schrieb am 13.09.08 12:36:51
Stellungnahme zur Unternehmensübernahme der Juragent und deren
Folgen
Die außerordentliche Hauptversammlung der Juragent AG, Berlin am
31.03.2008 hatte durch absolute Stimmenmehrheit der Hauptaktionäre
der Familie von Sachsen den bisherigen Aufsichtsrat in seiner
Gesamtheit abgewählt und die Wahl eines neuen Aufsichtsrates
beschlossen. In derselben Hauptversammlung war die Änderung der
Satzung antragsgemäß beschlossen worden, den Aufsichtsrat zukünftig
von 6 Mitgliedern auf 3 Mitglieder zu verkleinern. In der
Hauptversammlung hat einer der Vertreter der als Mehrheitsaktionäre
erschienenen Eigentümerfamilie von Sachsen, Herr Herrmann von
Sachsen – im Übrigen ehemaliger Berater der Juragent AG- sich
ausführlich zu seinen Vorstellungen für das Unternehmen geäußert
und bereits die dann folgende Abberufung der Unternehmensleitung
sowie seine Vorstellungen zur Neubesetzung angekündigt Nach
Beendigung der Hauptversammlung hat der neu gewählte Aufsichtsrat
in seiner ersten konstituierenden Sitzung den bisherigen Vorstand,
Herrn Mirko Heinen und Frau Anette Ehlers abberufen. Zur Begründung
wird ein wichtiger Grund genannt. Zum neuen alleinigen Vorstand der
Juragent AG ist sodann wie vom Hauptaktionär gewünscht, Herr
Rechtsanwalt Kilgus berufen worden.
Wenn in einer Kapitalgesellschaft neue Mehrheitsverhältnisse
herrschen, ist es natürlich, dass die neuen Eigentümer ihrerseits
eigene Personen mit der Unternehmensleitung betrauen. Somit war die
Abberufung des alten Vorstandes nicht überraschend. Bis zum
heutigen Tag hat leider weder die neue Unternehmensleitung noch der
neue Aufsichtsratsvorsitzende einem der beiden abberufenen
Vorstände einen der wichtigen Gründe genannt, noch die zu Grunde
liegenden Vertragsverhältnisse aufgelöst.. Vorgezogen wurde die
Einschaltung der Presse. Leider hat auch im Vorfeld keinerlei
Kommunikation –ausgenommen der vor Gericht, s.u.- stattgefunden,
was letztendlich mangels dann gewünschter Begleitung der Übergabe
jedwede ordnungsgemäße Übergab des gewöhnlichen Geschäfstbetriebs
unmöglich gemacht hat. Insoweit entzieht es sich der Kenntnis des
ehemaligen Vorstands, was mit Ablauf der außerordentlichen
Hauptversammlung am 31.03.2008 ab 20:00 Uhr von Statten gegangen
ist. Persönliche Gegenstände waren zum vorausgegangenen Wochenende
aus den Büros entfernt worden und der Schlüssel war mit Ablauf der
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter dem Mehrheitseigner
ausgehändigt worden.
Wissend, dass jedwede Richtigstellung nur noch bereits entstandenen
Vertrauensschaden bedingt wieder herstellen kann, hat sich der
ehemalige Vorstand der Juragent AG entschieden, Stellung zu
nehmen.
1. Übernahme der Gesellschaft
Die Juragent AG besorgt die Geschäfte für 4 Prozesskostenfonds, die
seit 2001 aufgelegt worden sind und für die Anleger in einem
Gesamtvolumen von 80 Mio. EUR gezeichnet hatten. Hierzu liegen alle
Prospekte sowie auch der Wertpapierhandelsprospekt des Unternehmens
sowie der Analystenbericht von Independent Research vor, die
jedweden kaufmännischen und juristischen Vorgang transparent
erläutern. Aus allen Unterlagen ist bekannt, dass nach Schließung
der jeweiligen Fonds nach Abzug der sog. weichen Kosten 83,3 % der
Gelder als Pauschale an die Juragent AG zur Besorgung und
Begleitung von Gerichtsprozessen geflossen sind. Darin enthalten
sind auch die Gelder in Höhe 6% (max. 9 Mio. EUR) für die
Garantieverzinsung für 5 Jahre, die je als Darlehn an die Fonds KG
gewährt werden. Die bei der Juragent eingegangenen Gelder wurden
nach HGB kaufmännisch sehr konservativ mit 80 % zurückgestellt und
für die Akquisition, Finanzierung und Begleitung verwendet. Durch
die Tatsache des noch neuen Produktes und die Notwendigkeit der
nachhaltigen Marktdurchdringung konnten die Prozesserfolge nicht so
schnell wie geplant verwirklicht werden.
Seit Ende 2006 berichtete insbesondere „Finanztest“ äußerst negativ
über die Entwicklung dieses immer noch jungen Produktes der
Prozesskostenfinanzierung, sodass letztlich der Fonds IV auf die
Warnliste genommen worden ist, der erst Ende Mai 2007 geschlossen
werden konnte. Seither war der Vertrieb nahezu zum Stillstand
gekommen, was die Akquisition für die Auflage des für Ende 2007
geplanten Fonds V unmöglich gemacht hat und einen entsprechenden
Umsatzrückgang verursacht hat. Dies haben insbesondere die
Vertriebe, die das Produkt Prozesskostenfinanzierung sehr
erfolgreich vertrieben hatten, leidvoll zu spüren bekommen.
Auf einer eigentlich als Vertriebs – Roadshow geplanten Road Show
im April 2007 war die Gelegenheit genutzt, offen und „glasklar“
Schwierigkeiten, aber auch Chancen, unterlegt durch einen
dezidierten Aktivitätenplan zur Prozessakquisition
vorzustellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Akquisition der Prozesse durchaus
umfangreich etabliert und auch im Rahmen der
Geschäftsbeorgungsverpflichtung in der Quantität erfüllbar wie
prospektiert. Doch war erkannt worden, dass die Qualität der
Prozesse, die den entsprechenden Erfolg letztlich innerhalb des
definierten Risikos erbringen hätte können, dahinter zurückstand.
Dies war dokumentiert durch die den PKF I – III vorgelegten
Prozessstatistiken. In der Historie der Juragent war im Rahmen der
natürlich laufenden Überarbeitung des Businessplans erkannt worden,
dass das immens hohe Prüfvolumen betriebswirtschaftlich bei kleinen
Klagevolumina ebenso umfangreich wie bei großen Forderungen der
Aktivprozesse war. Strategisch hatte sich Juragent deshalb
entsprechend auf Fallakquisitionen ab 500 TEUR spezialisiert mit
dem erklärten Risiko der entsprechen hohen Verlusteinbringung bei
Scheitern vor Gericht. Hier hat Herr von Sachsen bis Ende 2006
beratend und akquirierend agiert; kennt somit die Fälle der
Juragent bis zu diesem Zeitpunkt vollinhaltlich.
Um die Akquisitionstätigkeit stärker zu bündeln und zu
spezifizieren hatte sich die Unternehmensleitung der Juragent,
namentlich der Vorstandsvorsitzende Herr Mirko Heinen im Verlauf
des Jahres 2006 entschieden, einen versierten Vertriebs- und
kommunikationsstarken Juristen mit langer Erfahrung und tadellosem
Netzwerk zu engagieren.
2. Die Geschehnisse 2006 – 2008 (summarisch) / Schwerpunkt der
Tätigkeit
Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.02.2007 war Frau
Rechtsanwältin Ehlers für den dafür eigens neu definierten
Geschäftsbereich „Unternehmenskommunikation / Akquisition“ begrenzt
auf zunächst für 1 Jahr bestellt worden. Grundlage des Mandates war
eine zeitlich und inhaltlich befristete Dienstleistung sowohl in
Dauer und Stundenzahl wegen der sonstigen Tätigkeiten in der
eigenen Anwaltskanzlei.
Die laufenden Aktivitäten waren schon im Vorfeld diskutiert worden
und konnten entsprechend ausgebaut werden. Schwerpunkt der
Akquisition waren neben den Rechtsanwälten nunmehr die Entscheider
in mittelständischen Unternehmen und die Spezifizierung der
Aktivitäten von weiterhin großvolumigen Fällen bis hin zu
Bündelungen von Ansprüchen, um das Prüfverfahren zu parallelisieren
und insgesamt zu vereinfachen.
Die bundesdeutschen höchsten Gerichte waren auf die
Prozessfinanzierer aufmerksam geworden; das langjährige Agieren auf
dem jungen Markt aller Prozessfinanzierer, zuletzt auf einem
gemeinsamen Symposium Ende 2006 hatte gefruchtet. Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende
2008 das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte zu öffnen; schlicht:
leistungsabhängig zu gestalten! Wenn die Praxis hin zum
erfolgsabhängigen Arbeiten geöffnet wird, dann sollte der
Rechtsanwalt zur Unterstützung eines Verfahrens, was er für seinen
Klienten bei Gericht anhängig machen will, den Prozessfinanzierer
ausdrücklich empfehlen, er sonst ggf. einen unterlassenden
Beratungsfehler macht. Gleiches gilt für den Unternehmenslenker,
der im Rahmen des Risk Managements verpflichtet wird, sein Risiko
zu minimieren. Bei Einschaltung eines Prozessfiananzierers kommt er
seiner Verpflichtung nach, das Risiko zu minimieren, respektive
sogar ganz auszuschalten. Unter den internationalen
Bilanzierungsrichtlinien nach IFRS wird dies in der Zukunft ein
„muss“ sein.
Bleibt, dass der immer noch junge Markt der Prozessfinanzierung
erst sehr spät – Ende 2006 - erheblich an Drive gewonnen hatte,
alleine durch die Rechtssprechung und einige der Globalisierung
geschuldete veränderte wirtschaftliche und finanzpolitische
Eckdaten, wie die Verpflichtung nach internationalen
Bilanzierungsrichtlinien zu bilanzieren.
Unternehmensleitlinie war weiterhin der Grundsatz, dass bei der
Prozessakquisition für Falle ab 500 TEUR verblieben wird, wie
prospektiert. Daneben benötigt ein Unternehmen Verfahren in der
Masse, die sich als Kostendecker implementieren lassen. Das müssen
gleich gelagerte Fälle mit geringerem Prüfvolumen und geringerem
Akquisitionsaufwand sowie kurzen Vorlaufzeiten sein. Dazu diesen
zum einen Sammelklagen, wie zum Beispiel im Zementkartell, wo viele
Geschädigte über eine Klage vertreten; zum anderen Kooperationen
mit anderen Prozessfinanzierern. Im Einzelnen also geringere
Summen; in Masse hohe Volumina mit weniger Aufwand – eine gute
betriebswirtschaftliche Quote.
Und nicht zuletzt, war entschieden worden, direkt in den laufenden
Prozess hineinzugehen durch Akquisition laufender Verfahren bei
Gericht um die Akquisitionszeit zu Gunsten der Anleger stark zu
verkürzen.
Schließlich wurde neben dem Branding der Marke an sich, was bisher
sehr erfolgreich war, medienwirksame Prozesse, beobachtet und bei
Erfolgschancen Akquisitionsgespräche geführt, wissend dass solche
Prozesse wegen der Öffentlichkeitswirksamkeit in einem hohem Maß
Multiplikatoren und Lobbyarbeit benötigen. Dazu notwendige
Gespräche waren geführt worden.
Diese Strategie war grundlegend ausgearbeitet und in entsprechenden
Maßnahmen unverzüglich umgesetzt worden. Daneben sind natürlich
sämtlich bereits laufende Verfahren weiter betreut und optimiert
worden. Sämtliche strategischen Ausrichtungen und Marktmaßnahmen
sind insbesondere um den Börsengang kommuniziert worden.
Der Börsengang kam somit für das Unternehmen zu einem zeitlich
ungünstigen Moment, in dem die Lage des Unternehmens wegen der oben
geschilderten Umstände im Umbruch befindlich war. Dennoch wurden
die positiven Auswirkungen so gut als möglich eingesetzt. Alles in
allem hat der Börsengang das Unternehmen Zeit und Geld in
erheblichem Volumen gekostet. Die ausführliche Dokumentation findet
sich neben den sonstigen Veröffentlichungen in der Rede zur
letztjährigen Hauptversammlung vom 28.08.2008.
3. Fonds IV/ Juragent Schweiz S.A.
Bereits vor Beginn des Jahres 2007 hatte Juragent die Aktivitäten
in der Schweiz aufgebaut. Dies mit dem Ziel zur vertiefenden und
rascheren Füllung vorrangig des zu schließenden Fonds IV mit
qualitativ hochwertigen Prozessen, da in der Schweiz in hohem Maße
eine solche Qualität von Gerichtsprozessen vorzufinden ist. Neben
Schiedsgerichtsverfahren haben nahezu 350 European Headquarter
ihren Sitz in der Schweiz und Juragent AG konnte als der größte
deutsche unabhängige Prozessfinanzierer seinen Markteintritt mit
einer eigenen Juragent (Schweiz) AG optimal gestalten.
Diese war schnell Dank hervorragender Spezialisten in ein gutes
Netzwerk eingebunden, sodass sich das Büro in Zürich mit eigenen
Schweizer Juristen rasch etablieren konnte.
Bereits im ersten Halbjahr 2007 konnte der Vorstand der Juragent
AG, Berlin somit feststellen, dass das Geschäft in Zürich sich
rascher entwickelt hatte, als erwartet und erhofft. Auch dieses war
bereits auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2007
ausführlich erläutert worden
Dieser und der Tatsache geschuldet, dass die Juragent aus Berlin
heraus die Begleitung der Aktivitäten nicht alleine gerade auch im
Bezug auf spezifisches Schweizer Recht durchführen konnte, hat der
Vorstand im Sommer über eine neue Strukturierung der Aktivitäten
der Juragent AG entschieden. Das Auslandsgeschäft sollte separiert
werden und gerade in der neutralen, internationalen Schweiz in eine
Litigation – Company aufgebaut werden. Für die wirkliche
Marktetablierung war eine Schweizer Identifikation notwendig
geworden.
Nach Strukturierungsvorschlag des Vorstands sind Gutachten von
erfahrenen, unabhängigen Juristen und Wirtschaftsprüfern eingeholt
worden, um die vom Vorstand vorgeschlagene Neustrukturierung zu
prüfen. Danach ist Folgendes umgesetzt worden.
Die Juragent AG mit der Fonds – KG des Fonds IV einen
Dienstleistungsvertrag zur Besorgung deren Geschäfte. Diesen
Geschäftsbesorgungsvertrag, für den die Juragent 24 Mio. EUR von
der Fonds KG erhalten hatte, hat diese
Geschäftsbesorgungsverpflichtung für ein Entgelt von 17 Mio. EUR an
einen von der Juragent AG, Berlin wirtschaftlich unabhängigen
Schweizer Geschäftsbesorger, die Juraswiss AG vertraglich im Wege
der Abtretung weitergegeben. Dabei fungiert die Juraswiss AG als
übergeordnete Organisations- und Finanzierungsgesellschaft. Die
Juragent (Schweiz) AG begleitet die Prüfung der Prozesse aus dem
Netzwerk von erfahrenen externen und unanhängigen Rechtsanwälten
und Experten auf Schlüssigkeit und Durchführbarkeit in einem Pool
von ehemaligen Richtern wie seit Ende 2006. Die Adjuscon AG
akquiriert die Prozesse im Netzwerk von unabhängigen Spezialisten
und Multiplikatoren.
Mit Vorlage der extern eingeholten Gutachten von Juristen und
Wirtschaftsprüfern wurde die Vorgehensweise vom Aufsichtsrat
genehmigt. Die Vorlage für die Hauptversammlung war nach dem
Satzungszweck und den Bestimmungen des Aktienrechts – ebenfalls
gutachterlich unterlegt- zur Genehmigung nicht vonnöten.
Mit den so im deutschsprachigen Ausland organisierten
Gerichtsprozessen und Streitigkeiten wird ausschließlich der Fonds
IV gefüllt. Durch das gute Verhandlungsergebnis ist es gelungen,
diese Verpflichtung für ein geringeres Entgelt zu veräußern, als
die Juragent AG selber durch die Fonds AG verpflichtet ist. Durch
die Vereinbarung hat die Juragent AG ihre
Geschäftsbesorgungsverpflichtung aus dem Vertrag mit PKF IV in
vollem Umfang für geringeres Entgelt übertragen. Im
Auftragverhältnis mit der PKF IV ist dadurch keine Veränderung
eingetreten. Der PKF IV hat unverändert Anspruch auf die
Durchführung der Rechtsstreitigkeit im Umfang des vollen
Streitwertvolumens.
Der Inhalt des Vertrages besteht somit im Wesentlichen darin, die
Streitigkeiten nicht mehr in eigener Regie, sondern durch die
Juraswiss AG am Standort Schweiz direkt ohne weiteren
Verwaltungsaufwand in Deutschland erledigen zu lassen.
Wirtschaftlich gesehen ist diese Konstruktion mit der eines
Subunternehmervertrages gleichzusetzen. Diese Verträge sind dazu
geeignet, das eigene Geschäftsvolumen zu vergrößern und
gleichzeitig durch differenzierte Preisgestaltungen die Margen zu
verbessern. Letztlich führt dieses Vorgehen (auch) zur Schaffung
eines finanziellen Polsters für die Juragent AG, Berlin.
4. Die Vorgänge um die außerordentliche Hauptversammlung im I.
Quartal 2008
Was die Verwirrungen um die außerordentlichen Hauptversammlungen
der Juragent angeht, so war die ao HV dem Begehren einer
Aktionärin, Frau Marie-Louise von Sachsen, mit mehr als dem
20igsten Teil des Grundkapitals geschuldet. Nach Börsengang war der
Aktienkurs gefallen, um dann langsam um dann stetig zu steigen, was
die Unternehmensleitung dem Erwerb der Aktien aus dem Bestand
Helfenstein /Valora Effektenhandel zugeschrieben hat. Offenbar
hatte das Familienunternehmen von Sachsen gestreut umfangreich
Aktien erworben um eine wohl länger geplante Übernahme des
Unternehmens umzusetzen.
Für einen Antrag zur Durchführung einer außerordentlichen
Hauptversammlung gilt: Der Antrag ist formaljuristisch nicht an
besondere Hürden gebunden; so muss nach § 122 AktG eine ao HV „auf
Verlangen einer Minderheit (…deren Anteile zusammen den 20igsten
Teil des Grundkapitals erreichen…) einberufen werden und der Antrag
muss Zweck und Gründe benennen. Der Antrag der Frau von Sachsen
ging 2007 bei Juragent ein und wurde nach Prüfung durch die
Unternehmensleitung noch vor Weihnachten veröffentlicht und das
Begehren zur Einladung mit der entsprechenden Einladung zum Januar
umgesetzt.
Verständlich war die allseitige Verwunderung der unmittelbaren
Absage vor der ao HV am Tag zuvor ohne Angabe von Gründen. Diese
Absage war dem Vorliegen neuer Tatsachen geschuldet, die aus der
letztmaligen Kontrolle am Wochenende vom 19/20.01.08 ergeben hatte.
Auf Grund des Vorliegens aller Anmeldungen zur HV bestand die
Befürchtung der formellen Unwirksamkeit des Antrags der Frau von
Sachsen nach § 122 AktG, da der Gesamtstimmenanteil kumuliert im
Unternehmensverbund mit dem Herrn Herrmann von Sachsen und weiteren
seiner Unternehmen, insgesamt mehr als den vierten Teil der Anteile
der Kapitalgesellschaft auszumachen schien. Dem Vorstand lagen
Anmeldungen auf diesen Unternehmensverbund in Stimmen /Aktien im
Gesamt von über 750T Stck. durch die Banken vor, die diese Annahme
gesichert hatten.
Die Folge dessen wäre das Ruhen des Antragsrechts der Frau von
Sachsen nebst Verbund der Familie gewesen (wobei Herr von Sachsen
keine eigenen Aktien innehat(te) und wohl in Vollmacht für seine
Frau Tochter auftritt, die bis zum Ende nicht vorlag). Das Ruhen
ergibt sich aus § 20 AktG, wonach die Inhaberschaft von mehr als
dem vierten Teil eine Mitteilungspflicht an die Gesellschaft nach
sich zieht. Diese Mitteilungspflicht ist zwingend! Eine solche
Mitteilung war uns nicht zugegangen, somit war die Einberufung der
ao HV mit diesem (offensichtlichen) Makel behaftet, der sie in
jedem Fall anfechtbar gemacht hätte. Zudem lag noch ein anderer
Mangel im Antrag mit gleicher Rechtswirkung vor.
So stand der Vorstand vor der mehr als unschönen Situation
entscheiden zu müssen, abzusagen oder bei Eröffnung der HV
abzusagen. Der Vorstand hat uns wie bekannt, für die erste Variante
entschieden. Wegen der besonderen teils undurchsichtigen Absichten
der neuen Mehrheitseigentümer hat der Vorstand es vorgezogen, seine
Gründe argumentativ dem Gehör des Gerichts vorzubehalten.
Die dieser nunmehr am 31.03.2008 stattgefundenen ao HV
vorausgehende rechtliche Würdigung war somit letztlich keine
Besonderheit, sondern war der Tatsache geschuldet, dass die erste
Einladung aus formellen Gründen, die zu einer Anfechtung hätten
führen können, abgesagt werden musste. Sodann hatte Frau von
Sachsen den Vollzug dieser, ihrer Einladung gerichtlich
eingefordert. Einziges Begehren war weiterhin die Abberufung des
Aufsichtsrates und die Wahl eines neuen, ebenfalls besetzt mit 6
Personen. Wir unsererseits hatten abwarten wollen, bis die Zahlen
des abgelaufenen Jahres vorgelegen hätten um sodann unverzüglich
eine ordentliche HV (auch zur Vermeidung der Ihrerseits
angesprochenen Kosten) einberufen. Die diesem gerichtlichen Antrag
im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geforderte
Überprüfung hat das Gericht (AG Charlottenburg) sich angenommen und
beiden Parteien rechtliches Gehör am 05.02.08 gegeben. Sehr klar
wurde hier über die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen
Auffassungen diskutiert und das Gericht hat zuerkennen gegeben,
dass dem Antrag auf eine zügige Abhaltung einer (ao) HV
stattzugeben sei, wenn nicht die Unternehmensleitung selber
einlädt. Auch das Quorum war eindringlich diskutiert und dann im
Anschluss an die Anhörung mit den Einladungen (s.o.) nochmals
verglichen. Die Annahme des hohen (die Mitteilungspflicht
auslösenden) Quorums konnte aufgelöst werden, da es sich schlicht
um Doppelanmeldungen gehandelt hatte. Somit sind wir
selbstverständlich dem Einladungsbegehren der Aktionärin Frau von
Sachsen unverzüglich nachgekommen und haben diese am folgenden Tag
(06.02.08) zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger gebracht. Der
Vorstand hatte auf den 31.03.2008 datiert, um die Einladung nicht
unmittelbar vor oder nah Ostern zu datieren, da sicherlich der ein
oder andere Aktionäre im Osterurlaub geweilt hätte.
Der Vorstand musste erkennen, dass das Gericht noch unverzüglich
nach der Anhörung trotz Einräumung des rechtlichen Gehörs und dem
Hinweis zur Möglichkeit der eigenen Einladung durch
die Unternehmensleitung ohne weiteres Zögern (heißt innerhalb von
spätestens 3 Tagen) Frau von Sachsen ein eigenen Einladungsrecht
eingeräumt hatte, was ebenfalls zur Eintragung der Einladung zu
einer ao HV im Bundesanzeiger geführt hatte. Nun waren
unglücklicherweise 2 rechtsgültige Einladungen ergangen!
So konnte in der Folge wiederum nur gerichtlich die Wirksamkeit
einer der beiden Einladungen festgestellt werden, was die nächst
höhere Instanz leider erst am 11.03.08 getan hat. Das Ergebnis ist
bekannt: Frau von Sachsen, die zur Einladung eben durch nunmehr
kassierten Gerichtsbeschluss ermächtigt worden war- musste ihre
Einladung zurückziehen, nicht die Unternehmensleitung der
Gesellschaft, der das originäre Recht zur Einladung zusteht.
5. Rückblick, Ausblick
Die Geschehnisse zur ao HV und der Zeit unmittelbar danach sind
bekannt. Es bleibt die Frage, welche rechtliche Würdigung die wohl
erfolgten Anfechtungen dieser HV durch wenige verbleibende einzelne
Aktionäre außerhalb des Aktionärskreises von Sachsen erfahren
werden. Der Vorstand muss sich gegen Vorwürfe jedweder Art und
Weise ausdrücklich verwehren, auf die im Einzelnen hier nur ganz
kurz und summarisch eingegangen werden soll.
Beide Vorstände können versichern, dass auch in der sehr
schwierigen Zeit der Unternehmensübernahme alles getan worden ist,
um den gewöhnlichen Geschäftsverkehr aufrecht zu erhalten. Eine
beauftragte Arbeit zu beenden ist jedem befristeten Mandat
immanent; in diesem Falle jedoch mehr als bedauerlich, da gerade
die letzten 14 Monate dazu angetan waren, Beweis führen zu können,
dass das Geschäftsmodell Prozesskostenfinanzierung in der
praktizierten Form trag- und zukunftsfähig ist.
Die Qualitätsmehrung und das eingeführte Qualitätsmanagement haben
zu einer letztlich hohen Akzeptanz – insbesondere durch (Juristen -
) Kollegen - führen können, die dringend der weiteren Pflege und
des Ausbaus bedarf. Erstinstanzlich verlorene Prozesse waren darauf
ausgerichtet, in der höheren Instanz ob der mangelnden
Entscheidungskompetenz der ersten Instanz angesichts der Bedeutung
der Rechtsfragen ein obsiegendes Urteil erlangen zu können.
Bestandteil dieses Geschäftsmodells war auch die Begrenzung der
Festangestellten auf ein Management – Team in Zusammenarbeit mit
einem Netz von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und anderen
Dritten in den jeweiligen Fällen und Projekten. Das hat sich
fallbezogen bewährt und lebt natürlich ebenso von der persönlichen
Kontaktpflege.
Zur Personalpolitik: Weder ist der alte Vorstand nach Abberufung
aus der Organschaft aus seinen Dienstverpflichtungen entlassen
worden, noch hat der ehemalige Vorstand die Mitarbeiter –
insbesondere die aus der Rechtsabteilung – entlassen oder
gekündigt. Soweit bekannt, haben die Mitarbeiter nach dem
31.03.2008 auch nicht von sich aus gekündigt, sondern ihre Leistung
wiederholt angeboten, jedoch keinerlei Antwort darauf erhalten.
Eine Auszubildende ist vorsorglich, nicht wissend, ob die neue
Eigentümerstruktur eine Ausbildung sicherzustellen vermag (die
Ausbildungsbefähigung ist Personen bezogen) in Ausübung der
Fürsorgepflicht anderweitig vermittelt worden; eine Assistentin
hatte von sich aus bereits zu Beginn des Jahres eine andere
Tätigkeit gesucht.
Die notwendigen Übergabeaktivitäten gegenüber den Kunden sind in
persönlich starker Kommunikation soweit als möglich und
verantwortlich solange weiter geführt worden, wie überhaupt
vertretbar. Das Verhalten der neuen Unternehmensleitung der
Juragent AG hat letztlich dazu geführt, dass die insbesondere in
der Schweiz und in Österreich bereits hochvolumig für den Fonds IV
akquirierten Fälle fallen gelassen werden mussten.
Zusammengefasst hätte eine persönliche Übergabe Einschätzungen und
Absprachen noch über die Aktenlage hinaus (im Übrigen vollständig
digitalisiert, wie es das moderne Organisationsmanagement
erforderlich macht) wertvoll ergänzen können. Diese
Übergangsinformationen waren der neuen Unternehmensleitung
gegenüber ständig angeboten, leider ohne Reaktion.
MIRKO HEINEN (EHMALIGER VORSTAND)
13.05.2008
schrieb am 13.09.08 14:09:28
Warum wird diese Stellungnahme mit dem Datum
(13.05.08) jetzt erst veröffentlicht?
Soweit ich auf der Juragent-Homepage richtig gelesen
habe, hat der jetzige Vorstand ja beklagt, dass die
für den GB 2007 benötigten Zahlen, zum Teil nur durch
großen Aufwand zu bekommen waren und in der Stellung-
nahme(vonaswegen) wurde hier eine Zusammenarbeit angeboten.
Was ist denn nun richtig????
Grüße!
schrieb am 13.09.08 15:52:55
Klingt auf den ersten Blick fast plausibel.
(sehr gut formuliert, guter Versuch)
Aber es scheinen mir Ausflüchte zu sein. Ich hoffe sehr stark, dass
dieser Geldabfluß in die Schweiz NICHT erfolgreich war.
FAKT:
-
15.11.2007: Antrag zur a.o. HV
- erst am
31.3.2008 fand nach 2 Absagen die a.o. HV
statt
Siehe auch Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum:
19.12.2007 (www.ebundesanzeiger.de)
Was genau passierte in den
4,5 Monaten ? Wurde genau diese
Zeit für die
Schweiz-Geldtransfer-Geschichte genutzt ?
Siehe auch
http://www.moneyhouse.ch (man suche nach Juragent,
Juraswiss, ...)
Es gibt sicherlich Viele, die viele der Geschichten aufgezeichnet
haben.
Ich hoffe auch für alle ehemaligen Verantwortlichen, dass die
Geschichte gut ausgeht. Denn sonst werden sicherlich noch einige
(weitere) (juristische) Personen Ihre Ansprüche eben bei den
ehemaligen Verantwortlichen geltend machen.
Der Ausgang hat sicherlich ein wenig mehr Gewicht, wie Ausflüchte
oder Erläuterungen.
Diese 15-20 Mio. Euro "Geld in die Schweiz" Geschichte ist ja nun
etwas anderes als die 1 Mio. Euro Kaution. Meines Wissens war
bereits auch mit der 1 Mio. Euro Kaution ein Staatsanwalt
beschäftigt.
Ein kleiner Auszug aus
http://www.prcenter.de/Juragent-Prozesskostenfinanzierer-Anl…
... Im Folgenden teilt der Beirat einige wichtige Ereignisse
mit, hieraus ein Auszug:
Der ehemalige Vorstand Heinen habe am 18.12.2007 3 Mio. € an den
Mittelverwendungskontrolleur Herrn Gierk überwiesen. Der
Anspruchsgrund sei nicht bekannt gewesen. Herrn Gierk war zugleich
Aufsichtsrat der AG.
Vor seiner Abberufung im März habe Herr Heinen Ende Januar 2008
15 – 20 Mio € in die Schweiz an die JuraSwiss AG überwiesen,
deren Haupteigner er selbst sei. ...
schrieb am 13.09.08 16:29:52
Antwort auf Beitrag Nr.:
35.090.004 von 02487 am 13.09.08
15:52:55Unter www.moneyhouse.de ist auch zu sehen, dass
Herr Heinen
bei der Juraswiss als auch bei der Juragent AG(Schweiz)
nicht mehr im HR eingetragen ist. Jetzt wäre halt interessant,
ob auch die Mio., sollte das stimmen, auch gesichert worden
sind.
Wenn eine Person so eine Stellungnahme abliefert, mit dem
Inhalt, dass er seine Hilfe zur Aufklärung anbietet, ist
das in meinen Augen höchst nebulös, zumal eine solche
Darstellung nicht ganz ohne Folgen sein dürfte. Man hat
Verständnis, dass der Mehrheitseigentumer den Vorstand und
den AR auswechselt, sorgt aber dann für Ungereimtheiten
bei gewisse Bargeldsummen und bietet dann Hilfe zur Aufklärung
an, wenn ich das so richtig gelesen habe.
Was soll damit bezweckt werden???
Grüße!
schrieb am 13.09.08 18:02:14
Antwort auf Beitrag Nr.:
35.090.297 von maulbeer am 13.09.08
16:29:52Wenn Herr von Sachsen bis Ende 2006 beratend für
die Juragent
tätig war, so hatte er doch auch Einblick in die "Prozess-
landschaft" der Juragent.
Nach dem Börsengang im August 2007 wurde dann eine Mehrheits-
beteiligung durch Aktienkäufe durchgeführt.
Somit schaut es doch so aus, dass genau gewußt worden ist,
auf was man sich da einläßt. Einblick in das Geschäftsgesehen
und anschließender Aktienkauf bringt mich auf den Gedanken,
dass das Geschäftsmodell doch nicht so schlecht sein kann.
Grüße!
schrieb am 14.09.08 15:40:24
Antwort auf Beitrag Nr.:
35.092.072 von suesserboy am 13.09.08
20:06:47Hinterher betrachtet hat es da einer mächtig
eilig gehabt,
große Stückzahlen an Juragentaktien zu bekommen.
Dass sich Herr Heinen nochmal meldet, habe ich persönlich
nicht mehr gedacht. Immerhin ein leichtes, positives Zeichen,
auch für die Juragent AG selber. Vielleicht klärt sich hier
doch noch einiges auf. Diese Offenheit bei dieser Stellung-
nahme überrascht mich dann doch. Warum wurde damals(bis zum
Börsengang) nicht so offen geredet. Die fehlende Informations-
politik wurde immer wieder kritisiert.
Grüße!
schrieb am 15.12.08 21:51:25
Um die Stellungnahme des alten Vorstands richtig einzuschätzen,
sollte man die älteren HV-Berichte von GSC-Research lesen.
Prinzipiell ist der sehr rentable Mitbewerber Foris als Anlage
ohnhin empfehlenswerter.