 beratend für die Juragent
tätig war, so hatte er doch auch Einblick in die "Prozess-
landschaft" der Juragent.
Nach dem Börsengang im August 2007 wurde dann eine Mehrheits-
beteiligung durch Aktienkäufe durchgeführt.
Somit schaut es doch so aus, dass genau gewußt worden ist,
auf was man sich da einläßt. Einblick in das Geschäftsgesehen
und anschließender Aktienkauf bringt mich auf den Gedanken,
dass das Geschäftsmodell doch nicht so schlecht sein kann.
Grüße!

Avatar
schrieb am 13.09.08 20:06:47
Beitrag Nr.6 
(35.092.072)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.091.055 von maulbeer am 13.09.08 18:02:14auch ich wurde damals von der Veh kontaktiert ob ich nicht Aktien mit einem Aufschlag auf den aktuellen Kurs verkaufen möchte habe ich aber nicht gemacht
Avatar
schrieb am 14.09.08 13:03:28
Beitrag Nr.7 
(35.098.899)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.092.072 von suesserboy am 13.09.08 20:06:47:)

Hallo

Was wurde Dir denn pro Aktie angeboten ??

Grüsse
Avatar
schrieb am 14.09.08 15:40:24
Beitrag Nr.8 
(35.100.222)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.092.072 von suesserboy am 13.09.08 20:06:47Hinterher betrachtet hat es da einer mächtig eilig gehabt,
große Stückzahlen an Juragentaktien zu bekommen.
Dass sich Herr Heinen nochmal meldet, habe ich persönlich
nicht mehr gedacht. Immerhin ein leichtes, positives Zeichen,
auch für die Juragent AG selber. Vielleicht klärt sich hier
doch noch einiges auf. Diese Offenheit bei dieser Stellung-
nahme überrascht mich dann doch. Warum wurde damals(bis zum
Börsengang) nicht so offen geredet. Die fehlende Informations-
politik wurde immer wieder kritisiert.
Grüße!
Avatar
schrieb am 14.09.08 19:54:09
Beitrag Nr.9 
(35.102.619)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.092.072 von suesserboy am 13.09.08 20:06:47geboten wurde mit ein Aufschlag auf den aktuellen Kurs war so bei 4,50 glaube ich
Avatar
schrieb am 15.12.08 21:51:25
Beitrag Nr.10 
(36.209.743)
Antwort
Zitat
Um die Stellungnahme des alten Vorstands richtig einzuschätzen, sollte man die älteren HV-Berichte von GSC-Research lesen.

Prinzipiell ist der sehr rentable Mitbewerber Foris als Anlage ohnhin empfehlenswerter.

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