Antwort auf Beitrag Nr.:
40.318.690 von Absahner48 am 14.10.10
09:34:02 Tach auch, ich versuche mich mal an Deinem
Problem...aber bitte...vom Laien für Laien...ich gehe davon aus,
dass bei einem Toatalverlust bei Aktien dem Shareholder die
div. steuerlichen Behandlungen durchaus gewährt werden. Anders als
beim Handel mit Optionen oder ähnlichen Papieren. Aber dies ist,
wie schon gesagt, nur ein Bauchgefühl und kann meilenweit von der
Rechtssprechung entfernt sein. Sprichmal Deinen Steuerberater
an.
Was ich persönlich aber nicht machen würde, ist einen S/L
einsetzen. Wie wir hier schon mehrfach erlebt haben, sind durchaus
provozierte Schwankungen vorgekommen und gerade in der
>>Endphase<<, in der wir uns hoffentlich befinden, ist
davon auszugehen, dass S/L-Fishing massiv betrieben wird. Wie schon
mehrfach hier geschrieben....
Kurs ist egal, das Endergebnis
zählt. Nur meine Meinung. Bis später dann mal.
Gruß Wanduhr